
P 8X
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
P 8X antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich bekomme diese Formate nicht geöffnet, das geht mir so auf den Senkel. Könnt ihr das nicht auf "konventionelle" Art verlinken? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
P 8X antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und welche Option haben die, die es weder wollten noch in irgendeiner Form gewählt haben? -
Meine schöne Italienerin, eine Davide Pedersoli .357 mag mit 8-Kant-Lauf und Spindeldiopter und knapp 5 kg Gewicht. Gekauft über eGun, und den schiefsitzenden Diopter selbst beim Büchser nicht ordentlich gerichtet bekommen .. Meine Schöne schießt gut, wenn man die Muni ihren Bedürfnissen anpasst. Immer ein schöner Anblick - doch würde ich sie noch einmal erwerben wollen?
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Desert Eagle - Flugbahn ausgeworfener Hülsen verändern
P 8X antwortete auf Feinwerkbau's Thema in Allgemein
Wenn die Waffe vom Händler ist, sprich ihn darauf an (Garantie/ Gewährleistung). Das sollte kein Problem sein; ich hatte das auch schon - CZ- , ging nur noch mit langärmeligen Hemd, Schlauchschal und Schirmmütze zum Schutz. Nach Einschicken war das erledigt: andere Rückholfeder und anderer Buffer, seitdem ist das Problem Geschichte. Was ist die Ursache dafür bei deiner IMI sein könnte, weiß ich natürlich nicht. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
P 8X antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Auch wenn der Link für die "kostenlose" Version hier schon kursiert: Ich habe den entsprechenden Link dafür noch nicht entdeckt. Bitte noch einmal posten. Vielen Dank im Voraus! -
"Schwarzpulverähnliche Stoffe", ohne namentliche Erwähnung, dazu hatte ich ja schon geschrieben, daß ich das noch nachvollziehen könne. Die Empfehlung, die Herstellernamen aufzuführen, kamen von meinem Lehrgangsleiter und sollen darüberhinaus aus einem Leitfaden für Behörden hervorgehen, der sogenannten Sprengstoff-Verwaltungsvorschrift (Quelle: LHS-Germany GmbH). Leider konnte ich die bisher nirgends zum Lesen finden.
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Mein "Pulverschein" ist jetzt, fast sechs Monate seit Erstantrag, beinahe in Reichweite. Ich habe u.a. beantragt, Schwarzpulverersatzstoffe namentlich aufzuführen (Pyrodex; Triple Seven), und das Laden von Schwarzpulverpatronen mitaufzunehmen. Mein SB hat jetzt plötzlich Einwendungen: 1.) "schwarzpulverähnlich" würde alles enthalten, was verwendet werden darf, und die namentliche Aufführung würde nur zu einer Einschränkung führen 2.) "Laden/Wiederladen von Schwarzpulverpatronen" sei nicht sinnvoll, weil unter "Laden/Wiederladen von Patronenhülsen" der Erlaubnisinhaber für die Ladung verantwortlich sei. Punkt 1.) kann ich noch nachvollziehen und hoffe, daß Händler das genauso sehen. Punkt 2.) da verstehe ich die Argumentation nicht. Wie seht ihr das? [an den Mod: bitte das Thema richtig einordnen, WaffenR oder Wiederladen]
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Vielleicht meinst du doch eher eine SIG Sauer?
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Para Ordnance? Nur der Abzug muß wirklich bearbeitet werdet, meiner Meinung nach.
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Und auch sonst ist das so eine Sache mit dem "Kundendienst" von Anschütz. Habe mir ein gebrauchtes KK-Anschütz-Gewehrchen zugelegt, System 64. Leider nicht kompatibel mit System 54, wie sich anläßlich meines anfangs mal zuhause vergessenen Verschlusses herausgestellt hat. Ich hätte einen 54er Verschluß geliehen bekommen, der aber leider nicht paßte. Gebrauchsanleitung war auch nicht vorhanden, und im Netz gibt es zwar welche zum Herunterladen, doch nicht für meine Waffennummer. Also versuchte ich bei Fa. Anschütz eine alte Gebrauchsanleitung zu bestellen. Versucht mal, dort anzurufen - ich glaube, die mögen keine Endkunden am Telephon. Also gemailt, nach 2x hin und her Waffennummer durchgegeben, um kostenpflichtige Zusendung des Heftchens gebeten. Antwort: diese Nummer gäbe es nicht. Das sei vermutlich kein Anschütz; ich solle Photos schicken. Ich habe das dann erstmal ad acta gelegt, weil ich inzwischen auch so klarkomme. Eine Neuwaffe dieses Herstellers kommt für mich definitiv nicht in Frage; erfreulicherweise gibt es Alternativen.
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Was spricht denn dagegen, daß wir alle, ob Händler oder Büchsenmacher, Schützen oder Jäger, die gleichen Interessen haben? Was nützt mir als Schütze, wenn mein Händler untergeht, oder mein Büchsenmacher dichtmachen muß? Haben wir nicht letztendlich alle die gleichen Interessen? Warum immer wieder gegen die eigenen Leute arbeiten? Manche haben den Schuß immer noch nicht wahrgenommen .. wie ahnungslos kann man eigentlich sein?
