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sealord37

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  1. Wenn es eine erneute Änderung des Waffg gibt, werden die freiheitsfeindlichen Kräfte in unserem Land auch wieder versuchen weitere Rückschritte einzubauen. Man kann froh sein, dass die jüngstem Ereignisse in Thüringen und in der Welt zunächst die äußerst tragischen Ereignisse in Roth und Starnberg überschattet haben.
  2. Glücklicherweise würde nie ein Politiker in unserem Land offen gegen Gesetze verstoßen, Wahlen rückgängig machen, Grenzen öffnen, oder die Energieversorgung des Landes zerstören
  3. Hätte doch nur irgendwer vor Verabschiedung schon mal was gewünscht....ein Brief an einen Abgeordneten hätte sicher alles geändert
  4. @Schwertmaid also nen Milli größer, wie üblich. Dann müssen die Chinesen nur noch eine gerade Bremse bauen können....
  5. @Schwertmaid 4-5mm? Sicher? Das würde ja den Effekt der Bremse versauen, wenn soviel Gas nach vorne austritt
  6. bist du mit der Bremse zufrieden? Ich tu mich bei so Chinabilligzeug immer etwas schwer, besonders wenn es ein Teil ist, wo ne 950m/s schnelle Murmel durchfliegen soll
  7. Vielleicht wollte sie wissen, wieviele Gewehre darin sicher, also ohne umzufallen, Platz haben. Bestimmt hat sie sich um die Unversehrtheit wertvoller Waffen gesorgt. Sehr lobenswert!
  8. ist das ne Art Stockholmsyndrom oder glaubst du ernsthaft was du da schreibst?
  9. @Shiva alles andere hätte mich auch gewundert.
  10. @uwewittenburg war mir doch auch so, frage weil hier so Bedenken wegen CIP-Nachweis gekommen sind
  11. Ich hatte bislang nur eine Kontrolle vor Ausstellung der WBK. Der SB hat eine Polizistin vorbeigeschickt um zu kontrollieren, ob unser, von meiner Frau und mir, gemeinsam genutzter Schrank den Aufbewahrungsvorschriften entspricht. Das ganze auch unangekündigt. Die Beamtin holte zwei Zettel raus und wollte sich eine 9mm Pistole, einen .357er Revolver und eine SLB zeigen lassen. Wir haben ihr dann erklärt, dass wir noch nicht mal eine WBK haben und die aufgelisteten Waffen lediglich von uns beantragt worden waren. War ihr offenbar falsch mitgeteilt worden. Sie hat sich dann das Typenschild vom 1er Schrank angesehen, die Gewehrhalter gezählt und aufgeschrieben und sich verabschiedet. Zwei Tage später lagen unsere WBKs im Briefkasten. Frage an die Experten: Da hier soviel über die Lagerung und Verpackung von Munition geschrieben wurde, muss ich denn für jede Patrone die Originalschachtel haben? Meines Wissens ist es doch auch nicht verboten handgeladene Mun zu besitzen, die man z.B. von einem Wiederlader bekommen hat.
  12. Dass man nicht täglich von hört, heißt nicht, dass es nicht passiert. Mühli hatte Südafrika erwähnt und es war auch nicht ausschließlich von Polizisten die Rede.
  13. Ist offensichtlich Mode ahnungslose Kinder vor den politischen Karren zu spannen.
  14. Die wären begeistert, wenn sie zukünftig als Vermittler zwischen Händler ind Kunden tätig werden sollten.
  15. @steven sei dir gegönnt. Eine reale Bedrohungslage wünsche ich jedoch weder dir noch mir. Das ist auch ein Wagfenschein nicht wert.
  16. in den Kopf ist nicht so schlimm, da kann bei den meisten Politikern nicht viel passieren
  17. Ich wäre dafür. Jede Erleichterung ist gut und stärkt unsere Argumente für die Zukunft.
  18. Wäre nicht das erste mal. Homoehe und Netzwerkdurchsetzungsgesetz sind diesbezüglich zumindest sehr umstritten bei Verfassungsrechtlern, wahrscheinlich in der Form GG-widrig. Da aber nur eine Fraktion bzw. ein Viertel des BT klageberechtigt ist, kann man auch solche Dinger durchwinken.
  19. Hersteller sind eine Sache, für ortsansässige Händler kann das anders aussehen. Da zählt neben der Bekanntheit auch das positive Image, durch das Engagement für den Sport. Die Förderung einer Schießstandmodernisierung kommt da schon gut und sorgt ggf. dafür, dass ein Stand nicht schließt. Was ggf. bedeuten könnte, dass es statt mehr Schützen im Einzugsgebiet weniger werden. Aber reich wird davon ganz sicher niemand.
  20. Und auch im Osten hatten manche Jäger ihre Büchsen/Drillinge
  21. guck dir die Patienten in BT und Regierung an, da kapituliert jeder Psychater
  22. @Marder so hatte ich es verstanden.
  23. Glaub nicht, dass Marder nach den Dingern gefragt hatte. Ich verstehe seine Frage so: ein z.B. Schuss Glockmagazin ist ja für jemanden ohne entsprechende LW erlaubt, für jemanden mit LW nicht. Muss das Teil dann, Erlaubnis wegen Altbesitz oder Ausnahmegenehmigung vorausgesetzt, bei ihm in den 1er und bei einem "NurGlockBesitzer" kann das Magazin im Sockenfach liegen bleiben.
  24. Ein z.B. 17er Glockmagazin ist für jeden verboten? Wo soll das stehen?
  25. Doppelpost
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