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Ein wichtigerer Grund liegt meiner Meinung nach noch darin, dass es nicht in den eigenen 4 Wänden stattfand. So würde dann auch noch ein Führen vorliegen und es wäre theoretisch denkbar, dass die Person sich mit dem Gewehr aus dem Staub macht. Wenn man jedes in die Hand nehmen als Überlassen/Besitzen/Erwerben einstuft, kann man noch unendlich viele Fallstricke drehen. Wie ist es denn im Waffengeschäft, wenn jeder bei Frankonia Gewehre in die Hand nehmen kann? Oder ist dann der dünne Draht das, was die tatsächliche Gewalt mehr verhindert, als meine unmittelbare Anwesenheit?
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Nehme alles zurück, ist zwar ne Schwachsinnsargumentation, aber die weisen ja schon selbst drauf hin, dass egal ist, ob die Dame damit was anstellen könnte. Dabei kommt es ja genau darauf an und das war mit Sicherheit auch der Wille des Gesetzgebers. Denn welche "tatsächliche Gewalt" kann denn die Dame ausüben? Tatsächliche Gewalt würde ja bedeuten, dass man nach Belieben mit dem Gegenstand verfahren kann und das ist ja wohl nicht der Fall. Sieht man in anderen Fällen offenbar auch anders, so besitz ein Kraftfahrer oder Maschinenbediener ausdrücklich nicht das Fahrzeug oder die Maschine, sondern ist lediglich Besitzdiener. Einfach weil der DHL Bote nicht mit dem gelben Auto in den Urlaub fahren kann.
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Selbst dann nicht. Bloßes Ansehen und unter der Aufsicht des Besitzers in der Hand halten ist demnach kein Umgang, denn da der minderjährige Kontrolleur mit mir gemeinsam in meinem Haus noch lange nicht die tatsächliche Gewalt über die Waffe hat, fallen die genannten Punkte aus. Wie ist das mit reinigen und danach wieder zusammensetzen? Ist das schon Instandsetzen? Was, wenn sich eine Schraube gelöst hat und wieder angezogen werden muss? Aber Kinderarbeit ist sowieso verboten....
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Stimmt, sofortiger Verbrauch ist ohne entsprechende Waffe ja nur eingeschränkt möglich. Ein Wiederlader könnte aber vielleicht delaborieren. Was soll man sonst machen? Berechtigter muss ja auch erstmal verfügbar sein. Man könnte natürlich die Teilnehmer, die mit entsprechenden Kalibern gestartet sind abtelefonieren und auffordern ihre Murmeln abzuholen. Praxisgerecht ist das aber nicht.
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Unberechtigt sollen ja keine Mun bekommen, aber auf dem Stand ist es ja erstmal nicht unberechtigt, wenn Standpersonal eine Patrone in die Hand bekommt, für die es keine Waffe mit eingetragenem Munitionsstempel in der WBK hat (§12 Abs.1 5). Es geht eher darum, dass Patronen überhaupt auf dem Boden liegen bleiben, das passiert, ist aber nicht gut und kann leicht zu Anlass genommen werden, Wettkämpfe wo sowas häufig vorkommt, kritisch unter die Lupe zu nehmen. Wer delaborieren darf, darf in der Regel auch Pulver besitzen, ist also Wiederlader. Dass jemand das Pulver aus einer unbekannten Patrone mitnehmen und aufbewahren will, kann ich mir jedoch kaum vorstellen. Ich denke das wird an Ort und Stelle thermisch entsorgt.
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Phillippsburg ist ein bisschen weit weg, kenne ich nur aus meiner Zeit beim Bund. Hier hab ich für Patronen noch nix gesehen, nur für Hülsen. Im normalen Schießbetrieb sollten auch keine Patronen auf den Boden fallen und schon gar nicht liegen bleiben (kosten ja auch Geld), aber bei IPSC Matches passiert es eben doch. Wobei ich noch keine von mir rausrepetierte Patrone liegen lassen habe, die Zeit hab ich mir nach Abschluss der Stage immer genommen. Geht aber auch nur, wenn die nicht sonstwo hinrollen.
