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BlackFly

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  1. Naja, ich kann Dir auf Englisch vermutlich die meisten Einzelteile deines Autos benennen, für diese Suche fehlen mir aber scheinbar wirklich die Vokabeln
  2. Dummy oder Deko Patronen die kein Bumm machen sind klar, im Prinzip eine "wiedergeladene Patrone ohne Pulver". Meine konkrete Frage ist aber: Wie sieht eine Dummypatrone aus die Peng macht? Sind das normalen Knallpatronen aus (Plastikverschluß, zugekrimptes Ende usw) oder gibt es auch welche die einen Kopf haben der aussieht wie z.B. ein FMJ Geschoss so das die aus 2m Entfernung nicht zu unterscheiden sind aber trotzdem knallen, ggf Mündungsfeuer erzeugen aber kein Geschoß fliegt
  3. Besonders erfolgreich war meine Suche mit google nicht, sonst hätte ich nicht gefragt... Es gibt natürlich auch unterschiedliche Dummies, die einen findet man auch als "Deko" auf google und ich würde sagen das dies normale Patronen ohne Pulver und primer (bzw. einem abgefeuerten primer) sind, zum Teil noch mit weiteren unauffälligen Markierungen wie z.B. Einkerbungen oder ähnlichem. Aber wie ist das mit den Dummies die auch knallen sollen? Diese habe ich nicht gefunden bzw. nur Bilder von den normalen Platzpatronen gefunden die sich optisch stark unterscheiden (und bei einem Revolver ggf sogar in der Trommel von vorne erkennbar wären). Gibt es da Knall Patronen die aussehen als hätten sie ein Geschoss vorne oder muss man das mit Kameraführung und dem Schnitt verstecken das man normale Knallpatronen hat? Und eine Waffenmeisterin am Filmset sollte eigentlich alle arten von "live rounds" unterscheiden können...
  4. Ähm, kannst Du lesen? Ich habe dazu aufgerufen, wenn man an dem obigen Thema etwas ändern möchte (und dabei auch nur dieses eine Thema betrachtet), die AfD zu wählen. Allerdings sollten wir auch realistisch sein und dazu sagen das sich die Wählerstimmen verdreifachen müssten damit etwas passiert und das wird vermutlich nicht passieren. Ich denke auch der III. Weg und einige andere würden in die Richtung gehen, aber da dürfte allein schon die 5% Hürde ein riesiges Problem darstellen... Die AfD und die FDP sind die einzigen (der aktuell im Bundestag vertretenen) in deren Parteiprogramm eine Liberalisierung des Waffenrechts steht, die FDP allerdings ist im "koalitionszwang" und mehr als ein leichten Einfluss ist da nicht zu erwarten (vorallem auch weil das Innenministerium nicht an die FDP ging), interessant wäre vielleicht noch die frage was wäre wenn die FDP ihr Ergebnis verdoppeln oder verdreifachen würde was wahrscheinlicher ist als das die AfD auf so ein Ergebnis kommt. Und ob es die AfD wirklich besser machen würde (vor allem wenn sie wie die FDP in einer Koalition wäre) müsste sich aber letzten Endes erst noch zeigen.
  5. Bin ich dann der einzig normale Mensch hier? Auch Deine Haltung ist sehr totalitär (jeder Kompromiss ist eine Niederlage gegen den anderen totalitär denkenden Menschen) und jeder Waffenbesitzer der Zugeständnisse/Kompromisse macht ist ein Feind der Freiheit, das klingt für mich sehr totalitär. Ich denke aber das wir auf beiden Seiten totalitäre Meinungen haben, in der Mitte sich aber immer noch "normale Menschen" befinden. Das Waffenrecht mit seiner Begrenzung für die Sportschützen ist eben so ein Kompromiss in der Mitte mit dem beide totalitären nicht zufrieden sind. Dies wird bei den Jägern auch kommen, davon bin ich fest überzeugt das sich das nicht verhindern lässt. Und letzten Endes haben damit sogar die Waffenbesitzer bzw Jägern "mehr" gewonnen als die Waffengegner: Es gibt zwar weniger aber immer noch genug um damit sein Hobby oder seine Berufung oftmals rein zum Spaß und ausleben der eigenen Freiheit auszuüben.
