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sealord37

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  1. Weiß ich nicht, für die Theorie gabs nen Fragenkatalog und das war in meiner Erinnerung popeleinfach. Den verpflichtenden Wochenendlehrgang hätte man sich schenken können. Praxis ist was anderes, wer döddelig mit ner geladenen Knarre in der Gegend rumfuchtelt ist da aber auch wirklich falsch. Ich kann mich nur an ein paar Mädels erinnern, die mit der Flinte noch mal ranmussten, weil sie mit ihren Highheels vom Rückstoß so aus dem gleichgewicht gebracht wurden, dass die Flinte nach jedem Schuss zur Decke zeigte. Buche das unter Erfahrungen zu passendem Schuhwerk ab, durchgefallen ist da, im Gegensatz zum Jagdschein, aber niemand.
  2. Waffen-----Drogen---Alkohol Alle drei sind Dinge, die ohne entsprechende Disziplin große Probleme bereiten können. Und das völlig unabhängig voneinander. Die meisten Leute besitzen allerdings eine gewisses Maß an Disziplin, sodass sie auch nicht betrunken Auto fahren. So ist es auch möglich, dass ein Sportschütze oder Jäger abends ein Bier trinkt oder auch einen Whisky. Sollte er vorhaben am nächsten Tag zur Jagd zu fahren oder zu schießen oder auch nur Auto zu fahren, so wird er das berücksichtigen (müssen). Da man kaum von Vorfällen mit Waffen und Alkohol hört, scheint das ganz gut zu klappen. Warum sollte ausgeschlossen sein, dass das mit Cannabis anders ist? Verblödet jeder Kiffer so derartig schnell (Verblöden ist ja auch bei Alk nicht unmöglich), dass man einen verantwortungsvollen Umgang mit der Droge ausschließen muss? Wenn ja, woher stammen diese Erkenntnisse? Ich kann das nicht nachprüfen, da rauchen für mich vollkommen unvorstellbar ist, bin da gegenüber Rauchern in meiner Nähe auch nicht sehr tolerant. Nebenbei: hier wird bezüglich der Zuverlässigkeit immer nur im Zusammenhang mit Waffen geredet, man darf aber nicht vergessen, dass diese Zuverlässigkeit, welche die Abhängigkeit von Rauschmitteln ausschließt, auch bei anderen Sachen gefordert ist. In meinem Bundesland ist diese zum Beispiel auch für das Halten eines Hundes erforderlich, zumindest wenn es sich um sogenannte "gefährliche Hunde" handelt. Wobei das auch für andere Hunde gelten kann, bei mir wurde zur Anmeldung zumindest ein Führungszeugnis gefordert. Mit der Vorlage des JS waren sie dann aber auch zufrieden.
  3. Ist ja schön und gut, aber der Einwand von Irn, dass die möglicherweise auf die beknackte Idee kommen, für alle LWB einen kostenpflichtigen Drogentest einzuführen, nur weil ihre eigene Klientel dauerbekifft ist, ist gar nicht soo abwegig.
  4. Niemals! Das gute Zeug schreibt man ohne "e", Whisky!
  5. Ich nehme an es ging um die Sachkunde? Wie kann man da durchfallen?
  6. Geht mir auch so, besonders wenns richtig knallt nebenan. Komischerweise nicht bei Langwaffe. Nicht wirklich, was aber hilft ist besserer Gehörschutz. Unter den Peltor noch ein paar Stöpsel wenn Präzision geschossen wird und Madame neben mir wieder ihren .357er bestraft. Scheint ein häufiges Problem zu sein, gefühlt berichten 2 von 2 schützen dasselbe. Edit: Das Gute ist, du bist noch nicht taub. Was eine Erklärung dafür sein könnt, dass bei einigen dieses Problem mit der Zeit verschwunden ist...
  7. Markus Ballweg kann ein Lied davon singen, fand mitten in Deutschland statt.... Als Erdogan Deniz Yüzcel unter fadenscheinigen Begründungen und ohne Anklage weggesperrt hatte, waren wenigstens noch alle empört.
  8. Ich glaube es geht eher darum, dass die Patrone nicht richtig verwahrt wurde und der Besitzer offenbar auch keine Kenntnis oder gar die Aufsicht darüber hatte. Das hat m.W. auch nichts damit zu tun, ob sich weitere Personen in der Wohnung aufhalten, der Besitzer muss, wenn nicht im entsprechenden Behältnis, immer die Kontrolle, also die tatsächliche Gewalt über die Waffen und Mun haben. So kann ich selbstverständlich mein Gewehr auch aus dem Schrank nehmen und reinigen, wenn mein Sohn dabei ist, ebenso Mun zählen. Aber nicht Waffen bzw. Mun auf dem Tisch drapieren und ein Nickerchen halten. Auch nicht, wenn ich alleine bin.
  9. Wobei man da noch klären müsste, ob das überhaupt ein Verstoß ist. Im Zusammenhang mit der Jagd Munition im Auto zu transportieren ist ja ganz normal, da gibts meines Wissens auch keine Vorschrift, die besagt, dass die Murmeln nicht im Fußraum transportiert werden dürfen. Vielleicht hat da eine Reaktion in der Art "sorry, muss mir aus der Jacke gefallen sein" den Ausschlag gegeben. Ein "ja klar liegt da meine Patrone, wo denn sonst?" hätte möglicherweise ein Beanstandung schwierig gemacht.
