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wilmes

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Alle Inhalte von wilmes

  1. Nein, ist nicht frei zu kaufen. Frei zu kaufen sind Vorderlader in DE nur, wenn sie ein historisches Vorbild von vor/bis 1871 haben. Und letzteres ist beim Neumann Derringer wohl gerade nicht der Fall.
  2. wilmes

    Glock 17 co2

    Habe kein Ahnung von einer Glock CO2 -- kann aber von meiner Sig Sauer X-Five mit Diabolo und BlowBack berichten. Positiv: Ganz gute Optik Fühlt sich zunächst recht ähnlich an wie das Original, sehr ähnliche Griffform, ähnliche Gewichtsverteilung Negativ Rückschlag halt deutlich weniger als in Echt (wen wundert's) Abzug grottenschlecht. Vor allem muss ich den Abzug weiiit nach hinten abziehen, bevor er "bricht" (liegt auch am System mit dem Kettenmagazin) Schlitten hat echt viel Spiel. Der Lauf ist fest am Griffstück. Durch das Spiel des Schlittens ist m.E. die Visierung ungenau. Dementsprechend treffe ich mit der bedeutend schlechter als z.B. mit alten Drulov. Trotz allem: Ich konnte sie gut für Training zu Hause nutzen. Auch einfach trotz komplett anderem Abzugsverhalten zum Trockentraining. Hat mir einiges gebracht.
  3. Klares Nein zu "lohnt es sich" (Das ist wohl eher ein Wald-und-Wiesenmodell und nichts sammelwürdiges. Und da es vmtl. auch nicht Opas Lieblingsstück war...)
  4. Yep. Ich finde das ja immer wieder beeindruckend, dass in z.B. eGun-Verkaufsanzeigen von Tresoren auch einfach die fotografierten Schlüssel mit abgebildet werden. Ich möchte sowas dann nicht mehr kaufen...
  5. Volquartsen nutzt auch EaysExport. Funktioniert unproblematisch. US-Händler übermittelt die Auftragsdaten zunächst an easyexport, und bekommt dann von denen die Freigabebestätigung, dass sein Export an Dich erlaubt ist. Ich vermute mal, der US-Händler muss sich da zunächst anschließen und für alle seine Artikel die entsprechenden Warenklassen richtig registrieren. Easyexport wird dann "wissen" welche Teile in welche Länder verschickt werden dürfen. So dass der US-Händler sich nicht mehr mit den rechtlichen Regelungen und Fallstricken auseinandersetzen muss.
  6. Die Gewährleistung läuft aber nur 2 Jahre und nach 6 Monaten bist Du auch in der Beweispflicht. Da ist es schon vorteilhaft, wenn ein Hersteller generell offener ist.
  7. Google: Welches Gewinde hat eine Pfeilspitze? Ein Insert ist eine Hülse, die in einen Pfeilschaft montiert wird, um dort eine Schraubspitze oder auch Jagdspitze aufzunehmen. In das Gewinde des Inserts passen alle handelsüblichen Einschraub- und Jagdspitzen mit einem 8/32 Zoll Gewinde (vereinzelt gibt es auch andere Gewindegrößen)
  8. Ja, schrieben @icegregor im Merkblatt und das Zitat von @HangMan69 daraus ja auch schon. Das Merkblatt hat dazu aber eine Anregung - siehe noch den zweiten Absatz:
  9. Deleted (falscher Thread)
  10. Kannst Du die Pumpe mit abgeschraubtem Hinterschaft noch festhalten beim schiessen? Im Zweifelsfall haben die Kriminellen damals den Hinterschaft abgesägt, so dass sehr wohl noch ein Stummel zum Greifen blieb. Im Zweifelsfall ist aber doch die Frage nach unserer Meinung müßig. Leider besteht hier keine Klarheit -- und dann interessiert unsere Meinung Null, falls es mal von offizieller Seite geklärt werden muss.