  6. OK, habe ich falsch verstanden. Das ist aber das Problem mit jedem Limit, es gibt immer irgendeinen der sagt das reicht mir dicke aus und ein anderer der sagt das ist viel zu wenig... Das durch ein quantitatives Limit nix erreicht wird ist mir auch klar, wenn jemand den Liebhaber seiner Frau umbringen will braucht er dazu nur eine Waffe (und hier spreche ich nichtmal von Schusswaffe) und es ist unerheblich ob noch weitere 5 oder 50 potentielle Waffen daheim rumliegen. Es handelt sich hierbei rein um Symbolpolitik... Deswegen würde ich mir den Schuh auch nicht anziehen wollen und das quantitativ festlegen wollen, damit macht man sich meist viele Feinde. Ich denke aber das man um die quantitative Festlegung nicht drumherum kommen wird, die Sportschützen habe die auf der gelben und grünen WBK und die Jäger werden die auch bekommen. Selbst bei der Roten WBK könnte ich mir vorstellen das da irgendwas passieren wird, zumindest für die Sammler, sobald das mal bei irgendjemanden aufpoppt. Spätestens wenn die erste Bluttat mit einer Waffe von einer roten WBK verübt wird fällt gewissen Leuten auf das Sammler schussfähige Waffen in unbegrenzter Menge Sammeln dürfen. Das dies der zweck des Sammeln ist und damit auch Kulturgut erhalten werden soll wird dann auch weniger interessieren und ich könnte mir vorstellen das dann entweder eine Mengenbegrenzung kommt oder das die Waffen schussunfähig (und damit faktisch zerstört) werden müssen.
  7. Habe ich gesagt das es mir persönlich genügen würde? Ich habe mich auch nicht auf eine Anzahl festgelegt sondern (hoffentlich) immer z.B. 10 oder ähnliches geschrieben. Die Anzahl selber müssten dann wieder die "Experten" festlegen, das würde ich mir nicht anmaßen wollen diese festzulegen. Und es war hier auch nicht die rede vom Sportschützen sondern vom Jäger. Und so wie ich das rausgelesen habe ist die Anzahl auch nicht das maximum sondern kann bei entsprechender Begründung auch erweitert werden. Es geht doch nur darum das einige den JS als Freifahrtschein genutzt haben weil Ihnen der Aufwand für die zusätzliche Rote WBK zu groß gewesen ist. Im Prinzip sagt dies ja auch das Urteil. Es ging nicht darum um dem Jäger sein jagt zu verbieten sondern ihn daran zu hindern den JS als rote WBK zu missbrauchen.
  8. Weiss jemand wie so eine "Dummypatrone" aussieht? Ich denke da immer zuerst an meine 9mm Knall die ich vor 25 Jahren für Silvester gekauft hatte und da kann man selbst als Laie optisch einen deutlichen Unterschied zwischen der Knall und einer scharfen Patrone erkennen. Wenn eine "Waffenmeisterin" dies nicht erkennt wäre das doch sehr bedenklich... Oder sind die Dummypatronen so ausgeführt das Optisch kein Unterschied zu sehen ist?