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Es gibt RO´s die ausdrücklich darauf bestehen, die Patrone aus der Waffe fliegen zu sehen.
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Ich glaube der TE ging von einem IPSC Match aus, da kommt das schon vor. Bei "unload and show clear" wird meist eine Patrone rausgeschleudert und die ist dann auch nicht gleich zu finden. Wenn man die Problematik jetzt groß aufgezogen thematisiert, wird es bald keine Matches mehr geben, weil das ja streng genommen schon ein unzulässiger Umgang mit Munition ist.
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Hätte ich nach §12 Abs.1 5 auch so gesehen. Die habe ich allerdings noch nirgendwo gesehen.
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„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
sealord37 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Mit welchem Kraut kann man das irgendwo rauslesen? Er hat geschrieben, dass die SED, welche nach einem von Gysi erwirkten Urteil identisch mit der PDS, also dem bedeutenden Teil der Linken, für die Mauertoten verantwortlich ist. Von "allen ehemaligen DDR-Bürgern" steht da nix. Du versuchst vom SED-Regime ermordete mit Asbestopfern, also Leuten, die gestorben sind weil man den Gesundheitsschutz nicht zügig genug an die bekannten Gefahren eines Werkstoffs angepasst hat, gleichzusetzen. -
„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
sealord37 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Wenn das so war.... Warst du mal in der DDR? Abgesehen davon, dass so ziemlich jeder zweite happy war, wenn er ein paar Asbestplatten für seine Garage o.Ä. gekriegt hat, die dann mit der bulgarischen Monsterflex geschnitten hat und trotz eingeatmetem Asbeststaub teilweise noch lebt, war das ja nur ein (vergleichsweise kleines) Problem in Sachen Umwelt und Gesundheitsschutz. Mal in der Nähe von Leuna, Wolfen, Bitterfeld gewesen? Großraum Halle-Leipzig? Oder in der Nähe von einem damaligen Kohlekraftwerk? Die Luft war so schlecht, die verträgt nicht mal der Lungenkrebs! Dagegen hat alles was heute in westlichen Ländern emittiert wird Heilbadcharakter. -
„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
sealord37 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Es wäre ein Unterschied, wenn sie zum besagten Zeitpunkt Mitglied gewesen und achtkantig rausgeflogen wäre. Wenn sie NACH so einer Aussage Mitglied werden konnte, impliziert es ein gewisses Einverständnis der umbenannten SED mit ihrer Aussage. -
„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
sealord37 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Ja und? Meinst du alles was Höcke von sich gibt ist die Auffassung der AFD? Das kannst du auf alle Parteien übertragen, da wird nie die doofe Aussage von einem Einzelnen die Meinung aller sein. -
„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen
sealord37 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Der kleine Satzbaustein "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" ermöglicht da ein zweierlei Maß. So ist dann natürlich ein Mordaufruf gegen die Grünen, etwas, was den öffentlichen Frieden ganz gewaltig stört, denn die zarten Seelen der besten Menschen, die dieses Land je hatte, kann man nicht einfach so belasten. Ganz anders bei der AFD, da werden Aufrufe, die deren Verschwinden, auf welche Weise auch immer, ja eher als dem öffentlichen Frieden förderlich betrachtet. Könnte man jedenfalls den Eindruck gewinnen. Außerdem ist das ja alles nicht wörtlich gemeint. Vielleicht irre ich hier auch und man geht, ob der Leistungen der Grünen, davon aus, dass die mittlerweile im Volk so geachtet sind, dass ein Mordaufruf freudig angenommen würde. Was bei der AFD natürlich abwegig ist, da die ja noch keinem was getan haben und daher rational betrachtet gar keine Feinde haben dürften, die denen was antun könnten. Genauso bei den Palis, die von Berlin aus Israel vernichten wollen. Kann ja nur spaßig gemeint sein, denn Berlin ist ja viel zu weit weg um irgendwas zu vernichten. Denn wenn die das ernst meinen würden, wären die ja logischerweise nicht hier, sondern da unten. -
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines querdenkenden Patentanwalts
sealord37 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Und was bedeutet die 74? GD? Gelernter Dachdecker, also Erich Honecker? 1616 dann für Pol Pot und 00 für Analena Bearbock? -
Das ist ja gar nix.
