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sealord37

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  1. Nicht mal das, denn dafür wären all diese Kontrollen viel zu mühselig für zu wenig Erfolg. Man darf nicht vergessen, dass sich nur sehr selten ein Verstoß feststellen lässt. Den Gebühren steht ein Aufwand der Behörde entgegen, bei deren Personalsituation sicher nichts, worum die sich reißen. Drum macht die Behörde das oft auch nicht selber, sondern schickt das örtliche Streifenhörnchen vorbei, welches sich natürlich blendend mit der Materie auskennt und daher einfach mal alles aufschreibt, was es aufzuschreiben gibt. Haben sogar die Gewehrhalter nachgezählt..... Bei nem Bekannten ganz ungläubig geguckt, dass .308Win kein Unterhebelrepetierer wie bei Old Shatterhand ist. Ich bin mir ganz sicher, dass es bei den Kontrollen weder um das eine noch um das andere geht. Das ist reine Symbolpolitik, einfach nur um zu zeigen "wir kümmern uns". Und vielleicht zu einem gewissen Teil auch, damit der LWB eine Kontrolle jederzeit erwartet und sich deswegen schon an die Vorschriften hält. Das wird zumindest bei all denen helfen, die nicht vorsätzlich gegen Aufbewahrungsvorschriften verstoßen wollen.
  2. Da die Ungarn tatsächlich noch schlechteres Bier brauen als die Österreicher, trinken die gerne die Ösiplürre. Nördlich des Gebirges, auf dem der Liebe Gott, mit Blick nach Norden, die Menschen geschnitzt und die nicht gelungenen einfach über die Schulter geworfen hat, brauchst du mit so einem Zeug aber nicht ankommen.
  3. Volltreffer! Du hast das aber auch in so überzeugtem Ton geschrieben.... Und leider ist heutzutage einfach jeder Blödsinn möglich.
  4. Meinst der verarscht uns? Ich hab ihm abgenommen, dass er so wirre Gedanken hat. Gibt ja inzwischen alles mögliche an Blödsinn, was den Leuten so in dem Matsch zwischen den Ohren rumirrt.
  5. Ich glaube, das Problem ist, dass die 0,8 nicht bei jedem und nicht immer gleich wirken. Es gibt Piloten und Chirurgen, die mit so einem Pegel noch hervorragende Arbeit leisten können, gibt aber auch Leute, die damit schon deutliche Einschränkungen haben.
  6. Hört sich an, als würdest du vollständig abstinent leben. Wäre dann aber der erbrachte Beweis, dass keinen Alk braucht, um unfassbaren Unsinn von sich zu geben.
  7. Was war das für ein Termin? Bewerbung?
  8. Was für eine Disziplin muss ich eintragen, wenn ich Handgranaten erwerben will? Oder gehen die auch auf Jagdschein?
  9. Der Mann redet wirr. Entweder das Konzert bzw. die Versammlung/Äußerung etc. verstößt gegen Gesetze, dann darf es/sie nicht stattfinden bzw. muss geahndet werden, falls doch. Wenn vorgenanntes jedoch gegen kein Gesetz verstößt und nur Leuten wie Herrn Strobl "extremistisch" vorkommt, dann kann das keinen Einfluss auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit oder anderes haben. Falls doch, befinden wir uns nicht mehr in einem Rechtsstaat. Da Herr Strobl so etwas fordert, liegt die Vermutung nahe, dass er unseren Rechtsstaat und damit die FDGO ablehnt. Irgendwie hat er sich selbst in einen Teufelskreis gestellt.
  10. Was hat es mit Gutmenschenblase zu tun, wenn man angesichts der Einstellung unserer derzeitigen Regierung zu Waffen ein vorsichtig ist und gewisse Eventualitäten wenigstens im Hinterkopf hat? Gibt hier einige Threads, wo waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen wurden und ein Großteil der User über das Urteil so nicht erwartet hätte.
