Zum Inhalt springen

JägermitHut

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.307
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von JägermitHut

  1. Was heißt, du hast den Waffenschein in deinen Gefilden?
  2. Die Voraussetzungen (das Bedürfnis) musst du kreieren. Alles andere ist für WBK-Inhaber eher Formsache.
  3. In einem anderen Thread wurde es schon mal angesprochen. Wer hat sich schon mal Gedanken über das Erlangen eines Waffenscheines gemacht oder Erfolg damit gehabt?
  4. Auf keinen Fall einfach und bestimmt nicht für jedermann. Doch nicht unmöglich.
  5. Gefährdet zu sein. Zana Ramadani zeigte uns, wie man zum Waffenschein kommt. Es gibt Waffenscheine. Ich finde es, sagen wir mal, bemerkenswert, dass sich in diesem Forum offenbar niemand darüber Gedanken macht. Gutachten für die ausgefallensten Sammelthemen, Schießstand selber bauen, Waffenräume.... das alles wird diskutiert. Waffenscheine so gar nicht.
  6. Was in diesem Forum völlig fehlt, ist die Diskussion, wie man einen Waffenschein erhält. Ist letztendlich auch nur ein Fetzen Papier. Sachkunde nach 34a GewO wäre schon mal ein Anfang. Aber nicht der einzige Weg.
  7. Es gibt ja immer noch die Möglichkeit in das Revier zu fahren und vor dem Aussteigen, die Kurzwaffe zu laden. Es werden Autos, Boote, Schmuck gestohlen. Dann kann auch mal ein Gewehr illegal den Besitzer wechseln. Der Jäger wurde anscheinend nicht verletzt und das ist das Wichtigste. Eine illegale Waffe mehr unter Millionen. So what.
  8. Willst du darauf wirklich eine Antwort? In der Französischen Revolution gingen die Leute zu den Adligen, hackten ihnen die Köpfe ab oder warfen sie aus dem Land und der Besitz wurde enteignen. Die schöne Tradition hielt bis etwa zum Ende des zweiten Weltkrieges an. Als beispielsweise die Familie Krupp zu Reparationszahlungen herangezogen wurde. Die Enteignung kostete der Familie die finanzielle Substanz. Dann lernte man in Europa dazu. Seitdem sind die meisten großen europäischen Konzerne in „Streubesitz“, gehören eine Holding usw. In USA gab es diesen historischen Vorlauf nicht. Darum haben die Herren Gates, Musk, Bezos beispielsweise wenig Probleme damit zu veröffentlichen, was ihnen gehört.
  9. Ich habe meine Waffen nicht zu Hause. Es gibt keine zwingende Vorschrift dazu. Meine Waffen lagern in einem Büro in einem Bürogebäude. Der Hausmeister hat in dem Gebäude eine Dienstwohnung. Damit ist das Gebäude dauerhaft bewohnt. Meine Waffenbehörde und das BKA (Ausnahmegenehmigung) weiß, wo alles lagert. Vorteil: Ich hatte noch nie eine Kontrolle. Unangemeldet geht nicht und angemeldet ist ihnen wohl zu blöde.
  10. Anyway. Einen allgemeinen Psychotest für WBK-Inhaber sieht der Entwurf nicht vor.
  11. Wir leben aber in einer globalisierten Welt. Für mich ist Schießen derzeit nur in Polen sinnvoll. Gut, ich habe keinen Verein. Insofern habe ich das Problem nicht.
  12. Das Känguruh, wer sonst? Wo steht eigentlich, dass es ein Stempel sein muss, dass jemand unterschreiben soll und der irgendeine Berechtigung braucht? In welchem Gesetz, welcher Verordnung oder welchen Verbandregeln?
  13. Mal was anderes. Muss man seine Stempel im Inland machen? Ich habe nichts gefunden, was gegen Stempel von ausländischen Vereinen steht.
  14. Ich habe das jetzt so beantragt. Neue WBK mit zwei Voreinträgen. Gilt dasselbe für den EFP? Kann man einen zweiten EFP beantragen, obwohl der erste noch nicht voll ist?
