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sealord37

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  1. Der Griff von der Q5 meiner Frau ist mir zu kurz, PDP hatte ich mal in der Hand, war natürlich auch zu kurz. Für meine Klopfoten ist auch die SFP9 nix, mir liegt die P320 deutlich besser in der Hand. Die ist aber vom Abzug her schlechter. SFP hat ein Kollege, der ähnlich große Hände hat, der kann die auch nicht gut halten, hat sich schon mehrfach beim schießen den Verschluss in den Handrücken gerammt.
  2. Die wissen genau bei welcher Klientel sie Kontrollen mit hoher Erfolgsquote machen könnten.
  3. Nennt sich positive Verstärkung und ist in der Tat ein gutes Mittel, dem Hund etwas beizubringen. Nur hilft es nicht bei selbstbelohnendem Verhalten, hier muss eine negative Konsequenz folgen. Ich könnte mir vorstellen, dass das beschießen von Menschen mit Feuerwerkskörpern, für diese Spinner stark selbstbelohnend ist.
  4. Das wäre blöd, ähnlich blöd wie die jetzige Kamarilla. Klug wäre, einfach die Straftäter nicht weiter zu schonen.
  5. Unterstützen, selbst erschaffene Probleme zu kaschieren? Wie lächerlich! Erstens interessiert sich diese Klientel nicht für Verbote und deren Scheiß stammt auch nicht aus dem Regal von Lidl. Zweitens ist mein Mitleid mit der Polizei in Berlin bei genau 0. Wie seinen Job nicht macht und Verbrecher eher hofiert, statt Taten zu verhindern, muss sich nicht über fehlenden Rückhalt beschweren. Aber so ist das halt im roten Berlin
  6. Ja natürlich. Wenn ich dem Hund ein Fehlverhalten abgewöhnen möchte, dann geb ich ihm die Chance, dieses Fehlverhalten zu zeigen und verknüpfe es mit was unangenehmem. Klappt bei Kindern auch und bei Erwachsenen ebenso. Muss man nur konsequent durchziehen. Ist eigentlich leicht und lässt ansonsten maximale Freiheit
  7. Die haben sich nie für Gesetze interessiert und tun es auch weiterhin nicht. Jedes Verbot trifft, wie bisher auch, nur falschen
  8. Ich kann die Gedanken meines Hundes nicht lesen, aber es könnte sein, dass sich nach so viel Knallerei fragt, wo denn die ganzen Rehe und Sauen liegen.
  9. Ich hab bisher noch keinen triftigen Grund gehört, aber versucht mich gern zu überzeugen.
  10. Da ist dann also nach einem Fall Genaralverdacht gegenüber allem was man mit viel Phantasie in diese Schublade stopfen kann ok, während nach unzähligen Morden, Vergewaltigungen, schweren und nicht ganz so schweren Körperverletzungen durch Migranten immer gleicher oder ähnlicher Herkunft und Sozialisierung nur von bedauerlichen Einzelfällen die Rede sein kann?
  11. Jagdhaftpflicht deckt für ca 135€ für 3Jahre alle möglichen Risiken ab. Von der inkludiert Hundehaftpflicht bis zum verdorbenen Magen durch in Verkehr gebrachtes Fleisch. Was bleibt da noch für Risiken durch Schuss übrig oder anders gefragt, wie hoch ist das Risiko, dass die für so wenig Geld versichern, wenn man alles mitversicherte ausklammern? Und als Jäger schießt man ja auch ab und zu in der freien Landschaft. Als gefährdete Person ja nur in Notwehr. Idealerweise also nie.
  12. Liesel im Supermarkt gibt im Zweifelsfall einfach die Kohle raus und gut ist. Beim Waffenhändler haben dann hinterher äußerst zwielichtige Gestalten nen Haufen Waffen.
