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sealord37

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  1. Geht nicht ums glauben, das gibt eigentlich schon der Gesetzestext her. Entweder verbotener Gegenstand, dann Schrank oder eben nicht verboten (...Verbot wird nicht wirksam) dann kein Schrank. Nach Logik in der Sache musst du da nicht suchen. Im BDS- Rundschreiben wurde der Sachverhalt übrigens genauso dargestellt.
  2. Nö, da die gemeldeten Magazine keine verbotenen Gegenstände und müssen auch nicht speziell gelagert werden.
  3. @highlower es könnte für die korrekte Rekonstruktion der Tat schon wichtig sein. Außerdem würde, falls die Tatwaffe illegal war, sollte das schon so kommuniziert werden, die Leier von der angeblichen Gefahr durch legale Waffen wird dadurch obsolet. Aufgrund der bislang oftmals bei möglicherweise rechtsradikalen Anschlägen recht widersprüchlichen und fragwürdigen Prozesse (NSU,Solingen) sollte doch von denjenigen, die tatsächlich an Aufklärung interessiert sind, auf höchste Transparenz geachtet werden. Und es sollte durchaus Verständnis für Zweifel an öffentlichen Darstellungen bestehen, Grund genug ist jedenfalls vorhanden.
  4. Ausdauer um den Puls bei Belastung niedrig zu halten kann beim Schießen auch nicht schaden.
  5. Weiß man, wie lange die illegale Waffe schon in seinem Besitz war? Ist evtl. auch ein Erwerb posthumen denkbar?
  6. Doch! Soll ruhig jeder sehen und ein ein offenes Auge haben, wenn er zum Stand fährt. Außerdem gibt es bestimmt noch genug Leute, die noch nicht realisiert haben, wie wir angefeindet werden. Außerhalb von Berlin, im Brandenburger Umland, dürfte es wohl auch kaum Probleme geben. Wenn Kameraden dann zu einem Berliner Stand fahren, sollen sie wissen was sie ggf. erwartet.
  7. @Waffen Tony genau das
  8. An der Einfahrt vom LLZ in Berlin Spandau hing auf dem BDS-Schild ein Pappschild, sinngemäß: "Schützen, Mörder,AFD, Reichsbürger ihr seid hier nicht erwünscht. Das ist keine Einfahrt für euch!" Also wird es vermutlich demnächst öfter platte Reifen vor Schießständen geben. Das ist dann der Druck der Zivilgesellschaft-
  9. Also in Zukunft nur noch 5,45x39 und so.... Ob wir als Ersatz das G11 kriegen?
  10. ist auch meine Vermutung, aber eben Vermutung. Bin kein Jurist und selbst ein solcher muss bei derartigen Gesetzen schlicht wahnsinnig werden
  11. In einem Schreiben an BDS Einzelmitglieder stand das ähnlich drin wie hier von Bautz geschrieben. Für die Meldung soll es demnächst Formblätter geben. Was mir nicht klar ist, wie ist es in der Zwischenzeit zu handhaben? Angenommen ich plane meine Magazine erst im Sommer 2021 zu melden, weil ich zunächst dem Umgang in der Praxis mit den Meldungen sehen will. Kann ich die Magazine zwischenzeitlich nutzen? Müssen die Magazine, die ja wenn ich sie bis 9/21 melde keine verbotenen gegenstände sind, von heut an bis zur erfolgten Meldung in den 0/1er Schrank?
  12. Interesant wäre auch noch inwiefern das explizit erwähnte "beseitigen von Verbotsmerkmalen" gem. §46 bei Magazinen und Magazinkörpern möglich und zulässig sein wird. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es da eine genaue Vorschrift geben wird, wohl eher Versuch und Irrtum vor Gericht. Mit bekannten Folgen. Wieder nix mit Rechtsklarheit.
  13. Etwas leuchtet mir nicht ein: große Magazine muss ich bis 20.09.21 melden, solange kann ich sie erstmal ohne Sanktionen weiter besitzen. Wie sieht es in der Zwischenzeit mit der Benutzung aus? Darf ich erst ein gemeldetes Magazin mit auf den Stand nehmen oder bis September 21 auch ein noch nicht gemeldetes? Immerhin gibt es ja noch nicht einmal das Meldeformular
  14. Ist denn das neue Waffengesetz inzwischen überhaupt schon veröffentlicht und damit gültig? Hab im Bundesanzeiger nix gefunden.
  15. Wie sagt man, es gibt keine schlechte Werbung... Möge es ihr viele Stimmen bescheren
  16. Mir ist ein Fall bekannt, wo 2 Familien in den Urlaub fliegen wollten. Einer hatte versehentlich seine illegal besessene Kanone in der Tasche ( Handgepäck) vergessen. Die Strafe damals war glaub ich irgendwas um 4000DM und die ganze Truppe hat natürlich den Flug verpasst. Durften dann am nächsten Tag ,nach gründlichenr Leibesvisitation aller, aber dann doch fliegen. Das war jedoch von 9\11, seitdem dürfte sich viel geändert haben.
  17. Wenn es eine erneute Änderung des Waffg gibt, werden die freiheitsfeindlichen Kräfte in unserem Land auch wieder versuchen weitere Rückschritte einzubauen. Man kann froh sein, dass die jüngstem Ereignisse in Thüringen und in der Welt zunächst die äußerst tragischen Ereignisse in Roth und Starnberg überschattet haben.
  18. Glücklicherweise würde nie ein Politiker in unserem Land offen gegen Gesetze verstoßen, Wahlen rückgängig machen, Grenzen öffnen, oder die Energieversorgung des Landes zerstören
  19. Hätte doch nur irgendwer vor Verabschiedung schon mal was gewünscht....ein Brief an einen Abgeordneten hätte sicher alles geändert
  20. @Schwertmaid also nen Milli größer, wie üblich. Dann müssen die Chinesen nur noch eine gerade Bremse bauen können....
  21. @Schwertmaid 4-5mm? Sicher? Das würde ja den Effekt der Bremse versauen, wenn soviel Gas nach vorne austritt
  22. bist du mit der Bremse zufrieden? Ich tu mich bei so Chinabilligzeug immer etwas schwer, besonders wenn es ein Teil ist, wo ne 950m/s schnelle Murmel durchfliegen soll
  23. Vielleicht wollte sie wissen, wieviele Gewehre darin sicher, also ohne umzufallen, Platz haben. Bestimmt hat sie sich um die Unversehrtheit wertvoller Waffen gesorgt. Sehr lobenswert!
  24. ist das ne Art Stockholmsyndrom oder glaubst du ernsthaft was du da schreibst?
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