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highlower

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  1. Ich denke, der "Vorwurf" bezieht sich wohl eher darauf, dass Politiker bzw. Personen, die sich dafür halten, gerne mal die Klappe besonders weit aufreissen und mit möglichst wenig Ahnung von der Materie dann versuchen, ihr von Sachkenntnis ungetrübtes Gegenüber mit einem Wortschwall an Fachbegriffen ruhig zu stellen bzw. zu beeindrucken. In vielen Fällen ist diese Strategie auch recht erfolgreich, bleibt allerdings genau dann auf der Strecke, wenn das Gegenüber im Nachhinein doch nicht so fachunkundig ist bzw. sich dieser dann im Nachhinein in das Thema intensiv einliest und / oder auch andere Personen mit Sachkenntnis zu Rate zieht. Abgesehen davon ist es auch immer ein Zeichen von Weisheit und Intelligenz, zu wissen, was man nicht weiß, und das bei Bedarf auch eingesteht. Und nicht mit seinem gefährlichen Halbwissen noch andere Personen in die Scheisze reinreitet.
  2. So siehts aus. Mit diesem "rechtlichen Kunstgriff" sollte die Waffennutzung quasi als "Kaufleihgabe" schon vor der der eigentlichen behördlichen Bewilligung genutzt werden, und diese selten dämliche Idee wurde vom zuständigen Sachbearbeiter entsprechend gewürdigt. Einen "Fehler" kann ich hier von seitens der Behörde nicht mal ansatzweise erkennen. Allerdings eher den naiv-blöden und völlig zu Recht gescheiterten Versuch seitens der beiden anderen Kandidaten, die Waffenbehörde mit der Kaufleihgeschichte an der Nase herumzuführen und auch noch ernsthaft darauf zu hoffen, damit durchzukommen.
  3. Was ich bei der ganzen Geschichte nicht so ganz verstehe: Dein Kumpel kauft Dir Deine Pistole ab, obwohl ihr beide wisst, dass er noch kein Bedürfnis für diese Waffe vom Sachbearbeiter bewilligt bekommen hat. Ihr habt aber einen Kaufvertrag aufgesetzt und damit bekundet, dass die Waffe aus Deinem Besitz in seinen übergeht. Jetzt frage ich mich: Wie kannst Du anschließend nach dem Kauf die von Dir verkaufte Sache (die Pistole) verleihen, die Dir rechtlich doch gar nicht mehr gehört? Im Grunde genommen hast Du eine Waffe verkauft an jemanden, der diese gar nicht kaufen darf. Und dann hast Du eine Waffe verliehen, die Dir gar nicht mehr gehört an jemanden, dem diese Waffe gehört, und der sie überhaupt nicht besitzen darf. Und genau dieser Sachverhalt ist nun dem zuständigen Sachbearbeiter bekannt geworden und er hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ich würde Dir und Deinem Kumpel schnellstens empfehlen, einen Fachanwalt für Waffenrecht zu konsultieren, und hoffen, dass ihr beide nicht eure Zuverlässigkeit bzgl. des Waffenbesitzes verliert, weil ihr so ziemlich alles falsch gemacht habt, was man nur falsch machen kann.
  4. Für was bekommt man denn 60 und mehr TS, wenn nicht für vorsätzliche Taten bzw. Straftaten? Abgesehen davon ist mir kein Fall bekannt, bei dem ein LWB nach Verurteilung von 60+ TS seine Waffen behalten durfte. Auch alle danach folgenden Klagen gegen den Waffenentzug sind gescheitert. Ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.
  5. Waffenentzug wegen Weinpanscherei:
  6. Nein, das ist definitiv nicht richtig: Egal, ob Du die 60 TS für Körperverletztung, Sozialversicherungsbetrug oder Weinpanscherei bekommst: Nach der Verurteilung war's das mit dem LWB.
  7. Ist absolut egal, wegen was Du verurteilst wurdest, ab 60 TS bist Du den Status als LWB definitiv los.
  8. Es wäre besser, man konstruiert ein alternatives Entschuldigungs-Szenario, welches auf der Intelligenz des hier angeklagten LWB beruht, und nicht auf dessen naiver Dummheit.
  9. Behörde informieren, dass Du längere Zeit nicht mehr dem Schießsport nachkommen wirst, und Dein Bedürfnis entsprechend berücksichtigen soll.
  10. Wenn Dir Gleichheit so wichtig ist: Schreib doch einfach eine Petition und such dir Unterstützer, die für eine Grenze von 0,1 Promille im Straßenverkehr sind. Meine Unterstützung hättest Du.
  11. Nicht zu fassen, dass kann ja wirklich ganz einfach sein, Probleme mit dem Alkohol und seinen Schußwaffen zu vermeiden. Einfach nur den Alkohol weglassen, und alles ist ok... kann das wirklich so einfach sein???
