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Elo

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  1. Vom VDB: Evaluierungsbericht (35 Seiten) vom 30. August 2023 zum 3. Waffenrechtsänderungsgesetz https://www.vdb-waffen.de/newsurl/fkp3b8rb.html Es gibt eine neue Wortschöpfung: "waffenrechtlich relevante Personen"
  2. Das war aber eine sehr diplomatische Formulierung? Ob das (hess.) Innenministerium so etwas versteht? Nach dem Urteil könnten da leichte Zweifel kommen ... ?
  3. Habt Ihr Euch den Link von Proud NRA Member mal durchgelesen, inklusiv der Stellungnahme des Innenministeriums? Diese Leitsätze: ... 3. Die Bestellung privater Personen nach § 99 HSOG zu Hilfspolizeibeamten der Ortspolizeibehörden ist gesetzeswidrig. 4. Der von einer Stadt bewusst durch "privaten Dienstleister in Uniform der Polizei" erzeugte täuschende Schein der Rechtsstaatlichkeit, um den Bürgern und den Gerichten gegenüber den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln, ist strafbar. Man könnte auf den Gedanken kommen, daß das Gericht irgendwie "ungehalten" ist?
  4. Da Urteile und deren Inhalt, insbesondere von Verwaltungsgerichten, ja öfter ein Thema im Forum sind: openJur: Keine Zukunft für frei dokumentierte Rechtsprechung? https://openjur.de/i/openjur_wird_verklagt.html
  5. Der Volltext ist wohl noch nicht einsehbar. Es gibt aber auf www.anwalt.de einen Beitrag von der Anwältin des Klägers (nach den Kommentaren auch Jägerin). Wirklich neue Infos sind mir allerdings nicht aufgefallen. (Ob wegweisend auch nützlich impliziert, lasse ich mal offen) https://www.anwalt.de/rechtstipps/aufbewahrung-von-waffenschrankschluesseln-wegweisendes-urteil-fuer-waffenbesitzer-215774.html
  6. Hab mal nachgelesen, weil ich mich zu erinnern glaubte, daß für Ermittlungen ein Verdacht auf eine Straftat bestehen sollte? Zitat: § 160 StPO - Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung (1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen. ... § 163 StPO - Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren (1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. ...
  7. War mehreren Zeitungen eine Meldung wert ... Presseportal: Thüringer Polizei, Landespolizeiinspektion Erfurt, 06.09.2023 – 10:33 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126719/5596408 Zitat: LPI-EF: Schüsse führen zu Polizeieinsatz Landkreis Sömmerda (ots) Mehrere Schüsse lösten gestern im Landkreis Sömmerda einen Polizeieinsatz aus. Eine 58-Jährige Frau hatte im Bereich Großbrembach Schüsse wahrgenommen und daraufhin besorgt die Polizei gerufen. Mehrere Streifenwagen rückten daraufhin mit entsprechender Schutzausrüstung an. Ermittlungen ergaben, dass ein Jäger in seinem Revier geschossen hatte. Ob er dabei gegen das Jagd- oder Waffengesetz verstoßen hat, müssen die weiteren Ermittlungen der Polizei zeigen. (JN)
  8. Mit 290 $ ist der US-Bürger dabei: Lot 3: M2 .50 cal. Canvas Covers and Ammo Box Tray https://www.brpguns.com/lot-3-m2-50-cal-canvas-covers-and-ammo-box-tray/ (Linkquelle: www.brpguns.com)
  9. Du hast natürlich recht, hab das korrigiert.
  10. Das ist wieder ein interessantes Beispiel für die Überregelung im WaffG § 14 (1) ... Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt ... sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist. 1. 5,6 lfB meint wohl .22 lfb - laut CIP 22 Long Rifle 2. Munition für Randfeuerzündung 3. wenn E Null max. 200 Joule 4. sportliches Schießen 1. bedingt 2. und umgekehrt, dazu aber zur Sicherheit 3. noch die Einschränkung auf max. 200 Joule. Zur Sicher-Sicherheit (4.) dann noch die Einschränkung auf das sportliche Schießen, wobei ja gerade das die Domäne der KK-Waffen ist. Ich weiß nicht ob z. B. eine Tippmann damit funktioniert, aber eine 22 Extra L. R. (CCI .22 extra lr CuHP Polymer) wäre dann nicht zulässig, auch aufgrund der E Null von 217 Joule. Dann gibt es noch von CCI die .22 lfb. Velocitor HV HP mit angeblich E Null 248 Joule (Quelle: Frankonia) Besser nicht weiter auswalzen, aber das BVerwG hat damals bei dem überraschenden Urteil zu den HA für Jäger (u. a.) darauf abgestellt, daß schon die reine Möglichkeit einer gesetzeswidrigen Verwendung ausgeschlossen werden müsse ... Übrigens bin ich der Meinung, daß die Energie - bezogen auf eine konkrete Waffe und nicht einen Meßlauf - zwar in erster Linie von der Munition, aber auch von der Lauflänge abhängt. Wollte allerdings hier nicht in den Krümmeln suchen, sondern nur anmerken, daß auch in einem vermeintlich banalen Thema viel Diskussionsmöglichkeit steckt, wenn eine Seite das unbedingt will ...