  11. Zählt der Alk da als Doping? Das ja dann wohl ganz sicher? Wieso nicht? Dass mit Waffe unterwegs und minimalem Alk im Blut die Zuverlässigkeit verloren geht, darüber gibt es m.W. mindestens ein Urteil. Und warum man nicht besoffen neben seinem verschlossenen Waffenschrank schlafen darf, das würde mich auch mal interessieren.
  12. Zum Glück alles Dinge, die bei uns nie möglich wären....
  13. Nicht nur das, auch Frauen waren nicht so besonders frei. Und alle die weniger besaßen. Und alle, die bei einem mächtigeren in Ungnade waren. Im Grunde sind diese naiven Träumereien von einem Zusammenleben ohne sich an die Zeit und die Gegebenheiten anpassenden und von legitimierter Stelle beschlossenen Regeln nichts anderes als Anarchiegespinne.
  14. Hab ich mich wohl bisschen doof ausgedrückt. Nachweis für die Behörde ist die Bescheinigung vom Verband, also dem BDS. Der will von Einzelmitgliedern grundsätzlich ein Schießbuch mit abgestempelten Terminen sehen und stellt dann die Bescheinigung aus. Ob die Stempel von einem DSB oder BDS Stand, einem jagdlichen oder kommerziellen Stand sind, ist denen egal. Zumindest in unserem LV.
  15. Warum kommt mir das nur so bekannt vor? Sind wir alle feindlich-subversive Elemente?
  16. Warum auch, dein JS ist doch Bedürfnis genug. Meine Frau und ich sind BDS-Einzelmitglieder und schießen auf verschiedenen Ständen, da ist dann das Schießbuch der einzige Nachweis für die schießsportliche Betätigung.
  17. Heißt das, ich muss mir auch eins kaufen?
  18. Gute Frage, allzu oft kommt es bestimmt nicht vor, dass jemand einen ungeöffneten Waffenschrank mitnimmt. Es ging ja um @ASE Interpretation von "Abhandenkommen verhindern", was zur Dübeldiskussion geführt hat. Wobei sich auch gleich die Frage stellt, Munition muss ja auch gegen "Abhandenkommen" gesichert sein, darf aber in einem einfachen Stahlbehälter gelagert werden. Wenn man aus der Norm und der darin erwähnten Verankerungsanleitung schlussfolgert, dass ein Nuller oder Einser Schrank gesichert werden muss, um dem §36 Abs.1 WaffG zu genügen, dann müsste das ja für die ebenfalls im gleichen Absatz erwähnte Mun auch gelten. Nur, dass das in einer besseren Sparbüchse noch weniger Sinn machen würde. Also ja, Urteile von vergleichbaren Fällen wären interessant. Beherrscht jemand dieses Google?
  19. Haben ein bisschen zur Dübelproblematik recherchiert. Ist kompliziert und alle haben ein bisschen Recht. Eine Verpflichtung zum verankern gibt es so nicht, auch nicht aus der Norm, schon gar nicht mit einer definierten Auszugskraft für den Dübel. Die Norm bewertet bei freistehenden Wertschutzschränke nur den Schrank selbst, was die Klassifizierung angeht. Der Schrank erfüllt also die Norm und hat den genannten Widerstandsgrad oder nicht, egal, ob er an die Wand geschraubt ist, lose davor steht oder noch im Pappkarton auf im Lieferfahrzeug. Allerdings schreibt die Norm für freistehende Wertschutzschränke unter 1000kg eine Verankerungsmöglichkeit vor, die eben je nach Widerstandsgrad eine bestimmte Kraft aushalten muss. Außerdem schreibt die Norm vor, dass diese Verankerungsmöglichkeiten in einer technischen Dokumentation ersichtlich sein müssen und der Hersteller eine Anleitung für die Verankerung mitliefern muss. Was aber offenbar nicht immer der Fall ist. Diese Konstellation könnte im Falle des Abhandenkommens des ganzen Schranks schon dazu führen, dass der Richter eine Gutachter beauftragt zu prüfen, ob der Schrank mit Verankerung vielleicht noch da stehen würde. Und da wäre die Frage naheliegend, warum der Schrank denn nicht gemäß Anleitung verankert wurde. Die Beweislast, dass es keine technische Doku und keine Verankerungsanleitung gab liegt dann wahrscheinlich beim Angeklagten.