  13. Das ist der Unterschied. Es geht nur darum, dass man es dürfte, niemand es müssen. Deshalb glaube ich auch nicht, dass so unwahrscheinlich viele Waffen durch die Gegend getragen werden würden. Jeder ist froh, wenn er keinen Grund hat einen Angriff zu erwarten und daher keine Waffe zum Schutz tragen braucht, aber es gibt auch Leute, die schon hin und wieder in gefährliche Situationen kommen. Und die wollen dann nicht nur mit einem Schrillalarm den Angreifer belustigen.
  14. Genau das ist der Punkt. Die Höhe der möglichen Beute sagt nicht so viel darüber aus, wie weit ein Täter gehen würde, wie das Milieu aus dem der Täter kommt. Jemand der sich mit 1Mio Beute ein schönes Leben machen will, hat keine Zeit und keine Lust auf lebenslang Gefängnis. Ein Junkie, den nur ein bisschen Geld für den nächsten Schuss interessiert, macht sich solche Gedanken nicht.
  15. Sicher, aber auch wenn man so einen Wisch einfach nur haben will, um ihn sich übers Bett zu hängen, sollte das ja nicht verboten sein. Solange jemand nichts Verbotenes tut oder anderen schadet, kann er doch auch ein bisschen wunderlich sein. Wenn bei jeder merkwürdigen Ansicht auf waffenrechtliche Unzuverlässigkeit schließt, müsste das für so ziemlich jeden Anhänger irgendeiner Religion auch gelten. Denn auch da sind so manche merkwürdigen, unlogischen Ansichten vorhanden und der Glaube an eine höhere Instanz als Staat und FDGO.
  16. Zumindest läuft man Gefahr mit denen in einer Tonne zu landen.
  17. Naja, dass jemand, der ein offizielles Dokument von einer Behörde ausstellen lässt, nur deswegen zum Reichsbürger wird, weil die Behörden meinen er brauch das nicht und weil tatsächliche Reichis das so machen, finde ich auch etwas übertrieben. Sind doch bestimmt nicht wenige, die einfach nur schlichten Gemüts sind und auf von anderen Deppen verbreiteten Blödsinn reinfallen. Wenn so jemandem dann gesagt wird, dass sein Grundstück nicht ihm gehört, wenn er nicht so einen Ausweis hat, dann ist das zwar blöd aber noch nicht gefährlich. Ich finde, wenn es so ein Dokument offiziell gibt, dann sollen sie es doch denen ausstellen, die eins haben wollen. Wer bricht sich dabei einen ab? Kann ja auch was kosten, dann holt sich manch ein Antragsteller vielleicht ne zweite Meinung ein.
  18. Find ich gut! Für das Verlassen des Grundstücks ist dann ein Visum erforderlich. Arbeitserlaubnis für Tätigkeiten in der Rest-BRD dann natürlich auch, ebenso muss geklärt werden, was für Einkäufe überhaupt in das "Reich" ausgeführt werden dürfen und unter welchen Bedingungen Strom und Wasser dahin exportiert werden.
  19. Genauso ist es. Im Grunde sollte doch der Antrag auf so einen Ausweis den Antragsteller von jedem Verdacht, ein Reichsbürger sein zu wollen, freisprechen. Dass ein offizielles Dokument jemanden verdächtig macht, den Staat der es ausstellt abzulehnen, ist schon Irrsinn zum Quadrat.
  20. Das meine ich ja. Dieses OLG hat ja auch auf mehrere ähnliche Entscheidungen verwiesen, gibt doch aber sicher auch gegenteilige Rechtsauffassungen, die in Urteile eingeflossen sind.
  21. Das ist klar, nur stützen sich zukünftige Urteile gern auf vorangegangene. Am Ende ist dann "Recht" was öfter zitiert wird?