  12. Wie war jetzt Deine genaue Frage? Ansonsten würde mich interessieren, ob sowohl bei der Bedienung der Waffe als auch beim Schreiben Deines Eingangsbeitrages sogenannte "bewusstseinserweiternde Mittel" in größerer Menge eingenommen wurden. Um es mal sehr höflich zu formulieren.
  13. Der Gesetzgeber möchte damit die Möglichkeit drastisch erschweren, legale "Waffenlager" anzulegen, die z.B. bei möglichen Unruhen genutzt werden könnten, um eine größere Menge an Aufständischen oder Systemgegnern gezielt und schnell zu bewaffnen. Gerade bei den legalen HA, die sowohl jagdlich wie auch sportlich genutzt werden können, ist die Feuerkraft und Treffgenauigkeit außerordentlich hoch und "normalen" Polizeiwaffen deutlich überlegen. In sachkundigen Händen kann das schon recht unangenehm werden für die Staatsmacht, wenn solche Personen sich entscheiden sollten, bewaffnet in einer größeren Gruppe gegen die Regierung vorzugehen.
  14. Ich würde Dir insofern zustimmen, dass es deutlich schwerer ist, eine Tyrannei mit Waffengewalt zu beseitigen, als diese durch gewaltlosen Widerstand gar nicht erst entstehen zu lassen. So gesehen wäre nämlich eine "Volksbewaffnung zur Demokratiesicherung gegen Tyrannei" eine fatale Möglichkeit, die Bürger in eine falsche Sicherheit zu wiegen nach dem Motto "Die da oben können ja gerne machen was sie wollen, das ist mir erstmal alles egal. Aber sobald sie anfangen, mir auf die Nerven zu gehen, hole ich meinen Schießprügel raus und zeige denen mal, was es mit der demokratischen Volksmeinung so auf sich hat". Zwischen Demokratie und der absoluten Tyrannei gibts schon etliche Zwischenstufen, bei denen man schon vorher erfolgreich und rechtzeitig eingreifen und gegensteuern kann, ohne auch nur ansatzweise dabei an Waffengewalt zu denken. Und ja, man sollte als mündiger demokratischer Bürger umfassend und zeitnah informiert sein, und sich seine eigene Meinung über die jeweilige Lage im Land bilden, und auch ggfs. auch im Vorfeld politisch aktiv werden, um gegen Tendenzen anzugehen, welche das demokratiwsche Staatssystem bedrohen. Und ja, das geht auch ganz prima ohne Waffengewalt bzw. Schußwaffen.
  15. Ich gebe hier mal kurz folgendes zu bedenken: Von 1933 bis 1945 gabe es in Deutschland nur eine gezielte Entwaffnung der jüdisch-gläubigen deutschen Mitbürger bzw. anderer "unerwünschter Elemente" wie Bibelforscher, Homosexuelle, und / oder politisch anders orientierte deutsche Mitbürger. Interessant ist es, dass es zwar durchaus Waffenregistrierungen gab, die den oben genannten Personen den Waffenbesitz verbot, der allergrößte Teil der deutschen Bevölkerung allerdings auch weiterhin Schußwaffen legal und problemlos kaufen und besitzen konnte. Und dieses übrigens auch tat. Jetzt mal der Teil zum Nachdenken, ob bewaffnete Bürger der Garant für Demokratie und Verteidigung der selbigen sind, wenn diese in Gefahr ist: Der Großteil der deutschen Bevölkerung hatte 12 Jahre Zeit, sich sehr intensiv mit den Machenschaften des Dritten Reiches und deren überaus negativen Auswirkungen auf deren Existenzen zu beschäftigen. Und trotz öffentlicher Ausgrenzung, Verfolgung und Deportation gerade der jüdischen Mitbürger gab es keinen mir bekannten bewaffneten Aufstand seitens der deutschen Bevölkerung. Was deswegen auch so interessant ist, da sehr viele deutsche Bürger persönliche Briefe an Himmler bzw. an die "SS-Polizei" schrieben, in denen sie darum baten, dass persönliche jüdische Freunde von den Terror-Gesetzen verschont bleiben sollten, weil diese einen ehrbaren Charakter hätten und nicht dem "typischen jüdischen Untermenschen" entsprechen würden. Ist wirklich so. Himmler hatte sich dann auch mehrmals sehr erbost innerhalb seiner Führungsclique darüber geäußert, dass man aufgrund der vielen Bittsteller ja bald keinen "deutschen Juden" mehr hätte, den man sinngemäß "neutralisieren" könnte. Hatte sich übrigens leider nicht mal ansatzweise verringernd auf den Holocaust ausgewirkt, aber es sollte auch nicht unerwähnt bleiben. Nimmt man dann auch noch die vielen "Entnazifizierungsverfahren" nach Ende des Krieges zur Kenntnis, in der sich knapp 90% der deutschen Bevölkerung als überzeugte Widerständler gegen das Nazi-Regime bezeichnete, dann fragt man sich eigentlich schon, was diese ganzen durchaus bewaffneten und hervorragend militärisch geschulten deutschen "Widerständler" denn mit ihren legalen Schußwaffen an aktivem Widerstand bewerkstelligt haben. Von daher bin ich sehr skeptisch, wenn es darum geht, einen massiven legalen Waffenbesitz und deren damit einhergehende negative Entwicklung wie derzeit in den USA mit dem "Recht auf Widerstand des Volkes gegen Tyrannei" zu begründen. P.S. Um nochmal an Deine Aussage bzw. Theorie anzuknüpfen, dass das "bewaffnete und damit auch gewalt- und kampfbereite amerikanische Volk" an den Stränden der Normandie die europäische Freiheit zurückgewonnen hat, und vorher nicht so viel los war beim "Rest der Allierten", empfehle ich Dir wirklich noch mal eine intensive Lektüre der aktuellen Geschichtsbücher. Um es mal sehr höflich zu formulieren. In diesem Sinne: Vielen Dank.