  9. Ich verstehe es, darum habe ich das gepostet (was scheinbar Du nicht verstanden hast). Gleichzeitig habe ich noch überlegt ob ich selber gleich die Brücke schlagen soll: Jäger = traditionsbewusst = konservativ = rechts + bewaffnet = extreme Gefahr von Rechts Und die gute Dame wird sich in dieser Meinung auch mit keinerlei Fakten verwirren lassen. Also nochmal, was ist weniger Freiheit? Option 1: Sich trotzig hinstellen, in keinster Weise gesprächsbereit sein und damit die Meinung der Dame noch verstärken Option 2: Eine Begrenzung auf z.B. 10 Waffen als Kompromiss aushandeln, immer im Hinterkopf das 10 Waffen besser als gar keine sind und das 10 Waffen für die Jagd auch ausreichend sein sollten (ich bin selber kein Jäger, gehe aber davon aus das sie ausreichend sein werden) und das sich vielleicht bei den nächsten Wahlen ein anderes Bild abzeichnet (wenn einmal ein Verbot da ist dann ist der Drops gelutscht, dann wird es da kein zurück mehr geben auch weil kaum einer der gerade alles mit viel Verlust verkauft hat sich wieder etwas anschafffen wird um dann weiter zu hoffen das er nicht nochmal alles verkaufen muss) Eine Stimmung kann man ändern, ja darin stimme ich Dir noch zu. Aber nicht durch stures beharren seiner eigenen Meinung gegen den allgemeinen Strom. Ich hatte als Kind kein Erfolg als ich vor dem Süßigkeitenregal stand und darauf beharrt habe einen Lolli haben zu wollen, meine Tochter hat damit bei mir ebenfalls kein Erfolg gehabt und ich gehe jede Wette ein das Du damit auch kein Erfolg haben wirst wenn Du das jetzt vor dem Waffenladen machst (im übertragenen Sinne). Ich habe von Dir jetzt einen Stempel bekommen, den werde ich sicher auch nicht mehr los. Da wird Dir jetzt nichts weiter übrig bleiben als die AfD zu wählen (oder vielleicht eine andere Partei die noch weniger Chancen hat) und das beste zu hoffen das dies außer Dir noch möglichst viele andere auch machen, ich befürchte aber das auch das nicht passieren wird
  10. Das Totalverbot steht immer im Raum. Ein "kompromiss" ist eine Verschärfung und es wurde niemals was anderes behauptet, aber es ist das (temporäre) verhindern des Totalverbots. Mehr ist in der aktuellen Stimmung nicht drin! Das ist nicht das Problem mit meiner Ansicht sondern das Problem mit der aktuellen Stimmung
  11. Gerade gefunden: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/faeser-aktionsplan/?fbclid=IwAR3rRmiuSpgEU_iGIIexeXoIANBxTLXqKNU7v8q2novMzhypz1GXz7XywlI Da geht es doch genau so weiter, die Bundesinnenministerin will "Waffen entziehen". 10 Waffen behalten ist mehr Freiheit als keine Waffen mehr haben. Alle Waffen behalten oder noch mehr bekommen steht da nicht zur Diskussion
  12. Und genau das ist was ich meine. Es geht nicht darum das ich die eigene Freiheit einschränken will, ich will sie behalten soweit es möglich ist. Wer nicht sieht das die breite Masse die Waffen im Volk einschränken oder verbieten will muss schon echt ziemlich blind sein. Und wer glaubt das dann das pochen auf dem eigenen Recht der beste Weg ist die Freiheit zu behalten der ist eventuell im Kindergartenalter hängen geblieben. Fakt ist leider: Der Gesetzgeber und auch die Rechtsprechung ist gegen diese Freiheit und diese Freiheit wird eingeschränkt oder abgeschafft werden. Da geht aktuell kein Weg dran vorbei solange sich in Deutschland und der EU nicht grundlegend etwas ändert! Diese Einschränkungen hat man nicht "Waffenbesitzer mit dieser Haltung" zu verdanken sondern "Waffengegner die Ihre Forderungen nicht durchsetzen konnten" da es in der Mitte noch welche gab die "Waffenbesitzern mit dieser Haltung" auch noch