Ich habe vor kurzem meine bisher einzige EWB für .22 lr in Form eines WS verkauft. Antrag auf Voreintrag .22 lr (neu) liegt seit Anfang Mai,
noch nicht bearbeitet, dem Amt vor (WBK für Sportschützen, Grün).
Möchte .22 lr in lang und kurz erwerben, bin außerdem im Besitz des Jagdscheins.
Frage an SB, was mit vorhandener Muni in .22lr?
--> Kein Bedürfniss, also keine Besitzerlaubnis. Auch nicht auf JS!
Meine Konsequenz: alle Muni in .22 lr weitergegeben bzw. verkauft.
Denn man stellte die Möglichkeit einer Hausdurchsuchung im diesem Zusammenhang in den Raum.
Ich habe in der Jagdschule (2021) gelernt, daß der Jäger jegliche jagdwaffentaugliche Munition erwerben und besitzen darf, ohne dafür
die passende Waffe im entsprechenden Kaliber besitzen zu müssen ( WG §13, 5).
Frage an die Gemeinschaft:
Wo finde ich dafür die rechtliche Grundlage, wenn das Amt den §13 WaffenG anders auslegt (Kommentar, Urteil etc.)?