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Elo

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Alle Inhalte von Elo

  1. Die Sprache scheint ja irgendwie etwas linkslastig, der Artkel ist aber eher "unaufgeregt" ... krautreporter.de, 14.10.2024: https://krautreporter.de/politik-und-macht/5562-deutschland-braucht-keine-scharferen-waffengesetze Zitat: ... Fehler beim Autofahren kosten dich schnell den Führerschein. Waffen verbleiben oft in den falschen Händen Rote Ampel überfahren? Zack, Führerschein weg. Illegales Autorennen? Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre. Mit Todesfolge? Sogar bis zu zehn. Um diese Regeln durchzusetzen, sind eine Vielzahl von Polizeibeamt:innen rund um die Uhr im Einsatz. Sie führen regelmäßig Verkehrskontrollen durch, prüfen, ob Verkehrsteilnehmer:innen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss fahren und ziehen illegal modifizierte Fahrzeuge sicher. Das Waffenrecht ist nochmal strenger. Wer eine illegale Waffe besitzt, kann für mehrere Jahre im Gefängnis landen. Anders als beim Führerschein, den man nur einmal macht, müssen Behörden Waffenbesitzer:innen alle drei Jahre auf ihre Zuverlässigkeit überprüfen. Hat jemand in der Zwischenzeit eine Straftat begangen, darf er keine Waffe mehr besitzen. Aber die Kontrollen dafür funktionieren weniger gut. So werden mit legalen Waffen immer wieder Verbrechen begangen. Auch in Fällen, in denen die Behörden vor der Tat hätten handeln können. Das war so beim rassistischen Anschlag in Hanau, beim Amoklauf bei den Zeugen Jehovas in Hamburg im vergangenen Jahr und bei einem Stellvertreterfemizid am 1. März 2024, bei dem ein Bundeswehrsoldat mehrere Menschen erschoss, die seiner Ex-Frau nahestanden, darunter ein dreijähriges Kind. Als Rache dafür, dass sie ihn verlassen hatte. ...
  2. pirsch.de, 14. Oktober 2024: https://www.pirsch.de/news/waffenrechtsverschaerfung-darueber-wird-diese-woche-abgestimmt-39952 Zitat: ... Wie es mit dem Gesetzesentwurf nun weitergeht, bleibt abzuwarten. Die Änderungen seien nur von den Fraktions-Vizen der Regierungsparteien besprochen worden. Inhalte gelangen laut den Verbänden und Insidern aus Berlin kaum an die Öffentlichkeit – vermutlich aus Angst vor weiteren Kritikwellen.
  3. VDB auf Facebook, 14.10.2024: https://www.facebook.com/VDB.VerbandDeutscherBuechsenmacher/posts/pfbid0LyHgpoqhBZ7dNv1b77Pp9MwwQzWGPsBmknSvMZ5yc9QBVBYHzJJ7we51oEbfLtKYl Zitat: Mit eurer Unterstützung konnten wir 264.649 Briefe gegen die geplante Waffenrechtsverschärfung versenden, und über 127.000 Menschen haben die BZL-Petition unterzeichnet – ein großartiger Einsatz! Nachdem die letzte Fassung des sogenannten Sicherheitspakets sowohl in der Expertenanhörung als auch von den Verbänden scharf kritisiert wurde, sollte der Gesetzesentwurf noch einmal überarbeitet werden. Die genauen Formulierungen, auf die sich SPD, Grüne und FDP nun geeinigt haben und welche waffenrechtlichen Punkte betroffen sind, stehen noch aus. An einem absoluten Messerverbot auf öffentlichen Veranstaltungen sowie in Bus und Bahn wollen die Ampelparteien aber anscheinend festhalten. Gleiches gilt nach wie vor für das völlig unbegründete Verbot der bisher noch erlaubten Springmesser. Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden kündigten an, das Sicherheitspaket bereits am kommenden Mittwoch im Innenausschuss zu diskutieren und noch in derselben Woche im Bundestag verabschieden zu wollen. Wir bleiben dran und kämpfen weiter – danke für eure Unterstützung!