rechte zugesprochen haben, die sie einem "Waffenbesitzer mit geistiger Kindergartenhaltung" nicht zugesprochen hätten und dann deutlich weiter gegangen wären. Was ist da nun klüger? Ein "Kompromiss" von z.B. 10 Waffen oder diese Interessengruppen so lange zu ärgern bis es zu einem (nahezu) komplettverbot kommt? Weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung ist auf Deiner Seite, auch wenn das Scheiße ist musst Du das leider einsehen! Wenn der "Kompromiss" nur ein Zwischenstufe zum totalverbot ist, dann ist das so und lässt sich auch mit trotzigem Füßestampfen nicht aufhalten sondern höchstens mit weiteren Zwischenstufen verlangsamen. Aber dann gab es wenigstens eine Zwischenstufe und ist nicht gleich ganz verboten worden, damit ist zeit gewonnen in der sich vielleicht die politische Stimmung und die Rechtsprechung nochmal ändern könnte (und um ganz sarkastisch zu sein: Dann ist doch gut wenn möglichst viele 2015 eingewanderte eine deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, für die wäre es auch stressfreier wenn wir ein amerikanisches Waffenrecht hätten)
  13. Vollkommen korrekt. Ja, es gibt in dem gesetzt für die Jäger (aktuell) keine Obergrenze. Aber welches Argument außer "haben wollen" und "Freiheit" spricht für 20, 50 oder 100 Waffen auf Jagdschein? Selbst wenn man davon ausgehen würde das für jede Jagbare Tierart eine andere Waffe benötigt werden würde, so würde man im jeweiligen Revier nicht so viele Unterschiedliche Tierarten finden. Und wenn man immer auf "sein Recht" beharrt, dann wird früher oder später immer jemand kommen und dieses Recht auf Gesetzes wegen einschränken. Mit etwas gesundem Menschenverstand sollte also jedem klar sein das betreffende Personen lieber die Füße etwas still halten sollten und wie der Autor empfiehlt etwas "Fingerspitzengefühl" walten lassen sollte. Machen betreffende Personen das nicht, dann kommt immer irgendwann ein Gericht oder Gesetzgeber an und setzt irgendwo eine willkürliche Grenzen, ob diese sinnvoll oder nötig ist interessiert da erstmal weniger. Irgendwo muss der Gesetzgeber eine Grenze setzen, bei den Sportschützen hat er die Grenze (ob sinnvoll oder nicht, wahrscheinlich einfach die nächstbeste Runde zahl gewählt die nicht nach zu wenig aber auch nicht nach zu viel aussieht) auf 10 gesetzt, da liegt es nur nahe das auch diese Zahl bei den Jägern angewandt wird. Verhindern wird sich das jetzt vermutlich nicht mehr lassen, dazu haben es der eine oder andere schon zu sehr "übertrieben" und die schlafenden Hunde sind geweckt. Sobald das Urteil rechtskräftig die Runde macht werden noch mehr Waffenbehörden auf den Zug aufspringen...
  14. Ok, da scheint die Lage ja auch Recht eindeutig zu sein und die Aufbewahrung so zu passen. Wichtig (aber das passt ja und ist auch auf dem Schirm bei dir) ist natürlich das du zwar Zugriff auf diese Waffen haben kannst, anders herum die Kinder aber keinen Zugriff auf Waffen von dir haben dürfen die sie aufgrund von Beschränkung nicht besitzen dürfen. Beim beantragen der WBK muss ja glaub auch der Tresor nachgewiesen werden (noch ist es bei mir nicht so weit also habe ich damit keine Erfahrung), dann liegt die Sache mit dem B-Schrank ja auch dem SB vor, hoffen wir das es da keine doofen Diskussionen gibt. Die Sache mit dem Leihschein (und damit auch direkt die Frage nach der Trennung der Waffen und dem eingeschränkt Zugang zu deinen Waffen) steht da aber natürlich nochmal auf einem anderen Blatt, da aber alles irgendwie zusammen gehört bzw sich gegenseitig beeinflusst sollte das aber auch alles in einem Aufwasch mit dem SB geklärt werden können.
