P 8X
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
769 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von P 8X
-
Ich wende mich an die sachkundigen Foristen unter euch zur juristischen Seite von wiedergeladener Munition, denn ich suche rechtssichere Antworten auf obige Fragestellung. Meine Waffensachkunde ist knapp drei Jahre her, und mein Lehrheft stiftet dazu mehr Verwirrung, als es aufklärt. Quellen führt es auch nicht an. Beispielfrage: Sportschütze A ist kein Wiederlader, besitzt aber eine 9Para mit Munitionserwerbserlaubnis. Sportschützenkollege B eines anderen Vereines/ seines eigenen Vereines/ ist Wiederlader und lädt unentgeltlich 9Para-Patronen für A und überlässt sie ihm. Zum Verschießen, und zum Besitz. Keine größeren bzw. gewerbsmäßigen Mengen, nur für den Eigenbedarf von A. Darf A die von B wiedergeladenen Patronen --> verschießen im Vereinsstand von B; --> verschießen im eigenen Vereinsstand; --> verschießen in anderen Ständen; --> bei sich zuhause aufbewahren. Leider konnte ich bisher keine einschlägige Fragestellung im Forum "Waffenrecht" dazu finden. Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
-
Aber leider nicht an die Wand hängen, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche.
-
Dritte Kurzwaffe - Bedürfnis Erwerb und Besitz
P 8X antwortete auf Max Musculo's Thema in Waffenrecht
Danke dafür! -
Verblendet? Im Sinne von nicht-mit-bekommen-haben? Wie bitte? Die Annahme halte ich für mehr als befremdlich, um nicht zu sagen wirklichkeitsfremd. Wer sitzt näher an der Quelle für Hintergrundinformationen als eine Regierungspartei? Die allerdings eine bestimmte Mission im Programm stehen hat.
-
Dritte Kurzwaffe - Bedürfnis Erwerb und Besitz
P 8X antwortete auf Max Musculo's Thema in Waffenrecht
Soweit mir bekannt ist, reichen die Vereinsmeisterschaften nicht dafür. Das war mal. Jedenfalls im RSB/ DSB. Inzwischen werden nur Wettkämpfe oberhalb der VM anerkannt, also Ligawettkämpfe, KM und BM. Und LM natürlich. -
Ist zwar eigentlich Off-Topic, aber ganz kurz: Was soll das sein, "falsches" Kaliber? Jagdschein 2021 im Saarland: auschließlich .223 und .308 und 12/76 geschossen. Natürlich auch in der Prüfung. Und mehr als drei Schuss sowieso. Ich hab noch nie mit einer .222 geschossen. Wär das wesentlich gewesen? Und für was genau?
-
Ich vergaß zu erwähnen, daß in Luxemburg weitgehend Selbstabholung für Munition angesagt ist.
-
STADTverwaltung Trier/ kreisfreie Stadt Trier/ Rheinland-Pfalz. Meine letzte Verbringungserlaubnis von Anfang Oktober 2021, gültig drei Monate, also bis Anfang Januar 2022. Kostenpunkt: bislang 30 €. Dauer: einige Wochen bis zur Erteilung. Lohnt sich, immer noch, wahrscheinlich gerade jetzt. Leider muß man sich auf genau EINEN Händler festlegen. Den interessiert die Verbringungserlaubnis nicht, nur deine Erwerbsberechtigung. Alles andere ist deine Sache. Die Stadt Konz (10 km von Trier) unterliegt der KV Trier-Saarburg. Da gibt es einen Namen, den hier offensichtlich keiner aussprechen wollte. Sein Ruf eilt ihm voraus; ich selbst kenne ihn nicht und kann deshalb auch nichts weiter dazu sagen.
-
Quelle, bitte!
-
Vorsitzender "man" versus Vereinsmitglied "man"
-
RSB. Keine spezifische Begründung, nur daß er über die sportlichen Ausübungen keine Kenntnis habe und diese auch nicht bescheinigen könne. Besagte Bestätigung vom Verein liegt vor, auch dem Amt. Das verlangt aber die Bestätigung vom Verband. Die Quadratur des Kreises.
