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sealord37

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  1. Naja, dass jemand, der ein offizielles Dokument von einer Behörde ausstellen lässt, nur deswegen zum Reichsbürger wird, weil die Behörden meinen er brauch das nicht und weil tatsächliche Reichis das so machen, finde ich auch etwas übertrieben. Sind doch bestimmt nicht wenige, die einfach nur schlichten Gemüts sind und auf von anderen Deppen verbreiteten Blödsinn reinfallen. Wenn so jemandem dann gesagt wird, dass sein Grundstück nicht ihm gehört, wenn er nicht so einen Ausweis hat, dann ist das zwar blöd aber noch nicht gefährlich. Ich finde, wenn es so ein Dokument offiziell gibt, dann sollen sie es doch denen ausstellen, die eins haben wollen. Wer bricht sich dabei einen ab? Kann ja auch was kosten, dann holt sich manch ein Antragsteller vielleicht ne zweite Meinung ein.
  2. Find ich gut! Für das Verlassen des Grundstücks ist dann ein Visum erforderlich. Arbeitserlaubnis für Tätigkeiten in der Rest-BRD dann natürlich auch, ebenso muss geklärt werden, was für Einkäufe überhaupt in das "Reich" ausgeführt werden dürfen und unter welchen Bedingungen Strom und Wasser dahin exportiert werden.
  3. Genauso ist es. Im Grunde sollte doch der Antrag auf so einen Ausweis den Antragsteller von jedem Verdacht, ein Reichsbürger sein zu wollen, freisprechen. Dass ein offizielles Dokument jemanden verdächtig macht, den Staat der es ausstellt abzulehnen, ist schon Irrsinn zum Quadrat.
  4. Das meine ich ja. Dieses OLG hat ja auch auf mehrere ähnliche Entscheidungen verwiesen, gibt doch aber sicher auch gegenteilige Rechtsauffassungen, die in Urteile eingeflossen sind.
  5. Das ist klar, nur stützen sich zukünftige Urteile gern auf vorangegangene. Am Ende ist dann "Recht" was öfter zitiert wird?
  6. Weils um Terror ging: Autos/LKW in Menschenmengen hatten wir schon gehabt. Meiner Meinung nach eines der übelsten, weil kaum zu verhindernden Arten ein Massaker anzurichten. Hier wird über Form und Farbe von Waffen diskutiert, weil sich Leute wie der Johannes Rahm nicht vorstellen könne, dass die für Privatpersonen/Jäger/Schützen nützlich sein können. Besondere Schädlichkeit konnte er auch nicht benennen. Aber was genau hat man unternommen um zu verhindern, bzw. welchen Vorschlag hat er dazu, dass wir in dieser politisch aufgeheizten Zeit so Bilder wie vom Breitscheidplatz nicht wieder zu sehen bekommen. Wir erleben seit Jahren Ausschreitungen zu Silvester, beginnend mit Köln 2015. Dieses Halloween hatte Züge der Purgenacht. Es wurden kaum Täter ernsthaft verurteilt. Und alles was denen einfällt, ist Waffenrecht, Kampf gegen rechts zu verschärfen und Meinungen, die Missstände anprangern zu zensieren.
  7. Dachte ich mir. Ein paar Verweise auf das AG-Urteil, weiter unten im Text, lassen vermuten, dass die Eltern nicht so happy waren, dass sich der Jäger so viel mit der 15jährigen abgegeben hat. Vielleicht hatten sie da eine "tolle Idee". Aber das ist Spekulation. Das ist offensichtlich nicht ganz so einfach. Wenn man das Urteil liest und vor allem die ganzen Verweise auf andere Urteile, dann wird das offenbar immer weiter eingeengt. Eine besondere Chuzpe zeigt das Gericht, wenn diese Definition als Regelungszweck des Gesetzes und Willen des Gesetzgebers missinterpretiert. Wille des Gesetzgebers ist ganz sicher Straftaten und Unfälle dadurch zu verhindern, dass Waffen nicht durch unbefugte missbraucht werden können. Das bei einem Foto anzunehmen ist schon frech. Man kann im vorliegenden Fall noch irgendwie bemängeln, dass das ganze außerhalb vom befriedeten Besitztum stattfand, hier hätte ja nicht mal ein Sportschütze mit WBK das Gewehr führen dürfen und rein theoretisch hätte das Mädel ja wirklich mit dem Gewehr weglaufen können (das mit in den Wald werfen verstehe ich allerdings nicht). Da im Urteil aber nicht weiter auf dem Umstand, dass es im Wald geschah, eingegangen wird, ergibt sich eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass dieses Urteil auch für Fälle rangezogen wird, wo Ähnliches auf befriedetem Besitztum stattfindet. Dabei würde niemand ernsthaft annehmen könne, dass dadurch die tatsächliche Gewalt auf den anderen übergeht und die hier beschiedene "gemeinsame Ausübung der tatsächlichen Gewalt" ist eigentlich unmöglich, denn entweder kann ich mit einem Gegenstand nach meinem Ermessen verfahren oder du kannst es. Beides geht nicht, wenn wir unterschiedliches wollen. Solche Rechtsauslegungen können noch ganz andere Urteile nachsichziehen, man muss sich unter diesen Umständen fragen, ob bestimmte, durchaus übliche, Vorgehensweisen bei der Jagd nicht Fallstricke enthalten, die man besser nicht auf Fotos im Internet dokumentieren sollte, sofern keine glaubhafte Abstreitbarkeit besteht.
