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§6 AWaffV Verbot Hülsenlänge Langwaffen weniger als 40 Millimeter
sealord37 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Die wussten damals wohl noch nicht, dass solche Waffen eine Anziehungskraft auf Rechtsexkremente und Reichsheinis hat, die nur noch von "dem einen Ring" gegenüber Sauron übertroffen wird. Jedenfalls solange sie nicht gelb angemalt sind. -
Hab fast ein schlechtes Gewissen, weil ich keine Glock habe
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"Das wiederum machte die Pistole in der Vergangenheit auch bei Amokschützen beliebt. Der rechtsextreme Attentäter, der im Jahr 2016 in München neun Menschen tötete, suchte beispielsweise gezielt nach einer Glock." Mal davon abgesehen, dass ein Amokschütze das nimmt, was er grad kriegen und seine Waffen nicht nach ein paar Gramm Gewicht aussuchen kann, was soll der erkennbar dämliche Versuch den Durchgeknallten Ali, der kurz zuvor erst seinen Namen geändert hat, als rechtextrem einzuordnen?
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Dafür nicht, für die Überwachung von Zugangspunkten schon
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Kamera macht nur Sinn,wenn sie aufzeichnet.
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Filmt deine Kamera öffentliches Straßenland oder steht bei dir der, der klingelt bereits auf dem Grundstück?
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Kapsel schützt dir umliegenden Knochen, welche Schall weiterleiten. Auf Dauer ist das zumindest unangenehm. Bei Kapseln kannst du außerdem bei Bedarf noch einen Stöpsel drunter stecken, ich mach das z.B. bei Kurzwaffen Wettkämpfen, weil mich ein 44er Knall neben mir doch ganz schön nervt.
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Den Satz sollte jeder auswendig lernen! Irgendwem mit Ausweis aus der Yps an den Schrank lassen is nicht. Sie wollen es ja so... Wenn die Kontrolle allerdings, wie hier in BRB aus uniformierten Polizisten mit gut erkennbarem Auto durchgeführt wird, werden die Ausreden allerdings wieder knapp. Vor allem, wenn man die Beamten kennt und die das auch wissen.
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Richtig, aber es geht um die Urteilsbegründung, die weiterem Unsinn die Tür öffnet
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Soweit alles richtig. Wenn aber die Begründung sinngemäß lautet: "bei Unterbrechung des Reinigungsvorgangs müssen die Waffen wieder in den Schrank" dann ist das von mir gedachte Szenario auch nicht mehr weit.
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Manche haben aber nur ne Kurzwaffe ;-) Aber ja: ganz klar beim Reinigen die Tür nicht öffnen. Man kann nicht mal mit Phantasie erahnen, welchen Strick irgendwer einem drehen will. Dieses Urteil weitergesponnen: Ich reinige mehrere Waffen. Bei einer ziehe ich grad den Lauf durch die anderen liegen auf dem Tisch. Zuverlässigkeit weg, weil nicht richtig aufbewahrt, da ich ja die auf dem Tisch grad nicht gereinigt habe?
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Da ist jeder anders. Klar, wenn du Sorgen hast die Prüfung zu schaffen, dann belastest du dich nicht noch mit vertiefter Wildbiologie, die dir später evtl. mehr Jagderfolge beschert. Wenn ich aber von mir ausgehe, ich bin immer sofort neugierig.
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Ist halt die Frage, ob du nur die Prüfung bestehen willst, oder auch ein bisschen theoretisches Wissen für den späteren Jagdalltag erwerben willst. Irgendwann kann alles, was man weiß, mal hilfreich sein.
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Das Leben ist, gerade mit Waffen, kein Ponyhof. Doch, kann ich. Um später als LWB Fallstricke zu vermeiden, ist es ratsam, soviel wie möglich von dem, sich auch noch ständig ändernden, Blödsinn zu verinnerlichen. Aber ja, wenn schon Juristen aus Innenministerien kompletten Blödsinn als Merkblatt rausgeben und jede Behörde Dinge anders interpretiert, dann ist das schon Irrsinn. Musst du dir halt überlegen, ob du dir das antun willst. Der Krebs ist relativ umfangreich, aber nicht so toll geschrieben. Sind halt viel Frage-Antwort Sachen drin. Ich würde als erstes den Seibt lesen, der beinhaltet schon ne Menge und ist gut und verständlich geschrieben, allerdings nicht wirklich vollständig. Danach dann den krebs überfliegen und das lesen, was im Seibt zu kurz gekommen ist.
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Ich den nicht stigmatisieren, aber auch nicht für jedes kleine Kommunikationsproblem empfehlen. Irgendwer schrieb hier mal, dass die auch gar nicht so viel an freien Kapazitäten haben.
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Der Satz lässt es sehr wahrscheinlich erscheinen, dass du und der TE ein und dieselbe Person sind. Ich würde zwei oder drei Personen hier im Forum ein sehr hohes intellektuelles Niveau unterstellen, keiner davon gibt mehr als einen Rattenarsch auf korrekte Rechtschraibung. Woran machst du das als, wie ich deinen bisherigen Posts (so sie authentisch sind) entnehme, jagdlicher Laie, fest? Ha! Da bin ich dir auf den Leim gegangen! Solch treffsicheren und doch subtilen Sarkasmus musst du für geistige Tiefflieger wie mich unbedingt grün kennzeichnen!