  15. Ist es denn erlaubt das Deine Kinder die Waffen in einem Schrank der Klasse B aufbewahren? Klar, es gibt Besitzstandswahrung und die B Schränke sind weiterhin erlaubt sofern sie vor dem Stichdatum gekauft wurden. Aber gilt dies auch "rückwirkend" also für Schränke die bereits im Haushalt vorhanden waren bevor die eigene Waffenrechtliche Erlaubnis erlangt wurde? Oder müssten die Kinder die Waffen in den neuen Einser während Deine Waffen weiterhin im B verbleiben dürfen? Eine räumliche Trennung der Schränke ist aber eher nicht erforderlich, oder bin ich da auf dem Holzweg? Ggf wäre das auch gleich ein Thema für die Anfrage beim Amt, wenn die das OK geben können Sie später einem kein Strick daraus drehen...
  16. Genau dies sind die Punkte die ich in meiner Ausführung auch gesehen habe: Der §12 kann natürlich dafür herhalten einem jungen Menschen zu erlauben die Waffen zu besitzen die Ihm eigentlich verboten sind (und im wörtlichen Sinne macht er dies auch). Im Sinne des Gesetzgebers ist dies aber ganz sicher nicht. Nun kann man natürlich argumentieren das er sich genauer ausdrücken sollte (was sicherlich auch ein guter Vorschlag ist) aber leider macht er dies aktuell nicht. Nun kommt der Richter ins Spiel der im Falle der Fälle entscheiden muss welcher der beiden Anwälte nun mehr recht hat als der andere. Das Argument des Staatsanwalt oder der Waffen(verhinderungs)behörde das der §12 nicht dazu benutzt werden sollte den Willen des Gesetztgebers junge Menschen von Schulmassakerwaffen fernzuhalten darum so nicht anzuwenden ist hat verdammt gute Chancen den Richter zu überzeugen. Am Ende wird man dann wohl neben dem Waffenrechtsvergehen auch Probleme mit der persönlichen Zuverlässigkeit bekommen falls der Richter den obigen Ausführungen folgt. Ein Ausleihen auf dem Stand mit Munitionserwerb zum sofortigen Verbrauch kann hier auch nicht gleichgesetzt werden mit einem Leihschein der dazu berechtigt die Waffe inklusiv der dazu gehörigen Munition in unbegrenzter Menge und eigenverantwortlich zu besitzen. Ich glaub wir sind uns einig das ein Schulmassaker oder Amoklauf (und leider sind unter anderem diese bedauerlichen Einzelfälle hauptsächliche Grundlage für die Gesetzgebung in der aktuellen Version) mit einer Waffe inkl Munition zur Nutzung auf einem Stand eher nicht (oder nur sehr begrenzt z.B. auf dem betreffenden Schießstand) möglich ist, mit einer Waffe auf Leihschein aber sehr wohl. Darum halte ich die Nachfrage bei der Behörde/dem Sachbearbeiter (inklusive Archivierung der schriftlichen Antwort) auch für am sinnvollsten. Wasserdicht wird das am ende nicht sein, es wird aber auf jeden Fall sehr viel Wind aus der obigen Argumentation des Staatsanwalts nehmen.
