Zum Inhalt springen

sealord37

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    12.543
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von sealord37

  1. Weiß man nichts mit dem Gewehr auf dem Bild anzufangen. Aber selbst wenn, zeigt das den Irrsinn ganz gut auf.
  2. Tja, wenn man natürlich alles was in den 12Jahren in D erfunden wurde als Nazizeug ablehnen und nix mehr mit zu tun haben will, dann wird es recht dünne.
  3. Und der viel verbreiteter K98 auch. Der hat ein Vielfaches an Menschen getötet, genau wie das Moisin Nagant. Und nu?
  4. Ist bei jagdlichen Wettkämpfen auch nicht, die Standordnungen verbieten auf jagdlichen Ständen meist generell irgendwelche Gurte. Warum auch immer. Interessiert nur meist keinen.
  5. Ich bin wahrscheinlich schon tot. Muss ja so sein, schließlich hab ich die Klemmbleie an der Angelschnur nie anders festgemacht als mit den Zähnen.
  6. @VTRSP Ich hab da, wie gesagt, nicht so ein Riesenproblem mit, das alles auf Jagd zu schreiben. Kann ja trotzdem im BDS bleiben und das Schießen auf dem Schießstand ist auch Jägern gestattet.
  7. Das muss nicht mal der SB sein. Irgendein Polizist kann bei einer Kontrolle darin einen Verstoß zu erkennen glauben und eine Anzeige fertigen. Wenn der Staatsanwalt das auch so sieht, hast du schon mal volle Punktzahl.
  8. Ich hab immer gedacht die Kanonen sind zum mehrmaligen Gebrauch gedacht. Oder habt ihr alle Einwegkanonen? Mal im Ernst, ich hab noch mehr Hobbys und Waffen kosten Geld
  9. Meine Frau hat einen Revolver, den überlegt sie aber auch zu verkaufen. Hat irgendwie keine Lust mehr auf das Ding
  10. Der Witz ist, ich war nicht inaktiv, hab nur nicht so richtig dokumentiert, weil ich davon ausgegangen bin, dass der JS alles erschlägt. Aber im Grunde hab ich kein Problem damit, alles auf jagdlich zu machen. Kurzwaffen in großer Zahl interessieren mich nicht.
  11. Wird schwierig, da ich mein Schießbuch aus Gründen, die ich für mich behalte, nur sporadisch gepflegt habe.
  12. Ich hab nur eine Kurzwaffe und plane nicht mal eine zweite. ....ich weiß, ich bin ein schlechter Mensch und niemand soll sich an mir ein Beispiel nehmen
  13. War er.....an den Spruch musste ich auch sofort denken Aber irgendwann wäre es sicher ohnehin aufgefallen.
  14. Ich hatte diese Frage an meine Behörde geschrieben und inzwischen Antwort erhalten. Die Antwort auf die Frage nach der Nutzung für das zweite Bedürfnis war sehr kryptisch, im Grunde stand da , dass Waffen nicht bedürfnisfremd eingesetzt werden dürfen, jagdliche Nutzung und dann bei einer Kontrolle mit JS und gelber WBK legitimieren gibt garantiert Ärger, weil gelb nur für Sportschützen. Eine Waffe die jemand anders auf gelb hat mit Leihschein leihen ist dagegen kein Problem. Darauf hab ich die gute Frau angerufen. Sie meinte, die über Kreuz Nutzung ist gesetzlich nicht vorgesehen, aber auch nicht eindeutig geregelt oder verboten. Sie kann mir da kein ok geben, jeder Polizist könnte das bemängeln und eine Anzeige fertigen und was der Staatsanwalt meint weiß auch keiner. Bei auf grün eingetragenen Waffen wäre allerdings nicht offensichtlich, dass die Waffen einem anderen Bedürfnis zugeordnet sind. Es ist auch nicht möglich Waffen mehreren Bedürfnissen zuzuordnen. Daraus ergibt sich, dass der Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich" unterlaufen wird, jemanden, der viele Waffen haben will wird das freuen. Kontinent lässt sich prima Strecken. Es ist aber kein Problem, seine Waffen von sportlich auf jagdlich umzuwidmen, dann hat man das Problem höchstens bei Wettkämpfen. Jetzt der Hammer: Ihr ist natürlich auch aufgefallen, dass bei mir nie eine Bedürfnisprüfung stattgefunden hat und sie hat mich aufgefordert ihr Jagdschein UND Nachweis für Sportschützen Tätigkeit zu bringen. Hab den JS gleich rüber gemailt und hab sie gefragt, ob das mit dem Sportlichen ernst gemeint ist. Ist es. Ich soll nun bis Ende Januar eine Verbandsbescheinigung oder das Schießbuch bringen oder die sportlichen Waffen auf jagdlich umzuwidmen lassen, was sie unbürokratisch machen würde. Da ich mein Schießbuch seit ich den JS habe ein bisschen vernachlässigt habe, werde ich wohl letzteres machen.
  15. Das Thema waren ja ursprünglich Umwege.