  11. Falls du danach etwas kaufen möchtest, was von der Wartungskomplexität das komplette Gegenteil ist, dann könntest du z.b. die Feinwerkbau 603 in Erwägung ziehen. Deine Diana 75 ist ja etwas besonderes, weil sie mit den beiden gegenläufigen Federn auch annähernd rückstoßfrei ist Die FWB ist halt ne ganze Generation neuer, und als Vorkomprimierer auch rückstoßfrei. Aber noch komplett ohne den 10-Jahres TÜV. Und eben so etwas von einfach selbst zu zerlegen.
  12. Mir ist bewusst, dass ich mich auf einen alten Post beziehe - ich hatte das gerade gelesen und möchte den Satz gerne etwas korrigeren. Im Ergebnis wurde aber oben schon alles ganz richtig geschrieben. Was wirklich verboten ist, ist eine Waffe mit BKA-Bescheid so zu verändern, dass sie nach der Änderung einen Anschein erweckt. Ob sie das tut ist aber eine ganz andere Frage! Das tut nämlich eben NICHT jede Änderung! Problem ist, es kann Dir niemand ausser dem BKA zweifelsfrei sagen, ob eine geänderte Waffe nun Anschein erweckt oder nicht. ("Das Gesamtbild ist entscheidend") "Wirklich böse" Merkmale (also solche, bei denen der BKA wohl regelmäßig negativ ausfällt) sind insbesondere der nicht-geschlossene Handschutz (also mit "Lüftungslöchern") und das weit aus der Waffe herausragende Magazin. Z.B. bei Zweibein, Hinterschaft oder Kompensator sind mittlerweile schon viele Einzelentscheide ergangen, wo das BKA auch bei AR-15-Abwandlungen kein Problem feststellt. Ergo: Langes Tippmann Magazin kaufen und besitzen - kein Problem (keine 10-Schuss-Beschränkung für Randzünder) Das Magazin mit mehr als 10 Kugeln nutzen - auf jeden Fall kein sportliches Schiessen (§6 AWaffV: ausgeschlossen sind "halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat") Das Magazin auf 10 Schuss blockiert sportlich nutzen - vmtl. wg. Anschein verboten
  13. Ich finde Peters Beiträge in diesem und anderen Threads schon interessant. Auf der einen Seite offenbar durchaus profundes Wissen, aber gleichzeitig völlig weltfremd, was die Einschätzung und Ansprache anderer angeht. Ich frage mich ernsthaft, ob er echt ist und eine psychotische Störung haben könnte, oder ob es sich hier z.B. um ein KI-gestütztes Experiment handeln könnte...
  14. Dem stimme ich schonmal komplett zu. Ich denke zudem, dass einem das Lernen durch Üben mit einer passablen Waffe wohl auch einfacher gemacht wird. Man kommt mit einer guten Waffe erst gar nicht in's Zweifeln, ob der Fehler beim Schützen oder vielleicht doch bei der Waffe liegt - bei mir hat das geholfen. Falls man nicht einfach nur dabei sein will, dann würde ich davon abraten einfach irgendwas zu kaufen, nur um unter dem Preislimit zu bleiben... Was hat der Threadersteller für Optionen? Irgendwas kaufen Nix kaufen Ein (deutliches) Stück mehr ausgeben Jmd. finden, der mit Sachverstand eine gute und für ihn passende Gebrauchtwaffe findet. Wie schon geschrieben wurde, ist die Preisvorstellung bei den üblichen Kandidaten schon schwierig und eine Gebrauchtsuche könnte sich damit eher hinziehen...
  15. Schlüsselwort? Rechnest Du schon damit, dass sich das wieder ändern wird?? Alleine dieser Satz macht mir Angst! Grübelst Du wirklich so arg darüber, ob evtl. etwas beim Schusswaffenerwerb dazwischen kommen könnte, dass Dich dieses Grübeln stark belastet? Das klingt für mich definitiv nicht gesund.
  16. wilmes