  10. Was lehrt uns das: wenns klingelt immer erst mal auf den Schrank gucken
  11. Auch wenn ich von solchen Fällen nicht das erste mal höre und das auch nicht weiter bewerten will, muss ich schon sagen: maximal bescheuert! Und es zeugt schon von einer unglaublichen Schlampigkeit. Eine Patrone im Rucksack, weil die halbvolle Schüttpackung aufgegangen ist und die sich beim einsammeln irgendwo in einer Falte versteckt hat, das kann mal passieren. Aber eine Murmel auf dem Schrank? Die muss man ja extra dort hingestellt haben.
  12. Zur Kritik an der Behörde: Es ist von außen natürlich schwierig zu beurteilen, wie ein anderer mit seinem Kenntnisstand hätte handeln müssen. Aber zu einem Teil ist sie sicher doch gerechtfertigt, nämlich dann, wenn man den Anlass als Aufhänger für, in dem Fall völlig wirkungslose, Waffenrechtsverschärfungen missbraucht. Denn dann muss man sich die Frage gefallen lassen, ob nicht vorab bereits Fehler gemacht wurden. Auch wenn hier wie immer alles nicht so eindeutig ist, wie es nach Überfliegen eines Zeitungsartikels zunächst scheint.
  13. Wo hat der die denn gehabt? In der Manteltasche oder unterm Autositz wird die Behörde sie auch nicht finden. Die Murmel muss ja schon recht offensichtlich rumgelegen haben. Ob das einen Widerruf der WBK schon rechtfertigt ist ein Sache, aber schlampig finde ich es schon.
  14. Eine bestellte Schlagzeile, die genau das rechtfertigen soll
  15. Aber ne ziemlich blöde, denn mit der Pumpe hat der Typ nichts gemacht, sondern mit der Pistole. Konsequent wäre gewesen, Pumpen als besonders sicher und für Verbrechen völlig ungeeignet einzustufen, wenn man schon so eine Tragödie instrumentalisieren muss.
  16. Da höhere Strafen bekanntlich keinen Einfluss auf Verbrechen haben, was wäre dann der nächste Schritt? Ach ja, welche Strafmaßerhöhung könnte denn da noch kommen? Meines Wissens ist ja schon nahezu alles ausgeschöpft, zumindest, wenn dem Messerstecher nicht irgendwer ein Gutachten mit der Diagnose "traumatisierter Einzelfall" ausstellt.
  17. Das ist sicher nicht das einzige, da gibts dann noch sowas wie Verbringungserlaubnis von den deutschen Behörden, Einfuhrerlaubnis der Tschechen und vielleicht noch mehr. Du musst die Waffen ja aus dem Geltungsbereich des deutschen WaffG heraus schaffen und in den des Tschechischen rein. Dann ist die Frage, ob nur ein Wohnsitz ausreicht, oder auch ein dauerhafter Aufenthalt nötig ist. Und letztlich lagerst du wertvolle Waffen in einer leeren Wohnung....
  18. s.o. Dann wissen trotzdem ob du ein böser Bube warst. Wenn du Waffen hast und du nicht verlängerst, hast du ja bestimmt einen anderen Bedürfnisgrund, Sportschützen werden ja auch alle 3 Jahre überprüft, da gibts allerdings einen Gebührenbescheid für. Versteh ich nicht? Entweder du willst verlängern oder nicht. Dass jemand zum 1.4. nicht verlängert und dann im August doch, dürfte eher selten vorkommen. Funktioniert, sofern Waffen vorhanden sind, auch nur mit einem weiteren Bedürfnis.
  19. Früher war meine Waffenbehörde 10km weg bei der Polizei, die Zweigstelle haben sie eingespart und seitdem ist sie ~90km entfernt im Polizeipräsidium Cottbus. Mag sein, bei uns stimmst du mit Beantragung einer Abfrage 3Monate vor Ablauf zu und dann kann die Behörde das bereits anleiern, bevor du die Verlängerung beantragst. Find ich sehr praktisch.
  20. OK, wenn du hinwackeln willst, kannst du das hier auch machen, wenn alles da ist. Aber viele sparen sich gern den Weg und schicken die Unterlagen inkl. JS. Trotzdem ein Rätsel warum die Behörden dort nicht einfach die Abfragen vorher bei allen ablaufenden JS vornehmen können.
  21. Ökologisch und Jagdverband sind Euphemismen, diese Leute führen einen Vernichtungsfeldzug gegen unser heimisches Schalenwild, insbesondere Wiederkäuer unter dem Deckmäntelchen des Waldschutzes bzw. Umbaus. Eine Bejagung, die extrem hohe Bestände (hat es vor 20 Jahren hier in BRB gegeben) verhindert und der Verjüngung eine Chance gibt finde ich vollkommen ok. Aber keine Ausrottung. Das Recht zur Jagd bedingt die Pflicht zur Hege!
  22. Naja, wenn die erst abfragen, wenn du verlängern willst, dann stehst du trotzdem ne Weile ohne da. Und wenn das alle geballt machen, wer weiß wie lange das dann dauert. Deshalb gibts bei uns die Abfrage automatisch vor Ablauf.
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