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Ja, das schont die Nerven.
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Versteh mich nicht falsch, ich wollte keinen kritisieren, nicht im geringsten. Ich ärgere mich über die zunehmenden Hürden und die Teuerung, auch wenn in lemmi's Fall der Preis des Komforts überproportional mit einspielt. Den Service werde ich aber auch mal probieren, denn mir hängt der Aufwand einer simplen Bestellabwicklung wirklich zum Hals raus. Bei mir geht es gerade bloß um ein banales Werkzeug, dennoch ein fürchterliches Geschiß. Laut USPS Sendungsverfolgung hat die Ware von Bell Gardens, CA (LA County) zum USPS International Distribution Center (in LA, soweit ich weiß am Flughafen) nur 19 Tage gebraucht, offenbar aufgrund irgendeiner behördlichen Prüfung. Und bis dahin auch schon drei Wochen, weil der Versender Global Post genutzt hat, anstatt die Sendung direkt bei USPS aufzugeben.
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Also "Umrechnungsfaktor" rund 3,7, trotz des relativ günstigen Dollars Ich habe (ohne Nutzung irgendwelcher Services, soweit möglich) immer überschlägig mit Faktor 2 gerechnet (Preis in USD * 2 = Preis in € bis zur Haustür). Aber das wird zunehmend schwieriger und nerviger - selbst mit Shops, wo es früher problemlos war, und der Zoll hält einem auch neue Stöckchen hin.
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Bedürfnisbescheinung durch Verbände ab 01.01.2026 - was ist der Prozess dazu?
lrn antwortete auf cvk's Thema in Waffenrecht
Die Thematik ist nach wie vor aktuell, eigentlich sogar aktueller denn je - in rund 4 Monaten läuft die Übergangsregelung des §58 Abs. 21 aus, nach der auch Vereine entsprechende Bedürfnisbescheinigungen ausstellen können. Ab 01.01.2026 sind allein die Schießsportverbände zuständig. Ich habe noch von keinem Verband irgendeine Verlautbarung zum Thema bzw. zum beabsichtigten Verfahren gesehen. Vom BDMP, dem LV Bayern in meinem Fall, gibt es zwar ein entsprechendes Bestätigungsformular zum Download (obwohl das eigentlich der Verband und nicht der Schütze benötigt), aber keine Angaben zum Verfahren, insbesondere zur Nachweisführung. Letzteres ist in diesem Fall nicht so schlimm, denn ein ordnungsgemäß nach den Vorgaben des LV geführtes Schießbuch belegt alles ausreichend. Ist es den anderen Verbänden egal, ist die Thematik so schwierig, ist mir was entgangen? Wenn es von Euren Verbänden oder Landesverbänden schon "Stoff" zum Thema gibt, wären Links oder zumindest konkrete Hinweise nett. -
OVG Urteil Aufbewahrung Schlüssel/Zuverlässigkeit
lrn antwortete auf heinzaushh's Thema in Waffenrecht
Leute, das wurde doch an anderer Stelle schon alles ausführlichst (derzeit 64 Seiten) durchgekaut! -
Ich kann also nicht lesen oder eine Betriebserlaubnis nicht richtig interpretieren? Na dann.