  17. Ich bin der Meinung daß der 18 jährige nicht alles was greifbar ist sich ausleihen darf. Ausschlaggebend ist hier natürlich Paragraph (wo ist beim Handy das Symbol dafür?) 14 WaffG. Dieser regelt auch den Besitz, wobei wir wissen sollten das damit nicht Eigentum sondern die tatsächliche Gewalt darüber gemeint ist. Da eine Leihgabe auch den Besitz beinhaltet ist meiner Meinung nach dieser Paragraph auch hier anzuwenden und der 18 jährige darf sich nur ausleihen was er nach diesem Paragraph besitzen darf
  18. Aber wenigstens etwas gutes findet sich auch in dieser Reportage, auch wenn der allgemeine Ton eher nicht so gut ist: Die erklären die unterschiedlichen WBKs und das dies eben keine Waffenscheine sind. Wenn nun die Hater sich diese Doku anschauen können sie vielleicht doch noch etwas lernen... Und es werden aber alle "Waffenfreundliche" Sprecher in der Doku gleich in eine Ecke gestellt. Wenn man sich dann vielleicht noch etwas offener mit der Doku auseinander setzt dann kann man zumindest auch hier erkennen das die zwar in der Übersicht immer wieder allgemein von Straftaten mit Waffen sprechen, die ganze Doku sich aber nur mit den wenigen gewalttaten mit legalen Waffen (wobei eine Waffe, wenn sie legal erworben wurde dann aber ungesichert oder nicht genug gesichert vom nicht berechtigten Sohn genommen wird eigentlich ja wieder keine legale Waffe mehr ist) beschäftigt da dies auch die einzigen Straftaten sind an die man rangehen kann.
  19. Nach meinen Infos gehört Alec Baldwin zu der "Anti-Waffen Fraktion", unabhängig davon ob er als Kind viel auf dem Schießstand war oder nicht (oder vielleicht gerade deswegen wenn er als Kind dazu gezwungen wurde) und darin sehe ich die Ursache: Er hatte kein Bock sich damit auseinander zu setzen, hat einfach nur gemacht was ihm irgendjemand gesagt oder gezeigt hat ohne wirklich zu wissen was er tut. Hätte er sich mit der Waffe beschäftigt hätte er selber nachgeschaut ob die wirklich umgeladen ist und dann hätte er auch gewusst das man die nur entspannen kann wenn man den Abzug betätigt und hätte darum niemals behauptet daß er den Abzug nicht betätigt hat weil er wissen würde das dies Blödsinn ist und ihm jeder wiederlegen kann. Der President der sagte daß er niemals ein sexuelles Verhältnisse hatte und als später dann erwiesen war das er sich doch im oral Office einen blasen lassen hat kam mit der Aussage "er wisse nicht das ein blowjob ebenfalls sex sei" ebenfalls nicht durch... Aber ihm nun zu unterstellen das die Anteilnahme und Trauer gespielt sei nur weil er als Kind öfters auf dem Schießstand war halte ich dich ein bisschen daneben. Nach der Argumentation wäre auch jeder Nutzer hier ein psychopatischer Killer weil ich denke das jeder hier einige Zeit auf dem Schießstand verbringt
  20. Laut dem verlinkten Artikel über deinem Beitrag: 73 Jahre und müsste mit 13 Jahren angefangen haben
  21. Es geht doch gar nicht wirklich um diese Broschüre im speziellen sondern um die (blödsinnige) Vorverurteilung darin gegenüber Menschen die ein anderes Weltbild haben. Und diese Vorverurteilung ist nicht nur in dieser Broschüre sondern nahezu überall in der woken Gesellschaft, in gewissen politischen sowie gesellschaftlichen kreisen, in Medien, ja in ganz vielen Bereichen des öffentlichen Lebens. Da benutzt jemand aus der AFD ein Wort das auch in der SA benutzt wurde und schon wird dies als unumstößlich Beweis für seine Gesinnung angesehen. Da geht jemand auf eine Demo gegen Corona Maßnahmen weil er dadurch seine Lebensgrundlage verliert und schon wird dies als unumstößlicher Beweis dafür angesehen daß er gemeingefährlich und ein Querdenker ist. Diese Broschüre macht es da nicht anders und diese Broschüre wird immer herangezogen weil es da geschrieben steht und keiner sagen kann das dies gar nicht gesagt wurde oder vielleicht ganz anders gesagt wurde. Und öffentlich wird dagegen kaum etwas gesagt so lange es in die richtige Richtung geht. Und genau das ist es was hier dieser Dame vorgeworfen wird. Die rechten sind das Problem, Nutzer von telegram sind das problem, der Typ der kurz vor einem Islamisten Anschlag gefasst würde ist scheinbar kein Problem sonst würde darüber auch gesprochen werden.