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Ich würde es so formulieren: Ersatzteile aus der Bauzeit der eigenen Waffe verwenden. Also Erfurt zu Erfurt (offensichtlich nochmals ein spezielles Thema für sich), DWM für DWM, also grob bis in die 20er, und besonders was Magazine angeht!!!, von Simson keine Ahnung, und wer lange und viel schießen möchte: Mauser/Vopo und entsprechende Ersatzteile. Und dann gibt es immer noch manche Schätzchen aus der Frühzeit, die empfindlicher als andere sind. Und enger gepaßt. Viele Diven darunter. Aber es lohnt sich immer. Finde ich. Jedenfalls, wenn man diesem "anmutigen Kniegelenk" (Zitat VISIER-Spezial) verfallen ist. Viel Erfolg!
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- abzugstuning
- druckpunkt
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POL Soest und Prüfung des Bedürfnisfortbestands bei 3 Kurzwaffen und WBK älter 10 Jahre
P 8X antwortete auf Xotzil's Thema in Waffenrecht
In Rheinland-Pfalz/ RSB nicht ein HA. B-Liste? Fehlanzeige -
Für was genau (Länge, Optik)? Und ein Tip von mir und von so vielen anderen vor mir: der erste Schrank ist immer zu klein!!!
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Teilverdeckte Waffennummer unter einem Diopter oder einer Montage.
P 8X antwortete auf 1913's Thema in Waffenrecht
Und .. jetzt? -
Vielleicht hier? https://zindel-praezisionswaffen.de/wechsellaeufe-fuer-thomson-centers-contender/
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Genau. Braucht er bisher ja auch nicht. Wenn ich ein neues Bedürfnis beantragen möchte, lasse ich mir die Schießnachweise vom Verein bestätigen, und schicke sie meinem Verband. Also was soll der Umweg über Verein --> Verband --> Amt, wenn ich den Erhalt meines Bedürfnisses nachweisen soll. Das geht unkomplizierter über Verein --> Amt. Der Verband hat nicht danebengesessen und zugeguckt.
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"Sie müssen nachweisen, dass Sie in den letzten 24 Monaten regelmäßig den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe betrieben haben, und zwar mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum oder mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums" Wie soll mir denn mein Verband diesen Nachweis (ab 2026) erbringen? Der ist doch nicht mein Vereinsträger, und hat keine Ahnung, wie oft ich womit trainiert habe.
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Munition legal in Besitz - darf ich sie legal vernichten?
P 8X antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Hallo .. ich habe mich dieses Jahr für einen Wiederladelehrgang angemeldet. Und lese jetzt eure Posts. Wobei ich nicht total unbeleckt bin, denn ich interessiere mich schon länger dafür. Was stimmt denn nun - lauter Annahmen und Meinungen, aber wer weiß wirklich etwas? Zum aktuellen Nachschlagen, bitte! Herstellen von Muni, die man (nicht) auf der Karte hat? Besitzen von Muni, die man (nicht) auf der Karte hat? Delaborieren? Weiterverwenden der Komponenten? Wie sieht es damit aus? -
Deshalb wird überall davon geschrieben, es sei ein Deutscher gewesen. Ich habe mich schon gewundert. Noch Fragen, Kienzle?
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Ein Rechtsstaat führt nach "Ermessen einer Behörde" gar nichts herbei. Er ist ein Organ, das Richtlinien erlässt. Die die Behörde in ihrem Sinne interpretiert bzw. interpretieren kann. Jedenfalls tut sie es mitunter. Hinterher kann man als Betroffener ja Widerspruch bzw. Rechtsmittel einlegen.
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Bei mir das Gleiche: freundlicher Kontakt zum lokalen Dienstleister, Abholung bis max. 17:30 Uhr, und ich kann es mir einrichten. Auch, wenn ich gut doppelt so lange dafür brauche als 10 min, immer die bessere Wahl. Beim Einliefern ebenso.
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Das Schießen von Erbwaffen zu anderen Zwecken als zur Feststellung des Zustandes bzw. der Funktionstüchtigkeit oder zum Bewertenlassen und Vorführen/ Verkaufen ist durchaus strittig, und, soweit mir bekannt ist, nirgends rechtlich geregelt. Damit wären kontinuierliche Nutzung oder auch Wettkampfschießen natürlich ausgeschlossen. Zudem hat jede Behörde einen Ermessensspielraum, WEIL es nicht geregelt ist.
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Versuch es lieber nochmal mit § 20 WaffG, wie weiter oben von CZM52 schon gepostet.
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Vielleicht deshalb, weil es nirgends gelehrt wird? Und schon gar nicht in der Sachkunde .. Es ist ein Thema ,das diffus und unklar bleibt, weil es nicht behandelt wird. Warum das vielleicht so sein könnte, darüber möche ich hier nicht weiter spekulieren.