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Nachdem der Troll seinen Auftritt hatte - weiter im Thema ... Polizei Thüringen: Art der Waffen und Munition, Anzahl vorhandener Waffen, Hersteller, Abzugswiderstände Thüringer Landtag, Drucksache 7/8516, 01.08.2023 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bilay (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Vorgangsnummer: 7/4983KA Waffen der Thüringer Polizei - Teil I https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/93684/waffen_der_thueringer_polizei_teil_i.pdf
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
(Linkquelle: YT - BBC Earth Unplugged) -
Polizei Thüringen: Eingesetzte Waffen und Munition, Verluste, Zahlen zum Schußwaffengebrauch, unbeabsichtigte Schußabgaben Thüringer Landtag, Drucksache 7/8523, 01.08.2023 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bilay (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Vorgangsnummer: 7/4984KA Waffen der Thüringer Polizei - Teil II https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/93721/waffen_der_thueringer_polizei_teil_ii.pdf
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Sowohl im Bundestag, als auch in den Landtagen, nimmt die Zahl der Vorgänge mit Waffenbezug - z. B. in Form von kleinen Anfragen - ständig zu. Oftmals geht es dabei um statistische Zahlen, manchmal auch um fachliche Fragen. Vielfach werden diese Vorgänge in der Presse erwähnt, wobei allerdings oft nur eine Auswahl der vorhandenen Informationen präsentiert wird. Dieser Faden soll dazu dienen, solche Vorgänge aufzuzeigen und möglichst auch den Link zur entsprechenden Parlamentsdokumentation bereitzustellen.
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Elo erstellte Thema in Waffenrecht
Hier steht möglicherweise eine relevante Entscheidung zu einer häufig diskutierten Frage an, diesmal in zweiter Instanz: Terminankündigung Oberverwaltungsgericht NRW in Münster: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/terminvorschau/T230802.pdf 30.08.2023 Aktenzeichen: 20 A 2384/20 (VG Düsseldorf, 22 K 3002/19) Zitat (Fettdruck meinerseits): (…) ./. Land Nordrhein-Westfalen Der in Duisburg wohnhafte Kläger ist Jäger und wendet sich gegen den Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnisse. Das Polizeipräsidium Duisburg hat den Erlaubniswiderruf wegen angenommener waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit verfügt, nachdem dem Kläger bei einem Einbruch in sein Wohnhaus unter anderem zwei Kurzwaffen und diverse Munition aus dem Waffenschrank entwendet worden sind. Der Waffenschrank genügte zwar den gesetzlichen Anforderungen. Diesem Sicherheitsstandard entsprach jedoch nicht der Tresor mit Zahlenschloss, in welchem der Kläger die Schlüssel für den Waffenschrank verwahrte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage abgewiesen. Dagegen richtet sich die vom Oberverwaltungsgericht zugelassene Berufung des Klägers. Hab erfolglos versucht, die zitierte Entscheidung des VG Düsseldorfs aufzufinden. Duisburg sollte auch ein eigenes VG haben? Weiß jemand etwas näheres? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Termin beim OVG NRW: 30.08.2023 Zitat: In dem Verfahren begehrt der Kläger vom Polizeipräsidium Bielefeld die Erteilung eines Waffenscheins. Zur Begründung dessen führt er an, es bestehe aufgrund seiner früheren Auslandseinsätze als Bundeswehrsoldat eine besondere Gefährdung seiner Person durch islamistische Terroranschläge. Das Verwaltungsgericht Minden hat der Klage stattgegeben. Dagegen richtet sich die vom Oberverwaltungsgericht zugelassene Berufung des Landes Nordrhein-Westfalen. War diese VG-Entscheidung: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_minden/j2005/3_L_132_05beschluss20050503.html -
Der VDB hat gemeinsam mit einem Fachanwalt für Medienrecht einen Muster-Medienvertrag erstellen lassen. Diesen wird der VDB selbst gegenüber Medienunternehmen nutzen, der steht aber auch allen Mitgliedsunternehmen auf Anfrage kostenfrei zur Verfügung. Ich weiß es nicht verbindlich, aber ich könnte mir vorstellen, daß auch Vereine auf Anfrage Unterstützung bekommen? (Wobei das natürlich in erster Linie Aufgabe der Schießsportverbände wäre)
