Zum Inhalt springen

sealord37

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    12.544
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von sealord37

  1. Es steht ja sinngemäß im Gesetz: "wenn sich aus der Waffe mehr als 11Schuss ohne nachladen verschießen lassen" Das wäre der Fall, wenn der entsprechende Boden im 10er eingesetzt ist. Ist er im 5er verbaut und würde nur theoretisch ins 10er passen, wäre das 10er Gehäuse auch nur ein 10er und damit unproblematisch. Ich glaube allerdings nicht, dass unsere Machthaber das überhaupt bedacht haben. Ähnliches Problem: in jedes mir bekannte 10er lassen sich im Kaliber .223 11 Patronen einführen. Weil die Dinger im doppelreihigen Magazin so wenig Höhe verbrauchen. Das so befüllte Magazin lässt sich dann aber nur bei geöffnetem Verschluss in die Waffe stecken, also kann sich keine weitere Patrone im Patronenlager befinden und man kommt nicht über 11. Dürfte also kein Problem sein. Allerdings möchte ich das nicht bei einer Kontrolle diskutieren müssen.
  2. auch weil in Verbindung mit dem Boden ja das Gehäuse eine Patrone mehr aufnehmen kann.
  3. Bei angemeldeten ist davon auszugehen. Aber wie sieht es mit den noch nicht angemeldeten während der Anmeldefrist aus?
  4. Da fällt mir immer wieder ein, wie bei einer Aufbewahrungskontrolle eines Kameraden die Polizistin mit Blick auf den WBK-Eintrag ".308 Winchester" einen Unterhebelrepetierer sehen wollte...
  5. Und genau das merkt man im "Besten Deutschland aller Zeiten" dieser Tage immer mehr
  6. vor einiger Zeit hatte jemand bei einem Szenarientraining ein Butterflymesser dabei, ich hab ihn drauf hingewiesen, dass das ein verbotener Gegenstand sei. Antwort war, dass er das ja nur zum Training bei hat und nicht mit sich rumschleppt und das schon so in Ordnung sei.....der Mann war Polizist....
  7. der Tisch zählt jetzt als Lafette 😉
  8. Ach so.
  9. Was ist ein plus1 Boden?
  10. Wieso? Sind die dann nicht angemeldet?
  11. Vakuumierer sind grad im Angebot
  12. is schon drin
  13. und wie? Hat sich beim Waffe reinigen wie von Geisterhand "plötzlich ein Schuss gelöst" aus der selbstverständlich ungeladenen Kanone? Ich hoffe sein Name wird Programm.
  14. @fiat lux gibt auch ruhigere Gegenden....ich kenne da einige Fälle, der Fairnis halber muss man aber auch sagen, dass sich die Beamten hin und wieder was zur Entlastung einfallen lassen.
  15. Wenn es sich tatsächlich so abgespielt, dann auf jeden Fall. Aber manche Beamten haben beim Beschreiben von Tathergängen ja auch eine Menge Phantasie und bei zwei Aussagen von Polizisten bist du halt verloren.
  16. Ich auch, dann könnten wir uns in die Augen schaun
  17. Wenn du nicht von der Presse bist, warum hast dann deine Frage weniger intelligent gestellt?
  18. ich fühle wie deine immer länger werdende Nase in mein Auge sticht
  19. Ich meine bei einer Kontrolle auf der Straße, das Streifenhörnchen z.B. Der sieht deine WBK, fragt vielleicht wo du damit hin willst und gut. Ansonsten hast du natürlich Recht. Bedürfnis für die einzelne Waffe, vielleicht noch für bestimmte Disziplinen gibt es natürlich nicht. Wäre ja ansonsten auch ein Grund für zusätzlichen Erwerb. Gerade in Berlin wird aber bei Erwerb über Grundkontingent gern drauf geachtet, ob eine für die gewünschte neue Disziplin zugelassene Waffe bereits vorhanden ist. Da geht es oft nicht einmal darum, ob das Ding auch geeignet ist, geschweige denn, ob sie mal für was anderes erworben wurde.
  20. Wie sehen die Beamten bei einer Kontrolle denn für welchen Zweck die Waffen mal erworben wurden? In meinen wbk steht dazu nix.
  21. Naja, das geschieht alles nur um mehr Sicherheit zu gewinnen
  22. Erwerbsstreckung und Begrenzung auf der einen und eine Quasi-Nötigung zum Erwerb auf der anderen Seite- genau mein Humor
  23. Was war da? 2003 hab ich mich damit noch nicht beschäftigt. Was musste da angemeldet werden? Vorhandene Mun?
  24. Interessant wäre, ob ich die Magazine innerhalb von dem Jahr, was ich ja Zeit habe die Dinger als Altbesitz anzumelden, auch legal nutzen darf. Ich würde mich nämlich ungern als erster mit so einer Altbesitzanmeldung der Behörde aufdrängen.
  25. Mitgliedsbescheinigung ist sicher notwendig, aber ein Nachweis über Aktivität dürfte doch nach 10Jahren, gem. neuem Waffg entfallen,oder?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.