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Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Die meisten Punkte davon sind die antworten doch schon von vielen stellen gegeben worden. Auch der Jörg Sprave (ich bin echt kein Fan von Ihm) hat da schon ein sehr gutes Video dazu gemacht. Die anderen (gunvlog, Ghost TV und ganz viele anderen) haben auch schon Ihre Videos dazu gemacht. Jetzt kam gerade auch noch tactical dad hinterher. Noch bin ich am Anfang, aber auch das hört sich sehr gut an was er sagt: -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Nee, ich meinte das glaub etwas anders. Ich meinte nicht das der VDB dabei irgendwelche taktischen spielchen spielt, ich denke dem ist schön das Messer in den Rücken gerammt worden. Ich denke das die taktischen Spielchen auf seiten der anderen FWR Vorstände gespielt wurden, das die großen da ein Komplott geschmiedet haben und die kleinen mitgemacht haben weil sie sonst Angst haben nix mehr melden zu können. Aber es scheint tatsächlich so das einer der kleinen da nicht mitmacht und sich mit dem VDB verbündet, etwas was ich ausdrücklich begrüßen würde. Wie geil wäre das wenn der VDB in naher Zukunft verkündet das er den Wunsch nach einem eigenen Schiesssportverband vernommen hat und sich darum mit einem bereits existierenden in eine Partnerschaft begibt, die kommerziellen stände die beim VDB sind dann irgendwie noch mitmachen usw. Allerdings besteht dann die Gefahr das krieg entsteht und dieser Verband dann nicht mehr nach Philipsburg dürfte, der DSB verbietet das auf seinen gesponsorten Ständen trainiert wird usw... Ja, und er schreibt auch dazu das trotzdem klagen kommen werden und scheint davon auszugehen das diese auch gewonnen werden können Und weiter schreibt er das das Gesetz so nicht kommen könnte weil zu teuer Das wünschen wir uns alle und weiterhin hat fancy ein Problem: Die FDP ist aktuell sowieso etwas stinkig und angepisst von den anderen beiden und die hat den vorherigen Entwurf schon abgelehnt weil blödsinnig und nicht im Koalitionsvertrag. Und nun sollte sie einen noch blödsinnigeren Entwurf durchwinken der noch weniger im Koalitionsvertrag abgesprochen ist und gleichzeitig ein enormes Kosten Risiko birgt und dem Lindner (und vielen anderen Politikern) dann auch noch sein Spielzeug wegnimmt? Ich gehe aktuell fest davon aus das dies so nicht kommen wird und wenn das wirklich drin steht was Winkelsdorf (aktuell als einziger) behauptet dies verhandlungsmasse ist damit die FDP was verhindern kann und das eigentliche Thema dafür durchgeht. Bei einem kompletten HA Verbot wären einfach zu viele betroffen, da würde wie gesagt selbst der DSB nicht mitmachen da dies ja sogar olympische Disziplinen verhindern würde... -
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BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Sagt wer? Ich habe das bisher nur aus einem tweet von Winkelsdorf mitbekommen, alle anderen Berichte darüber beziehen sich alle auf diesen Tweet. Und selbst der sagt das es nicht dazu kommen wird weil das zu teuer wäre Diskutieren mag vielleicht der eine oder andere "echte Demokrat", realistisch ist das aber nicht bzw. wurde, falls die Aussage der Wahrheit entsprechen sollte, nur eingefügt um die Verhandlungsmasse zu erhöhen. Selbst ein DSB würde hier auf die Barrikaden gehen da dies selbst ihn hart treffen würde, einzig das neue FWR Vorstandsmitglied würde das evtl. kalt lassen. Ich weiss ja das die Ampel Parteien alles dafür tun das sie nicht wieder gewählt werden, aber so merkbefreit sind sie dann doch nicht... -
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BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Sehr interessant! Dann noch andere Bruchstücke von anderer Stelle... Wirklich sehr sehr interessant! -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Ohne das ich mir jetzt alles anhören muss, wurde gesagt wer bzw. welcher Verband? Eigentlich betrifft das ja fast alle Verbände weil fast alle Verbände im Jugendbereich in der SpO durchaus auch da betroffen sind -
