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Andor

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Alle Inhalte von Andor

  1. OK, alles klar. Du willst nicht verstehen, sondern nur dagegen sein. Kenne ich von meinen Kindern aus der Trotzphase, da kommt man mit sachlichen Argumenten auch nicht weiter. Im Ursprungspost wurde gefragt, ob das Teil eine PTB - Zulassung bräuchte. Meiner Meinung nach ist dies der Fall. Wer anderer Meinung ist kann sich das Teil trotzdem gerne bestellen, muss aber dann ggf. mit den Konsequenzen leben.
  2. Ich auch nicht, darum habe ich auch den Abschnitt darunter markiert.
  3. Hast du dir die Artikelbeschreibung überhaupt mal angesehen? Das sieht mir nicht nach "Scheinpatrone" aus (Quelle: oben verlinkte Artikelbeschreibung):
  4. Das wird vor Gericht sicher anders gesehen, ich wollte nicht derjenige sein, der hier einen Präzedenzfall schafft. Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen ... Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen Unterabschnitt 1: Schusswaffen 1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 1.1 Schusswaffen Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. 1.2 Gleichgestellte Gegenstände Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände, 1.2.1 die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
  5. Hast du eine Trillerpfeife, in welche du Patronen einlegst?
  6. Habe ich auch, die haben PTB - Zulassung.
  7. Eigentlich schon, der Händler "Wuhan jin se yu dian dianzi shangwu youxian gongsi" hat davon aber sicher noch nie etwas gehört und ist im Zweifel sicher nicht greifbar. Du beim Zoll schon...
  8. Meinst du die Technologie, wegen der Schlösser mit Kunststoff - Codescheiben entwickelt wurden?
  9. Recht objektiv gemachter Beitrag. Bei ein oder zwei Stellen, insbesondere im Bereich Straftaten mit legalen Waffen, hatte ich auf Schnitte verzichtet, das klang etwas gebastelt. Kritisch fand ich die Aussage über eine angeblich große Anzahl von Jägern, die Waffen aus unachtsamkeit geladen lagern und transportieren würden.
  10. Schlimmer als die Weitergabe eines Mastercodes an Behörden fände ich das Vorhandensein eines solchen. Denn wenn dieser weitergegeben oder ausgelesen würde wären alle bis dahin verkauften Tresore erst mal wertlos. Bei einem mechanischen Zahlenschloss ließe sich ein Mastercode einfach nach öffnen des Schlosses erkennen. Bei elektronischen Schlössern hängt der erforderliche Aufwand von den verwendeten Bauteilen ab. Mitlerweile kann man aber reverse engineering bis zum Auslesen einzelner Speicherzellen bequem über das Internet bestellen. Einen Masterkey für einen Schlüssel nennt man Dietrich und ließe sich sicher problemlos für eine bestimmte Menge von Schlosscodierungen herstellen. Die Weitergabe und Verbreitung wäre aber nicht so einfach wie bei Codes.
  11. Mit vorschlagen ist es nicht getan, es braucht auch eine Mehrheit, um das umzusetzen. Ganz deiner Meinung, so hatte auch die FDP bei Schreckschuss und Feuerwerk an Silvester argumentiert. Was ist das anderes als eine Interessenvertretung? Nur dass diese dank umfangreicherer Föderung mehr Geld in der Kasse für Klagen hat als z.B. der VDB. Und was hat du dagegen, dass der VDB auch als Interessenvertretung der Legalwaffenbesitzer auftreten will? Da unterstellst du aber mal wieder ganz schön viel. Die eine Sache sind aktuell geltende Gesetze, die erst mal befolgt werden müssen. Sowohl in D als auch in den USA (wo es ja auch je nach Bundesstaat z.B. unterschiedliche Regelungen für große Magazine gibt). Das andere ist der Weg, wie man versucht, Lockerungen von Gesetzen zu erreichen. Hau-ruck von 100 auf 0 wird da nicht klappen (wobei ich gespannt bin, was der VDB plant). Aussichtsreicher ist der umgekehrte Śalamiweg über Lobbyarbeit.
  12. Na ja: Sinnvoll: Ja Umsetzbar: Wie soll das funktionieren und wer von politischer Seite her würde sich trauen, so etwas vorzuschlagen?
  13. Wie wäre es denn dann mal, wenn du nicht weiter stammtischmäßig über alles herziehst sondern zur Abwechslung mal sinnvolle und umsetzbare Vorschläge posten würdest?
  14. Sind wir jetzt schon bei allen Parteien? Welche Regierungsform schwebt dir alternativ vor?
  15. Die Argumentation des Oberverwaltungsgericht in dem o.a. Verfahren könnte interessant werden.
  16. Woher willst du das wissen bzw. was ist für dich die korrekte Definition? Ich denke, eine weitere Diskussion über die unterschiedliche Einschränkung der Meinungsfreiheit in den USA und Europa würde diesen Thread nur noch weiter vom Thema abbringen. Du kannst ja einen separaten Thread dazu eröffnen. Wobei es auch in den USA ja immer mehr Bestrebungen gibt, hate speech klarer zu definieren und mehr von der freien Meinungsäußerung auszuschließen. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass die freie Meinungsäußerung da Grenzen hat, wo sie z.B. Hass gegen bestimmte Personengruppen schürt. Die Betroffenen werden dadurch in Angst versetzt, wodurch sie in der Ausübung der ihnen zustehenden Grund- und Menschenrechte eingeschränkt werden. Zudem bildet sie die Basis für körperliche Angriffe und Einschüchterungsversuche gegen Mitglieder der betreffenden Gruppe. Durch die Bildung von Stereotypen wird die Basis für eine Entmenschlichung geschaffen und somit die Hemmschwelle, Straftaten zu begehen, gesenkt.
  17. Nein, eben nicht. Den Unterschied kannst oder willst du nicht verstehen. Meinungsfreiheit hört da auf, wo sie andere diskriminiert oder deren Rechte verletzt.
  18. Nein, die geht (evtl., falls das Urteil so rechtskräftig wird) nicht wegen Ihrer anderer Ansicht für ein Jahr in den Knast. Sondern weil sie bei öffentlichen Vorträgen sowie Veröffentlichungen wiederholt historische Tatsachen geleugnet, andere der Lüge bezichtigt und gegen Juden gehetzt hatte.
  19. Die sitzen da aber sicher nicht allein wegen Ihrer "anderen Ansicht".
  20. Andor