-
Im vorliegenden Fall handelt es sich zwar nicht um eine Bedürfnisüberprüfung, sondern um eine Bedürfnisbefürwortung, doch der Verband lehnt es ab, über die Mitgliedsbestätigung hinaus auch eine Bescheinigung über die Sportausübung auszustellen. Dies, obwohl der angegliederte Schützenverein eine schriftliche Bestätigung über Schießtraining und jährliche Teilnnahme an Vereins-, Kreis- und Bezirksmeisterschaften ausgestellt hat. Was also tun, falls überhaupt?
-
Australien zieht bei allen Legalwaffenbesitzern mit Maskenbefreiung die Waffen ein
P 8X antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Danke. Ich habe auf die Schnelle nichts mehr über die australischen Covid-Camps für Indigene im Netz wiedergefunden und hatte keine Lust auf stundenlanges Suchen. Und sonst nur noch einen Zeitungartikel von einem Freund zugesimst bekommen, leider ohne Quellenangabe (Zeitungsname, Datum, Seite) und einem Photo von Reuters. -
Und was macht man, wenn der Verband die sportliche Ausübung nicht bescheinigt (weil er nach eigener Aussage darüber keine Kenntnis hat, obwohl ihm die schriftliche Bestätigung des Vereines über Schießtraining und der Teilnahme an Meisterschaften vorliegt)? Im vorliegenden Fall geht es um eine Bedürfnisbewilligung durch einen 2. Verband, in dem die Mitgliedschaft noch keine 12 Monate besteht. Der neue Verband hat eine Bedürfnisbewilligung erteilt, die dem Amt auch vorliegt. Die Behörde allerdings erkennt diese nicht an, da nur einige Monate Ausübung des Schießsportes durch den neuen Verband bescheinigt wurden, und verlangt eine Bescheinigung vom bisherigen Verband über die fehlenden Monate der Schießsportausübung Der bisherige Verband lehnt dies ab, obwohl die Mitgliedschaft dort schon seit einigen Jahren besteht. Er bestätigt lediglich die Zeit der Verbandsmitgliedschaft. Und nun?
-
Australien zieht bei allen Legalwaffenbesitzern mit Maskenbefreiung die Waffen ein
P 8X antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Und das weißt du woher? -
Australien zieht bei allen Legalwaffenbesitzern mit Maskenbefreiung die Waffen ein
P 8X antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Vielen Dank! Ich kam nicht nicht auf die Idee, einfach danach zu googeln. Bin nicht sonderlich netzaffin, und dies hier ist mein erstes Forum. -
Australien zieht bei allen Legalwaffenbesitzern mit Maskenbefreiung die Waffen ein
P 8X antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ja, haben sie. Jedenfalls für 'Ureinwohner', also Aborigines. Kam sogar mal in der Presse letztes Jahr. -
Australien zieht bei allen Legalwaffenbesitzern mit Maskenbefreiung die Waffen ein
P 8X antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Das wollte ich schon immer mal fragen Was ist eigentlich mit "Sockenpuppen" gemeint? -
Soweit ich weiß, nein. Darum hat sich die Richterin ja auch nicht auf die vom Verteidiger vorgeschlagenen 50 Tagessätze eingelassen, sondern ausdrücklich 75 verhängt Genau aus diesem Grund.
-
Habe ich auch so gelernt. Damit ist ein LWB schlechter gestellt als ein Nicht-LWB, denn der gilt erst ab 80 TS vorbestraft.
-
Ausdrücklich überhaupt nicht. Aber auf dem Stammdatenblatt sind sie aufgeführt.
-
Vermutlich handelt es sich doch um Kurzwaffen. Die bekommt man auch auf die Jagdschein-WBK nur mit Voreintrag; Langwaffen ohne.