Und auch wird ganz ausgeblendet das die allermeisten dieser Unfälle dann auch im zusammenhang mit Alkohol stehen und es recht wenige unfälle gibt in denen Alkohol keine Rolle gespielt hat. Überhaupt sind die Krankenhäuser in der Nacht viel mehr durch Verletzungen durch oder mit Alkohol belastet. Also wenn man was für die Sicherheit tun will sollte man Böllern immer erlauben und Alkohol verbieten. Problem ist nur: Das haben noch mehr Länder als nur die USA versucht und so richtig gut hat es nie funktioniert
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Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Das ganze könnte an vielen Stellen zu kurz gedacht sein: 1. Wird es auch an den WBK-LWB nicht ganz spurlos vorbei gehen. Natürlich werden (vorerst) nicht alle HA verboten, aber bei den Punkten Überprüfungen und versagensgründen wird sicherlich auch etwas rumgefeilt und keiner kann es sich leisten als derjenige dazustehen der verhindert das Demokratiefeinde, Terroristen, Gewalttäter usw. entwaffnet werden. Schließlich sind wir ja alle anständige Menschen und müssen das gut finden (theoretisch ist das ja auch ne gute Sache, kommt halt nur drauf an wann und wo man die Grenze zieht) 2. Dadurch werden 2 Lobbyverbände geschaffen die ggf. kämpfen. Der Lobbyverband der "handzahm" ist hat vielleicht ein paar neue Mitglieder über den BHDS, allerdings hat er auch viele verloren. Und ganz wichtig: Viele der WBK-LWB die aktuell im BDS, BDMP und DSU sind finden das auch nicht gut und sind geneigt den VDB als ihren Vertreter anzusehen. Die DSB Olympioniken die viel lieber mit Lichtgewehren Schießen würden weil einer der Volldeppen zu doof war und im Hotelzimmer (zum Glück nur) die Zimmerpflanze erschossen hat sind davon vermutlich weniger betroffen wenn es den GKs an den Kragen geht... 3. Durch den Verlust an Mächtigkeit wird es beim nächsten mal wenn die GKs und HAs auf der Abschußliste stehen deutlich schwieriger 4. Der VDB ist jetzt in seinen Entscheidungen noch freier und kann sein Ding noch mehr durchziehen. Mich würde es nicht wundern wenn der VDB unter dem Strich durch die Aktion deutlich gestärkt wird. Wenn der VDB es jetzt richtig anstellt kann es passieren das das FWR nahezu in der Bedeutungslosigkeit versinkt und über die Jahre/Jahrzehnte der VDB sich zu einer ähnlichen Mächtigkeit hocharbeitet wie eine NRA. Der Punkt 4 ist in meinen Augen verdammt spannend! Spannend ist auch wie sich die anderen positionieren! Es hat ja einer für den VDB gestimmt, ich kann mir aber gut vorstellen das es noch mehr gemacht hätten wenn sie gekonnt hätten. Eine DSU z.B. die eigentlich vollkommen unabhängig ist und einen vollkommen anderen Background als die anderen hat wäre z.B. so ein Kandidat der vielleicht für den VDB gestimmt hat, vielleicht aber auch gegen den VDB gestimmt hat weil ihnen klar gemacht wurde das sie sonst nix mehr zu melden haben aufgrund ihrer geringen (gegenüber DSB oder auch BDS) Mitgliederanzahl. Was wäre denn wenn die alles auf eine Karte setzen würden und feststellen das der VDB ein Ass und das FWR nur ein Bube ist? Die DSU gewinnt die Jahre ohnehin gut an Mitgliedern, was würden wohl die Mitglieder davon halte? Und ein BDMP sieht es vielleicht ähnlich weil auch ein BDMP sehr hart von Einschränkungen im HA und GK Bereich getroffen wäre. Selbst ein BDS müßte bei einer solchen Entwicklung am Ende darüber nachdenken ob seine Entscheidungen richtig waren und ggf. das Lager wechseln! Auf jeden Fall werden dadurch 2 Lobbyverbände entstehen wovon der eine eher auf die Geheimdiplomatie setzt und der andere offensiv