  8. Habe mir jetzt das ganze Urteil durchgelesen, muss sagen, in der Form war mir das nicht bewusst. Es ist also, Volljährigkeit vorausgesetzt, völlig ok jemanden ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit auf den Schießstand zu nehmen und dort unter eigener Aufsicht schießen zu lassen. Ihm aber vorher zu Hause die Waffe und die damit verbundenen sicherheitsrelevanten Eigenheiten zu erklären und ihm dabei die Waffe in die Hand zu geben, geht nicht, weil das schon ein Überlassen/Erwerben wäre. Vom fotografieren mal ganz abgesehen. Als ich klein war wurde ich mal im Tierpark mit einem Löwen fotografiert. Mir war nicht bewusst, dass ich da im zarten Alter von vielleicht 4 bereits einen Löwen erworben habe. BTW. wie ist denn der Fall aus dem Urteil überhaupt den Behörden bekannt geworden? Hat der Wald tatsächlich tausend Augen? Und warum hat die Zeugin ein so viel besseres Gedächtnis als der Bundeskanzler?
  9. Ein wichtigerer Grund liegt meiner Meinung nach noch darin, dass es nicht in den eigenen 4 Wänden stattfand. So würde dann auch noch ein Führen vorliegen und es wäre theoretisch denkbar, dass die Person sich mit dem Gewehr aus dem Staub macht. Wenn man jedes in die Hand nehmen als Überlassen/Besitzen/Erwerben einstuft, kann man noch unendlich viele Fallstricke drehen. Wie ist es denn im Waffengeschäft, wenn jeder bei Frankonia Gewehre in die Hand nehmen kann? Oder ist dann der dünne Draht das, was die tatsächliche Gewalt mehr verhindert, als meine unmittelbare Anwesenheit?
  10. Nehme alles zurück, ist zwar ne Schwachsinnsargumentation, aber die weisen ja schon selbst drauf hin, dass egal ist, ob die Dame damit was anstellen könnte. Dabei kommt es ja genau darauf an und das war mit Sicherheit auch der Wille des Gesetzgebers. Denn welche "tatsächliche Gewalt" kann denn die Dame ausüben? Tatsächliche Gewalt würde ja bedeuten, dass man nach Belieben mit dem Gegenstand verfahren kann und das ist ja wohl nicht der Fall. Sieht man in anderen Fällen offenbar auch anders, so besitz ein Kraftfahrer oder Maschinenbediener ausdrücklich nicht das Fahrzeug oder die Maschine, sondern ist lediglich Besitzdiener. Einfach weil der DHL Bote nicht mit dem gelben Auto in den Urlaub fahren kann.
  11. Selbst dann nicht. Bloßes Ansehen und unter der Aufsicht des Besitzers in der Hand halten ist demnach kein Umgang, denn da der minderjährige Kontrolleur mit mir gemeinsam in meinem Haus noch lange nicht die tatsächliche Gewalt über die Waffe hat, fallen die genannten Punkte aus. Wie ist das mit reinigen und danach wieder zusammensetzen? Ist das schon Instandsetzen? Was, wenn sich eine Schraube gelöst hat und wieder angezogen werden muss? Aber Kinderarbeit ist sowieso verboten....
  12. Stimmt, sofortiger Verbrauch ist ohne entsprechende Waffe ja nur eingeschränkt möglich. Ein Wiederlader könnte aber vielleicht delaborieren. Was soll man sonst machen? Berechtigter muss ja auch erstmal verfügbar sein. Man könnte natürlich die Teilnehmer, die mit entsprechenden Kalibern gestartet sind abtelefonieren und auffordern ihre Murmeln abzuholen. Praxisgerecht ist das aber nicht.
  13. Unberechtigt sollen ja keine Mun bekommen, aber auf dem Stand ist es ja erstmal nicht unberechtigt, wenn Standpersonal eine Patrone in die Hand bekommt, für die es keine Waffe mit eingetragenem Munitionsstempel in der WBK hat (§12 Abs.1 5). Es geht eher darum, dass Patronen überhaupt auf dem Boden liegen bleiben, das passiert, ist aber nicht gut und kann leicht zu Anlass genommen werden, Wettkämpfe wo sowas häufig vorkommt, kritisch unter die Lupe zu nehmen. Wer delaborieren darf, darf in der Regel auch Pulver besitzen, ist also Wiederlader. Dass jemand das Pulver aus einer unbekannten Patrone mitnehmen und aufbewahren will, kann ich mir jedoch kaum vorstellen. Ich denke das wird an Ort und Stelle thermisch entsorgt.
