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Elo

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  1. Wie habt Ihr nun die (Haftpflicht-)Versicherung geregelt?
  2. VGH München, Urteil v. 16.12.2024 – 24 B 23.1800 (Revision ist zugelassen, da der VGH grundsätzliche Bedeutung sieht) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-36867? Zitat: Titel: Waffenbesitz- und Waffenerwerbsverbot, Waffen, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, Gefahrenprognose, Unzuverlässigkeitsprognose, Gebotenheit i.S.v. § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WaffG und § 41 Abs. 2 WaffG, Verhältnis von § 12 WaffG zu § 41 WaffG, „Reichsbürger“. ... Leitsätze: 1. Waffen, deren Erwerb i.S.v. § 41 Abs. 1 Satz 1 (Einleitungssatz) WaffG nicht der Erlaubnis bedarf, sind diejenigen Waffen, die gemäß Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 Satz 1 Halbs. 2 i.V.m. Nrn. 1 und 2 Unterabschnitt 2 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG „von der Erlaubnispflicht freigestellt sind“. Ferner erfasst § 41 Abs. 1 Satz 1 (Einleitungssatz) WaffG Waffen in Form der tragbaren Gegenstände i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG i.V.m. Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG, soweit der Umgang mit ihnen nicht nach Abschnitt 1 der Anlage 2 verboten ist. Auf Tatbestände der Erwerbs-Erlaubnisfreiheit nach dem Waffengesetz, die Waffen betreffen, die nicht im vorstehenden Sinne „von der Erlaubnispflicht freigestellt sind“, ist hingegen nicht § 41 Abs. 1 Satz 1 (Einleitungssatz) WaffG, sondern § 41 Abs. 2 WaffG anwendbar. 2. Eine Gefahr i.S.v. § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 WaffG und i.S.v. § 41 Abs. 2 Alt. 1 WaffG ist anzunehmen, wenn ohne Untersagung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Zustand eintreten würde, der eine konkrete Gefahr für die Sicherheit – also die Rechtsgüter, die als öffentliche Sicherheit herkömmlich das Gefahrenabwehrrecht prägen – darstellen würde. Die Gefahr selbst muss nicht schon konkret sein; es muss sich wegen der im Gesetz genannten Gebotenheit der Untersagung aber um eine Gefahr mit höherer Dringlichkeit handeln. 3. Nicht jede Form der Unzuverlässigkeit nach § 5 WaffG berechtigt zur Annahme einer Gefahr i.S.v. § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 WaffG und i.S.v. § 41 Abs. 2 Alt. 1 WaffG.
  3. Die frühere Regelung: https://www.buzer.de/gesetz/2881/al11730-0.htm
  4. 22 in Deutschland: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/706648/umfrage/durch-polizisten-getoetete-menschen-in-deutschland/ 7 in NRW: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/polizeischuesse-nrw-tote-100.html Es ist ja immer eine Frage des Betrachtungszeitraumes, aber 2024 war wohl leider die höchste Zahl seit Jahrzehnten und mind. doppelt so hoch wie in den Vorjahren.
  5. Wird wohl schwierig. Du hast die Unterschiede ja schon selbst herausgearbeitet. Man kann höchstens noch anmerken, daß der jetzige Absatz 5 (welcher nur den Schießsportverband erwähnt) ja früher Absatz 3 war, bis 2020 die neuen Absätze 3 und 4 (Schießsportverband oder Teilverband) hinzugefügt wurden. Ob man sich etwas dabei gedacht hat? Der "Teilverband" wird schon im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung genannt. https://dip.bundestag.de/vorgang/drittes-gesetz-zur-änderung-des-waffengesetzes-und-weiterer-vorschriften-drittes/251763
  6. In Rheinland-Pfalz gab es in 2023 eine Veranstaltung mit ca. 600 Teilnehmern. Es ging dabei um die Übergabe einer Stellungnahme gegen das neue Jagdgesetz, im Grunde also ähnliche Ausgangslage wie in Niedersachsen. Wie zu hören war, sollte das damals nicht "zu groß" werden, habe aber keine Quelle. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/jaeger-protestmarsch-in-mainz-gegen-neues-jagdgesetz-100.html
  7. Es ist zwar jagdspezifisch, aber vielleicht auch in diesem Faden von Interesse, weil es wohl spannend werden wird, wieviel ein Landesjagdverband auf die Beine stellen kann? ljn.de, 24.12.2024: https://www.ljn.de/ueber-uns/aktuelles/news-artikel/news/demonstration-am-30-januar-2025-in-hannover
  8. Derzeit berichten diverse Medien, das gleiche Thema gab es aber schon im November, obwohl die Zahlen nicht identisch sind? Das ist mdr.de von heute, 04. Januar 2025, 11:17 Uhr https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/afd-waffen-entzug-verfassungsschutz-rechtsextrem-100.html Zum Vergleich ebenfalls mdr.de vom 19. November 2024, 16:27 Uhr (Symbolbild identisch): https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/afd-mitglieder-waffenschein-zuverlaessigkeit-pruefung-108.html
  9. Hmm ... es könnte sein, daß Orte Verbotszonen eingerichtet haben, von denen die Landesbehörden noch keine Kenntnis haben? Ob es zumindest die betroffenen Bürger erfahren?? spiegel.de, 03.01.2025, 13.46 Uhr: https://www.spiegel.de/panorama/waffengesetz-neue-messerverbotszonen-in-nur-fuenf-bundeslaendern-a-b9f1ab57-42cd-4493-93c7-6dfa08615629# Zitat: Verschärftes Waffengesetz Neue Messerverbotszonen in nur fünf Bundesländern Die Bundesländer nutzen gezielte Maßnahmen des schärferen Waffengesetzes kaum. Bislang gibt es nur an wenigen Orten neue Verbotszonen. Die Zurückhaltung hat offenbar einen Grund. ... Mehrere Landesministerien haben die Option von Verbotszonen an Kommunen und Städte weitergereicht. Durch dieses Vorgehen könnte es sein, dass Orte Zonen eingerichtet haben, von denen die Landesbehörden noch keine Kenntnis haben, teilte etwa das bayerische Innenministerium mit. ...