vorgeht. Das offensive vorgehen zwingt dann aber Team Geheimdiplomatie ebenfalls zum handeln und dann können sie nicht mehr ganz so geheim bleiben. Außerdem zeigen Spartengewerkschaften immer wieder wie mächtig sie sein können, Grundvoraussetzung ist aber das sie an wichtigen Schlüsselpositionen sitzen. Leider muss ich aber sagen das die WBK-LWB keine Schlüsselposition besetzen und damit ein Vertreter der nur für WBK-LWB eintritt eine schwache Position hat. Der Vertreter der die Breite masse vertritt (und sind wir mal ehrlich, wenn jedem der vom WaffG betroffen ist dies klar wäre dann wäre eigentlich fast jeder in Deutschland ein potentieller Unterstützer des VDBs) kann aber durchaus etwas erreichen. Die Fortschritts Koalition verweigert sich zwar gerne den fakten, aber irgendwann wird auch die darüber stolpern! -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Vom Tisch ist der Phaser Plan noch nicht dadurch aber die chance ist größer das er an den WBK-LWB vorbei geht... Ich sehe den "taktischen Vorteil" für das FWR darin das man nun noch einen weiteren "seriösen" Partner hat dem die Politik wohlwollend gegenüber sein kann. Der DSB kümmert sich um Olympia und internationalen Sport und hat damit ein hohes Gewicht bei den Politikern, der BDHS ist Brauchtum und kirchlich verankerter Trachtenverein auch hier wird die Politik eher wohlwollend reagieren. Ich denke das selbst der BDS in der Politik es schon deutlich schwerer haben wird weil er so Sachen wie IPSC (böse Kriegsspiele), Stahl (sinnlose rumballerei), CAS (rumballerei in der rassistische Cowboymythen glorifiziert werden) usw. anbietet und dann machen die das auch noch mit bösen Kriegswaffen die saugefählich weil schwarz sind. Der VDB hingegen sind diejenigen die auch noch für die freien Waffen eintreten (und wenn die Verboten wären dann wäre Silvester in Neu Köln endlich wieder sicher), für Paintbaler (die alle mit schwarzen kriegswaffenimitaten spielen und darum Reichsbürger sind die für den Sturm auf den Bundestag trainieren sobald der Graf wieder frei ist) und das auch recht laut und die Politiker immer wieder mit Unmengen an Briefen nerven. Ich gehe ehrlich gesagt davon aus, und es würde mich auch nicht wundern wenn dies nicht nur taktische Überlegungen sind sondern bereits abgesprochene Taktik ist, das der Gedanke ist ohne den VDB im FWR die Geheimdiplomatie besser fortführen zu können das die nächste Verschärfung durchgeht aber fast ausschließlich die freien Waffen betrifft (mehr steht im koalitionsvertrag auch nicht drin, mehr hat die FDP das letzte mal nicht zugelassen und die Angst ist zu groß das es auch dieses mal so enden wird und es werden ganz dringend "erfolge" benötigt die man nicht riskieren will) und das FWR als WBK-LWB Lobbyverband dabei die Klappe hält. -
Und was sagt uns das? Es gibt Waffen die haben keine Seriennummer, es gibt Waffen die haben nur auf einem Teil eine Seriennummer, es gibt Waffen die haben auf mehreren Teilen eine Seriennummer. Aber das hast Du in Deiner Sachkunde sicher gelernt und auch welche Waffe wieviel Nummern hat und wo genau? Ja, mit ein bißchen Erfahrung findet man die Nummer eigentlich recht schnell, auch beim zerlegen/reinigen/sonstiger Pflege wird man die sicherlich auch mal gesehen habe. Aber zu denken das jeder sachkundige wegen einen Wochenendelehrgang wissen muss was wo genau steht ist ein bißchen realitätsfern
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Ja klar, hat ja lang gedauert bis die Sachkunde angesprochen wurde. Natürlich wurde in meiner Sachkunde von jeder Waffe und jedem Exoten und jedem Einzelstück gelernt wo die Nummern sind. Und natürlich muss man das von seinen Waffen auch auswendig wissen und blind drauf zeigen können egal zu welcher Uhrzeit man gefragt wird da man sonst natürlich sofort unzuverlässig ist!