  22. Das einzige was daran (vielleicht) falsch ist oder sein könnte: Die Defintion wer psychisch auffällig ist und wer sich radikalisiert. Wenn man als "Maskenkritiker", "Impfkritiker" oder "Coronakritiker" bereits als querdenker und/oder rechtsradikal eingestuft wird, und das ist in einigen Bereichen durchaus der Fall, und einem darum die Waffenrechtliche Erlaubnis entzogen wird, dann sehe ich das durchaus als falsch an. Wenn man als AFD Wähler (wir dürfen nicht vergessen das einige Bereiche zwar als rechtradikalverdächtig eingestuft werden, die gesamte Partei inklusive diese Teile aber weiterhin als demokratische Partei in Deutschland anerkannt ist) als rechtsradikal eingestuft wird und darum seine Waffenrechtliche Erlaubnis entzogen bekommt dann sehe ich das auch als falsch an. Wenn jemand pünktlich ist, keine Probleme mit Disziplin hat, gerne Sport macht und nur an 2 Geschlechter glaubt (habe ich etwas aus dem flyer vergessen?) und darum als rechtradikal eingestuft wird und seine Waffenrechtliche Erlaubnis verliert, dann sehe ich das auch als falsch an. Wenn man seine Waffenrechtliche Erlaubnis verliert weil auf dem Handy telegram installiert ist, dann sehe ich das auch als falsch an. Sollte man allerdings Telegram installiert haben und in irgendwelchen Chats die Tötung von irgendwelchen Personen fordern (egal angehörige bestimmter Rassen, Religionen oder auch Politiker (und hier ist es egal ob diese Politiker bei den Grünen, den Linken oder der AFD sind)), unterstützen oder diskutieren, dann sehe ich dies auch als gerechtfertigt an sofern es nachweislich begründet ist und nicht einfach nur ein (zugegeben sehr doofer) Scherz ist. Schickt allerdings jemand ein mehrseitigen Brief in dem von reptieloiden die Rede ist oder das die Regierung durch mikrowellen die bevölkerung steuern will oder Rassentrennung erfolgen muss, dann bin ich doch stark dazu geneigt den Sachverhalt zu unterstützen!
  23. §12 sagt das die Waffe das Beschuss Zeichen tragen muss wenn damit geschossen werden soll = Beschusspflicht §4 sagt aus das eine Waffe die nur vorübergehend nach Deutschland verbracht wird (EWP) nicht der Beschusspflicht unterliegt. Ja, dieser $4 spricht vom mitbringen, allerdings wird die Beschusspflicht (die für das Schießen notwendig ist) ausgesetzt was bedeutet das wenn die Waffe mitgebracht wird man zum schießen auch kein Beschuss benötigt. Diese Ausnahme wird nicht eingeschränkt nur auf die Mitnahme, uneingeschränkt gilt diese Ausnahme somit auch für das schießen. In dem Fall das z.B. ein Schweizer seine Waffe mit einem EWP nach Deutschland bringt um dort z.B. an einem Wettkampf teilzunehmen wäre damit das Beschusszeichen nicht erforderlich. Oder sehe ich da nun wieder etwas falsch?