  16. Bei Dingen, die nicht 100% klar geregelt sind und irgendwelche Spielräume ermöglichen, wäre ich vorsichtig. Hatte gestern ein Gespräch mit meiner SB, die mir auf meine vor ewige Zeit gestellten Fragen geantwortet hat und gleich mal gemerkt hat, dass sie noch nie mein Bedürfnis überprüft hat. Aber dazu andermal mehr. Jedenfalls meinte sie auch, dass in Waffenrecht so viel uneindeutig ist, dass praktisch überall Fallstricke lauern, wenn es jemand drauf anlegt und die Tatsache, dass etwas von einem nicht bemängelt wird, noch lange keine Sicherheit fürs die nächste Kontrolle gibt. Hier speziell ging es das Thema nutzung von Waffen die mit anderem Bedürfnis angeschafft wurden.
  17. Ich habe einen JES bei einem privaten Forstbetrieb, erlegtes Wild hänge ich dort in die Wildkammer, wo ich 24/7 reinkomme. Wenn ich das Stück kaufen will und kann, dann hol ich es mir nach dem abhängen. Am forsthaus/Wildkammer ist Licht, fließend Wasser etc vorhanden, sodass man das Stück auch bei einem evtl. Weichschuss in einen ordentlichen Zustand bekommt. Bei anderen mir bekannten Jägern ist entweder eine Kühlmöglichkeit zu Hause vorhanden oder sie haben entsprechende Vereinbarungen mit anderen Jägern/Förstern. Händler sind ja meist Metzgereien bzw Fleischverarbeitende Betriebe, hat man da immer Zugang und die Möglichkeit das Stück vernünftig sauber zu machen? Falls ja, dann sind die Bedingungen offenbar ähnlich wie bei mir, nur, dass das Forsthaus halt im Revier ist und man nur ausnahmsweise mal gezwungen sein kann, das Revier zu verlassen. Wenn jemand schreibt, er bringt das Stück zum Wildhändler, dann assoziiere ich damit, er fährt in die nächste oder übernächste Stadt und verkauft das Stück an ein Geschäft, welches nur zu bestimmten Zeiten geöffnet ist und nicht zwingend die Möglichkeit bietet, das Stück vorher in vorzeigbaren Zustand zu bringen.
  18. Was machen die, wenn du nicht gleich kommen kannst oder nicht erreichbar bist? Meiner Meinung nach ist die Ausgangsfrage ohnehin eher theoretischer Natur. Wie oft fährt denn jemand direkt von der Erlegung, aus dem Revier zum Wildhändler? Mit dem Schweinchen 3Uhr nachts? Oder der Rehbock sonntags um 06.30? Das im Wald aufgebrochene Stück so wie es ist zum Händler?
  19. Jede Versicherung dürfte solch befremdliche Gruppierungen vornehmen. Da ist sogar dein Beruf für die KfZ Versicherung interessant.
  20. Ich vermute, dass es auch da ein bisschen auf die Entfernung ankommt. Unter Umständen muss man ja ertsmal entgegengesetzt fahren, um überhaupt nach hause fahren zu können. 3km sind sicher anders zu bewerten als 30km. Kann ich nicht. Allerdings kann ich nirgendwo einen Passus in einem Gesetz, Verordnung, Verwaltungsvorschrift o.Ä. finden wo was von "direktem Weg" steht. Zumal direkter Weg nicht mal zwingend eine rein geografische Angabe sein muss, sondern auch zeitlich betrachtet werden kann. Diesen Fall meinte ich in meinem Post vor zwei Stunden. Allerdings ging es hier auch um einen erheblichen Umweg und der geplante Arztbesuch hatte nun wirklich nichts mit der Jagd zu tun.
  21. Nö, wer mit 18 mit nem Bäsi rumfährt hat noch gute Chancen in den nächsten 10-20Jahren sein Gehirn zugeschickt zu bekommen.
  22. Im Autositz stört einfach alles, was am Gurt ist. Mich zumindest. Und generell hab ich lieber weniger als mehr am Mann, wobei es bei der Jagd schon wirklich viel Zeug geworden ist, was ich so mit mir rumschleppe. Wenn man nicht immer alles verstauen und wieder auspacken will sieht es bei einer Pirsch in Kombination mit vorherigem oder nachfolgenden Ansitz etwa so aus: Rucksack mit Zeug drin, Waffe, Zielstock, Wärmebild in Jackentasche, Hundeortung, Leine, Pfeifen, ggf. Taschenlampe. Wenn nichts dringendes sie erforderlich macht, verzichte ich gern auf die Kurzwaffe.
  23. Könnte sein, dass jemand den Zusammenhang mit der Jagd an das zwingende Vorhandensein eines JS zu knüpfen versucht. Allerdings gibt es auch ein paar wenige Beispiele für jagdliche Tätigkeiten, die durch jemanden ohne JS ohne Waffe und durch einen Jagdscheininhaber auch mit Waffe durchgeführt werden können. Z.B. Durchgehen oder die Hundeausbildung, wenn der Kontakt mit Wild ausgeschlossen ist. Beides ist aber Jagdausübung und wie weit "in Zusammenhang damit" noch gehen kann ist nochmal ne andere Sache. Ist also gar nicht so einfach.
  24. Hab ich eigentlich gar nicht mit. Wenn mal wieder Schwarzwild da ist und ich Gefahr lauf, abends alleine ein Stück aus dem Dickicht ziehen zu müssen, dann sicher. Aber die wäre dann auch im Rucksack bis sie gebraucht wird, mit Holster Auto fahren ist jetzt auch nicht der Gipfel an Komfort.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.