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Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Wobei die Frage kann nicht wirklich ist welcher Vertreter von den betroffenen gewollt ist sondern welcher Vertreter von der Politik eingeladen wird, da ist ein "bequemes" FWR sicher lieber gesehen als ein"rebellischer" VDB... -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Das wäre irgendwie auch meine Hoffnung, die DSU hat bei mir in letzter Zeit einiges an Ansehen gewonnen und wäre, nach der veröffentlich letztens, auch ein heißer Kandidat, aber in dem Text des VDB steht auch das den anderen Vorstandsverbänden die Aktion des VDB missfallen hat. Ein Punkt der bei mir, sowohl bei der öffentlichen Aktion als auch bei persönlichen Kommentaren auf einem Lehrgang, aber irgendwie anders ankam. Also ich weiss gerade ehrlich gesagt nicht was ich in der Hinsicht bei der DSU denken soll... Auch hier der Hinweis von oben... Allerdings habe ich auch mal geschaut wer im Vorstand des VWR genau sitzt: Nur die letzten beiden sind kein "Vorstandsverband" und da sie ggf. demokratisch gewählte Vertreter des "Fußvolks" sind (keine Ahnung wie genau die auf diesen Posten kommen) könnte ich mir auch gut vorstellen das diese entweder gar nicht erst an den evtl. vorgelagerten "Geheimdiplomatie meetings" teilnehmen durften (müssen sie ja auch nicht da sie locker überstimmt werden können) und ggf. auch nicht so ganz auf "Parteilinie" sind da man auf die Besetzung ja auch recht wenig Einfluß hat PS: Richtig interessant wird jetzt natürlich die Reaktion des VDB, einer der Youtuber (ich weiss nicht mehr welcher) hat schon angedeutet das es da scheinbar den einen oder anderen Plan gibt der aktuell ausgearbeitet wird. Das Problem ist halt das wenn die Politik nur mit dem FWR sprechen möchte, wegen der jahrelangen guten zusammenarbeit wie es mein Arbeitgeber immer über die mir aufgezwungene Gewerkschaft betont, dann hat der VDB jetzt halt echt an Stimme verloren... -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
BlackFly antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Die interessanteste Frage wäre jetzt: wer war der EINE Unterstützer den der VDB hatte? -
WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen
BlackFly antwortete auf roland0849's Thema in Waffenrecht
Darum ja die Überlegung mit der Vermietung. Wenn es möglich ist seinen Waffenraum als "Außenlager" an einen Händler zu vermieten, dann wären die Waffen ja immer noch in demselben Raum (=das Platzproblem ist gelöst) aber würden trotzdem an eine berechtigte Person (Händler) übergeben, damit kann der SB eigentlich nix dagegen haben sofern er dem Händler dies nicht untersagen kann (was vermutlich nur möglich wäre wenn der Händler bei derselben Behörde wäre). Die interessante Frage wäre nun also: kann ein Händler in München einen Waffenraum in Hamburg anmieten und darin Waffen lagern? Die Hohe Summe von 1800€/Monat wird ja vermutlich aus dem Platzbedarf resultieren, das kann man damit umgehen. Einzig die Ummeldung der Waffen und ggf Anmeldung des Raums würde dann noch auf den Händler zukommen, dies wären aber einmalige Kosten... -
WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen
BlackFly antwortete auf roland0849's Thema in Waffenrecht
Ja, das meinte ich damit das die Behörde mitspielen muss... Wäre es vielleicht möglich den Waffenraum zu vermieten? Man könnte den doch einen Händler vermieten der die Waffen nehmen wollen würde aber nicht genug Platz dafür hat. Keine Ahnung ob das rechtlich möglich wäre bzw ob die Behörde das unterbinden könnte (vorallem wenn der anmietende Händler bei einer anderen Behörde ist und mit dieser gut auskommt)... Und was wäre wenn der Händler dann vielleicht noch eine Aushilfe bräuchte (der Auswärtige und vielleicht wir entfernte Waffenraum und sein Inhalt muss ja auch gelegt werden und sofern kein Waffenverbot ausgesprochen wurde kann der Sammler doch ggf bei einem Händler arbeiten oder ist das rechtlich nicht erlaubt?), dann zahlt man halt eine Einlagerung von 2000€, bekommt 1000€ Miete und hat einen 500€ Nebenjob... -
WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen
BlackFly antwortete auf roland0849's Thema in Waffenrecht
1800 im Monat? Entweder ist der Händler bei seinen Preisforderungen unverschämt oder es handelt sich um eine Sammlung von wirklich beachtlichen Ausmaßen (wenn wir von 20€ pro Waffe und Monat ausgehen waren das immer noch 90 Waffen und 20€ pro Monat erachte ich auch bereits als ziemlich teuer, allerdings habe ich auch noch nie so eine große Anzahl einlagern müssen, etwas das sicher auch nicht jeder Händler bewerkstelligen kann). In so einem Fall wäre es vielleicht eine Option eine Alternative Möglichkeit zu finden, z.b. das die Waffen bleiben wo sie sind aber der Zugang unmöglich gemacht wird bis die Sache geklärt wurde? Allerdings setzt das ggf auch voraus das zur entsprechenden Behörde noch ein entsprechend gutmütiges Verhältnis gepflegt wird, das ist bei so einem Schreiben aber sehr häufig natürlich nicht mehr der Fall... -
WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen
BlackFly antwortete auf roland0849's Thema in Waffenrecht
Auch in diesem Fall steht die Option Einlagerung beim Händler zur Verfügung. Wenn ich so ein Ding bekommen würde und vor hätte mit entsprechender Erfolgsaussicht gerichtlich dagegen vorzugehen würde ich meine Waffen meinem Händler zur Verwahrung geben und je nach Ausgang des Verfahrens dann zurück holen oder verkaufen. Für den Fall das man das Verfahren gewinnt würde ich dann auch gleich noch den Anwalt fragen ob ich die Gebühren für die Verwahrung wieder zurück bekomme und meinem Händler ausrichten dass er mir für das Gericht ruhig eine etwas dickere Rechnung schreiben darf -
WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen
BlackFly antwortete auf roland0849's Thema in Waffenrecht
Das habe ich jetzt so nicht rausgelesen sondern ich hatte das so verstanden das die Waffen aktuell physikalisch beim Händler sind, in der Behördenakte aber noch auf den TE laufen und ebenfalls noch Eigentum des TE sind. Nun verlangt die Behörde (der "Waffenbeauftragte") das die Waffen auch für die Behördenakte in den Besitz des Händlers wandern weil die WBK des TE geschreddert werden soll und darum nicht mehr in der Akte des TEs verbleiben können. Rein waffenrechtlich und auch zivilrechtlich würde ich z.B. auch kein Problem sehen wenn der TE das Eigentum an den Waffen weiterhin behält (wenn er z.B. der Meinung ist das dies eine gute Wertanlage ist und die Preise deutlich steigen werden) und die Waffen damit für die nächsten 10 Jahre bei dem Händler einlagert (der dies gegen entsprechende Lagergebühren sicherlich auch machen wird). Dieser Vorgang hat dann aber weiterhin keine Auswirkungen auf den zivilrechtlichen Aspekt des Eigentums und dann kommt folgendes zum Tragen: Darum mein Hinweis das man irgendein belegbaren Vertrag abschließt (Verträge müssen nicht schriftlich sein, auch eine mündliche Absprache und Handschlag kann zivilrechtlich ein Vertrag sein allerdings ist es sehr schwer im Streitfall vor Gericht dies zu belegen wenn es keine Aufzeichnungen egal welcher Art gibt) der besagt: Der Händler bekommt pro Waffe die Summe XY um die Waffen einzulagern, der TE verhöckert die Waffen auf eGun und im Verein und unterrichtet den Händler wer diese Waffe bekommt und der Händler kümmert sich dann um die Abwicklung/übergabe. Diese Aufzeichnung kann natürlich ein notariell beglaubigter Vertrag sein, dies wäre aber in meinen Augen "overdone" und ich würde darüber entweder einen formloses Schreiben aufsetzen den beide unterschreiben oder per email die absprache treffen die beide bestätigen oder ggf auch einfach per whatsapp und ein screenshot davon machen. Ja, damit sind wir uns dann ja eigentlich einig, warum widersprechen wir uns dann? Wobei "überhaupt kein Vertrag" geht nicht, dies wurde sicherlich mindestens mündlich besprochen und ist damit rechtlich auch ein Vertrag wobei dabei es eben zu Streitigkeiten mit ungewissem Ausgang kommen kann wenn plötzlich einer scholzt und der andere es nicht beweisen kann (Zeuge, heimliche Tonaufnahme die aber auch rechtlich wieder kritisch ist ) -
WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen
BlackFly antwortete auf roland0849's Thema in Waffenrecht
So wie ich das verstanden habe wollte er die Waffen selber veräußern. Da würde sich eine Absprache mit dem Händler anbieten das die Waffen für einen Betrag X zu Ihm in den Tresor umziehen, diese dann privat verkauft werden und der Händler dann die Waffe entsprechend herausgibt oder verschickt. Im Optimalfall macht man sowas auch schriftlich (muss ja kein hochoffizieller Vertrag sein, per email oder whatsapp reicht auch aus, nur das die Abmachung schriftlich belegt werden kann) und dann sollte es da über die Eigentumsverhältnisse keine Diskussion geben... -
WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen
BlackFly antwortete auf roland0849's Thema in Waffenrecht
90 Tagessätze sind ja auch das komplette einkommen von 3 Monaten in denen man kein Geld bekommt aber trotzdem weiter Wohnen, heizen, Essen und trinken muss. Bewährung wiederum hat, realistisch gesehen, eigentlich keine echten Auswirkungen. Man lebt sein Leben weiter, kann ganz normal wohnen, heizen, essen, trinken, vögeln und sonstige Hobbies nachgehen, man darf halt nur nix illegales machen bzw. sich dabei nicht nochmal erwischen lassen. Bewährung ist in meinen Augen dafür das man halt etwas tut um der Gerechtigkeit genüge zu tun wenn der Schuldige reue zeigt und es ohnehin nicht nochmal tun will. Bewährung ist dafür wenn jemand sich einen dummen scherz erlaubt der zu weit geht und es auch einsieht das er mist gebaut hat, Bewährung ist dafür wenn jemand etwas "aus versehen" macht, wenn jemand mal "einen Ausrutscher" hatte und wenn jemand unter den folgen der Taten er ohnehin schon genug leidet man es aber trotzdem nicht einfach gut sein lassen kann. Bewährung ist eindeutig nicht dafür da wenn eine ganze Gruppe Menschen mit mehrfachen Vorstrafen wegen verschiedenen Delikten "aus versehen stolpern und der Schwanz dann in einem Mädchen landet wo er nicht hingehört und beim Sturz abfangen man dann zufällig auch noch aus versehen das Mädchen würgt". Aber ich weiss, das sehen einige deutsche Richter natürlich ganz anders und ich bin derjenige der es falsch und populistisch sieht weil ich nicht Jura studiert habe... -
WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen
BlackFly antwortete auf roland0849's Thema in Waffenrecht
Wie hoch der Tagessatz gewesen ist wurde doch gar nicht geschrieben, nur die Anzahl der Tagessätze. Und bei der Rechnung sieht man das Du das Prinzip scheinbar auch nicht ganz verstanden hast. Der Richter setzt die Anzahl der Tagessätze fest, nur diese sind festzulegen. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Nettoeinkommen der verurteilten Person (Monatliches Nettoeinkommen / 30 = Höhe des Tagessatzes) und damit ergibt sich auch die gesamtsumme aus dem einkommen des verurteilten. Es ist nicht sinn und zweck nach eigenem Ermessen eine Summe festzulegen, die Summe soll jeden gleich belasten egal von welchem einkommen. Der Hintergedanke dabei ist ja: Die Straftat A ergibt bei jedem 30 Tagessätze und die Straftat B ergibt bei jedem 60 Tagessätze, damit ist der verurteilte der Straftat A ein Monatsgehalt los, egal ob er im Monat 2.000 oder 20.000 verdient womit es jeden verurteilten der Straftat A gerecht trifft und die Strafen bei allen vergleichbar sind. So sollte das aber eigentlich auch nicht sein. Die Tagessätze sind ja "ersatz" für eine Haft falls die Haft nicht angemessen ist. Bei 3 Monaten Gefängnis oder Geldstrafe von 180 Tagessätzen ist die Geldstrafe aber deutlich höher zu bewerten da 3 Monate "nur" 90 Tagessätzen entsprechen würde. Kann natürlich sein das die Österreichische Rechtsprechung die Geldstrafe als so gering gegenüber dem Gefängnis ansieht und darum die Geldstrafe verdoppelt, ich persönlich würde das aber nicht als korrekt ansehen. Bis zu 3 Monaten Gefängnis würde für mich bedeuten auch maximal 3 Monate auf Bewährung oder maximal 90 Tagessätze -
WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen
BlackFly antwortete auf roland0849's Thema in Waffenrecht
Das die vorherige Inverwahrungsnahme praktisch gesehen auch ausreichend gewesen wäre mag ich aus praktischer Sicht nicht abstreiten, aus rechtlicher Sicht kann ich das nicht endgültig beurteilen aber könnte mir durchaus vorstellen das es rechtlich eben doch nicht ausreicht, kann mir aber auch gut vorstellen das es ausgereicht hätte und die Behörde sich einfach wie ein trotziges Kind verhält das man im Sandkasten sein Förmchen weggenommen hat. Und was kann den Händler daran hindern die Waffen auf eigene Rechnung zu verkaufen wenn er sie in Verwahrung hat? Genau dasselbe das ihn daran hindern kann wenn er sie in seinem Handelsbuch hat: Erstmal nix und im Nachgang wird die zivilrechtliche Klage ihm zeigen das es keine gute Idee ist sofern beides dokumentiert ist und wenn er das einmal gemacht hat kann es gut sein das er das nie wieder macht da er dann in derselben Position ist wie Du jetzt und ebenfalls alles abgeben muss. Bei Waffen ist der Besitz und das Eigentum ganz klar getrennt! Nur weil jemand eine Waffe (physikalisch und auf dem Papier) waffenrechtlich besitzt ist er eben noch nicht zivilrechtlich der Eigentümer. Das Eigentumsverhältnis muss gesondert geregelt und nachgewiesen werden da die Waffenrechtlichen Dokumentationen nix mit dem Eigentum zu tun hat. Ich habe z.B. meine KK Pistole von einem Händler gekauft bevor ich meine WBK hatte und später nochmal eine VRF von privat gekauft bevor ich den dafür notwendigen Voreintrag hatte. Im ersten Fall blieb die Waffe noch einige Monate im Tresor und den Büchern des Händlers aber trotzdem war sie bereits mein Eigentum, wäre sie "abhanden gekommen" so wäre der Händler mir ersatzpflichtig da ich a) einen Kaufvertrag abgeschlossen habe, b) eine Rechnung darüber erhalten habe, c) die Bezahlung nachweisen konnte und d) die Verwahrung der Waffe bis zum erlangen der nötigen Berechtigungen vertraglich vereinbart war und mit allen diesen Punkten ganz klar geregelt war wem die Waffe gehört und ein nochmaliger Verkauf schlicht Diebstahl gewesen wäre. Im zweiten Fall der VRF habe ich die Waffe per email gekauft bevor ich den voreintrag hatte und musste diese zwischenlagern lassen, mein Eigentum war sie ab dem Punkt als der Vertrag per email geschlossen wurde und dann von mir per Überweisung bezahlt wurde, beides wäre natürlich nachzuweisen über email und Kontoauszug. Nun habe ich mit meinem Händler abgesprochen das er die Waffe einlagert und ich Ihm dafür seine umkosten erstatte, dies hatte ich per whatsapp mit im besprochen und ebenfalls die Überweisung mit "Einlagerungsgebühr" oder ähnlichem gekennzeichnet. Auch damit hätte ich problemlos nachweisen können das diese Waffe mein Eigentum bleibt und er nur die Einlagerung übernimmt, trotzdem steht in meiner WBK nun das ich die Waffe vom Händler und nicht vom privaten Vorbesitzer erworben habe. In beiden Fällen wäre es für die Händler ein leichtes gewesen die Waffen jemand anderem zu verkaufen, da sie aber nicht ihr Eigentum waren wäre es Diebstahls gewesen und sie hätten sich einerseits zivilrechtlich wegen Diebstahl mir gegenüber und vermutlich strafrechtlich wegen illegalem Waffenhandel dem Staat gegenüber verantworten müssen -
Halbautomatisch mit weniger als 2 Schuss? Aber interessant, hast Du mal Beispiele für die genannten Waffen? Müsste echte exoten sein, oder?
