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sealord37

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  1. Inwiefern? Weil er theoretisch 2 Schränke öffnen müsste und noch nen Moment basteln? Könnte man nicht vermuten, dass ausgerechnet diejenigen, die vielleicht am ehesten geneigt wären, ihre Waffen für unlautere Dinge einzusetzen, auch am ehesten vergessen, den Verschluss in den anderen Schrank zu legen? Sorry, aber das ist die mit Abstand blöderweise Idee, gleich nach dem gelb lackieren.
  2. Wie genau meint er das? In getrennten Tresoren im selben Haus? Also als Schutz gegen Diebstahl, sodass der Einbrecher zwei Schränke raustragen muss? Oder ein Teil auf der Polizeiwache, damit den Besitzer nicht beim Anblick seines HA die plötzliche Mordlust packt?
  3. Sind aber auch nur ~570kg eventuell gefordert, ob überhaupt da müsste man mal die komplette Norm lesen, sind laut der verlinkten Seite aber 50kn. Das ist was ganz anderes.
  4. Das würde, wenn man annehme würde, dass nur ein 5t verankerten Tresor eine ausreichende Aufbewahrung darstellt, jede Aufbewahrung in einem unverankerten Tresor eine Straftat wäre. Denn dieser Logik folgend, hätte man ja die Waffen nicht ausreichend gegen Abhandenkommen gesichert. Da wäre aber die Langeweile an den Gerichten schnell vorbei.... Nebenbei müsste es bei den Waffenbehörden richtig rappeln, denn die haben ja dann jahrelang WBKs ausgestellt, obwohl sie wussten, dass die Beantrager ihre Schränke lose stehen haben. Die fehlende Befestigung jedesmal übersehen würde komplette Blindheit voraussetzen, was auch nicht gerade für den Job qualifiziert. Ja und was bedeutet dann so eine Aussage eines Ministeriums, dass Tresore nicht verankert werden müssen, wenn Waffen drin liegen? Ist das dann schon Billigung von Straftaten bzw. Aufforderung?
  5. Es müsste sich ja daraus ergeben, dass die Verankerung der Wille des Gesetzgebers war, also vorgeschrieben ist. Dann dürfte anderenfalls keine WBK erteilt werden, wenn die Verankerung fehlt, das sollten die Behörden ja dann wissen. Die negativen Antworten der Ministerien lassen aber vermuten, dass dem nicht so ist. Thüringen sieht das allerdings anders.... Meine Befürchtung ist, dass man das Thema nochmal anfassen wird und vielleicht gibt es dann im nächsten Step eine Verankerungspflicht. Deshalb schrieb ich von "schlafende Hunde wecken".
  6. Gibt es Nuller oder Einser Schränke denn überhaupt so leicht? Klar, 1000kg haben die alle nicht, aber ob in einem Verfahren tatsächlich rauskäme, dass ein leichterer Schrank grundsätzlich auf 5t zu verankern ist, ist fraglich. Denn abgesehen davon, dass davon nichts im Gesetz steht und fast alle Ministerien anderslautend geantwortet haben, müsste der Umstand, dass ein Schrank nicht verankert ist, doch wenigstens mal bei einer Überprüfung und sei es zur erstmaligen Erteilung der WBK, wo die bei uns den Schrank recht genau inspiziert haben zu entsprechender Beanstandung gekommen sein. Und sowas sollte sich dann normalerweise in der gängigen Genehmigungspraxis der Behörden widerspiegeln oder zu einem Verfahren mit entsprechendem Richterspruch führen.
  7. Schwer zu schätzen, aber wenn 5Mio legalen Waffen, 20-40Mio Illegale gegenüberstehen sollen, werden es nicht soo wenig sein. Positiv keine. Negativ werden die Illegalen gerne angeführt, um den Legalen das Leben schwer zu machen. Zwar sind die keine Hilfe, aber man kann ruhig zur Kenntnis nehmen, dass die da sind. Und dass eine Entwaffnung der LWB maximal ein schwacher Propagandaerfolg wäre, der dann aber auch nur einmal auszuspielen geht.
  8. Halte ich für ein Gerücht. Da wird ein guter Teil fett grinsen, dass er für "Nichtwaffenbesitzer" gehalten wird.
  9. Wie schätzt du denn die Chancen dafür ein? Wobei mir persönlich das vollautomatische Schießen auch zu teuer wäre.
  10. Was ist daran jetzt pragmatisch? Das ist einer der dämlichsten Vorschläge, die ich bis jetzt gehört habe.
  11. Packst du geladene Waffen ein und legst sie ins Auto? Zerlegst du Waffen, die noch geladen sein könnten? Gehst du mit geladener Waffe zum Streckelegen? Fährst damit Auto? Machst andere Sachen, wo nicht zu erwarten ist, dass du schießen musst/willst? Irgendwelche Kraxeleien, wo die Gefahr besteht, das du stürzen könntest?