    KWT 800 Eisenbach

    Also wenn die Innenmasse vom Safe mit 190 x 262 x 165 mm (HxBxT) richtig angegeben sind und Du wirklich nichts anderes mit reinlegen willst, dann müßte er reinpassen. Du legst den Lauf dann hinten an die Wand von rechts unten nach links oben und die Griffunterseite lässt Du Dir entgegen nach vorne zeigen. (Die Diagonale der Rückwand hat 32cm, der 686 nur 30) Hier kannst Du Du dir auch die Maße vom 686 schön im Bild zeigen lassen (Lineal auf metrisch umschalten, die anderen Revolver ganz ausblenden): https://www.handgunhero.com/compare/smith-wesson-model-686-6 Dass es auch größere Safes gibt ist Dir ja eh bekannt...
  17. Ich hab jetzt nur das verlinkte Foto gesehen und weiß nix über die Konstruktion, aber könnte es sein, dass es eben keine Schusswaffe ist, weil kein Lauf vorhanden ist? (Laut Anlage WaffG Lauflänge >= Kaliber*2)
  18. Da es noch keiner geschrieben hat: Sein Drängeln und nicht-mitwirken alleine ist schon verdächtig..
  19. Behalte die 9mm einfach bis du die neue kaufst. Dann gibt's kein Munitionsproblem.
  20. Ist nur der Begriff, dass Du einige Auflagen nicht machen musst, Du bist von ihnen freigestellt: Ab oder über 50 kg sind die Gefahrgutvorschriften (ADR) die relevanten Vorschriften. Danach muss man eigentlich viel mehr machen (z.B. ausgebildete, zertifizierte Fahrer, draussen am Fahrzeug die Gefahrgutkennzeichnung, ....) Und hier gibt es eben Ausnahmen, so dass dann unter gewissen Bedingungen Privatpersonen die meisten ADR-Auflagen doch nicht erfüllen müssen (die, die verbleiben, sind oben genannt). Du bist dann als Privatperson von den anderen Auflagen "freigestellt".
  21. Die KK-Wechselsysteme kannst Du üblicherweise recht problemlos auf einem AR nutzen. Bei vorhandenem AR-15 hättest Du den Vorteil, keinen Voreintrag zu benötigen und ein WS zählt nicht auf's Kontingent. Kaufen, schiessen und den SB informieren... Das genannte Nordic WS ist nach den Meldungen hier m.E. mit Abstand das gebräuchlichste. Siehe genannter Thread. Die zweite Generation hat wohl nicht mehr die super Präzision der ersten, wenn ich das richtig aufgeschnappt habe. Aber auch die anderen von @Speedmark genannten Alternativen haben gute Rückmeldungen. Mit diesen WS funktioniert Dein AR-Verschlußfang nicht mehr. Als Abhilfe können manche Magazine den Verschluß nach dem letzten Schuss fangen. Voreintrag heisst, dass Du Sportschütze bist, nicht Jäger - richtig? Ist die Anscheinsproblematik nach §6 AwaffV klar? Bei KK-Halbautomaten muss für Sportschützen im Zweifelsfall immer geklärt sein, dass das BKA keine Ähnlichkeit mit einer Kriegswaffe sieht. Das Nordic hat auf jeden Fall eine "sportliche Zulassung". Heisst, Du kannst das WS auf einen normalen AR-Lower setzen und erweckst insgesamt keinen Anschein. Bei den Brownell Naked musst Du - wenn ich das gerade richtig lese - etwas mehr aufpassen (Zitat Brownells: "Zum sportlichen Schießen ausschließlich in Verbindung mit einem anscheinsfreiem Festschaft zugelassen. "). Du meinst jetzt erstmal das reine Einstecksystem? Das ist generell schlecht für Sportschützen. Funktioniert technisch erstmal (wobei der AR15-Drall eher nicht optimal für KK sein soll und Leute meinten schon, man liefe Gefahr, sich seine Gasabnahme im Lauf mit Bleiabrieb zuzuschmieren). Wichtig ist aber auf jeden Fall, Du hast dann auf jeden Fall die Anscheinsproblematik hast -- und wenn Du ein typisch ausehendes AR-15 besitzt (allem voran der Vorschaft mit Löchern...), dann ist's nicht erlaubt, damit zu schiessen. Die genannte Tippmann ist halt eine komplette Waffe. Tut einfach, was sie soll und macht Spass.. Da spart man sich das Wechseln und kann einfach in den Schrank greifen. Dafür musst Du dafür halt schauen, ob Du eine Problematik mit Voreintrag oder Kontingent haben solltest...
  22. Ja, schon klar. Es ist aber halt ein Aufkleber drin, der schon sagt, es ist ein Osnabrück-Melle.. Zusammen mit den Maßen dürfte es recht eindeutig sein, das Modell plausibel darzulegen und somit auch die Sicherheitsklasse belegt zu haben. Ich bin aber auch der Meinung, dass alle Osnabrück-Melle Klasse 1 sind. Wobei der SB natürlich immer noch mitmachen muss. Die fehlende Plakette und Rechnung würden da schon Tür und Tor öffnen, falls der einem nicht wohlwollend gesinnt ist.
  23. Wieso die gleichen? Das steht doch auf dem vorhandenen Aufkleber sogar drauf, dass es das Modell ist!
  24. Der TE hat doch geschrieben, dass er sie im Wiederladeraum in einer verschlossenen Vitrine aufbewahren möchte. Und ja, wie schon in der ersten Antwort geschrieben: Das ist gesetzeskonform - auch bei einer ganz billigen Vitrine und einem einfachem Schloss.
  25. Hm. Irgendwie frage ich mich bei zu vielen Erst-Posts in letzter Zeit, ob das wirklich so die typischen Erst-Fragen sind, oder eher Troll-Fragen mit Potential für lange Diskussionen, bei denen sich der Thread-Ersteller dann nicht mehr groß beteiligt. Irgendwie wäre ich jetzt nicht verwundert, wenn der Voreintrag auf 9mm lautet, aber tatsächlich eine .40S&W Waffe (Griffstück) und ein zusätzliches WS in kleinerem Kaliber gekauft wurde. Das wäre dann nämlich ein Verstoss gegen das WaffG und könnte je nach Waffenbehörde schon unangenehm werden. Mal schauen, wie lang der Thread wird... Ansonsten an den Thread-Ersteller: Hilfreich wären neben der Vorstellung auch mal alle möglichen Details zu den WBK-Einträgen (Voreintrag für was genau (Details!)? Sonst noch was eingetragen?), zur Waffe, zum Kauf (wie/wo, Ablauf, was wurde genau angeboten), ...
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