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Diesbezüglich muß man allerdings aufpassen: Teilweise haben - zumindest hier in Nordbayern - Schießstandsachverständige einen Passus in ihren Gutachten, der sinngemäß lautet, daß ein Schießen nur mit nachgewiesener Haftpflicht- und Unfallversicherung zulässig sei, und manche Behörden lassen den Text des Gutachtens dann in die Erlaubnis zum Betrieb der Schießstätte einfließen. Eine gesetzliche Grundlage für eine solche Anforderung gibt es nicht (mehr). Vermutlich rührt das noch aus dem §44 Abs. 1 WaffG a.F. her - dieser ist aber vor über 20 Jahren außer Kraft getreten... Konsequenz aus so einer Auflage ist jedenfalls, gesetzliche Anforderungen hin oder her, daß Schießen ohne entsprechende Versicherung nicht von der Erlaubnis umfaßt ist - und die Versicherung mancher Verbände gar nicht den erforderlichen Versicherungsumfang (Unfallversicherung) abdeckt. Die Versicherungsbedingungen mancher Verbände bieten zum einen keine Unfallversicherung und decken zum anderen nur "Veranstaltungen" ab (z.B. BDMP, BDS, siehe deren jeweilige Versicherungsbedingungen bzw. Bestätigungen). Hierunter wird man sicher noch das regelmäßige Training eines Vereins einordnen können. Ob es sich beim Gastschießen unter Begleitung eines Verbandsmitglieds auf einem anderen Stand, ohne daß der Verein, dem das Mitglied angehört, darauf noch irgendeinen Einfluß nehmen kann, hingegen noch um eine Veranstaltung im Sinne der jeweiligen Versicherungsbedingungen handelt, ist fraglich, wird auf Nachfrage ziemlich sicher verneint werden, und im Schadensfall würde ich so etwas nicht vor Gericht ausdiskutieren wollen. Betroffene Standbetreiber tun also gut daran, solche Auflagen aus den Betriebserlaubnissen entfernen zu lassen, und die betreffenden Gutachter, so einen Blödsinn einfach zu unterlassen.
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Dann soll sie doch mal im Drogenmilieu anfangen. Da kann man Waffenkriminalität, Drogenkriminalität und Drogentote auch gleich noch alles auf einmal bekämpfen.
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Hätten die Grünen, die er lautstark gewählt hat, uns wie geplant die Waffen weggenommen, wär das nicht passiert.
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Pseudotaktisches Chinaböller Nr. 8 ... sncr
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Hm. Ich überlege gerade, ob eine Einnahme Bayerns durch die Schweiz nicht mit Vorteilen verbunden sein könnte... Bern statt Berlin? Klingt nicht unattraktiv.
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Ich nutze Stopfen situationsabhängig, und abhängig vom Gehörschutz: Bei meinem Howard Light Impact Pro (Achtung, der dicke, nicht der erheblich weiter verbreitete flache Impact Sport) meine ich nichts weiter zu brauchen. Mein Peltor ProTac III hingegen dämpft gefühlt mit Abstand nicht so gut, mit den bequemeren optionalen Silikonpolstern erst recht nicht, da setz ich zusätzlich einfache 3M (oder Ohropax oder sonstwas) Schaumstoff-Ohrenstöpsel ein, genauso zusammen mit einen einfachen Caldwell im Leichtgewichtsgepäck. Wenn ich lange Zeit Aufsicht mache, dann trage ich auch mit dem Impact Pro zusätzlich Ohrenstöpsel, damit ein Mindestschutz bleibt, wenn ich ihn mal abnehme oder anlüfte, ebenso beim Langwaffenschießen oberhalb KK, wo ich Brillen wechseln muß oder vielleicht mal den dicken Impact Pro versehentlich mit der Schaftkappe anlupfe. Tannenbaumartige Ohrstöpsel, in meinem Fall von Uvex, habe ich auch immer in der Gewehrtasche; die sind für mich zwar unangenehmer, dämpfen aber (gefühlt) besser als die weichen Schaumstoffdinger, und sind schneller eingesetzt, wenn es eilig ist.
