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P 8X

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  1. Fast .. eine Sauer & Sohn. Die "Innenhahnpistole" mit außenliegendem Entspannhebel
  2. Wo ist denn dieses Bedürfnis festgehalten? Mein SB ist da ganz anderer Meinung. Und wieso würdest Du (und einige andere hier im Forum sind der gleichen Auffassung) keine Waffe aus dem Status Erbwaffe herausholen? Ich verstehe das einfach nicht so ganz. Klar, eine sportliche Pistole ließe sich später gegebenenfalls wahrscheinlich einfacher verkaufen. Aber die 7.65er würde ohnehin in das Bedürfnis "Dienst-Sportpistole" des BDS fallen.
  3. Worauf fußt denn dieses Schießen-dürfen einer Erbwaffe, z.B. zu Testzwecken? Gibt es da eine belastbare Quelle irgendwo im Waffenrecht, oder ein einschlägiges Urteil dazu? Mein SB ist nämlich der Auffassung, ich hätte auf gar keinen Fall ein vom Zweck umfaßtes Bedürfnis, sie mit auf den Stand zu nehmen zum Ausprobieren.
  4. Ja, genau so. Daß Erbwaffen blockiert werden mußten, davon habe ich erst durch die Waffensachkunde letztes Jahr erfahren. Ein Vereinskollege riet mir seinerzeit, von mir aus nichts zu unternehmen, sondern abzuwarten, ob das Amt deswegen auf mich zukommt. Kam es aber nie. Erst bei der Antragstellung zu meiner WBK bekam ich die Frage gestellt, ob die 7.65er blockiert sei. Ich verneinte und meinte dazu, daß dies jetzt ja auch wohl nicht mehr nötig sei. Eine Erwiderung kam dazu nicht mehr. Tatsächlich gibt es Blockiersysteme für das Kaliber noch nicht so lange. Doch wie sollte ich als Laie und "nur"-ErbWBK-Besitzer überhaupt davon wissen seinerzeit?
  5. Einen guten Abend an Alle! Ich habe da wahrscheinlich ein kleines Problem mit einer Erbwaffe, wie es aussieht. Bzw. eher mit meinem SB und seiner Ansicht dazu. Vor über 10 Jahren habe ich eine Pistole im Kaliber 7.65 geerbt und auch eine Erben-WBK dafür erhalten. Ohne Munitions-EWB. Seit letztem Jahre schieße ich selbst, seit kurzem habe ich eigene WBKs. Die 7.65 würde ich gerne ausprobieren und bei Gefallen, zwecks Munitionserwerb, auf meine Grüne nehmen. Kollegen, die mir die passende Munition zum Testen mit auf den Stand bringen würden, habe ich schon gefunden. Aber mein SB ist der Auffassung, daß ich 1. kein vom Bedürfnis umfassten Zweck hätte, die Waffe zum Stand zu transportieren, und 2. wenn ich sie auf meine Grüne umtragen lassen würde, sie mir wieder eine Wartezeit von 6 Monaten auf die Nächste bescheren würde. Obwohl ich sie schon vor über 10 Jahren erworben habe und besitze. Anfangs war er übrigens noch der Auffassung, daß die lange Haltezeit nicht zu einer weiteren Wartezeit bzgl. des Erwerbsstreckungsgebot führen würde. Diese Auffassung hat er allerdings am gleichen Tag noch revidiert. Natürlich habe ich hier auf WO schon zu dem Thema nachgesucht. Aber speziell auf meine Frage keine konkrete Antwort gefunden. Die Allgemeine VwV zum WG (WaffVwV) vom 05. März 2012/ Stand 2018 besagt in 20.2.2 u.a. : "Geerbte Schusswaffen werden auf die nach den §§ 13 oder 14 bestehenden Waffenkontingente nicht angerechnet." Man überlege auch, wenn jemand durch Erbschaft mehrere Waffen erworben hat. Wo bleibt dann das Erwerbsstreckungsgebot? Andererseits ist die WaffVwV nur eine Verwaltungsvorschrift, kein Gesetz. Also soweit mir bekannt ist, auch nicht unbedingt bindend für den SB bzw. die Behörde. Weiß einer von euch Substantielleres zu diesem Thema? Ich würde mich freuen! Vielen Dank schon mal für jede Antwort! P 8X