  20. Also mir drängt sich das nicht auf, viel zu aufwändig. Und kosten tuts auch. Allerdings wäre der Hinweis darauf, dass das gesetzeskonform gehen würde, bei "Mögliche Lösung 3" eine Möglichkeit.
  21. Andere Frage: Entfällt die Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren eigentlich grundsätzlich wenn man etwa zu der Zeit eine neue Waffe erwirbt und in dem Zuge ohnehin das Bedürfnis für den Erwerb geprüft wird? Wir hatten den Fall in etwa so und daher noch gar keine "regelmäßige" Prüfung gehabt. Damals nach 3 Jahren nicht, weil da die Gesetzesänderung kam und die 5Jahresfrist eingeführt wurde. Und letztes Jahr, als meine Frau dran gewesen wäre, hat sie eine neue KW beantragt und demzufolge sowieso eine Befürwortung vom Verband eingeschickt. Dadurch scheint die Fünfjahresprüfung ausgefallen zu sein. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
  22. Die Anforderung des Schießbuchs ist ungewöhnlich, normalerweise bekommen die eine Bescheinigung vom Verband und der hat vorher einen Blick ins Schießbuch geworfen. Dass du keinen Überblick über die geforderten Schießtermine mit den dazu geforderten Waffen hast ist schlecht. Zeigt aber, wie vieles andere auch, dass die Kenntnis des WaffG nach all seinen Änderungen nicht überall verankert ist. Liegt auch daran, dass es wirklich immer komplizierter wird. Mögliche Lösungen: 1. Gespräch mit Verband, die mit der Behörde und dann reicht denen vielleicht die Verbandsbestätigung. Denn letztlich geht die dein Schießbuch nix an, die Kladde vom Verein allerdings schon. 2. Bestätigungen vom Jagdstand besorgen. Ich hab noch keinen gesehen, der nicht auch abstempelt. Allerdings sieht es schon sehr merkwürdig aus, wenn du in deinem Schießbuch jetzt lauter Termine der letzten Jahre hinten dran einträgst. Das gibt Fragen. Gut wäre, wenn du die Schießtermine vom Jagdstand zeitlich passend schon in deinem Buch stehen hast. Ansonsten würde ich ein zweites Schießbuch anfangen und die Termine da drin nachtragen lassen. Kann man besser erklären, eins für den eigenen Verein und eins zum fremdgehen. 3. Wenn alles nicht greift mit der Behörde reden. Erklären, warum temporär nicht mit der .308 geschossen werden konnte und auf eine andere Waffe ausgewichen werden musste. Vielleicht hilft das. Wenn du die .22 nicht geliehen, sondern vor kurzen erworben hättest, wären die ja auch zufrieden.
  23. Ich hab mir nur ein paar Kommentare durchgelesen und musste gleich nochmal gucken, ob das was ich da lese wirklich in der Zeit steht. Da waren ja mal wirklich vernünftige Aussagen bei.
  24. Stehend aufgelegt, ähnlich wie mit dem Zielstock, nur eben KW
  25. Darum geht es doch nicht! Es gibt numal Aufstellorte und bauliche Gegebenheiten, die eine ernstzunehmenden Befestigung unmöglich machen. Klar kann man ggf. einen anderen Aufstellungsort wählen, aber das ist dann schon icht mehr so eine Lappalie, dass man es, wenn nicht unbedingt gesetzlich gefordert, nicht einfach lassen würde. Dazu kommt, dass es mitunter auch keinen Sicherheitsgewinn bringt. Einen mehrere hundert Kilo schweren Tresor aus einem Obergeschoss ohne eigene Verletzung ins Auto zu bringen ist zwar nicht unmöglich, aber längst nicht so einfach, wie einen Dübel rauszureissen. Wenn das Ding vielleicht noch im Boden verankert ist, wirds hebelbedingt noch leichter. Sicherheitsgewinn ist im Vergleich zur Aufstellung im OG in dem Fall negativ.
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