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JägermitHut

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  1. Man sollte vielleicht bedenken, dass eine Mehrheit im Volk privaten Waffenbesitz, insbesondere bei Sportschützen, ablehnt. Wachgewerbe und Jägern wird noch eher der private Waffenbesitz zugestanden, als Sportschützen oder gar Sammlern. Genießen wir es, so lange wir es noch können. Gestern bin ich vom Schießstand nach Hause gefahren. Mit etwa 200 auf der Autobahn. So lange es noch geht.....
  2. Ja, die Sportschützen haben es mit der gelben WBK einfach übertrieben und ständig die Trommelmagazine auf dem Stand - da musste politisch gehandelt werden. Sind wirklich selber Schuld, die Sportschützen. 😉Hätten Sie sich immer nur weniger als 10 Waffen auf die Gelbe WBK gekauft und nur kleine Magazine, wäre das nicht passiert.😅 Ich habe mir neulich 2000 Schuss auf einmal gekauft. Ich bin mit Sicherheit Schuld daran, wenn der Munitionserwerb mal eingeschränkt wird. Hätte ich immer nur 200 Schuss gehabt, müsste der Gesetzgeber den Besitz nicht auf 200 (150,100,30) Schuss beschränken. 😉 Solche Beschränkungen kommen so oder so. Vorauseilender Gehorsam nützt da gar nichts. Ich persönlich habe nur 4 halbautomatische Langwaffen, weil ich nicht mehr brauche. Aber jeder, der sich Rahmen bestehenden Rechts mehr kauft, hat mein Verständnis. So lange es ein Recht noch gibt, sollte man es nützen. Das ist wie mit dem Baurecht auf Sylt. Klug ist, wer noch baute, als es möglich war. Heute kannst du auf weiten Teilen der Insel nur noch ein bestehendes Haus abreissen und ein gleich großes an selber Stelle errichten. Hätten die Sylter mal.... lassen wir es.😋
  3. Vielleicht bist du einfach nur dumm und zu dumm, um es zu bemerken.
  4. Ich finde es interessant, wie hier Gesetze erfunden werden. Ist wohl der Neid. Bei jagdlich nutzbaren Langwaffen findet bei Jägern keine Bedürfnisprüfung statt. Aus. Das ist so.
  5. Der böse Bube zieht keine Echte, weil er keine hat. Aber er hat Fäuste mit denen er zuschlagen kann. Wenn du in Deutschland eine Pistole ziehst, nimmt das niemand Ernst. Jeder geht von einer Spielzeugpistole oder Gaspistole aus, auch wenn es eine (echte) Desert Eagle ist. Mit einer Pistole zu drohen ist in Deutschland so sinnvoll, wie mit einem Feuerzeug zu drohen. Ziehen und schießen. Oder die Waffe verdeckt lassen. Eine SRS ist durchaus wirkungsvoll, wenn du nahe genug am Gegenüber bist. Als junger Mann habe ich im Wachgewerbe gejobbed. Ich kann mich an eine Situation, nachts auf einer Baustelle erinnern. Selbst als ich den nächtlichen Besuchern eine .357 entgegen hielt, machten sie sich über die Situation lustig. Sie gingen von einem Gasrevolver aus, und mehr als etwas brennen in den Augen würde ihnen schon nicht passieren.
  6. Besser mit Pfeffer. 😋Du kriegst dann auch selbst etwas ab. Natürlich. Aber aus sicheren 5 Meter Entfernung einen Schuss abgeben und weglaufen funktioniert nur, wenn du schneller laufen kannst.😅 Gaswaffen sind ein brutales Geschäft. Bei weitem nicht vergleichbar mit einer komfortablen 9 mm Luger.
  7. Letztendlich ist es Geschmacksache. Ich habe keine SRS-Waffe mehr, war aber mit dieser sehr zufrieden. https://www.kotte-zeller.de/walther-ppq-m2-schreckschuss-pistole-9mm-p-a-k-schwarz Liegt sehr gut in der Hand, funktioniert zuverlässig. Mit Abschussbecher ist auch Signalgebung möglich. Zum „Spielen und Basteln“ ist eine SRS-Waffe eine schöne Sache. Zur Selbstverteidigung geeignet, wenn du hart bist. Die Reichweite dieser Waffen ist gering. Wenn du es kannst auf deinen Gegner zu zu gehen, während du das Magazins leerst, durchaus wirksam. Wenn du mit der Waffe wegläufst, nicht sehr effektiv.