  11. (Linkquelle: Reddit - u/Batdootydoe)
  12. Zur Sicherheit das Holzgestell mit Neonfarben lackieren? (Anl. 1, 1.6.3) Oder (auch?) das Segeltuch ... ?
  13. Das Thema Waffen-Influencerinnen kam mir bekannt vor (noch Sommerloch?): https://www.morgenpost.de/vermischtes/article236820605/gefaehrliche-werbung-waffen-influencerinnen-spalten-das-netz.html
  14. Wir alle können von hier nicht in den Hintergrund schauen. Es könnte z. B. sein, daß durch Urlaub und/oder Krankheit eine Vertretung ran muß, die im Thema nicht sattelfest eingearbeitet ist. Sollte nicht sein, kommt aber wohl hier und da mal vor? Was ist, wenn die aktuelle SB vor einem solchen Hintergrund schlicht nicht die kaliber- und waffenbezogene bezogene Zuordnung der Altersklassen durchschaut? Wir diskutieren hier oft tagelang mit Schwarmintelligenz waffenrechtliche Interpretationen ohne Ergebnis und wissen, daß das schwere Kost ist. Ich bin da mit @JuppW einer Meinung, auch in Behörden arbeiten nur Menschen. Die haben das WaffG nicht gemacht, sondern müssen damit arbeiten. Allerdings sollten die besonnen, lernfähig und im Zweifelsfall für den Bürger sein ...
  15. Wie @Jahtzee schon geschrieben hat - bisher scheint es nur diesen 15 - 16 Sekunden Ausschnitt in den Tagesthemen zu geben? Der hat dann immerhin eine Stellungnahme von Schützenbund und BDS bewirkt (und eventuell zusätzliche Aufmerksamkeit?)? Wäre schon mal interessant, den größeren Zusammenhang zu erfahren, meinst Du nicht auch?
  16. Ich wollte nur darauf hinaus, daß es solche Dinge aus nachvollziehbaren Gründen über eine Reihe von Jahrzehnten gegeben und sich auch durchaus bewährt hat. Aber wie schon gesagt, das hatte eher nichts mit dem Führen von Waffen oder dem Bewältigen von Großlagen zu tun, worauf sich die Diskussion aber offenbar nun konzentriert.
  17. Es gab früher durchaus die Konstellation, daß Beamte (in der entsprechenden Funktion ggf. auch Angestellte/Arbeiter) diverser Behörden (z. B. Deutsche Bundesbahn) kraft Gesetz nebenamtliche Polizeibeamte waren, ggf. gleichzeitig auch Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Bevor nun entsprechende Kommentare kommen - mit dem Führen einer Dienstwaffe hatte das im Regelfall eher nichts zu tun.
  18. Hier ist der Bericht auf dem Youtubekanal der Tagesschau, dort etwa 03:21 - 03:38 https://www.youtube.com/watch?v=Jr0l6HwHUgc Links oben Wasserzeichen: QUELLE X, @coolservativ Rechts oben Wasserzeichen: AFD berichte.de Über die Suchmaschine finden sich (wenige) Einträge Richtung X (Twitter) und Facebook, bin aber dort nicht angemeldet. Das zweite Wasserzeichen scheint örtlich mit Sachsen verbunden zu sein, ist aber alles nichts belastbares.
  19. Man sollte hier zwei Möglichkeiten und deren mögliche Folgen unterscheiden. 1. Den möglichen Rechtsweg mit allen Konsequenzen. 2. Den Versuch, das Ganze mit möglichst wenig Aufwand und Kollateralschäden im Dialog beizulegen. Wenn man es auf Nr. 1 ankommen läßt und die Behörde (im schlimmsten Fall) widerruft die Erlaubnis und setzt das im Sofortvollzug durch, könnte es lange dauern, bis der Betroffene sein "Recht" bekommt? Und wenn die Würfel erst mal gefallen sind, wird die Behörde vermutlich auch ihr Gesicht wahren wollen und sich Arbeit machen? Vielleicht wäre ein Zwischenweg die günstiges Lösung, z. B. in der Form, um eine schriftliche Form des "Anrufinhalts" zu bitten, um das prüfen zu können? Wenn das jemand auf der Behörde zu Papier bringt und die Rechtsgrundlagen daneben liegen hat, führt das vielleicht zu neuen Erkenntnissen?
  20. In der aktuellen "ProGun" gibt es auf Seite 3 einen Beitrag von VDB-Präsident Michael Blendinger zum Waffengesetz und auf Seite 6 und 7 das Ergebnis der Umfrage zu Aufbewahrungskontrollen.
  21. In der neuen ProGun gibt es auf Seite 30/31 einiges zum "Vorkosten": https://www.vdb-waffen.de/newsurl/39pdm3g1.html
  22. VDB, 08.09.2023: Neue Ausgabe "ProGun" https://www.vdb-waffen.de/newsurl/39pdm3g1.html
  23. Vielleicht mal ein einfacher Vorschlag zur Argumentation, ganz losgelöst von Gesetzestexten. Frag die Behörde, wie regelmäßig die Erlaubnisse für die auch im DSB gängigen Kleinkaliber-Sportpistolen behandelt werden.
  24. Der TE ist 23, bei 14 (1) WaffG geht es zunächst um die Vollendung des 21. Lebensjahres - vielleicht für die lückenlose Argumentation nicht nur auf den § 14 WaffG konzentrieren, sondern auch § 6 berücksichtigen: (3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2. Der Vollständigkeit halber - die Tippmann ist für das sportliche Schießen zugelassen?
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