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172 kg Waffenschrank im Kleiderschrank unterbringen – Tipps zur Umsetzung
lrn antwortete auf PartyPooper's Thema in Allgemein
Hurra, endlich mal wieder eine Verankerungsdiskission. Ich hab schon befürchtet, wir schaffen's nicht, den 3-Monats-Rhythmus einzuhalten. -
Einsatz verantwortlicher Aufsichtspersonen - Arbeitsergebnis
lrn antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
In den paar Vereinen, in denen ich einen gewissen Einfluß ausüben kann, ist sowas - mit Ausnahme der recht ausführlichen Verpflichtung - weitgehend umgesetzt. So schwer sind die paar Sätze der AWaffV zum Thema nicht... dennoch hatte das ursprünglich keiner. 90% der Vereine, die ich darüber hinaus kenne, wären jedoch gut beraten, einfach die Ratschläge aus der verlinkten Handreichung umzusetzen anstatt gar nichts zu machen. Danke @webnotar für Deine Mühen. Wobei man allerdings auch sagen muß, daß so etwas aus meiner Sicht eigentlich Aufgabe der Verbände wäre im Rahmen der Unterstützung der ihnen angeschlossenen Vereine, und zwar bitte unter Außerachtlassung irgendeines Konkurrenz- oder Abschottungsdenkens. Unter anderem deswegen habe ich es unterlassen, einige Listen und Formulare hier zu veröffentlichen, die ich mangels Verbandsalternativen angefertigt habe. Und die teils vollkommen unsachlichen, ausufernden Diskussionen hier mitzumachen wäre es mir auch nicht wert, mein Geduldsfaden viel zu kurz. Auch dafür danke @webnotar. -
Würde einem solchen denn dann geglaubt?
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Der Versicherungsumfang der im BDS-Beitrag enthaltenen Straf- und Verwaltungsrechtsschutzversicherung ist nur sehr vage beim BDS umschrieben. Ein Verwaltungsverfahren ist nicht versichert, nur das gerichtliche Verfahren.
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Auch eine Haftpflichtversicherung bezahlt nur, wenn ein Anspruch (wie der Name schon sagt: Haftpflicht) besteht. Nicht, wenn man es für moralisch wichtig hält. Vereinfacht gesagt, muß ich auf einem Schießstand damit rechnen, daß Hülsen fliegen. Selbst Repetierwaffen können Hülsen wegschleudern. Schießen mit Waffen auf einem Schießstand ist sozialadäquates Verhalten, genau wie Auto fahren auf der Straße. Wenn ich eine besonders teure und empfindliche Waffe habe und schon von einer fliegenden Hülse nicht reparable, signifikant wertmindernde Schäden befürchten muß, dann muß ich mir eben einen Stand zur exklusiven Nutzung mieten oder die Waffe in der Vitrine lassen, und sie vor allem nicht herumliegen lassen. Ob man das nun bei der erforderlichen Kausalität, bei der erforderlichen Rechtswidrigkeit einer Handlung oder beim Mitverschulden einordnet, damit kann man im Jurastudium schön die Studenten beschäftigen - im Ergebnis ist es egal.
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Also wenn man denn im geschilderten Fall überhaupt einen Schadensersatzanspruch bejahen kann, woran ich Zweifel habe, wird man sich zumindest ein signifikantes Mitverschulden anrechnen lassen müssen.
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Vielleicht sind ja die Hinweise am Anfang des Videos auf die "künstlerische Umsetzung" und den "Bildungsauftrag" Zeichen einer Suche nach einer Art übergesetzlichem Bedürfnis Weiter hab ich mir das Video nicht angesehen - mir geht so hektisches Gebrabbel und die entsprechende Gestik dazu tierisch auf den Senkel. @pulvernase Es ist immer wohltuend, Deine stets sachlichen und gehaltvollen und gleichzeitig zurückhaltenden Beiträge zu lesen. Hier hat jemand WaffG und AWaffV verstanden und weiß richtig zu subsumieren.
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Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
lrn antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
@BlackFly Der BDMP erkennt diese als Trainingstermine an, wenn sie seinen Vorgaben entsprechend dokumentiert werden. -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
lrn antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Bedürfnisrichtlinien des Verbandes lesen und Schießbuch (Schütze) und Kladde (Verein) entsprechend führen, ansonsten halt bitte nicht jammern, daß man ohne Nachweise dastehe. Die Gesetzesänderung, die für eine Glaubhaftmachung des Besitzbedürfnisses die Unterscheidung zwischen Lang- und Kurzwaffe und eigener und fremder Waffe voraussetzt, ist mittlerweile seit fast 5 Jahren in Kraft! -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
lrn antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Hurra, endlich mal wieder eine Schießbuch-Diskussion. -
Erwerb der Rechtsposition „ vAP“ nach § 10 Abs. 3 AWaffV durch„befähigte“ Person
lrn antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Wenn Du meinst...