Zum Inhalt springen

P 8X

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    629
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von P 8X

  1. Vielleicht hier? https://zindel-praezisionswaffen.de/wechsellaeufe-fuer-thomson-centers-contender/
  2. P 8X

    Bedürfnisnachweis

    Genau. Braucht er bisher ja auch nicht. Wenn ich ein neues Bedürfnis beantragen möchte, lasse ich mir die Schießnachweise vom Verein bestätigen, und schicke sie meinem Verband. Also was soll der Umweg über Verein --> Verband --> Amt, wenn ich den Erhalt meines Bedürfnisses nachweisen soll. Das geht unkomplizierter über Verein --> Amt. Der Verband hat nicht danebengesessen und zugeguckt.
  3. P 8X

    Bedürfnisnachweis

    "Sie müssen nachweisen, dass Sie in den letzten 24 Monaten regelmäßig den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe betrieben haben, und zwar mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum oder mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums" Wie soll mir denn mein Verband diesen Nachweis (ab 2026) erbringen? Der ist doch nicht mein Vereinsträger, und hat keine Ahnung, wie oft ich womit trainiert habe.
  4. Hallo .. ich habe mich dieses Jahr für einen Wiederladelehrgang angemeldet. Und lese jetzt eure Posts. Wobei ich nicht total unbeleckt bin, denn ich interessiere mich schon länger dafür. Was stimmt denn nun - lauter Annahmen und Meinungen, aber wer weiß wirklich etwas? Zum aktuellen Nachschlagen, bitte! Herstellen von Muni, die man (nicht) auf der Karte hat? Besitzen von Muni, die man (nicht) auf der Karte hat? Delaborieren? Weiterverwenden der Komponenten? Wie sieht es damit aus?
  5. Deshalb wird überall davon geschrieben, es sei ein Deutscher gewesen. Ich habe mich schon gewundert. Noch Fragen, Kienzle?
  6. Ein Rechtsstaat führt nach "Ermessen einer Behörde" gar nichts herbei. Er ist ein Organ, das Richtlinien erlässt. Die die Behörde in ihrem Sinne interpretiert bzw. interpretieren kann. Jedenfalls tut sie es mitunter. Hinterher kann man als Betroffener ja Widerspruch bzw. Rechtsmittel einlegen.
  7. Bei mir das Gleiche: freundlicher Kontakt zum lokalen Dienstleister, Abholung bis max. 17:30 Uhr, und ich kann es mir einrichten. Auch, wenn ich gut doppelt so lange dafür brauche als 10 min, immer die bessere Wahl. Beim Einliefern ebenso.
  8. Das Schießen von Erbwaffen zu anderen Zwecken als zur Feststellung des Zustandes bzw. der Funktionstüchtigkeit oder zum Bewertenlassen und Vorführen/ Verkaufen ist durchaus strittig, und, soweit mir bekannt ist, nirgends rechtlich geregelt. Damit wären kontinuierliche Nutzung oder auch Wettkampfschießen natürlich ausgeschlossen. Zudem hat jede Behörde einen Ermessensspielraum, WEIL es nicht geregelt ist.
  9. Versuch es lieber nochmal mit § 20 WaffG, wie weiter oben von CZM52 schon gepostet.
  10. Vielleicht deshalb, weil es nirgends gelehrt wird? Und schon gar nicht in der Sachkunde .. Es ist ein Thema ,das diffus und unklar bleibt, weil es nicht behandelt wird. Warum das vielleicht so sein könnte, darüber möche ich hier nicht weiter spekulieren.
  11. Leider nicht in jeder B-Liste .. welch ein Unterschied zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (RSB). Letzterer ist so arm an B-Listen-Disziplinen, da kommen dir die Tränen.
  12. Das Seltsame bei mir ist, daß ich erst seit ein paar Monaten anfange zu mucken, wenn es neben mir "knallt". Die ersten zwei Jahre hatte ich das erstaunlich gut im Griff als Anfänger, ich war mehr mit mir beschäftigt und im besten Falle versunken in das, was ich tat. Doch inzwischen hat sich das leider geändert. Und ich bekomme nichts, aber auch gar nichts ins Ohr reingesteckt, ich habe schon eine ganze Sammlung von diesen Stöpseln. Meditation? Yoga? Baldrian? Eine Katastrophe für meine Präzision.
  13. Nicht 1x. Aber 8x in der Kombi mit "Schießsportverband", falls du das meinst. Danke, sehr informative Antwort.
  14. Sind die auch alle über ein BDS-Bedürfnis erworben worden, oder ist es egal, in welchem Verband die Überkontingentwaffen beantragt wurden?
  15. Wer bitte, als Partner (und / oder Erbe) des Verstorbenen, weiß darüber schon Bescheid? Und die ersten 4, 5, 6 Wochen nach Todesfall sind eine ganz spezielle Zeit, die man erstmal überstehen muß. Mit all ihren Anforderungen. Dann ist die Frist ohnehin meistens abgelaufen. Hat ja auch seine Gründe. Ein Schelm, wer Böses darüber denkt ..
  16. P 8X

    Politik und Waffen.....

    Etwa in dem Sinne? Ave Caesar, morituri te salutant?
  17. Zwar immer noch ein bißchen OT, doch ich habe einen nahen Verwandten, der mit einer Tschechin verheiratet ist. Gut, weder er noch ich sind sprachlich irgendwie begabt. Ich tu mich besonders schwer, da hilft Abi mit zwei Fremdsprachen auch nicht viel. Er wiederum spricht durch die Praxis fließend Spanisch und Englisch. Aber Tschechisch? Nada .. Auch die Kinder wachsen ohne die "gefühlte Zumutung" auf. Gut, alles ist irgendwie relativ.
  18. Tschechisch gilt als die schwerste Sprache im östlichen Europa
  19. Grundbedürfnis + zweiter Verband
  20. In allen Bundesländern? Oder nur in Baden-Württemberg?
  21. Versuche, einen neutralen Unterhändler/ Vermittler zu finden. Und gib ein festes Angebot ab. Unter Verweis auf die Kosten für die neue Grundsteuer und die energetischen und heizungstechnischen Zwangssanierungskosten. Nichts ist schlimmer als Familie und Erbengemeinschaft. Viel Erfolg!
  22. Vermutlich ist das den wenigsten Erben klar, und was es zu tun gäbe; woher auch. Könnte ja auch durchaus von Staats wegen so beabsichtigt sein. Die Doktrin ist doch schon lange klar ..
  23. Und was ist mit nicht genannten Bundesländern, z.B. Rheinland-Pfalz?
  24. Die Frage hierbei ist doch, was war Ursache, was war Wirkung?
  25. § 20 WaffG: Der Erbe hat binnen eines Monats nach Annahme der Erbschaft ... Ausstellung einer WBK oder .. Eintragung in eine bestehende WBK .. zu beantragen. Halt dich ran, wenn dir was dran liegt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.