  4. VDB auf Facebook, 14.10.2024: https://www.facebook.com/VDB.VerbandDeutscherBuechsenmacher/posts/pfbid0nt8T2xPSK9eEz3k42RtYfdGBWRbLuJ76nkB1SaTsvdooqKdz7q1wNvCnynVi2KjMl Zitat: In dieser Woche soll es also verabschiedet werden: Mittwoch Innenausschuss, Donnerstag Bundestag. Das sogenannte Sicherheitspaket wurde nochmal modifiziert, offenbar aber kaum beim Waffenrecht. Wir bedanken uns bei Thorsten Frei, dem 1. parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, der das überarbeitete Paket im Interview mit der Welt so charakterisiert: „Nur ein Bereich ist wirklich konsequent ausbuchstabiert, das sind die Änderungen im Waffengesetz und das ist – glaube ich – der wirkungsloseste Teil, der vor allen Dingen zu mehr Bürokratie führt.“
  5. bei tresorschloss.de EUR 1.360,95 inkl. 19 % Mwst. Mir ist bewußt, daß der TE das "warum" nicht diskutieren möchte, aber der Sinn für die "Normalnutzer" in Relation zur notwendigen Investition erschließt sich mir nicht. Letztlich darf auch im Verein grundsätzlich nur Zugriff haben, wer befugt ist, das hängt ja nicht von Tageszeiten ab. Vielleicht würde es bei einem Sicherheitsunternehmen Sinn machen, das nur während der Dienstzeit Zugang ermöglicht?
  6. Nun ja, der BJV-Präsident hat ja nun schon mehrfach erklärt, daß in Bayern "die Uhren etwas anders gehen"? Ggf. zückt der dann einfach sein Telefon und rückt die Dinge in Berlin richtig? Spaß beiseite - ich hatte ja eingangs erwähnt, daß es hier um einstweiligen Rechtsschutz geht. Man wird also abwarten müssen, wie es letztlich ausgeht, wobei das für Betroffene insbesondere in NRW eine unschöne Situation bedeutet? Letztlich erinnert das Ganze aber an das sog. "Schlüsselurteil" und sicherlich werden die Behörden in NRW das im Auge behalten. Es zeigt letztlich wieder mal, daß eine Aufbewahrungskontrolle keinesfalls eine Formsache ist. Dazu wird in der Begründung des Beschlusses einiges gesagt: (Zitat) ... 103 Schließlich spricht dagegen, dass große Magazine im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen des § 58 Abs. 17 WaffG insgesamt ihre Eigenschaft als verbotene Waffe verlieren, dass dies der Regelungssystematik der § 2 Abs. 3 und § 2 Abs. 4 WaffG i.V.m. § 40 WaffG für verbotene Waffen widerspräche. Nach § 2 Abs. 3 WaffG ist der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, verboten. Dies umfasst auch große Magazine in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4. 104 Welche weiteren Folgen die Einstufung als verbotene Waffe hat, regelt § 40 WaffG. Für die in § 40 Abs. 4 WaffG vorgesehenen Ausnahmen ist anerkannt, dass diese ausschließlich für die betreffende Person eine Ausnahme vom Verbot des Umgangs bewirken, an der Eigenschaft des Gegenstandes als verbotener Waffe, z.B. bzgl. einer Erlaubnispflicht bei Nachtsichtaufsätzen nichts ändert. 105 Vgl. Gade, WaffG, 3. Auflage § 40 Rn. 6c, 6f und 6g. 106 Vergleichbares gilt für § 40 Abs. 5 WaffG, wonach im Falle der Inbesitznahme einer verbotenen Waffe durch einen Erben oder Finder zunächst gemäß § 40 Abs. 5 Satz 3 WaffG das Verbot des Umgangs mit der Waffe nicht wirksam wird. Auch hier erschöpft sich die Regelung in der gesetzlich bestimmten Ausnahme von dem Verbot und privilegiert den Besitzer nicht darüber hinaus. Das Verbot werde nur insoweit nicht wirksam, wie ein Umgang unmittelbar durch die unfreiwillige Inbesitznahme notwendig sei. 107 Vgl. Gade, WaffG, 3. Auflage § 40 Rn. 13, a.A. Amian/Pießkalla - Pießkalla, Praxiskommentar Waffenrecht, 2024, § 40 Rn. 21. 108 Werden verbotene Waffen – wie hier die 95 großen Magazine - nicht entsprechend der Vorgaben des §§ 36 Abs. 1 WaffG i.V.m. § 13 AWaffV aufbewahrt, stellt dies einen Aufbewahrungsverstoß dar. ...
