P 8X
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Wenn Du nicht erwirbst, obwohl Du den Voreintrag hast, stellst Du Dir selbst ein Bein (2/6-Regelung). An der Stelle ist die Diskussion um weitere Bedürfnisse eigentlich schon gehalten ... Die Zeiten sind nicht einfach, aber das geht jedem so. Stimmt natürlich. Und ich werde erwerben .. nur daß ich im Corona-Stillstand keine Möglichkeit hatte, was Passendes kennenzulernen. Alles, was ging, war der monatliche Schießnachweis. Dafür bin ich meinem Verein dankbar, auch wenn theoretisch mehr möglich gewesen wäre. Und wo Wettkämpfe schießen? Bitte, wo find ich das überregionale Angebot zum Wettkämpfe-Schießen?
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In manchen kleinen Vereinen herrscht schlicht Unwissenheit. Darf man das? Geht das? RSB?
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Bitte, wie geht das jetzt mit den Standschließungen und Corona-Verodnungen, durch die ich keine Wettkämpfe mehr schießen kann, die doch Grundlage für neue Bedürfnisse sind? Ich habe meine allererste WBK kurz vor Schluß Ende Oktober 2020 erhalten, habe eine 9mm im Schrank, ein Voreintrag für eine .22 ist noch gültig. Aber wie gerne hätte ich noch mindestens eine andere 9Para, besser noch zwei, und einen .357 Revolver und eine .45 ACP im Schrank Wie bloß?
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Petition zum Pflichtschießen für Jäger - Bitte alle unterzeichnen!
P 8X antwortete auf Kingklops's Thema in Waffenlobby
Ich bin noch nicht lange genug dabei, um die Anspielung mit der grünen Farbe zu verstehen .. irgendwas mit Ironie? Alles in Grün ist nicht ernst gemeint? Oder das Gegenteil von der Aussage? Bitte um Aufklärung. In Schwarz. -
Entschuldige meine Unwissenheit, aber was bedeutet "SP"?
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Da könnt ihr euch aber glücklich schätzen. Unser teilgedeckter Schießstand im Landkreis Trier-Saarburg/ RLP fällt auch unter "innen". Also geschlossen. Teilgedeckt: ein paar Meter von 25, 50 oder 100 Metern. Man darf nicht darüber nachdenken. Aber mit Logik oder auch nur Nachvollziehbarkeit hat das alles ohnehin nichts zu tun.
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Folge falscher Bescheinigungen über Tatsachen i.S.d. § 14 WaffG
P 8X antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Also was nun? Jurist oder nicht? -
Volk .. meinst du die, die unsere "Elite" und ihre volksnahe Politik von Wahl zu Wahl bisher immer wieder bestätigt haben? Und das vermutlich auch weiterhin machen werden?
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Letzte Woche und gestern durfte unser Schießstand in RLP wieder öffnen, mit den üblichen Vorsichtsmaßnahmen und Einschränkungen. Heute hat das Ordnungsamt die Rolle rückwärts geschlagen, und morgen ist wieder dicht. Bis mindestens 23. März. Oder bis auf Weiteres, man wird sehen.
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Mehr Tests bedeuten auch automatisch mehr asymptomlose (angeblich) Infizierte. Und schon sind wir vermutlich bald im nächsten Lockdown, weil die Inzidenzwerte demnächst wieder über 50 sein werden. Oder über 35 .. oder 75 .. oder was auch immer. Soll mir keiner erzählen, das sei nicht vorhersehbar gewesen von Seiten unserer großen Politik. Vermutlich also eingepreist.
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Ich wünsche uns allen ein frohes neues Jahr! Und glückliches Gelingen bei allen Unternehmungen .. 🍀
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FvLW Mitglied 2.704 6.526 Beiträge Beitrag melden Geschrieben am vor 10 Stunden auch wenn ich mich wiederhole: Vielleicht habe ich ja was überlesen: was hat Anschütz bzw. hat Stihl damit zu tun?