  12. Da ist was dran. Man darf bei der ganzen Diskussion eines nämlich nicht vergessen: egal wie top man selber mit seinen Waffen umgeht, das schützt einen nicht davor, dass ein Mitjäger dies nicht so gut macht.
  13. Der Schießnachweis ist auch nicht die Lösung man müsste die Jägerschaft ganz allgein öfter und regelmäßiger auf den Stand bekommen. Und das nicht nur für 3 Schuss.
  14. @Fyodor in dem Post von @Proud NRA Member wurden ein paar Situationen angeführt, in denen eine Unterscheidung zwischen geladener und ungeladener Waffe nicht praktikabel erscheint. Bei jemandem, der ständig eine geladene Waffe trägt ist das ganz sicher so. Bei anderen Gelegenheiten, z.B. auf dem Schießstand, gibts diese Unterscheidung und mit einer ungeladenen Waffe kann/darf ich anders verfahren als mit einer geladenen ( ablegen, verpacken, vor den abgelegten Waffen zur Scheibe gehen etc.). Die Jagd liegt irgendwo zwischen diesen beiden Szenarien, ich bin schon der Meinung, man kann hier Sicherheit herstellen und z.B. die dann tatsächlich entladene Waffe ins Futteral stecken und auf den Rücksitz legen. Was ich mit einer geladenen nie tun würde. Aber @Kreppel hat auch recht, da die Möglichkeit eine Waffe zu Hause zu laden, ein anderes Bewusstsein erfordert, denn da ist man schon wieder sehr nahe an "routinemäßig geladene Waffe tragen". Die Unterscheidung geladen=gefährlich , ungeladen=harmlos wäre daher aus Sicht des Gesetzgebers tatsächlich ein Grund das Laden vor der eigentlichen Jagdausübung weiterhin zu verbieten. Aber hier treffen dann natürlich auch schon wieder unterschiedliche Sichtweisen aufeinander, wenn du jemand bist, der darin eine echten Vorteil sieht, die Waffen bereits zu Hause laden zu können, dann ist das was anderes, als wenn du das sowieso nicht vor hast und nur zu Jagd lädst und dann sofort die Murmeln wieder raus.
  15. Vielleicht sollte man da ansetzen, es ist ja nicht unmöglich eine Waffe wirklich zu entladen und das auch nochmal zu kontrollieren. Und das sollte man auch tun, denn in einer Kontrolle mit geladener Waffe willst du ja dem Polizisten nicht wirklich erzählen, "kein Problem Wachtmeister, es kommt halt immer mal wieder vor, dass ich vergesse die Kanone zu entladen und manchmal zickt die auch rum und lässt sich einfach nicht entladen" Natürlich gebe ich dir recht, auch mit einer ungeladenen Waffe macht man keinen Blödsinn, wie auf Menschen richten o.Ä. Trotzdem sollte muss man den Ladezustand seiner Waffe kennen und um das auch anderen sofort und und von weitem zu zeigen und eine zusätzliche Sicherheit zu haben, ist es in manchen Situationen üblich oder auch vorgeschrieben, die Waffe gebrochen bzw. mit geöffnetem Verschluss zu tragen.
  16. Der fehlende Leihschein ist aber auch genau das, was die Sicherheit von uns allen am meisten gefährdet. Naja, da hat ja der Tresorhändler in dem Link lautstark versucht schlafende Hunde zu wecken. Offensichtlich interpretiert er Norm und Gesetz etwas anders, als die meisten Ministerien. Die meisten Stellungnahmen zeigen aber, dass man bereit ist, die Kirche im Dorf zu lassen und nicht jeden Ball aufnimmt um die LWB zu schikanieren. Zumindest auf Landesebene scheint das so zu sein.
  17. Dennoch bist du doch in der Lage deine Waffe zu entladen und auch, wenn eine Störung auftritt (deine eigensinnige Patrone bezeichne ich mal als Störung) musst du diese beseitigen und die Waffe vollständig entladen, bevor du damit nach Hause fährst. Es ist zwar absolut nichts dagegen einzuwenden, dass du mit einer sicher und eindeutig entladenen Waffe keinen Blödsinn machst, aber trotzdem kommst du ja nicht drum herum, den Ladezustand deiner Waffe zu kennen und den jeweils gewünschten herzustellen.