  7. EL Heat ist ja offenbar anwaltlich vertreten und sollte demzufolge auch beraten werden. Grundsätzlich dürfte es oft günstiger sein, so etwas außergerichtlich zu klären, wobei das dann auf Augenhöhe laufen sollte. Wen es interessiert: die Grundlage für eine "Untätigkeitsklage" ist § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html In der Praxis wird es dann wahrscheinlich so laufen, daß das Gericht die Behörde zur Stellungnahme auffordert und wahrscheinlich auch die Akte anfordert. Das wird sicherlich auch innerhalb der beklagten Behörde Kreise ziehen, die wenigsten Vorgesetzten werden erfreut sein, wenn des öfteren solche Aufforderungen eingehen (sofern es nicht belastbare Gründe gibt). Ein Vorteil für den Kläger: die Behörde muß "Farbe bekennen" und man kann bei Gericht die Verwaltungsakte einsehen. Nachteil: Behörde ist vermutlich "sauer" und wird sich richtig anstrengen, um die eigene Position zu verteidigen. Letzlich wird das Gericht wohl - wie im o. g. § vorgesehen - eine Frist setzen, innerhalb derer die Behörde entscheiden muß. Von dem eigentlichen Fall abgesehen, ist dann später die Frage, ob die Behörde dem Kläger bei späteren Angelegenheiten zu "vorkommender bedient" oder noch stingenter nach allen denkbaren Vorschriften handelt.
  8. Fürs BZL weiß ich es nicht, aber während der Herr vom BJV seine Telefonate bzw. Kontakte auflistet, war die Verbände-Allianz Kulturgut Nutzwerkzeug, zu der auch der VDB gehört, am 13.09.2024 in Berlin zu einem Gespräch im Bundesinnenministerium: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/13092024_verbaende-allianz_zum_gespraech_im_bundesinnenministerium.html
  9. Sachstand (leider kaum Info zum Inhalt): gruene-bundestag.de, 11.10.2024: https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressestatements/von-notz/wiese/kuhle-zur-einigung-beim-sicherheitspaket-der-bundesregierung Zitat: Von Notz/Wiese/Kuhle zur Einigung beim Sicherheitspaket der Bundesregierung ... Die Regelungen zu Migration, zu neuen Ermittlungsbefugnissen für die Sicherheitsbehörden des Bundes und zum Waffenrecht werden im Lichte der Sachverständigenanhörung im Bundestag geändert. Die Koalition wird die Änderungen am kommenden Mittwoch in den Innenausschuss des Bundestages einbringen und strebt einen Beschluss im Bundestag in der kommenden Sitzungswoche an, sodass der Bundesrat am 18. Oktober erreicht werden kann.“ tagesspiegel.de, 12.10.2024, 20:26 Uhr: https://www.tagesspiegel.de/politik/sicherheitspaket-der-ampel-fdp-setzt-sich-bei-waffenrecht-und-digitalen-ermittlungsbefugnissen-durch-12520745.html Zitat: Update Sicherheitspaket der Ampel: FDP setzt sich bei Waffenrecht und digitalen Ermittlungsbefugnissen durch Die Ampel hat das Sicherheitspaket nachgebessert. Striktere Regeln für digitale Ermittlungen und das Waffenrecht sollen Bürgerrechte besser schützen, sagt FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle. ... Erweitert wurde zudem der Kreis von Menschen, für die das vorgesehene allgemeine Verbot zum Mitführen von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen nicht gelten soll. Dazu gehören etwa auch „Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden“. FDP begrüßt Schutz von Bürgerrechten durch Änderungen Das Paket sei nun „bei den problematischen Regeln im Bereich des Waffenrechts und im Bereich digitaler Ermittlungsbefugnisse deutlich entschärft worden“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Konstantin Kuhle. Damit seien die Bürgerrechte besser geschützt. ... bundestag.de: 89. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat findet statt am Mittwoch, dem 16. Oktober 2024, 10:00 Uhr (nichtöffentlich) ("Sicherheitspaket" scheint [noch?] nicht auf der Tagesordnung zu stehen?)