  10. Interview mit Frank Satzinger auf Youtube, ca. 45 Min. (Linkquelle: Youtube - FSW-Media)
  11. Ein interessanter Beschluß, insbesondere für Erlaubnisinhaber, die "gemeinsam aufbewahren": Beschluss der 5. Kammer des VG Stuttgart 5 K 3733/24 vom 18.06.2024 https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001588076 Leitsatz (Zitat): 1. Der Grundsatz, dass jeder Mitgewahrsamsinhaber einer waffenrechtlichen Aufbewahrungsgemeinschaft beim Eintritt waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit eines anderen Mitgewahrsamsinhabers das Risiko trägt, behördlicherseits vorübergehend den Besitz auch an seinen eigenen Waffen entzogen zu bekommen, stellt eine am Gebot effektiver Gefahrenabwehr ausgerichtete Folgerung der verordnungsrechtlichen Eröffnung der Möglich-keit gemeinschaftlicher Aufbewahrung dar.(Rn.62) 2.a. Der Anwendungsbereich der sofortigen Sicherstellung nach § 46 Abs 4 S 1 i. V. m. Abs 3 Halbs 1 WaffG (juris: WaffG 2002) setzt im Fall gemeinschaftlicher Aufbewahrung nicht den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse gegenüber sämtlichen Mitgewahrsamsinhabern voraus; vielmehr ist die Erlaubnislosigkeit des Waffenbesitzes eines Mitgewahrsamsinhabers erforderlich und ausreichend. (Rn.61) b. Die Erlaubnislosigkeit im Sinne des § 46 Abs 4 S 1 i. V. m. Abs 3 Halbs 1 WaffG (juris: WaffG 2002) folgt im Fall gemeinschaftlicher Aufbewahrung, die nicht auf einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte im Sinne von § 10 Abs 1 WaffG (juris: WaffG 2002) aufsetzt, nicht bereits aus der Nichteintragung der fremden Waffen in der Waffenbesitzkarte, sondern aus dem Fehlen der waffenrechtlichen Erlaubnis zumindest eines Mitgewahrsamsinhabers.(Rn.63) (Zitat Ende) Der zugrundeliegende Antrag der Behörde war wohl noch etwas weitergehend, da hat das Gericht dann einen Punkt gesetzt.
  12. Elo

    Zoll: Waffe laden

    Hab das auch gelesen, aber ich habe gerade an einem Blackhawk ohne Bügel geschaut, die eigentliche Betätigung erfolgt an der Innenseite des Holsters, also zwischen Holster und Körper. Man muß von oben mit dem Daumen rein. Kann die konkrete Modellbezeichnung allerdings nicht nennen. Nachtrag: Ist wohl T-Serie, also kein Serpa. Technik sieht man hier im Video recht gut: (Linkquelle: Youtube - TactiCoolToby)
  13. Wohl "werbewirksam", aber sicherlich auch interessant für unsere waffenrechtliche Diskussion? (Die "neuen" Messer starten etwa ab Minute 2:52) (Linkquelle: Youtube - JoergSprave)
  14. LJV NRW ljv-nrw.de: https://ljv-nrw.de/jetzt-jagdscheinverlaengerung-zum-1-4-2025-beantragen/ Zitat: Jetzt Jagdscheinverlängerung zum 1.4.2025 beantragen! ... Daher ist die Verlängerung der zum 31.03.2025 auslaufenden Jagdscheine nun schnellstmöglich vorzunehmen, damit die Verlängerung rechtzeitig erfolgen kann. Je später der Antrag auf Verlängerung eingereicht wird, desto ungewisser ist es, dass der Jagdschein auch rechtzeitig zum 01.04.2025 verlängert werden wird.
