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JägermitHut

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  1. Welchen Anwalt würdest du konkret mit dargelegten Fall beauftragen?
  2. @chapmen Es geht nicht „um das Wasser reichen“ Der Richter macht, was er für richtig hält. Er will einen Sachverhalt (der ist wohl unstreitig), dann ordnet er den juristisch ein. Gibt es konkrete Gesetzte, Ja-Nein, gibt es bereits Urteile dazu (Richterrecht)? Gibt es beides nicht, bewertet er selbst. Nach meiner Erfahrung lässt sich kein Richter dabei beeinflussen. Weder von einem Anwalt noch von einer Behörde. Aber du hast recht, jeder wie er meint.
  3. Das Gericht erteilt rechtliche Hinweise, wenn ein Laie klagt. Das unterbleibt bei anwaltliche Vetretung. Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass es gerade bei so speziellen Themen Anwälte einfach versauen. Wie viele Zeit soll eine Kanzlei bei diesem Streitwert auf dem Fall verwenden? Mehr als 30 Minuten? Eine Kanzlei muss pro Anwalt und Stunde ca. 150 bis 300 Euro einnehmen. Miete, ReFa, Putzfrau, Geräte. Sonst geht sie pleite. Du kannst dir selbst ausrechnen wie viel Zeit sich ein Anwalt zum Einlesen nimmt, nehmen kann. Der Anwalt hat auch viel Leerlauf. Fahrt zum Gericht, endloses Zeugengelabber usw.
  4. Ein Verwaltungsakt muss nicht als solcher deklariert werden. Es kommt auf den Inhalt an. Ohne Rechtshelfsbelehrung gelten die Fristen, von in der Regel einen Monat, nicht. Du kannst dir dann ein Jahr Zeit lassen. (Gibt noch Ausnahmen, wie höhere Gewalt, aber das würde zu weit führen). Ist also eher gut für dich. Du kannst klagen. Ich würde gleich klagen, du kannst ja parallel die Bedürfnisbescheinigung beantragen. Zum einen, dauert das alles sowieso ewig und wie viele Monate sollen noch in das Land ziehen? Zum anderen, wenn die Behörde behauptet, es lag eine Rechtshelfsbelehrung anbei, bist du sehr schnell bei einer Fristversäumnis. Gehe davon aus, der entsprechende Sachbearbeiter kann sich konkret an deinen Bescheid nicht erinnern und sagt aus: Es läge immer eine Rechtshelfsbelehrung anbei. Was ja in 98 Prozent der Fälle stimmen mag. Dann kommt es darauf an, wem der Richter glaubt.
  5. JägermitHut

    Erben WBK

    @EkelAlfredDas nennt man Nottestament und ich habe den Link zum Paragraphen bereits gepostet. War der Erblasser im Ausland, wo kein Testament vor einem Notar möglich ist? Gibt es Protokoll der Zeugen?
  6. Ich würde vor dem Verwaltungsgericht klagen. Ohne Anwalt. Ein Anwalt wird meines Erachtens in diesem Verfahren nicht viel helfen. Es gibt nur ganz wenige Anwälte, die sich mit solchen Details des Waffenrechtes auskennen. Zudem ist der zu erwartende Verdienst gering. Dass die Angelegenheit lieblos vom Anwalt „hingeklatscht“ wird, ist absehbar. Der Vorteil einer Verwaltungsklage ist, dass die Gegenseite auch keinen Anwalt hat. Das spart Kosten. Bei einem Streitwert bis 2000 Euro ist die Gebühr 98 Euro. Es kann sein, dass das Gericht nicht den Wert des WS nimmt. Es geht ja nicht um das WS, sondern um denn Eintrag. Dann ist der Streitwert unbestimmt und damit automatisch 5000 Euro. Die Gebühr beträgt dann 161 Euro. Wenn du noch nie geklagt hast, machst du einen Termin bei dem Urkundsbeamten des Gerichtes. Der setzt die Klage auf, damit sie allen Formalien entspricht Das Verfahren wird etliche Monate dauern. Im Verlustfalle kostet es dich maximal 161 Euro. Ein überschaubares Risiko. Gehe davon aus, der Richter hat so gut wie keine Ahnung vom Waffenrecht. Als klagender Bürger kannst du in deinen Schriftsätzen auf die entsprechenden Stellen im Waffenrecht hinweisen. Was ein Anwalt könnte, aber eher nicht tun wird. Es gilt unter Juristen als „ No go“ einen Richter über das Gesetz zu belehren. Auch wenn klar ist, dass sich der Richter erst mal in die Materie einlesen muss. Diese Umgangsformen gelten für den gemeinen Bürger nicht. Er kann das ja nicht wissen.
  7. JägermitHut

    Erben WBK

    Menschen sind wie sie sind. Sich mit den Erben zusammensetzen. Wer bekommt was, wer will eigentlich was? Ein Testament aufsetzen und dem Nachlassgericht zur Verwahrung übergeben. Ganz einfach. Doch dazu muss man sich mit der Situation der eigenen Endlichkeit auseinandersetzen. Das können die meisten Menschen nicht. Und - nicht zu selten - eigentlich gönnt der Erblasser niemanden sein Eigentum. Darum wird nichts geregelt. Das ist normal. Der geregelte Nachlass in Absprache mit den Erben, die ganz große Ausnahme.
  8. Ja, ja, blabla. Die große Revolte hätte gewaltfrei, kostenlos, effizient und zeitsparend bei den beiden Landtagswahlen am Sonntag stattfinden können.
  9. JägermitHut