  18. Ihr macht das aber auch wieder alles kompliziert.... Beim Bund gabs so ein Ritual, nannte sich Sicherheitsüberprüfung. Beim IPSC wird nach "unlod & show clear" in sicherer Richtung abgeschlagen. Es gibt schon Möglichkeiten um sicherzustellen, dass das Ding ungeladen ist. Sagt ja keiner, dass du danach damit Blödsinn machen musst. Und es spricht auch nichts dagegen, vor dem "in Schrank stellen" nochmal reinzugucken, ebenso, wenn man die Waffe zur nächsten Jagd rausnimmt. Ist irgendwie überflüssig, weil die ja niemand heimlich geladen haben wird, aber schaden tut es auch nicht. Außerdem kanns auch nicht schaden, ab und zu mal durch den Lauf zu gucken, wird ja im Jagdkurs gelehrt , dass man das ständig zu machen hat. Also immer, wenn theoretisch ein Fremdkörper den Weg in den Lauf gefunden haben könnte. Ein Lauf wo ich durchgucken kann bedeutet aber auch immer, dass keine Patrone drin ist, vorausgesetzt es steckt kein volles Magazin in der Waffe, sodass beim Verschluss einfädeln die Kanone geladen würde. Aber ihr seid doch alle keine kleinen Kinder, kennt euer Equipment und wisst was geladen und entladen ist. Ein bisschen die Sinne beisammen halten, dann sollte es auch nicht im falschen Augenblick "bumm" machen. Zum Ladezustand im Auto: Unabhängig von der rechtlichen Situation möchte ich keine geladenen Waffen bei mir im Auto haben. Natürlich macht eine lediglich teilgeladene Waffe auch keine Löcher ins Fahrzeug und ist daher eher unkritisch. Aber das gilt nur solange du alleine bist. In dem Moment wo mehrere Leute zusammenkommen, hätte ich unbekannte Ladezustände im Auto und das will mir nicht gefallen.
  19. Hab ich auch nicht geschrieben und selbst wenn, hätte jeder gewusst was gemeint ist. Schließlich gab es hier die Diskussion, ob der eine oder andere jemanden kennt, der mit einer Waffe umgebracht wurde. Steht im zweiten Satz. Aber danke für die Belehrung!
  20. Es kann ja auch nicht jeder jemanden kennen, der durch Waffengewalt umgekommen ist. Das wäre eine unvorstellbar hohe Zahl an Toten. Aber es gibt Leute, die mehrere Opfer durch Schusswaffen kennen. Glaub mir, auf diese Erfahrung kann man gut verzichten. Das gilt natürlich auch für Opfer von Messern, Baseballschlägern oder anderer Gewalt.
  21. Kein vorsichtiger und sorgsamer Umgang mit Waffen und Munition. Das hat tatsächlich eine gewisse Logik
  22. Geladen war da das Zauberwort, welches die UVV ins Spiel gebracht hat. Ungeladen ist das aber möglich. Ist halt ein Kompromiss um sauber zu bleiben, auch wenn viele teilgeladen auch als entladen betrachten ist es das nicht, wenn man kontrolliert wird. Nebenbei wäre geladen im Auto auch was, was ich nicht brauche. Allein der Gedanke, es steigen noch 2 Kameraden ein und der Ladezustand ist unklar.... irgendwann landet halt eine geladene, entsicherte und eingestochene Waffe auf dem Rücksitz und im besten Fall ist nur ein Loch im Auto.... Fällt mir gleich der ältere Jäger MeckPomm ein, der sich beim Waffe aus dem Auto nehmen selbst von der Fortpflanzung ausgeschlossen hat. Bei aller berechtigten Kritik am Waffenrecht, ein bisschen Sicherheit darf schon sein. Schließlich wollen wir alle Spaß haben.
  23. War vielleicht mal so. Inzwischen haben unsere Steuern Banken und andere Länder gerettet, unterstützen Diktatoren in der Dritten Welt, helfen China sich zu "entwickeln ", finanzieren Faulpelze aus dem In und Ausland, einen immer aufgeblähteren Staatsapparrat, der nur in einem gut ist, nämlich Geld auszugeben, das andere verdient haben und sogar welches, das es gar nicht gibt. Dazu steckt er auch gern Kohle in die Taschen der Verwandtschaft und natürlich in die deren, die Geld für Dinge verplempern, für die sich Politiker dann Feier lassen können. Meine Aufzählung ist nur ein ganz kleiner Umriss, von dem was an Steuergeldern für Dinge verplempert wird, für die Steuern gerade nicht da sind.
  24. Letzteres dürfte zutreffendender sein, denn je nach Revierverhältnissen kann ein bisschen hin und herbeiführen, auch über Straßen außerhalb des Reviers notwendig sein. Nicht jeder hat so ein schön kompakt zusammenhängendes Revier. Es kann auch passieren, dass ein Jäger auf der Landstraße Gummipirsch fährt und bei zufälligem Anblick in sein Revier abbiegt und dann blitzschnell Beute macht. Da würden sich Reh und Sau über aufwändiges Auspacken der Waffe kaputtlachen.
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