  15. Kann ich nicht abschätzen, weil die Referanten wohl noch nicht bekannt sind. Beim letzten Mal war es zumindest insofern interessant, als daß Peter Husen diverse Hintergünde z. B. hinsichtlich EU-Gesetzgebungsverfahren und Bleiverbot beleuchtet hat. Und normalerweise kann man per Chat Fragen in die Runde stellen. Es ist für eine VDB-Veranstaltung nicht so relevant, aber ich finde es immer wünschenswert, wenn viele Betroffene dort präsent sind. Von dem letzten Angebot der Bundestagsabgeordneten aus NRW haben beschämend wenige Gebrauch gemacht, da dürfen wir uns nicht wundern, wenn die Politik den Stellenwert entsprechend einordnet.
  16. VDB-Webseminar zur Bundestagswahl https://www.vdb-waffen.de/de/service/fortbildungsangebote/aktuelle/20022025_webseminar_zur_bundestagswahl.html Zitat: ... Donnerstag, 20. Februar 2025 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr Kosten (je zzgl. MwSt.): VDB-Mitglieder: kostenlos Nicht-Mitglieder: 29,- € pro Teilnehmer ...
  17. Das ist die Slugmun für Scheibenzwecke, mit der mehr Murmeln ins Rohr passen. 1 3/4 Inch = 44,45 mm (rechnerisch). Die gibt es seit einigen Jahren, vielleicht weiß jemand, ab wann die tatsächlich am Markt bzw. zugelassen waren? Die Abklärung, ob es tatsächlich eine Änderung in den Rechtsvorschriften gab, könnte aber trotzdem sinnvoll sein. Ich will nun (gerade im Waffenrecht) nicht über Bestandsschutz spekulieren, aber eine gewisse Rechtssicherheit sollte für Besitzer solch alter Teile gegeben sein, wenn die nach Vorgabe des Beschußamtes hergestellt wurden. Was nun, wenn demnächst ein Munhersteller einen Slug mit 40 oder 35 mm Länge herausbringt? Existiert die damalige Vorgabe des Beschußamtes noch in Form von Unterlagen?
  18. Ohne Gewähr, nur eine Idee: Es gibt bei Din Media Bekanntmachung HandfWaffMaßtBek:2000-01-10 Bekanntmachung der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition Ausgabedatum 2000-01-10 https://www.dinmedia.de/de/bekanntmachung/handfwaffmasstbek/32215854 Das vergleichen mit der Ausgabe vom 20.02.1991, gültig bis 31.12.1999 , Bundesanzeiger 1991, Nr 52a. Es könnte möglich sein, beide in bestimmten Hochschulbibliotheken kostenfrei einzusehen.
  19. Das schreibt die Stadt Ludwigshafen auf ihrer Webseite (dürfte die "bisherige" Sichtweise sein?): ludwigshafen.de, 23.12.2024: https://ludwigshafen.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/umgang-mit-schreckschuss-und-signalwaffen-an-silvester-und-neujahr Zitat: Umgang mit Schreckschuss- und Signalwaffen an Silvester und Neujahr ... Zwar ist nach dem Waffengesetz der Erwerb und Besitz von Schreckschuss- sowie Signalwaffen mit Kennzeichnung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Zeichen) für Volljährige nach wie vor erlaubnisfrei, jedoch ist das Verschießen von speziell für Schreckschuss- und Signalwaffen zugelassener Silvestermunition ohne behördliche Erlaubnis lediglich im befriedeten Besitztum zulässig. Befriedetes Besitztum kann zum Beispiel das eigene umzäunte Grundstück oder – falls die Eigentümer*innen zustimmen – auch ein fremdes umzäuntes Grundstück sein. Um zu vermeiden, dass Geschosse das Grundstück verlassen, muss die Schussabgabe senkrecht über den Kopf nach oben erfolgen, wobei auf genügend Abstand zu brennbaren Objekten zu achten ist. Von Balkonen darf keine pyrotechnische Munition verschossen werden. ...
  20. Der Bericht im Südkurier vom 16.12.2024 ist (derzeit) einsehbar: https://forum.waffen-online.de/topic/474980-terminankündigung-ovg-nrw-schlüsselaufbewahrung-sicherheitsstandard/page/60/#findComment-3833615 In dem Artikel werden übrigens sowohl Stadt als auch Kreis zitiert. Weiß jemand, ob die Stadt eine eigene Waffenbehörde hat?