  6. Was ist eigentlich mit "Plempe" gemeint?
  7. Nein, weder noch.
  8. Guten Abend, ich würde jetzt gerne mit euch allen anstoßen auf meine ersten WBKs! Nach der Benachrichtigung am Donnerstag konnte ich sie am Freitag mittag abholen. Und meine SIG ein paar Stunden später! Doch, ich kannte die Personen bei "meiner" Behörde schon vorher. Auf der Webseite steht nämlich, daß vor Antragstellung eine persönliche Vorsprache beim Ordnungsamt empfehlenswert sei. Dem bin ich auch nachgekommen. Wir haben mehrere SB. Die Zuständigkeiten sind klar aufgeteilt ... Ich bin so erleichtert. Rechtliche Schritte sind meistens nicht wirklich lustig. Für eure Vorschläge, eure Unterstützung und eure Hilfe möchte ich mich vielmals bedanken! P 8X
  9. Ich warte jetzt seit 8 1/2 Wochen auf meine Erst-WBKs. Rheinland-Pfalz/ Stadt. Habe von Schützen empfohlen bekommen: 1. Sachstandsabfrage 2. nach 3 Monaten Wartezeit Untätigkeitsklage 3. oder rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid einfordern und klagen. Habt ihr Erfahrungen mit sowas? Und welche Rechte hat man überhaupt in solchen Fällen?
  10. Gute Abend zusammen, ich bin immer noch auf der Suche nach meiner allerersten 9 mm Para. Und immer noch Anfänger. Bin auf eine P 210 gestoßen. Feste U-Kimme und Magazin für 7 Patronen ohne Magazinauslöseknopf, also vermutlich Ordonnanzwaffe. Liegt sein mindestens 15 Jahren in der Vitrine. Konnte sie probeschießen. Fabrikmunition Geco Vollmantel 9 mm Luger (124 gr, 8 g). Jeder zweite oder dritte Schuß endete mit einer Funktionsstörung durch eine senkrecht im Verschluß steckende Hülse, die anderen bekam ich direkt auf die Brust geknallt. Analyse des Verkäufers, nachdem er sie ohne Zwischenfälle geschossen hat, seine Hülsen auch alle ordentlich nach rechts flogen, und er mich beim Schießen beobachtet hatte: -- Griffhaltung o.k. (wie seine auch) -- aber Griff nicht fest genug. Folge: der Repetiervorgang bekommt die nötige Energie entzogen. Ich solle von Repetierwaffen Abstand nehmen, da keine Ersatzteile mehr zu bekommen wären (ansonsten Vorschlag, eine schwächere Schließfeder einzubauen). Mit einer 1911er anfangen. Oder Handmuskeltraining. Letzteres wird etwas zu lange dauern. Habe dann von einem renommierten SIG 210-Tuner eine Feder für die SIG 210 7.65 Para vorgeschlagen bekommen. Paßt auch, hat aber zwei lips weniger. Die kann ich dann in der 9 Para ausprobieren. Habe die P 210 mal durch einen Schützenkollegen kennengelernt. Ist eine Ordonnanzwaffe gewesen, mit der habe ich null Probleme (P 210-2) habe. Könnt ihr mir hier irgendwie weiterhelfen? Schon mal vielen Dank vorab und frustrierte Grüße
  11. P 8X

    Kurzwaffentresor B

    Dürfte ich bei den nächsten Zitaten darum bitten, gleich die genauen Quellenabgaben hinzuzufügen? Dann müßte ich jetzt nicht so lange im WaffR danach suchen.
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