Es steht ja sinngemäß im Gesetz: "wenn sich aus der Waffe mehr als 11Schuss ohne nachladen verschießen lassen" Das wäre der Fall, wenn der entsprechende Boden im 10er eingesetzt ist. Ist er im 5er verbaut und würde nur theoretisch ins 10er passen, wäre das 10er Gehäuse auch nur ein 10er und damit unproblematisch. Ich glaube allerdings nicht, dass unsere Machthaber das überhaupt bedacht haben. Ähnliches Problem: in jedes mir bekannte 10er lassen sich im Kaliber .223 11 Patronen einführen. Weil die Dinger im doppelreihigen Magazin so wenig Höhe verbrauchen. Das so befüllte Magazin lässt sich dann aber nur bei geöffnetem Verschluss in die Waffe stecken, also kann sich keine weitere Patrone im Patronenlager befinden und man kommt nicht über 11. Dürfte also kein Problem sein. Allerdings möchte ich das nicht bei einer Kontrolle diskutieren müssen.