  21. Nur die Ruhe ... wird schon noch geregelt ... Waffenwechselsystemverordnung? Wechsellaufregistergesetz? Verwaltungsvorschrift für die Zuordnung und Kennzeichnung von austauschbaren Waffenteilen? https://pbs.twimg.com/media/Flj-p6WXkAA-QSh?format=jpg&name=small (LInkquelle: x.com - sarfeld) Nachtrag: Tut mir leid, eigentlich sollte hier besser ein sinnvoller, möglichst hilfreicher Beitrag stehen. Ich finde es nur extrem bedauerlich, daß (insbesondere HA-) Waffenbesitzer häufig Rechtsberatung benötigen, so dürfen gesetzliche Regelungen für die Masse einfach nicht abgefasst sein.
  22. Ein Artikel aus dem Oktober, der sich mit der sicheren Verwahrung von Signalpistolen Kal. 4 beschäftigt sea-help.eu, 13.10.2024: https://www.sea-help.eu/ratgeber/sichere-verwahrung-von-signalpistolen/ Zitat: Seenot-Signalmittel (Teil1): Die sichere Verwahrung von Signalpistolen Kaliber 4 an Bord ... Im Auftrag des Bundesministerium des Inneren ergeht derzeit von sämtlichen Landrats- bzw. Ordnungsämtern, Kreisverwaltungs-Referaten u.a. an alle Inhaber von Schusswaffen deshalb die „Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen hinsichtlich der sicheren Verwahrung von Schusswaffen.“ Wichtig: von dieser Kontrolle sind auch Skipper betroffen, die eine Kaliber-4-Waffe besitzen. ... Es müssten „auf jeden Fall Vorkehrungen getroffen werden, die verhindern, dass die Signalpistole abhanden kommt oder in die Hände unbefugter Dritter gelangt. Und: sofern die Signalpistole im Schiff im Winterlager an Bord gelagert werden solle, sei dies nur mit ausdrücklicher behördlicher Erlaubnis möglich. Ein Behältnis an Bord mit der Sicherheitsstufe B oder dem Widerstandsgrad 0 sei hier nicht ausreichend. Die Munition müsse außerdem entweder in einem separaten Innenfach oder in einem gesonderten Stahlblechschrank mit Schwenkriegel-Schloss gelagert werden, empfiehlt die Polizei Bremen. Das Fahrtgebiet des Bootes sei übrigens nicht ausschlaggebend für eine Nichteinhaltung dieser Vorschriften. Jedes unter deutscher Flagge fahrende Boot unterliege diesen Bestimmungen. ...
  23. merkurist.de, 25.12.2024: https://merkurist.de/mainz/friedlich-mit-ausnahmen-das-ist-die-polizei-bilanz-zum-mainzer-weihnachtsmarkt_qgNU Zitat: Friedlich mit Ausnahmen Das ist die Polizei-Bilanz zum Mainzer Weihnachtsmarkt ... Insgesamt wurden 20 Straftaten erfasst, davon zehn Eigentumsdelikte wie zum Beispiel Taschendiebstähle. Außerdem kam es zu einer fahrlässigen Körperverletzung an einem Karussell. ... Weil das Waffengesetz vorsieht, dass keine Waffen und Messer auf Veranstaltungen mitgenommen werden dürfen, führte die Mainzer Polizei nahezu täglich gemeinsam mit dem Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Mainz Kontrollen durch. Insgesamt wurden 339 Personen kontrolliert, 56 davon wurden des Platzes verwiesen – zumeist wegen ungebührlichen Verhaltens oder präventiv zur Verhinderung von Taschendiebstählen. Die Polizei geht davon aus, dass die Platzverweise Wirkung zeigten, denn nur an den ersten Markttagen Verdächtige auffielen. ...
  24. Die "Reizschwelle" sinkt wohl immer weiter? merkur.de, 25.12.2024: https://www.merkur.de/bayern/polizeieinsatz-aus-man-kauft-holzschwert-fuer-seinen-sohn-am-weihnachtsmarkt-und-loest-grossen-93484085.html Zitat: Mann kauft Holzschwert für seinen Sohn am Weihnachtsmarkt – und löst großen Polizeieinsatz aus ...
  25. Der offenbar ursprüngliche Bericht im Südkurier suedkurier.de, 16.12.2024: https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/schwarzwald-baar-kreis/waffenkontrollen-jaeger-fuehlen-sich-von-behoerden-gegaengelt;art372502,12262421 Zitat: Jäger klagen über verschärfte Waffenkontrollen – zu Recht? Insgesamt 61 Waffen hat die Stadtverwaltung VS bis Dezember bei Waffenkontrollen eingezogen – die Waffen oder der Schlüssel waren nicht richtig verwahrt. Die Jäger fühlen sich indes ungerecht behandelt. ...
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