    Erben WBK

    Ja. Das von mir erwähnte Nottestament. Wer es nachlesen möchte: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2250.html
  10. JägermitHut

    Erben WBK

    Wenn es gute Stücke sind, werden sie sich auch gut verkaufen lassen.
  11. JägermitHut

    Erben WBK

    Ich hatte schon ältere Waffenbesitzer darauf angesprochen, vererbe mir deine Waffen und du bekommst zu Lebzeiten etwas. Das nennt sich Erbvertrag und kann im Gegensatz zum Testament nicht widerrufen werden. Ist völlig legal, aber es will sich wohl niemand so konkret festlegen. Wollte der Kumpel von Steven wohl auch nicht. Ein handschriftliches Testament ist am Vereinsstammtisch in 10 Minuten gemacht und rechtsgültig. Wo eine Wille wäre, wäre auch ein Weg. Blatt Papier und darauf mit Kuli: Ich, Sepp Seppl, geboren am... in.... setze meinen Sohn..... und meine Tochter.... als alleinige Erben ein. Lediglich meine in der WBK Nr. .... eingetragenen Waffen erhält Steven..... Datum, Ort, Unterschrift Fertig. Mehr braucht es nicht.
  12. JägermitHut

    Erben WBK

    Für alle die im Erbrecht nicht so fit sind. Ein Testament muss entweder komplett handschriftlich und mit Datum und Unterschrift versehen oder schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift oder beim Nachlassgericht hinterlegt oder ein Nottestament sein. Mündliche Testamente, lediglich schriftliche Testamente mit Unterschrift (außer vollkommen handschriftlich) sind ungültig. 10 oder 100 Zeugen, der Papst oder die Bundeskanzlerin, spielt keine Rolle. Wie du es geschildert hast, ist dein Ansinnen völlig aussichtslos. Eine erste Rechtsberatung kostet dich maximal 190 Euro plus MWSt. https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.html
  13. Und dazu: „Also ich bin Christoph H......, wer bist Du dann bitte schön?“ Es gibt Gründe, warum ich niemanden aus diesem Forum persönlich treffen möchte....
  14. Da ist was dran. Wie beim Klopapier im ersten Lockdown. Alleine die Befürchtung, es könnte knapp werden, führt zu Hamsterkäufen.
  15. Demokratie macht nur Sinn, wenn deine Einstellungen, Werte und Normen mehrheitsfähig sind. Sind sie das nicht, brauchst du auch keine Demokratie. Ob dir ein König, ein Diktatur oder eine gewählte Regierung vorschreibt, was du blöd findest, spielt keine Rolle.
  16. Dass es grundsätzlich immer nur schärfer wird mit dem Waffenrecht, stimmt so nicht. Hohlspitzmunition war mal verboten, jetzt wieder erlaubt. Der Schalldämpfer ist wieder da und das Nachtsichtgerät ist im Kommen. Der EFP hat auch einiges leichter gemacht. Es ist eher eine Wellenbewegung. Dass die Zeiten der 60iger eine Renaissance erhalten, als man den Repetierer im Versandhauskatalog bestellen durfte, glaube ich nun nicht. Insgesamt wird es mit den Veränderungen des Waffengesetzes langsamer voran gehen, da eine europäische Lösung gesucht wird. Es wird keinen Knall geben. Tendenziell werden Sportschützen weniger und Jäger mehr dürfen. Nach den Bundestagswahlen wird sich erst mal nichts ändern, da Europa mitentscheiden muss. Ich sehe eher das Problem, dass den deutschen Schießstätten nach und nach die Basis wegbricht. Durch Lock Downs und allgemeinen Geldmangel. So meine Prognose.
  17. RAF = Royal Air Force = Rote Armee Fraktion, kommt öfter vor.
  18. Aber wir können festhalten, du bist Sympathisant des NSU und triffst dich regelmäßig mit Kameraden und Gleichgesinnten. Dein Vater hatte schon die gleiche Einstellung und hat den NSU finanziell unterstützt.
  19. In diesem Zusammenhang: NSU = Nationalsozialistischer Untergrund (Beate und die zwei Uwes) Mit euch kann man nicht ernsthaft diskutieren.😉
  20. Das wäre mir neu. Aber wie man einen negativen Corona-Test zum Betreten eines Flugzeuges benötigt, wäre der negative Verfassungsschutz-Bericht für den Aufenthalt auf dem Campingplatz angeraten.😅 Noch lachen wir, noch.😳
  21. Den meisten sieht man es nicht an und man merkt es nicht, wenn sie den Mund aufmachen. Der NSU hat regelmäßig Urlaub auf einem Campingplatz an der Ostsee gemacht, sich mit Paaren dort angefreundet und Gesellschaftsspiele mit diesen gespielt. Wem man seine politische Einstellung ansieht und hört, wenn er den Mund aufmacht, ist tendenziell unbedeutend und eher kein Ziel für Beobachtungen des Verfassungsschutzes.
  22. Damit sind wir wieder am Anfang. Woher weißt du wer ein Nazi ist und woher weiß derjenige das selbst? Wer legt das fest, nach welchen Kriterien? Woher willst du wissen, ob die Nutte, mit der du das Wochenende verbringst, auf den Boden der Verfassung steht und nicht öffentlich für Anarchie eintritt?
  23. Respekt. Andere sammeln Waffen. Aber das kann jeder. Vereine sammeln, hat was....😉
  24. https://www.tagesschau.de/ausland/italien-lockdown-ostern-103.html Lockdown in Italien ab Montag. Ja, dann ....
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