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Genau das ist mir passiert. Fällt damit leider aus. Also entweder § 27 oder kurzer Einstecklauf in eine noch zu erwerbende LW.
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Vielen Dank! Das ist eine gute Idee! Mir kam heute auch schon der Gedanke an ein WS in 7.65 für meine 9Para. Womit das Thema Munitionserwerb ebenfalls erstmal unproblematisch vom Tisch wäre. Mit dem Jagdschein kann ich leider noch nicht aufwarten. Doch das könnte sich ja auch mal ändern.
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Entschuldigung, aber ich verstehe nur Bahnhof. Was bedeutet das, "Fangschussgeber von Lothar Walther? Zwar nicht eintragungspflichtig, aber eintragungsfähig .."
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Vielen Dank! Eine PP oder PPK würde mich tatsächlich nicht sonderlich interessieren. Aber die Sauer schon. Zum Einen, weil sie mir auch optisch gefällt, zum Anderen, weil sie ein Stück Technikgeschichte in der Entwicklung von Kurzwaffen repräsentiert, so wie ich das (auch) sehe. Deshalb möchte ich sie auch behalten. Wenn ich auch noch nicht weiß, in welchem Status. Im Zweifelsfall also vorläufig noch auf der sog. Erben-WBK.
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Ist aber auch erst Freitag abend. Vielleicht ab Montag wieder?
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Österreich - Darf man ein Luftdruckgewehr online in Holland bestellen?
P 8X antwortete auf Yugi's Thema in Waffenrecht Österreich
Vielen Dank! Habe es leider erst jetzt gesehen. -
Genau da habe ich ja unter 20.2.2 den schönen Satz gefunden, daß geerbte Schußwaffen auf die nach den §§ 13 0der 14 bestehenden Waffenkontingente nicht angerechnet werden.
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Unser Stand ist auch geschlossen (Rheinland-Pfalz Nähe Luxemburg). Aber Phillipsburg soll ja tatsächlich offen haben. Und wenn es wieder soweit ist, dann möchte ich einfach halbwegs sichergehen, daß ich sie einfach mal testen kann.
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Bedeutet das, ich dürfte mir als Wiederlader auch Patronen in Kalibern laden und besitzen, die ich nicht als Waffen mit Munitionserwerbserlaubnis eingetragen habe? Das wäre schon interessant. Aber vielleicht doch ein bißchen viel Aufwand für eine Handvoll Patronen, wenn ich eine Erbwaffe ohnehin nicht regelmäßig schießen darf.
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Vielen Dank für den Tip! Jetzt muß ich nur noch zusehen, daß ich selbst mal einen Blick ins Buch werfen kann. Bloß wo .. Fachliteratur ist teuer. Die Rechtmäßigkeit des (gültigen) Beschusses ist schon abgeklärt.
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Fast .. eine Sauer & Sohn. Die "Innenhahnpistole" mit außenliegendem Entspannhebel
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Wo ist denn dieses Bedürfnis festgehalten? Mein SB ist da ganz anderer Meinung. Und wieso würdest Du (und einige andere hier im Forum sind der gleichen Auffassung) keine Waffe aus dem Status Erbwaffe herausholen? Ich verstehe das einfach nicht so ganz. Klar, eine sportliche Pistole ließe sich später gegebenenfalls wahrscheinlich einfacher verkaufen. Aber die 7.65er würde ohnehin in das Bedürfnis "Dienst-Sportpistole" des BDS fallen.
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Worauf fußt denn dieses Schießen-dürfen einer Erbwaffe, z.B. zu Testzwecken? Gibt es da eine belastbare Quelle irgendwo im Waffenrecht, oder ein einschlägiges Urteil dazu? Mein SB ist nämlich der Auffassung, ich hätte auf gar keinen Fall ein vom Zweck umfaßtes Bedürfnis, sie mit auf den Stand zu nehmen zum Ausprobieren.