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carcano

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  1. Ja. war es. Unklug waren (nachher ist man immer schlauer) seine Äußerungen anlässlich der unmittelbaren polizeilichen Vernehmung nach dem Vorfall.
  2. Genau da liegt das Problem. Die OLG-Entscheidung spricht zwar viele durchaus wichtige rechtliche Gesichtspunkte ganz gut an und ist lehrreich für Jurastudenten; die Zusammenstellung und Kombination all der Gesichtspunkte ist es jedoch, wo ich Schwächen sehe. Ich könnte es schon verstehen, wenn ein Gericht sagen würde: die (u.U. zumindest bedingt voirsätzliche) Tötung eines anderen Menschen ist, im Zusammenschau mit vielen konkreten Ungereimtheiten, eine so gravierende Sache, dass man darüber nicht nur im rein schriftlichen Verfahren am grünen Tisch aufgrund Aktenlage entscheiden darf, sondern dass ein Gericht im Namen des Volkes in öffentlicher Verhandlung sichtbar darüber befinden und urteilen muss. Ich sehe es nicht zwangsläufig so, aber ich könnte es gut verstehen. Aber so ehrlich und gradheraus ist das OLG nicht; stattdessen verstrickt es sich in eine - seinerseits grob lückenhafte und problematische - alternative Sachverhaltswertung und Einschätzung. Das ist auch nicht besser als die StA und als LG zuvor, nur jetzt eben in die andere Richtung.
  3. Ich rege an, die Entscheidung des OLG Celle im Wortlaut sorgfältig zu lesen. Die auszugsweise oder punktuellen Wiedergaben verzerren zumeist, worauf es hier rechtlich ankommt: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE212052013&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true
  4. Leute, Leute, Leute. § 859 II BGB. http://www.juraforum.de/forum/aktuelle-juristische-diskussionen-und-themen/besitzkehr-859-ii-410998
  5. Mäßiges Skript, Gliederungsfehler... S. 4 oben (sub 1) gehört z.B. logisch schon auf S. 1 (sub 1), sonst stiftet es bei den Erstsemestern Verwirrung.
  6. Aber er sagt es nicht. Das ist etwas, nun ja, glaubvwürdigkeitsmindernd. Ungeschickt.
  7. Ichj habe bis jetzt gewartet. weil ich gehofft hatte, die (fast) völlig substanzlose Petition würde sich noch mit etwas mehr Inhalt füllen. Das ist aber leider nicht geschehen. Dass hier Dinge massiv verschwiegen und unvollständig dargestellt werden, merkt zwar jeder schon beim ersten flüchtigen Lesen. Die Frage ist aber: welche? Und welcher Standteil ist von der Vetragsnichtverlängerung bedroht - nur der (verbal ausdrücklich genannte) Anteil des Jagdparcours, oder die gesamte Schießstandanlage?
  8. Die Frankfurter Allgemeine (Lokalausgabe "Rhein-Main-Zeitung") beschrieb die Lage im Jahre 2006 so: <<"Tot, toter, am totesten“, sagt Peter Abel und deutet auf die Bolongarostraße. Er betreibt ein kleines Waffengeschäft und ist geblieben - als einer der wenigen. Vom Tagesgeschäft allein kann Abel nicht mehr leben. An manchen Vormittagen verirren sich kaum drei Passanten in den Verkaufsraum, der vollgestopft ist mit Messern und Munition. „Weil meine Kunden aus ganz Deutschland kommen, konnte ich mich bisher halten“, sagt er. Den Laden aufzugeben, fiele ihm schwer: Es gibt ihn seit 96 Jahren.>> Wer die allfängliche Zeitungsmeldung mit allen Details sorgfältig las, und dann diesen Bericht, der kann sich ja ungefähr zusammenreimen, was geschehen sein mag und warum.