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die statistischen Zahlen, z. B. Anzahl der im NWR erfaßten Erlaubnise oder der erlaubnispflichtigen Waffen sind einsehbar. https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/N/Nationales_Waffenregister/Statistiken/Statistiken_node.html -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Landtag Sachsen-Anhalt, 09.08.2023, Drucksache 8/2986 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Mitglied des Landtages Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Waffen in Sachsen‐Anhalt 2022 M/23 I (I) Kleine Anfrage ‐ KA 8/1592 https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2986gak.pdf Zitat: ... Frage 19: Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für erforderlich, um das Problem, das Anwachsen des legalen Waffenbesitzes, einzudämmen? Antwort auf Frage 19: Soweit der Fragesteller sich auf den möglichen Missbrauch erlaubten Waffenbesitzes bezieht, hält die Landesregierung es für wesentlich, dass die Regelungen des Waffengesetzes, die verhindern sollen, dass Schusswaffen in die Flände von Personen gelangen oder dort verbleiben, die waffenrechtlich unzuverlässig oder ungeeignet sind, konsequent vollzogen und soweit erforderlich erweitert werden. Dazu zählt auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV). Die WaffVwV wurde letztmalig 2012 überarbeitet und in Kraft gesetzt. Zahlreiche Änderungen im Waffenrecht, wie zuletzt im Jahr 2020, führten zwangsläufig dazu, dass die WaffVwV an etlichen Stellen veraltet ist und - auch mit Blick auf aktuelle Rechtsprechung - nicht mehr heutigen Ansprüchen genügt. Auf Initiative des Ministeriums für Inneres und Sport wurde gemäß dem Beschluss der Frühjahrskonferenz der Innenministerinnen, -minister, -senatorin und -Senatoren der Länder das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gebeten, mit der Aktualisierung der wichtigen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 5, 41, 45 und 46 Waffengesetz umgehend zu beginnen. Eine unter der Leitung des BMI eingerichtete Arbeitsgruppe hat am 4. Juli 2023 ihre Arbeit aufgenommen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Schreiben FDP-Landtagsfraktion Baden-Würtemberg an BaWü-IM Strobl vom 09.08.2023: Stellungnahme bezüglich des 3. Waffenrechtsänderungsgesetz, § 14 Absatz 5 WaffG. https://www.vdb-waffen.de/newsurl/117vb13k.html -
Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
Elo antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
@NFO Vielleicht kennst Du ja zufällig die Kläger? Dann könntest Du denen vielleicht ausrichten, daß sie einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz geleistet haben? Viele hier im Forum können aus eigener Erfahrung nachvollziehen, wie schwierig es sein kann, die Überzeugung von Behörden zu ändern. -
Landwirte gewinnen vor Gericht: Kugelschuss auf Weide erlaubt
Elo antwortete auf baer42's Thema in Waffenrecht
www.swr.de, 24.07.2023: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/prozess-weideschlachtung-verwaltungsgericht-koblenz-100.html www.diebuergerbeauftragte.rlp.de Schlachtung im Herkunftsbetrieb mittels Kugelschuss auf der Weide Petitionen in der parlamentarischen Beratung https://www.diebuergerbeauftragte.rlp.de/petition/das-neue-eu-fleischhygienerecht-erlaubt-zur-vermeidung-von-tiertransporten-die-schlachtung-im-herkunftsbetrieb-kap-via-des-anh-iii-abschnitt-i-der-vo-eg-nr-853-2004-hierbei-besteht-die-moeglic/ -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
Elo antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Der Bedürfnisnachweis ab der 3. KW kam mit der Neufassung vom 08. März 1976 § 32 (2) Nr. 3 ... Für Schußwaffen mit einer Länge von weniger als 60 cm gilt dies nicht, wenn der Antragsteller schon zwei Waffen dieser Art besitzt. -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
Elo antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