  10. Man müßte wissen, was konkret im der "Neufassung" des Sicherheitspaketes hinsichtlich Waffenrecht geschrieben steht und ob das anschließend noch durch weitere Begehrlichkeiten - z. B. seitens der Länder - "verschlimmbessert" wird. Meiner Meinung nach ist die Situation natürlich nicht rosig, andererseits sehe ich einige positive Tendenzen. Da wäre z. B. die Entwicklung, daß BZL-Geschäftsführer und VDB aufeinander zugegangen sind. Auch daß die Beteiligung bei Briefgenerator und Petition relativ hoch ausgefallen ist. Der DJV war diesmal recht aktiv, Schützenbund hätte deutlich mehr machen können, war aber zumindest nicht ablehnend, BDS - naja. Gut auch, daß viele Verbände und Blogger auch von der Seite der Messerhersteller und -nutzer mitgemacht haben. Sogar der Anglerverband Niedersachsen unterstützt die dortige Landesjägerschaft. Negativbeispiel BJV - man weiß gar nicht, wie man das beschreiben soll? Vielleicht ist es doch möglich, die Zusammenarbeit zu festigen und sogar auszubauen ... und schließlich die "Verweigerer" mit ins Boot zu holen? Das letztere könnte auch eine Personalfrage sein.
  11. Hier gibt es auch einen Bericht online: bo.de, 15.09.2024: https://www.bo.de/lokales/offenburg/drei-urteile-helfen-altenheimer-nicht#
  12. Internationale Jagd- und Schützentage Schloss Grünau: Aiwanger zum Waffengesetz (Wesentlich Neues ist mir nicht aufgefallen, mal schauen, ob noch was vom BJV folgt) (Linkquelle: Youtube - all4hunters.de)
  13. Möglicherweise ist sich die Masse der ehemaligen Soldaten (soweit nicht Sportschütze, Jäger o. ä.) mit einem Andenken-Magazin der Problematik gar nicht bewußt. Andererseits - ist jemand (die Zuverlässigkeit außer Betracht gelassen) eine Sanktionsnorm bekannt?
  14. Weil es um einstweiligen Rechtsschutz geht, läßt sich die Frage nicht abschließend beantworten. Und wenn es irgendwann in die nächste Instanz geht, wäre wieder das OVG NRW am Zug. Zitat aus dem Beschluß (man muß das aber wirklich komplett einschl. der Begründung anschauen): ... a) Die Aufbewahrung der 95 großen Magazine in einem Karton und einer Blechdose, wie sie der Antragsgegner bei der Überprüfung am 00. Februar 2024 vorfand, verstößt gegen die waffenrechtlichen Anforderungen, die an die Aufbewahrung solcher Magazine zu stellen sind. ...