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WBKs wegen "Beleidigung" einer grünen Politikerin entzogen
BlackFly antwortete auf roland0849's Thema in Waffenrecht
In wessen Papiere die Waffen eingetragen sind hat mit dem Eigentum nix zu tun, nur weil die Waffen auf der WBK eines Freundes oder dem Handelsbuch des Händlers sind ist nix final geregelt. Das kann man vielleicht gut mit Autos vergleichen: Nur weil das Fahrzeug auf die Person (rechtlich oder natürlich) A zugelassen ist bedeutet das nicht das das Fahrzeug auch im Eigentum der Person A ist. Beispiel ist hier z.B. ein Leasingfahrzeug das Eigentum der Leasinggebenden Bank (Eigentümer) ist und auf den leasingnehmer (Besitzer) zugelassen wird. Aus diesem Grund steht auf dem Zulassungsschein Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) auch extra drauf das dies kein Eigentumsnachweis ist. Eigentum über den Gegenstand wird über ein Kauf/Verkauf, Schenkung usw. erlangt und darüber wird dann, im Optimalfall Gerichtsverwertbar, ein Vertrag geschlossen. Wenn nun also der Händler die Waffen in seinem Handelsbuch und NWR Register übernommen hat bedeutet dies das er erstmal Waffenrechtlich dafür verantwortlich ist, nicht aber das er der Eigentümer ist. Eigentümer wird er erst wenn ein entsprechender Vertrag darüber geschlossen wird, dies kann (vollkommen rechtlich bindend) sogar mündlich passieren allerdings ist aus Beweisgründen immer davon abzuraten. Also erst wenn der Händler z.B. einen Vertrag hat das das Eigentum an Ihn übergeht, erst dann ist er Eigentümer. Nur was Du übersiehts das die Tagessätze nicht nach der Strafsumme errechnet wird sondern anders herum. Es läuft nicht so ab das man die Summe festlegt und dann durch den Tagessatz teilt um die Anzahl der tagessätze zu erhalten! Es wird zuerst die Anzahl der Tagessätze festgelegt, erst dann wird geschaut wie hoch der Tagessatz ist und daraus ergibt sich die Summe. Das ist eigentlich auch ganz logisch wenn man bedenkt was damit beabsichtigt ist: Man will das jeder gleich bestraft wird unabhängig von seinem Gehalt. Oder als Beispiel: Zwei Personen begehen eine beleidigung und der Richter will das die Person nun dafür ein Monatsnetto strafe bezahlt. Also wird der Richter die Strafe auf 30 tagessätze festlegen. Dies macht er nun einmal bei einer Krankenschwester und einmal bei einem Zahnarzt, beide bekommen 30 Tagessätze und damit die gleiche Strafe. Die Krankenschwester hat monatlich ein Netto von 1200€ also bezahlt sie 1200€ (1200/30= 40€ Tagessatz) und der Zahnarzt hat monatlich ein Netto von 9000€ (9000/30= 300€ Tagessatz). Die Strafhöhe ist aber in beiden Fällen gleich: Ein Monatsgehalt! Damit muss sich kein Richter gedanken machen welche Summe nun bei der Krankenschwester und welche beim Zahnarzt die gleiche Strafe ist, es wird einfach über die Tagessätze geregelt. Und 70 Tagessätze sind über 2 1/3 Monatsnettos (30 Tagessätze entsprechen einem Monatsnetto) und schon ziemlich ordentlich für eine Beleidigung! -
Waffenbegleitschein - Was darf man damit alles?
BlackFly antwortete auf Tier911's Thema in Waffenrecht
Das deckt sich doch im großen und ganzen mit dem was ich schrieb... Der Händler und BüMa bekommt die T-ID wenn er sie braucht. Daher konnten diese mir auch den Waffenbrief ausdrucken da es sich um Waffen handelte die noch in ihrem Besitz sind oder bis vor wenigen Minuten waren. Notfalls muss der Händler die Waffe auf dem Papier kurzfristig in seinen Bestand aufnehmen, kann dann darauf zugreifen und dann wieder zurück buchen. Ob der Händler das allerdings kostenlos macht steht natürlich auf einem anderen Blatt... Aber andere Frage, als ich bei meinem BüMa eine Waffe gekauft habe meinte dieser er könne online überprüfen ob meine Berechtigung noch aktuell sei, ein Berliner Händler allerdings hat für diesen Vorgang vor dem Versand bei meiner Behörde nachgefragt. Wie konnte mein BüMa das machen und der Händler scheinbar nicht?