WaffG vom 19. September 1972 § 30 Versagung (1) Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbssschein sind zu versagen, wenn ... 3. ein Bedürfnis (§ 32) nicht nachgewiesen ist. § 32 Bedürfnis (1) Ein Bedürfnis (§ 30 Abs. 1 Nr.3) liegt insbesondere vor, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, ... 2. die Schußwaffen oder die Munition für den regelrechten Schießsport auf genehmigten Schießstätten, zur Teilnahme an ordentlichen Schießwettbewerben oder zur Pflege des Brauchtums in Schützenvereinigungen zu benötigen, sofern es sich um Einzellader mit einer Länge von mehr als 60 cm und einem Patronenlager bis 6 mm und einer Länge bis 20 mm handelt, ... (2) Ein Bedürfnis braucht nicht nachzuweisen, wer ... 3. als Mitglied eines Schießsportvereins die Waffe zur Teilnahme an ordentlichen Schießwettbewerben benötigt, sofern es sich um eine Waffe mit einer Länge von mehr als 60 cm und einem Laufdurchmesser von nicht mehr als 5,6 mm handelt und er durch eine Bescheinigung des Vereins nachweist, daß er an den Übungsschießen des Vereins mindestens sechs Monate lang regelmäßig und erfolgreich teilgenommen hat. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich habe bereits angefangen, der Faden zur Geschichte des Waffenrechts ist so ein Projekt. Derzeit läuft noch ein weiteres, dessen Umfang ich aber deutlich unterschätzt habe und bereits mehrfach neu beginnen mußte. Daneben versuche ich, einiges an Infos aufzuzeigen und zu belegen. Hier im Forum sind auch einige Videomacher unterwegs, von denen weiß ich, daß eine Minute Video oft Stunden an Arbeitszeit erfordert. Das Beispiel der GRA zeigt, daß selbst eine Gruppe mit einer gewissen finanziellen Ausstattung einiges erreichen, das Unternehmen aber letztlich nicht dauerhaft schultern kann. Trotzdem haben die meinen Respekt für die geleistete Arbeit. Ein anderes interessantes Beispiel ist die Gruppe "Waffenlobby" auf Facebook. Die schaffen es, aufgrund der etwa 15.000 Mitglieder, in den sozialen Medien ein gewisses Gegengewicht zu den LWB-Gegnern aufzubauen. Leider werden solche Unternehmungen von den Verbänden nicht unterstützt oder sogar boykottiert. Meine Hoffnung ist der VDB. Die Frage ist, ob der sich - auch mit Unterstützung der Förderer - allein gegen die ständigen Verschärfungsbemühungen stemmen kann. Uns allen bleibt aber trotzdem die Möglichkeit, auf regionaler Ebene Öffentlichkeits- und Überzeugungsarbeit zu leisten. Konkret z. B. lokale Politiker anzusprechen, im Freundes- und Bekanntenkreis zu werben, Schnupperschießen zu veranstalten und ähnliche Dinge. Das soll aber keine Kritik an Deinem Vorschlag sein, ich gehöre nicht zu den Schreibern, die grundsätzlich erst mal nach Hinderungsgründen suchen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich träume von einer Datenbank, um endlich ein vernünftiges Zahlenmaterial zu haben, das entweder nicht vorhanden (statistische Unterscheidung legale und illegale Waffe, "scharfe" und SRS-Waffe), geheim (Waffen- und Sprengstoffbericht BKA) oder durch LWB-Gegner "aufbereitet" (von der Hochsitzleiter abgerutscht = Unfall mit Schußwaffe) ist. Dort hinein könnten z. B. auch die Vorfälle bei oder unter Beteiligung von Behörden, Details zur "Qualität" beschlagnahmter Gegenstände (Nagelknipser Nürnberg Hauptbahnhof) oder die späterere tatsächliche rechtliche Einordnung (nicht jede Beschlagnahme stellt sich als begründet heraus). -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich könnte mir eher vorstellen, daß nicht jeder Beteiligte die Statistik wirklich versteht bzw. interpretieren kann. Andere Inhalte der Anfrage könnten aber interessanter sein, z. B. daß die Fälle der Spalte Zutritt verwehrt/Konsequenzen (über die hier in anderen Fäden ausführlich diskutiert wird) schlicht bei "Null" liegen oder daß dort in 2021 und 2022 keinerlei von halbautomatischen zu vollautomatischen umgebaute Schusswaffen sichergestellt wurden. Ebenso keine Salutwaffen und Dekowaffen, die zu erlaubnispflichtigen scharfen Waffen umgebaut wurden. All das wird ja immer wieder als wichtiges Thema verkauft. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Landtag Thüringen, 09.09.2020, Drucksache 7/1626: Kleine Anfrage § 55 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG) - Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden - Erteilte Ausnahmen für Thüringer Politiker? https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/77598/55_abs_2_waffengesetz_waffg_ausnahmen_fuer_oberste_bundes_und_landesbehoerden_erteilte_ausnahmen_fuer_thueringer_politiker.pdf -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Landtag Thüringen, 17.04.2023, Drucksache 7/7758: Kleine Anfrage des Abgeordneten Bilay (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Kontrollen nach § 36 Abs. 3 Waffengesetz in den Jahren 2021 und 2022 in Thüringen https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/92078/kontrollen_nach_36_abs_3_waffengesetz_in_den_jahren_2021_und_2022_in_thueringen.pdf -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Landtag Thüringen, 12.04.2023, Drucksache 7/7722: Kleine Anfrage des Abgeordneten Walk (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz (Kleiner Waffenschein) - nachgefragt für die Jahre 2021 und 2022 https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/92036/erlaubnis_zum_fuehren_von_schreckschuss_reizstoff_und_signalwaffen_gemaess_10_abs_4_satz_4_waffengesetz_kleiner_waffenschein_nachgefragt_fuer_die_jahr.pdf Zitat: ... Zwar unterliegen Antragsteller und Inhaber des Kleinen Waffenscheins der vollumfänglichen Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung gemäß §§ 5 und 6 WaffG. Dennoch sind Überlegungen begründet, den nicht ungefährlichen Umgang mit solchen Waffen auch aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Zahl der Inhaber kleiner Waffenscheine auf 781.186 (Stand: 31. Dezember 2022), zukünftig zu erschweren. Es bleibt abzuwarten, ob der Bund im Zuge der angestrebten Verschärfung des Waffenrechts auch die Anforderungen bezüglich des Kleinen Waffenscheins verschärft. -
@Glockeroo Ich habe die Vermutung, daß in Deinem Faden gerade jemand tätig ist, der unter anderer Identität schon früher Threads zerschossen hat. Dummerweise wird gefüttert bzw. über das Stöckchen gesprungen.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Elo antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Der letzte Artikel ist ja gerade 4 Tage alt (stern.de, 11.08.2023) ... stern.de, 15.08.2023: https://www.stern.de/gesellschaft/waffenrecht--der-laxe-umgang-mit-sportschuetzen-kostet-menschenleben-33735260.html (Bezahlschranke) -
POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
Elo antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
Ich habe gerade mal nachgeschaut, es gibt da diverse Rechner im Netz. Bei dem üblichen Streitwert von 5000 EUR sollte die Geschäftsgebühr (vorgerichtlich) bei 434,20 plus Postpauschale und USt. = 540,50 EUR liegen (ohne Gewähr). Geht es vor Gericht, kommen weitere Gebühren in ähnlicher Höhe hinzu. Die Anwälte versuchen ggf. die bereits erwähnte Honorarvereinbarung abzuschließen, das könnte z. B. ein Mindeststreitwert oder/und eine zuätzliche Summe sein. Das ist aber nur meine Erfahrung vor Jahren und kann überholt sein. Soweit ich die Beiträge hier im Forum verfolgt habe, scheinen die für Waffenrecht spezialisierten Anwälte häufig auf Honorarvereinbarung zu arbeiten? Ob nun ein Zeitansatz von 10 Stunden wirklich realistisch ist, will ich nicht beurteilen. Kenne es aber aus eigener Erfahrung, daß schon mal ein Schriftsatz noch in Gegenwart der Mandantschaft diktiert und so natürlich auch abgestimmt wird. -
Man muß dazu einfach die damalige Situation bedenken. Neben dem Deutschen Schützenbund und dem VdRBW gab es keine weiteren Schießsportverbände. Für GK-KW existierte im DSB eine einzige Disziplin (ich glaube "Zentralfeuerpistole"), die mit Waffen im Kal. .32 bis .45 bestritten wurde.
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Hier könnt Ihr etwas zu den damaligen (1972) "Beweggründen/Überlegungen" lesen: https://dserver.bundestag.de/btd/06/035/0603566zu.pdf