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sealord37 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Ich auch nicht, beziehe mich da mehr auf die nicht nachvollziehbaren Vorgänge in der Hauptstadt. Aber sowas schwingt dann eben immer mit und der Mensch neigt halt auch zu Verallgemeinerungen. -
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sealord37 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Aber warum? Im Grunde gibt es doch gar nicht so viel, wo die ausgerechnet bei Waffen im Auto unberechtigten Ärger machen können. Außerdem ist das ein nicht alltägliches Thema für die, wo die meisten Polizisten auch nicht so versiert sind. Gibt es da wirklich nennenswert Erfahrungen, wo die Polizei diesbezüglich "nach Problemen sucht", sofern nicht ein offensichtlicher Verstoß vorliegt? -
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sealord37 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Jo, sowas ist dämlich. Genau wie die ganzen Eisernen Kreuze, Schwarzweißrot Fahnen etc anstelle der EU Fahne auf den Autokennzeichen. Auffälligkeiten ziehen nunmal Aufmerksamkeit nach sich und jeder Idiot kann sich denken, dass dann öfter mal der Verbandskasten gezeigt oder gepustet werden muss. -
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sealord37 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Verpflichtet...... Meinst du nicht auch, dass die Polizei durch ihr Tun, in den letzten Jahren und bis heute fortgesetzt, sich das Misstrauen der Bevölkerung redlich verdient hat? Auch wenn da selbstverständlich nicht jeder einzelne Beamte gleichermaßen zu beigetragen hat und es erkennbar aus den oberen Riegen kommt. Beispiel Berlin unter PP Slowik. Man kann ja auch durchaus Unterschiede von Bundesland zu Bundesland erkennen. Das zeigt sich besonders im Umgang mit den Klimaterroristen der Letzten Degeneration, schwer vorstellbar, dass die letzten Farbanschläge und das Absägen des Weihnachtsbaumes durch die Letzten Penner nicht zu verhindern gewesen sein soll. Ich kann allerdings auch ein ganz klein bisschen verstehen, dass die inzwischen wenig Lust haben, sich ein Bein auszureißen, wenn z.B. festgenommene Verbrecher sofort wieder freigelassen werden. Nur entschuldigt das nix. Es ist doch klar, dass das Vertrauen in die Polizei immer mehr verschwindet, wenn ihr Handeln, trotz Verpflichtung dem Gesetz gegenüber, nicht mehr vorhersehbar sind. Wenn ein Muslim nach einem Brandanschlag auf eine Synagoge sofort freigelassen wird und in den Medien betont wird, wie klein doch das Feuer war, man sich aber noch an das robuste Vorgehen bei Coronademos oder die Reichsbürgerfarce erinnert, dann kommt man schnell darauf, dass ein deutscher Nazi, der in einer angekündigten "Woche des Zorns" auch nur ein Streichholz absichtlich Richtung Synagoge geworfen hätte, ganz anders behandelt worden wäre. -
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sealord37 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Was im Umkehrschluss bedeutet, statt sich eine nun für ihn verbotene Schreckschuss zu kaufen, kann er sich auch gleich ne illegale scharfe kaufen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es genauso kommt ist nicht klein -
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sealord37 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Möglich wäre, dass den Beamten die Anzeigetafel aufgefallen ist und sie prüfen wollten, ob dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist -
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sealord37 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Nicht mal das zwingend. Man würde zwar heute wie früher jemanden auslachen, der im Erwachsenenalter noch an den Osterhasen glaubt, aber nimmt jemanden ernst, überzeugt ist, dass die Mutter Maria ein Kind gekriegt hat, ohne vorher zu pimpern. Soviel zur qualitativen Einstufung von Meinungen.