  14. Phillippsburg ist ein bisschen weit weg, kenne ich nur aus meiner Zeit beim Bund. Hier hab ich für Patronen noch nix gesehen, nur für Hülsen. Im normalen Schießbetrieb sollten auch keine Patronen auf den Boden fallen und schon gar nicht liegen bleiben (kosten ja auch Geld), aber bei IPSC Matches passiert es eben doch. Wobei ich noch keine von mir rausrepetierte Patrone liegen lassen habe, die Zeit hab ich mir nach Abschluss der Stage immer genommen. Geht aber auch nur, wenn die nicht sonstwo hinrollen.
  15. Es gibt RO´s die ausdrücklich darauf bestehen, die Patrone aus der Waffe fliegen zu sehen.
  16. Ich glaube der TE ging von einem IPSC Match aus, da kommt das schon vor. Bei "unload and show clear" wird meist eine Patrone rausgeschleudert und die ist dann auch nicht gleich zu finden. Wenn man die Problematik jetzt groß aufgezogen thematisiert, wird es bald keine Matches mehr geben, weil das ja streng genommen schon ein unzulässiger Umgang mit Munition ist.
  17. Hätte ich nach §12 Abs.1 5 auch so gesehen. Die habe ich allerdings noch nirgendwo gesehen.
  18. Mit welchem Kraut kann man das irgendwo rauslesen? Er hat geschrieben, dass die SED, welche nach einem von Gysi erwirkten Urteil identisch mit der PDS, also dem bedeutenden Teil der Linken, für die Mauertoten verantwortlich ist. Von "allen ehemaligen DDR-Bürgern" steht da nix. Du versuchst vom SED-Regime ermordete mit Asbestopfern, also Leuten, die gestorben sind weil man den Gesundheitsschutz nicht zügig genug an die bekannten Gefahren eines Werkstoffs angepasst hat, gleichzusetzen.
  19. Wenn das so war.... Warst du mal in der DDR? Abgesehen davon, dass so ziemlich jeder zweite happy war, wenn er ein paar Asbestplatten für seine Garage o.Ä. gekriegt hat, die dann mit der bulgarischen Monsterflex geschnitten hat und trotz eingeatmetem Asbeststaub teilweise noch lebt, war das ja nur ein (vergleichsweise kleines) Problem in Sachen Umwelt und Gesundheitsschutz. Mal in der Nähe von Leuna, Wolfen, Bitterfeld gewesen? Großraum Halle-Leipzig? Oder in der Nähe von einem damaligen Kohlekraftwerk? Die Luft war so schlecht, die verträgt nicht mal der Lungenkrebs! Dagegen hat alles was heute in westlichen Ländern emittiert wird Heilbadcharakter.
  20. Es wäre ein Unterschied, wenn sie zum besagten Zeitpunkt Mitglied gewesen und achtkantig rausgeflogen wäre. Wenn sie NACH so einer Aussage Mitglied werden konnte, impliziert es ein gewisses Einverständnis der umbenannten SED mit ihrer Aussage.
  21. Ja und? Meinst du alles was Höcke von sich gibt ist die Auffassung der AFD? Das kannst du auf alle Parteien übertragen, da wird nie die doofe Aussage von einem Einzelnen die Meinung aller sein.
  22. Der kleine Satzbaustein "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" ermöglicht da ein zweierlei Maß. So ist dann natürlich ein Mordaufruf gegen die Grünen, etwas, was den öffentlichen Frieden ganz gewaltig stört, denn die zarten Seelen der besten Menschen, die dieses Land je hatte, kann man nicht einfach so belasten. Ganz anders bei der AFD, da werden Aufrufe, die deren Verschwinden, auf welche Weise auch immer, ja eher als dem öffentlichen Frieden förderlich betrachtet. Könnte man jedenfalls den Eindruck gewinnen. Außerdem ist das ja alles nicht wörtlich gemeint. Vielleicht irre ich hier auch und man geht, ob der Leistungen der Grünen, davon aus, dass die mittlerweile im Volk so geachtet sind, dass ein Mordaufruf freudig angenommen würde. Was bei der AFD natürlich abwegig ist, da die ja noch keinem was getan haben und daher rational betrachtet gar keine Feinde haben dürften, die denen was antun könnten. Genauso bei den Palis, die von Berlin aus Israel vernichten wollen. Kann ja nur spaßig gemeint sein, denn Berlin ist ja viel zu weit weg um irgendwas zu vernichten. Denn wenn die das ernst meinen würden, wären die ja logischerweise nicht hier, sondern da unten.
  23. Und was bedeutet die 74? GD? Gelernter Dachdecker, also Erich Honecker? 1616 dann für Pol Pot und 00 für Analena Bearbock?
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