  16. Also hätte der Händler gar nicht nach Deutschland liefern dürfen? Oder hätten die deutschen Käufer sich selbst schlau machen müssen, ob der in A genehmigte Umbau auch in D erlaubt wäre? Hatte der Händler denn damit geworben, dass die Deko-Waffen auch für D erlaubt gewesen wären?
  17. Schreib doch einfach, welchen Anwalt Du guten Gewissens weiterempfehlen könntest, weil er Dir sehr interessante Erfahrungen bzgl. unterschiedlicher Rechtsauffassungen verschafft hat. Nichts anderes ist es ja letzten Endes.
  18. In wie weit unterscheidet sich das deutsche vom österreichischen Waffenrecht bzgl. der Dekowaffen bzw. deren Abänderung auf Deko?
  19. Hat Deine Mama Dir eventuell auch mal ganz konkret erklärt, was sie unter "ihr müsst was unternehmen" versteht? Also außer in großen Buchstaben hier im Forum zum allgemeinen Volkssturm gegen alle Angreifer der Bundesrepublik Deutschland aufzurufen? Ansonsten bitte nochmal kurz bei Mama nachfragen. Und lass Dir das dann auch ganz genau erklären.
  20. Hoghunter ist einer der abgebildeten Personen auf dem Bild und sowohl stolz darauf, der antifaschistischen Bewegung anzugehören, wie auch im Beisein von Frau Faeser fotografiert zu werden. Für mich persönlich ist das absolut in Ordnung!
  21. Kann man diese ominöse und hier ständig zitierte Broschüre auch mal irgendwo besehen?
  22. Ich ergänze den obigen, sachlich völlig richtigen und meiner vollen Zustimmung findenden Beitrag um zwei weitere Punkte, die Frau Faeser ebenfalls in ihrem Interview kundgetan hat: 1. Die Kommunikation innerhalb der Behörden soll deutlich verbessert werden, um solche Behördenfehler wie in Hanau deutlich zu minimieren bzw. auszuschließen. 2. Schon seit längerem gesetzlich vorgeschriebene bzw. mögliche Waffenkontrollen sollen nun auch tatsächlich in größerem Masse durchgeführt werden. Ich schließe mich ebenfalls meinem Vorredner mit folgenden Ergänzungsfragen an: Was ist daran falsch ? Warum ist das falsch ?
  23. Klingt ein wenig wie die höfliche Umschreibung von gelegentlichen Kurzbesuchen beim Häusle mit der roten Laterne. Aber alles ok! 🙂👍
  24. Jetzt mal ehrlich: Wieviele hochrangige Politiker "mit Waffenschein" sollen denn hier im Forum rumgurken und dann auch noch ausgerechnet hier darüber reden? Manchmal hab ich wirklich ein wenig das Gefühl beim Lesen Deiner Beiträge hier im Forum, was Dir an Sachkenntnis fehlt, gleichst Du sehr erfolgreich mit Naivität aus. Ob das nun allerdings gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Karriere als Politiker sind, kann man möglicherweise ernsthaft diskutieren. Ansonsten frag doch einfach mal bei Deiner örtlichen Waffenbehörde, dem Landratsamt oder der Polizeidirektion Deines Landkreises nach. Und teile doch gerne mal hier im Forum mit, welche Antworten Du dann bekommen hast. Könnte eventuell interessant sein, das mal zu erfahren.
  25. Interessanter "Sachverhalt", dass ein Sportschütze mit einer illegalen Waffe zwei Rocker in Notwehr erschossen haben soll, und jetzt Probleme hat mit einem "Waffenumgangsverbot". Nur aus Interesse gefragt: Ist das wirklich so oder nur eine Mutmassung hier im Forum?
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