    Waffe im NWR

    War bei einer Kontrolle bei mir der Fall, die NWR - Ausdrucke, die die dabeihatten, waren zu alt. In meiner WBK stand sie aber schon, deswegen kein Problem. Notfalls hätte ich auch noch Sicherheitskopien meiner WBKs gehabt. Die Kontrolleure waren recht entspannt und haben sich alles notiert und später abgeglichen. Der letzte Fehler (Händler hatte bei der Seriennummer eine 8 statt ein B eingetragen) ist meinem Sachbarbeiter bei der Eintragung aufgefallen. Er hat ein Foto der Seriennummer angefordert und das korrigiert. War kein Problem. Genau. Ich fordere auch ab und zu, zusammen mit einer Eintragung, ainen aktuellen NWR - Auszug mit an und überprüfe diesen.
  21. Das finde ich auch seltsam. Denn normalerweise bleibt die MP ja nicht ständig im Wagen. Spätestens am nächsten Tag/Schicht hätte das ja auffallen müssen.
  22. Da ist dein Geld sicher gut angelegt, die wuppen das!
  23. Ich hatte das auch mal angefragt, ist aber an der Aufbewahrung gescheitert. Ich hätte entweder nur zum sofortigen Verbrauch erwerben dürfen oder hätte die Aufbewahrungsmenge zum Wiederladen reduzieren müssen.
  24. Wenn alle so denken, aber selbst solche Aktionen nicht unterstützen bzw. sie sogar schon vorab schlecht reden kann niemand gewinnen. Und ja, ich unterstütze den VDB. Der Jahresbeitrag ist geringer als die Kosten der Munition für 1 x Training.
  25. Ich habe mich auch gerade gefragt ob er sich ernsthaft Gedanken darüber macht, wie man die Kontrolle am einfachsten für alle Beteiligten über die Bühne bekommt oder eher, wie man daraus eine Werbeveranstaltung incl. Opferrolle macht.
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