  15. Der Beschluss wurde schon im Nachbarfaden erwähnt, allerdings nur hinsichtlich der Anzeige. Für ggf. Betroffene könnte aber auch der weitere Inhalt - insbesondere hinsichtlich der Aufbewahrungsvorschriften - wichtig sein. Behandelt wird u. a. die Frage, ob "große", angemeldete Altbesitz-Magazine in einem Sicherheitsbehältnis mit Widestandsgrad 1 aufbewahrt werden müssen. Die Begündung verweist auf eine ganze Reihe von Quellen und dürfte lesenswert sein. Da es hier zunächst um einstweiligen Rechtsschutz geht, wird zudem die weitere Entwicklung ineressant. Das VG Düsseldorf war auch erste Instanz im sog. "Schlüsselurteil". https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2024/22_L_1895_24_Beschluss_20240918.html
  16. VDB-Newsletter vom 11.10.2024: Zitat: Der VDB sagt DANKE! Die Holsteraktion „Next Guneration“ von Tactical Dad und Sven Holzapfel ist abgeschlossen. Mehrere Hundert Miniholster wurden verkauft. Der erwirtschaftete Überschuss in Höhe von 4.048 Euro kam dem VDB zugute und wurde am 30.09. auf das VDB-Klagekonto eingezahlt. Wir sind überwältigt von der Kreativität und dem Engagement aller Beteiligten und bedanken uns für die fantastische Unterstützung bei Tactical Dad, Sven Holzapfel und natürlich bei den vielen Menschen, die sich ein „Next Guneration“-Miniholster gekauft haben. Infos zum Klagekonto: https://www.vdb-waffen.de/newsurl/31k0e14u.html
  17. Bilanz Briefgenerator VDB-Nachrcihten, 10.10.2024: https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/10102024_264649_briefe_fuer_berlin.html Zitat: 264.649 Briefe für Berlin! Eine Bilanz der Aktionen gegen das sogenannte Sicherheitspaket Sie haben alles gegeben, um die Realisierung der geplanten Waffenrechtsverschärfung aufzuhalten! 264.649 Briefen, die über unseren VDB-Briefgenerator generiert und entweder von uns versendet (130.053 Stück) oder selbst ausgedruckt und verschickt wurden (134.566), sind eine reife Leistung. Wir sind dankbar für jeden einzelnen, der mitgemacht hat. Besonders bedanken möchten wir uns bei denjenigen, die beim Bezahlen „aufgerundet“ haben, sodass wir finanziell letztendlich nur die Personalkosten- und Programmierungskosten für die Erstellung und Verwaltung des Briefgenerators aus Bordmitteln stemmen mussten. Die von uns unterstützte Petition des BZL hat aktuell mehr als 127.000 Unterschriften. Wir haben mit sachlich fundierten Argumenten, u.a. in unserer 13-seitigen Stellungnahme, der Kostenfolgeabschätzung sowie mit individuellen Anschreiben an die Mitglieder des Innenausschusses und die Fraktionen der Ampel-Regierung versucht, den verantwortlichen Politikern unsere Einwände gegen das Gesetzesvorhaben nahezubringen und Gegenvorschläge für Maßnahmen zu machen, die tatsächlich ein Mehr für die innere Sicherheit bringen, statt lediglich legale Waffenbesitzer zu treffen. Das Gleiche haben wir in zahlreichen Gesprächen durch Mitglieder unseres Präsidiums und unseres Lobby-Teams gegenüber Abgeordneten getan. Im Schulterschluss mit Industrie- und Lobbyverbänden aus der Schneidwarenbranche haben wir in unserer Verbände-Allianz einen Gesprächstermin im Bundesinnenministerium gehabt. Wir wissen, dass in Berlin weiter am Sicherheitspaket gearbeitet wird. Auch ist aus zahlreichen Gesprächen bekannt, dass der Gesetzeswortlaut an der ein oder anderen Stelle noch angepasst werden soll. Was sich im Detail noch ändert, müssen wir abwarten, da die Verhandlungen (Stand heute) noch nicht abgeschlossen zu sein scheinen. Aus zahlreichen Antwortschreiben der Abgeordneten, die bei uns eingetroffen sind, geht hervor, dass trotz aller Gegenargumente insbesondere die SPD an den Waffenrechtsänderungen festhalten will. Die in den Briefen enthaltenen Begründungen sind bekannt und von uns immer wieder verargumentiert worden, so zum Beispiel der Verweis auf die „gefährlichen Springmesser“. Aus der FDP hören wir geteilte Meinungen. Neben deutlich ablehnenden Worten gegen die geplanten waffenrechtlichen Maßnahmen klingt jedoch immer wieder die Fokussierung auf die Migrationspolitik und die Verhinderung von bereits bekanntgewordenen Forderungen wie dem Halbautomatenverbot oder den Verschärfungen im Bereich SRS heraus. Heute erreichte uns die Nachricht, dass der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr eine neue regierungsübergreifende Spitzenrunde zum Thema Migration für die kommende Woche plant. Die Mitglieder der CSU/CDU-Fraktion hingegen schreiben, dass sie die geplanten Waffenrechtsverschärfungen ablehnen werden. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Parlament werden diese Stimmen aber das Gesetz in einer Abstimmung nicht kippen können (siehe Sitzverteilung). Der Plan der Regierung ist es, das Sicherheitspaket noch im Oktober zu verabschieden. Die letzte Oktober-Sitzungswoche ist die kommende Woche, also die Woche vom 14.10. bis zum 18.10.2024. Wir beobachten die Tagesordnung für die kommende Woche, ob das Sicherheitspaket hier für die 2./3. Lesung aufgenommen wird. Auf der Tagesordnung für die Sitzung des Innenausschusses am kommenden Mittwoch, dem 16. Oktober 2024, stehen bereits jetzt mehrere Anträge der Opposition, die im Zusammenhang mit dem Sicherheitspaket gestellt wurden. Aktuell liegt noch keine Stellungnahme des Innenausschusses zum Sicherheitspaket vor. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
  18. Ich wollte lediglich anmerken, daß entgegen Deiner Aussage der Begriff "Gefahr im Verzug" doch im WaffG enthalten ist und das mit der Einstufung als Polizeibeamte nichts zu tun hat. Daß das wohl keine Relevanz für die Thematik der regelmäßigen Aufbewahrungskontrolle hat, hatte ich auch geschrieben. Man sollte sich aber bewußt sein, daß Waffenbehörden ganz unterschiedlich aufgestellt sind und Kontrollen wohl auch in unterschiedlicher Weise durchführen. Beispielsweise sind Kontrolleure auch auf Teilzeitbais unterwegs, haben ganz unterschiedliche Fachkenntnis, die möglicherweise selbst erworben wurde oder auf einem oder mehreren Lahrgängen an der Kommunalakademie aufbaut. Nur mal als Gedankenspiel - was könnte passieren, wenn so jemand (ggf. auch 2 oder 3) in der geöffneten Wohnungstür stehen und sich aufgrund der "Weigerung" des Inhabers (und in Fehleinschätzung der Rechtslage) irgend eine Eingriffsbefugniss anmaßen? Die mögliche Rechtswidrigkeit wird dann erst später festgestellt?
  19. knyfe.de, 10.10.2024: https://knyfe.de/2024/10/10/ist-es-schon-zu-spaet-vdb-und-bzl-im-interview/ Zitat: Ist es schon zu spät? – VDB und BZL im Interview Praktisch täglich ist die aktuelle Diskussion rund um die Verschärfung des Waffengesetzes und Messerrechts in den Medien zu finden. Kaum ein Thema polarisiert derzeit so stark und sorgt für entsprechende Schlagzeilen. Fraglich also, wie viel Zeit noch bleibt, um Bedenken an den neuen Gesetzesvorschlägen äußern zu können, bevor es zu spät ist. Wir sprachen mit Ingo Meinhard, dem Geschäftsführer des Verbands Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB), sowie Matthias Klotz, Vorsitzender und Geschäftsführer des Bundesverbands zivile Legalwaffen e.V. (BZL), über die Folgen der geplanten Änderungen für den Alltag aller Bürger, der Zusammenarbeit zwischen den Verbänden und der Politik sowie der Frage, wie wahrscheinlich weitere Verbote in der Zukunft sind. ...
  20. Anglerverband Niedersachsen e. V. (Laut Webseite ein Zusammenschluss aus 340 niedersächsischen Angelvereinen mit insgesamt über 100.000 Mitgliedern) av-nds.de: https://www.av-nds.de/waffengesetz-avn-unterstuetzt-landesjaegerschaft/ Zitat: Im September wollte die Bundesregierung neben Anpassungen des Asylrechts auch grundlegende Änderungen am Waffengesetz vornehmen, nachdem die Zahl der Messerangriffe durch Extremisten in Deutschland stark gestiegen war. Die Waffengesetzverschärfungen zielen insbesondere auf das Tragen und den Transport von Messern ab. Im Eilverfahren und ohne die übliche Beteiligung betroffener Verbände und anderer Gruppen sollten die Gesetzesänderungen im Bundestag verhandelt und schnellstmöglich zur Entscheidung gebracht werden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisierte das und die Änderungen selbst und verfasste eine ausführliche Stellungnahme, die auch rechtliche und handwerkliche Fehler, den enorm breiten und damit unsicheren Auslegungsspielraum, sowie die möglichen Konsequenzen der geplanten Verschärfung darlegt. ... Der AVN solidarisiert sich mit der Landesjägerschaft Niedersachsen und ihren Mitgliedern und unterstützt die Stellungnahme des DJV. ...