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Ja, kann man so machen. Insofern ist der Tipp ok, kostet halt Geld und macht meiner Meinung nach mehr Aufwand als sich in eine Gesetz einzulesen, welches für ein Leben mit Waffen durchaus relevant sein sollte. Im Gegenteil, ein normal entwickeltes Gehirn profitiert von Benutzung und geht nicht gleich kaputt, wenn es mal einen Text ohne erkennbare Logik verarbeitet.
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Dass bzw. ob deine Schuld verbüßt ist kannst ggf. nur du selbst bzw. ein von dir betrauter Rechtsgelehrter beantworten. Da hier niemand weiß, was du konkret ausgefressen hast bzw. was sonst noch für Umstände gab oder gibt, kann dir hier niemand sagen, ob du eine Chance auf legale Waffen hast. Soviel zu "hastig lesen". Wenn du mit "sein sollte" darauf anspielen willst, dass es in deinem Fall nicht rechtskonform zugeht, dann ist das hier erst recht die falsche Adresse, es sei denn, du würdest dich nach einem guten, in Waffenrecht bewanderten Anwalt erkundigen. Denn einen evtl. bestehenden Rechtsmangel wird hier weder jemand feststellen noch heilen können. Ein Blick ins WaffG und die WaffVWV würde vermutlich mehr bringen, denn da findest du auch die unterschiedlichen Verjährungsfristen bzw. die Fälle ohne Verjährungsfrist und kannst selber feststellen, was davon auf dich zutrifft. Was das "absolute Recht auf Waffen" betrifft, muss ich dich auch wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen. Schusswaffen sind in der Regel erlaubnispflichtig, d.h. sie sind eigentlich verboten zu besitzen, es kann aber unter bestimmten Umständen eine Erlaubnis gewährt werden. Ein gewaltiger Unterschied zu "absolutem Recht". Gefällt mir aber auch nicht.
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Das Problem ist nicht seine Frage, sondern sein Durchgedrehe, wenn ihm ne Antwort nicht gefällt. Und dann empfiehlt ER @ALBA ne Therapeuten... Ich bin mit ALBA oft nicht einer Meinung aber nen Therapeuten hab ich ihm noch nie empfohlen. Er mir übrigens auch nicht. Es fällt nun mal auf, dass in diesen Threads nach einer anfänglichen Frage sehr schnell zu Provokationen übergegangen wird, weshalb der Verdacht nicht unbegründet ist, dass es nur ums provozieren geht. Wahrscheinlich aus Langeweile unter Zweit und Drittregistrierungen. Vielleicht würde ein Vertragsbestandteil helfen, der bei nicht gekennzeichneten Mehrfachregistrierungen eine Vertragsstrafe vorsieht, so hoch, dass sich das Risiko nur aus Spaß nicht lohnt.
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Und warum fragst du dann, wenn du schon alles weißt? Ganz so ist es ja nicht. Die Gründe, die eine Versagung rechtfertigen, lagen bei den mir bekannten Fällen hier im Forum ja schon lange zurück und der Betreffende wollte lediglich wissen, ob das nach x Jahren noch relevant sein könnte. Was schwer zu beantworten ist, wenn man den konkreten Fall nicht kennt. Die Verjährungsfristen sind ja auch unterschiedlich bzw. es gibt keine Verjährung. Grundsätzlich finde ich solche Fragen legitim, allerdings fällt mir die Häufung dieser Fragen auch auf und es drängt sich der Trollverdacht auf. Besonders, wenn man beachtet, dass sich die Betroffenen neu anmelden, zunächst in völliger Ahnungslosigkeit fragen und zwei Seiten weiter dann alles wissen und anfangen, diejenige, die ihnen antworten sollten, zu belehren und teilweise zu beleidigen.
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Ja gut, der mit dem Hammer war aber auch nicht der Chef.
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Kommt drauf an welcher. Ich kenn da einen, der hat so einen Hammer..... ein anderer dagegen hat sich mit nem Hammer irgendwo annageln lassen.
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Waffen trotz psychatrie aufenthalt
sealord37 antwortete auf Affectionate_Hawk605's Thema in Waffenrecht
Es hat auch schon Hochstapler gegeben, die ne ganze Weile als Arzt durchgegangen sind.Ok, Herzchirurg wird wahrscheinlich schwierig, wenn man nicht wenigstens mal nen Reh aufgebrochen hat. -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
sealord37 antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Hat irgendwer schon mal so ein gemeldeten Altbesitz Magazin wieder abgemeldet und/oder entsorgt? Weil es kaputt gegangen ist oder so? Gibt's da auch noch mal Bürokratie de Luxe? So mit Video von der Zerstörung oder Splitter einsenden? Oder brauch man für ein Magazin inzwischen auch eine Erlaubnis zur Bearbeitung? -
Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
sealord37 antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Absolut richtig, bei solchen Bedingungen. Aber das ist mir noch nicht untergekommen, es stehen immer so zwischen 0 und 2 Waffen im Ständer. Ich stell auch äußerst selten da was rein