  8. Jetzt habe ich einen anderen Wagen, aber ich bin 4 Jahre mit einem Q7 durch Berlin und Brandenburg gefahren. Ist nie etwas passiert. Das „Geheimnis“ ist wohl, so ein Wagen parkt nachts nicht auf der Straße.
  9. Wird nun eine Waffe mit Mündungsbremse lauter oder nicht?
  10. Mit Mündungsbremse wird eine Waffe lauter? Ich dachte der Gasdruck (und damit der Knall) wird zum Teil in Richtung Schützen geleitet. Dadurch kann es für den Schützen lauter werden, aber insgesamt ist die Waffe genauso laut. Wer weiß mehr?
  11. Die Grenze zwischen Bedrohung und Warnung ist eben dünn. So wird es richtig gemacht: https://m.volksstimme.de/nachrichten/magdeburg/438817_Angst-vor-Metalldieben-Solarpark-warnt-vor-Schusswaffen-Gebrauch.html
  12. Die Marke Thor Steinar war mir ein Begriff, aber das Logo hätte ich nicht erkannt. Erst der Link zu Wikipedia klärte mich auf. Das Logo habe ich schon ein paar mal bei Jugendlichen gesehen. Alles Nazis, wer hätte das gedacht. Was macht jemand, wie ich, der in der Symbolik nicht so bewandert ist? Vorsichtshalber einen Stern auf die Kleidung nähen?
  13. Ach ja, habe es gefunden. National. Dann ist der Versand nicht ausgeschlossen.
  14. War es ein nationaler oder internationaler Versand?
  15. Anyway. Nach meinem Rechtsverständnis ist DHL nicht haftbar zu machen. Sie haben explizit Waffenteile vom Versand ausgeschlossen. Würde man den Schaft als Kunst deklarieren, ginge es vielleicht. Aber diese Chance ist vertan.
  16. Gehen wir von dem schlechteren Fall aus, der Verkäufer ist Privatperson, dann hat er zumindest die Sorgfaltspflicht verletzt, weil er a) schlecht verpackt hat b) mit einem Unternehmen versendet hat, dass Waffenteile explizit ausschließt. Ich denke du wirst wenig Chancen bei DHL haben, aber durchaus gegen den Verkäufer.
  17. Beim Versendungskauf ist der Gefahrübergang in § 447 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Danach trägt der Kunde die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Kaufsache, sobald der Verkäufer die Ware an das Transportunternehmen übergeben hat. Online-Händler müssen dabei jedoch beachten, dass diese Vorschrift nicht bei einem sogenannten Verbrauchsgüterkauf greift. Dabei handelt es sich nach § 474 Abs. 1 BGB um den Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher bei einem Unternehmer. Ein Verbrauchsgüterkauf ist also das typische Geschäft mit einem Verbraucher. In einem solchen Fall gilt die Vorschrift zur Gefahrtragung nach § 447 BGB nicht, wie § 475 BGB bestimmt. Bei einem Verbrauchsgüterkauft trägt daher immer der Unternehmer das Transportrisiko und damit die Haftung für Transportschäden oder den Untergang der Ware. So mein Wissensstand. Oder ist der TE Händler? Dann gilt das nicht.
  18. Das Versandrisiko trägt der Verkäufer. Ob er den Schaft schon defekt verpackt hat, ein Unternehmen ausgewählt hat, dass Waffenteile nicht versendet, ist alles nicht dein Problem.
  19. Also Waffenbrüder, werft den Obdachlosen Brot oder Geld in den Hut und nicht eure alte Luftdruckpistole.
  20. Das ist aber wirklich ärgerlich. Es kommt wie es kommt und das Waffengesetz in seinem Lauf hält weder WO noch ein Verband auf.
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