  21. Da könnte man ebenfalls die Frage stellen, wo das steht? Der § 46 WaffG erwähnt die "zuständige Behörde", das ist die Waffenbehörde. Aber nochmals, beim § 46 dürfte keine Relevanz für die Thematik der regelmäßigen Aufbewahrungskontrolle bestehen? Wir hatten die Neufassung der "Betretungs-/Ermittlungs-/Sicherstellungsbefugnisse" schon an anderer Stelle diskutiert, ob die Waffenbehörde da wirklich zusätzliche Befugnisse braucht??? Im Netz gibt es übrigens diverse Beispiele, wo nach einem Anruf aus der Nachbarschaft, einem Beitrag bei Facebook o. ä. durchaus auch bei Nachtzeit eine Polizeieinheit (ohne Waffenbehörde) anrücken kann. Meine Befürchtung ist, daß die Anwendung der Regelung "Gefahr im Verzug" zum Regelfall wird, sobald (weil) Waffen oder Munition im Spiel sind (oder vermutet werden?).
  22. Gefahr im Verzug enthält der § 46 (4) WaffG, allerdings hat dieser nichts mit regelmäßiger Aufbewahrungskontrolle zu tun.
  23. swr.de, 10.10.2024, 17:00 Uhr: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/waffen-und-messerverbotszone-in-mannheim-zukunft-100.html Zitat: Sicherheitsdezernent spricht sich für Fortführung aus Wie geht es mit der Waffen- und Messerverbotszone in Mannheim weiter? ... Die Entscheidung der Stadt, so Proffen, basiere nicht nur auf Polizeistatistiken, sondern auch "auf dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Mannheimerinnen und Mannheimer". Im Sommer wurden dazu 20.000 zufällig ausgewählte Einwohnerinnen und Einwohner befragt - im Rahmen der "Sicherheits-Fokusbefragung". Im Mittelpunkt dieser repräsentativen Umfrage stand die Frage, wie sich das Sicherheitsgefühl der Menschen seit Einführung der Verbotszone verändert hat. Wie die Stadt am Donnerstag mitteilte, haben an der Befragung rund 3.500 Mannheimerinnen und Mannheimer teilgenommen. Über die Hälfte der Befragten (59 Prozent) gab demnach an, "sich seit der Einführung der Zone nie unwohl zu fühlen, wenn sie sich in diesem Bereich aufhalten". Acht Prozent fühlten sich dagegen nach Einführung der Verbotszone dort unsicherer. Dies zeige, dass die Innenstadt auch nach Einführung der Waffen- und Messerverbotszone insgesamt als sicher wahrgenommen werde, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Gleichzeitig stellte ein "nicht unerheblicher" Teil der Befragten die direkte Wirksamkeit der Zone in Frage. Dennoch hätten fast alle Befragten die Verbotszone befürwortet. ...
  24. Auf der BZL-Webseite bzl.net, 9. Oktober 2024: https://bzl.net/fdp-gesteht-legalwaffenbesitzer-sind-fuer-die-liberalen-der-spielball/
  25. Noch als Ergänzung: Hab mir die Befragung der Bundesregierung (BMI und BMDV) im (nur) Schnelldurchlauf angehört, ging u. a. um Migration, Digitalisierung, Infrastruktur, Sport. Waffenrecht war kein Schwerpunktthema, ist mir zumindest nicht aufgefallen. Marcel Emmerich hat am Ende zum Thema Gewalttäterdatei Sport nachgefragt, ansonsten habe ich keine der einschlägigen Berichterstatter bemerkt.
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