  15. In meiner neuesten WBK sind noch zwei Zeilen frei. Es stehen zwei Kurzwaffen an. Also Voreintrag, erste Waffe eintragen, zweite Waffe eintragen. Das dauert bei meiner Behörde mit Postlaufzeit pro Verwaltungsakt, ca. 14 Tage. In nächster Zeit wird die WBK ca. 6 Wochen nicht in meinen Händen sein. Eventuell länger. Das Problem ist nur, dass ich auf dieser WBK, Waffen eingetragen habe, die auch im EFP stehen. Entweder ich fahre in nächster Zeit 6 Wochen nicht mehr mit Waffen über die Grenze (ohne WBK im Ausland ist mir das zu heiß) oder ich beantrage einfach eine neue, obwohl noch Platz auf der alten ist. Hat das schon jemand probiert? Kennt sich wer aus?
  16. Interessantes Thema. Was mich noch interessieren würde. Wenn jemand Repetierwaffen auf Gelb erwirbt. Dann den Jagdschein macht und den Schießsport aufgibt, muss er dann alle Waffen von Gelb auf Grün umschreiben lassen oder genügt die Bedürfnisänderung?
  17. Ich gehe davon aus das olle Alfred irgendwo seine Hütte errichten will. Als Grundstückseigentümer wüsste er doch längst, ob, ob nicht, wie und wie groß.
  18. Es gibt da eine ganz einfache Methode. Bei der zuständigen Gemeinde fragen. Das ist von Bundesland zu Bundesland und Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Ich darf mir auf mein Grundstück ein Saunahaus stellen. Ohne Baugenehmigung. Es darf nicht dauerhaft bewohnt werden, es darf eine gewisse Größe nicht überschreiten, muss aus Holz sein..... Wenn dir das Grundstück nicht gehört, hast du legal eigentlich keine Chance. Ich habe allerdings schon Hochsitze gesehen, die eher in die Kategorie „Baumhaus“ fallen. Dach, Glasfenster, feste Türe...
  19. Warum nur darf ein Waffenhändler so viele Kurz- und Langwaffen haben, ohne auch nur einziges mal geschossen zu haben oder auf der Jagd gewesen zu sein? Wahrscheinlich sind die Eliten alle Waffenhändler und darum dürfen die das. So ein Waffenhändler hat nicht mal eine Erwerbsstreckung und eine WBK braucht er auch nicht. Kann mir das mal einer erklären? Also diese Ungrerechtigkeit. Hier müssen die Jäger endlich gleichgestellt werden. Keine WBK-Pflicht mehr für Jäger. So viele Kurz- und Langwaffen, wie der Jäger will. Ein Jäger sollte keinen Jagdschein lösen müssen. Braucht der Waffenhändler auch nicht. Gleiches Recht für alle. Und Waffenhersteller dürfen Vollautomaten und Granatwerfer besitzen. Diese Diskriminierung sollten Jäger nicht länger hinnehmen. Vollautomaten und Granatwerfer für jeden Jagdscheininhaber!!!!
  20. Für Jäger gibt es nur zwei Kurzwaffen. Die dritte wird schon schwierig. Da ist der aktive Sportschütze im Vorteil.
  21. Du kannst dich gerne für mehr Rechte der Sportschützen einsetzen. Dafür hast du meine volle Unterstützung. Aber dieses neidvolle Rumkacken auf Jäger nervt. Die Jägerprüfung ist um ein vielfaches schwerer, als die Sachkundeprüfung für Sportschützen. Das ist so. Du kannst ja den BJV dazu bewegen, dass wahlweise auch der Name getanzt wird und überzeugte Veganer, statt Wissen über Wildtiere, Kenntnis über Gurkenzucht darlegen können. Der Jagdschein ist nun mal kein Waffenbeschaffungsschein.
  22. @highlower Bist du dumm und hast du kein Geld, ist es in jedem Bereich nachteilig. Diese Neiddiskussion, derer, die zu blöd sind, um den Jagdschein zu machen, nervt einfach.
  23. Ist jedem selbst überlassen, was er den gut findet. Wer einen Drilling liebt, aber bitte doch. Es hat nur nichts mit dem „Brauch liberaler Länder“ zu tun, „altmodische Waffen“ für die Jagd vorzuschreiben. Das ist einfach Blödsinn. Nach meinem Kenntnisstand darf in Ungarn bei der Jagd auf Hochwild keine HA Waffe verwendet werden. Das gilt nur für Hochwild.
  24. Auch in Österreich ist das Jagen mit Waffen der Kategorie B erlaubt.
  25. Und wem gehört der Grund? Wer kommt für die Differenz auf, wenn der Schaden über 1000 Euro geht? Wenn nichts fällt, bist du immer raus. Dafür gibt es den Abschussplan.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.