  24. Was genau willst Du mir damit jetzt sagen? Das Gesetz dazu hat doch @erstezw rausgesucht Ich lag also mit meinem Einwand falsch weil mein beschriebener Fall scheinbar von anderen Faktoren ausging und habe dies geschrieben und zugegeben das ich falsch lag (bzw. nur den Hinweis geben wollte das es ggf noch ein weiteren Punkt zu beachten gibt). Das Thema das die Waffen trotzdem rechtliche Probleme in Deutschland verursachen, unabhängig vom Beschuss, ist ja nochmal ein ganz anderes und wurde ja auch nicht bestritten. Die folgen die sich daraus bei einem Beschuss ergeben sind dann allerdings nochmal fraglich, da decken sich Deine Erfahrungen scheinbar nicht mit meinem Rechtsverständnis. Mein Rechtsverständnis ist allerdings auch nicht das Maß der Dinge, das was die Behörden daraus machen ist aber auch oftmals nicht korrekt weswegen wir hier ganz sicherlich diese Frage nicht abschließend klären können.
  25. OK, dann war in meinem Beschriebenen Fall scheinbar tatsächlich der Fall anders gelagert. Ich weiss das er die Schweizer Waffen nach Deutschland bringen wollte und hier im Deutschen Verein benutzen wollte, ob er dies nun auf dem EWP oder (was sogar recht wahrscheinlich ist, schließlich musste er auch die Sachkunde und das Jahr für das Bedürfnis nachweisen) komplett in Deutschland nach deutschem Recht einführen wollte ist mir jetzt nicht bekannt (aber er erzählte auch etwas von bürokratischen Hürden weil er die Waffen aus der Schweiz ausführen musste, dies aber nur konnte wenn die Deutschen die Einfuhr bestätigen, dies wollten die aber nur wenn die Schweizer die ausfuhr bestätigen, am ende waren es dann die Schweizer Behörden die sich flexibel zeigten). In seinem Fall war es aber auf jeden Fall nötig die Waffen neu Stempeln zu lassen (hier handelte es sich aber auch "nur" um eine Sig P210 oder P220). Es war ja auch mehr ein Hinweis das es nötig sein könnte oder die Frage ob es nötig ist und nicht die felsenfeste Behauptung das es nötig ist. Die Waffen als solches kenne ich jetzt auch nicht, wenn noch weitere Probleme dazu kommen (beim schnellen googlen habe ich auf die schnelle was von exportverboten usw gelesen) kann dies natürlich auch nochmal einen gealtigen Einfluss haben. Kommt wie immer auf Details an... Und ich habe nie gesagt das die Waffe "einfach" zurückgegeben wird. Ich gehe aber davon aus das wenn ein Schweizer seine Waffe, die in der Schweiz legal ist, den deutschen Behörden zur Prüfung übergibt, diese Prüfung nicht bestanden wird weil die Waffe gegen deutsches Recht verstößt, diese Waffe wieder zurückgegeben werden muss um entweder die Mängel zu beseitigen oder die Waffe in das Ursprungsland zurückzuführen wo sie ja legal ist. Das dies evtl. nur über speziell berechtigte Büchsenmacher geht oder speziell berechtigte Speditionen dafür benötigt werden steht auf einem anderen Blatt... Wäre sonst ja fast so als würde man mit seinem Auto zum TÜV fahren und der steckt dann das 3 Jahre alte Fahrzeug in die Schrottpresse weil ein "erheblicher Mangel" besteht und das Fahrzeug so auf deutschen Straßen nicht mehr fahren darf. Hier wird das Fahrzeug ja auch zurückgegeben (ggf mit der Auflage es nicht mehr zu fahren und mit einem Abschlepper abholen zu lassen) um die Mängel zu beseitigen und danach dann nochmal vorzuführen. In dem vorliegenden Fall würde ich auf jeden Fall die Finger davon lassen und falls wirklich gewünscht ist unbedingt in Deutschland zu Schießen wäre es dann tatsächlich klüger dafür eine entsprechende Waffe zu kaufen. Das diese scheinbar kein deutschen Beschuss benötigt haben wir jetzt auch erfahren, bleibt dann nur noch die Frage was der deutsche Verein davon hält und ob der diese Waffe ohne deutschen Beschuss auf dem Stand erlaubt (sofern er davon Wind bekommt)...
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