  9. Manfred Breidbach hat das Problem, das hier aller Vermutung nach zu Grunde liegen dürfte, ebenso kenntnisreich wie taktvoll angesprochen. Ich kenne die Problemlage - vermutlich sogar genau dieselbe - aus einem anderen, eher lokaleren Fall. Peter Abel wird mit Sicherheit anwaltliche Hilfe brauchen, wenn er den Laden auf Dauer nicht zumachen will. Drücken wir ihm die Daumen !
  10. "Was will man mit .50 BMG denn in deutschen Wäldern jagen?" Universelles-Leben-Sprecher und LJV-Funktionäre... beide sind so stark ideologiegepanzert, dass in normalen Jagdkalibern selbst monolithic solids in der Schwarte steckenbleiben.
  11. Viele in diesem Thread wissen es vermutlich eh' schon. Und insoweit entschuldige ich mich schon einmal vorsorglich bei denjenigen, die sich jetzt denken, ich trüge Eulen nach Athen. Es gibt eine nett aufgemachte deutschsprachige Website über das Schießen mit dem Kal. .50 BMG (keine waffenhistorische Site): http://www.50-bmg.de/producer.html Zu der konkreten Waffe dieses Threads: nach dem, was ich (verlässlich) gehört habe, ist sie gut gemacht und gut verarbeitet. Funktion soll tadellos sein, so Berichte von Leute, die damit geschossen haben. Auch das BKA hat keine Einwendungen. Ob sie einem den Preis wert ist, muss jeder Interessierte selbst wissen - es ist jedenfalls eine ungewöhnliche und im Zivilbereich seltene Waffe, und man bekommt recht viel Metal fürs Geld. :-). Und eine ganz allgemeine Erfahrung ist es, dass je höher der Peis ist, desto eher Verhandlungsspielraum besteht. Man kann den Hersteller ja auch direkt anrufen (ist allerdings öfters unterwegs, also nicht aufgeben).
  12. Das BKA hat mit der konkreten Waffe keine Probleme, die Zuständigkeit liegt woanders. Innerhalb dieses Threads kennt außer mir auch German ersichtlich die Hintergründe. Man lese sein Posting. Steht viel drin.
  13. Die Einstufung der Waffe in einem behördeninternen Register dürfte mangels Regelungswirkung nach außen keinen Verwaltungsakt darstellen. Dennoch kann man Berichtigungsansprüche haben, ähnlich wie auch sonst bei behördlicherseits unrichtig gespeicherten Daten. Vorrangige Anspruchsgrundlage für ein solches Begehren dürften datenschutzrechtliche Regelungen sein. Carcano
  14. Nein. Du darfst den Satz nicht in der Mitte entzwei schneiden und um die Hälfte kürzen, wie Du es hier tust. Carcano
  15. Nein, schau ins Gesetz, § 27 Absatz 4 Satz 1. Sollbestimmung nach Satz 2 bei Luftdruck und KK / Flinte. Nur bei GK müßte es außerhalb des § 27 laufen, über § 3 Abs. 3. Wobei _da_ (und nur da) die Behörde restriktiv sind. Bayern z.B. hat bis auf "Altfälle" (einen davon hatte ich beraten, das Mädchen dürfte inzwischen auch über 18 sein) die Anwendung des § 3 Abs. 3 generell abgelehnt. Carcano
  16. Sehr, sehr LEICHT zu bekommen. Carcano
  17. Ja. Was ja nicht gegen Caliber gerichtet ist. Ich stelle es nur fest. Und es ging auch nicht um Anzeigen. Carcano
  18. Genau das ist der Punkt. Genau das. (Die Zeitschrift war Caliber.) Carcano
  19. Den ganzen § 6 AWaffV verdanken wir einem bestimmten Wafenhändler und einer bestimmten Zeitschrift (die ich übrigens mag). :-( Carcano
  20. Erster Rat: nicht blöd sein. Zweiter Rat: billige Waffe (zu ersteigern bei eGun ab 1,- € -- habe ich auch gerade getan) ersteigern und eintragen lassen. Carcano
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