  22. Weils um Terror ging: Autos/LKW in Menschenmengen hatten wir schon gehabt. Meiner Meinung nach eines der übelsten, weil kaum zu verhindernden Arten ein Massaker anzurichten. Hier wird über Form und Farbe von Waffen diskutiert, weil sich Leute wie der Johannes Rahm nicht vorstellen könne, dass die für Privatpersonen/Jäger/Schützen nützlich sein können. Besondere Schädlichkeit konnte er auch nicht benennen. Aber was genau hat man unternommen um zu verhindern, bzw. welchen Vorschlag hat er dazu, dass wir in dieser politisch aufgeheizten Zeit so Bilder wie vom Breitscheidplatz nicht wieder zu sehen bekommen. Wir erleben seit Jahren Ausschreitungen zu Silvester, beginnend mit Köln 2015. Dieses Halloween hatte Züge der Purgenacht. Es wurden kaum Täter ernsthaft verurteilt. Und alles was denen einfällt, ist Waffenrecht, Kampf gegen rechts zu verschärfen und Meinungen, die Missstände anprangern zu zensieren.
  23. Dachte ich mir. Ein paar Verweise auf das AG-Urteil, weiter unten im Text, lassen vermuten, dass die Eltern nicht so happy waren, dass sich der Jäger so viel mit der 15jährigen abgegeben hat. Vielleicht hatten sie da eine "tolle Idee". Aber das ist Spekulation. Das ist offensichtlich nicht ganz so einfach. Wenn man das Urteil liest und vor allem die ganzen Verweise auf andere Urteile, dann wird das offenbar immer weiter eingeengt. Eine besondere Chuzpe zeigt das Gericht, wenn diese Definition als Regelungszweck des Gesetzes und Willen des Gesetzgebers missinterpretiert. Wille des Gesetzgebers ist ganz sicher Straftaten und Unfälle dadurch zu verhindern, dass Waffen nicht durch unbefugte missbraucht werden können. Das bei einem Foto anzunehmen ist schon frech. Man kann im vorliegenden Fall noch irgendwie bemängeln, dass das ganze außerhalb vom befriedeten Besitztum stattfand, hier hätte ja nicht mal ein Sportschütze mit WBK das Gewehr führen dürfen und rein theoretisch hätte das Mädel ja wirklich mit dem Gewehr weglaufen können (das mit in den Wald werfen verstehe ich allerdings nicht). Da im Urteil aber nicht weiter auf dem Umstand, dass es im Wald geschah, eingegangen wird, ergibt sich eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass dieses Urteil auch für Fälle rangezogen wird, wo Ähnliches auf befriedetem Besitztum stattfindet. Dabei würde niemand ernsthaft annehmen könne, dass dadurch die tatsächliche Gewalt auf den anderen übergeht und die hier beschiedene "gemeinsame Ausübung der tatsächlichen Gewalt" ist eigentlich unmöglich, denn entweder kann ich mit einem Gegenstand nach meinem Ermessen verfahren oder du kannst es. Beides geht nicht, wenn wir unterschiedliches wollen. Solche Rechtsauslegungen können noch ganz andere Urteile nachsichziehen, man muss sich unter diesen Umständen fragen, ob bestimmte, durchaus übliche, Vorgehensweisen bei der Jagd nicht Fallstricke enthalten, die man besser nicht auf Fotos im Internet dokumentieren sollte, sofern keine glaubhafte Abstreitbarkeit besteht.
  24. Habe mir jetzt das ganze Urteil durchgelesen, muss sagen, in der Form war mir das nicht bewusst. Es ist also, Volljährigkeit vorausgesetzt, völlig ok jemanden ohne waffenrechtliche Erlaubnis mit auf den Schießstand zu nehmen und dort unter eigener Aufsicht schießen zu lassen. Ihm aber vorher zu Hause die Waffe und die damit verbundenen sicherheitsrelevanten Eigenheiten zu erklären und ihm dabei die Waffe in die Hand zu geben, geht nicht, weil das schon ein Überlassen/Erwerben wäre. Vom fotografieren mal ganz abgesehen. Als ich klein war wurde ich mal im Tierpark mit einem Löwen fotografiert. Mir war nicht bewusst, dass ich da im zarten Alter von vielleicht 4 bereits einen Löwen erworben habe. BTW. wie ist denn der Fall aus dem Urteil überhaupt den Behörden bekannt geworden? Hat der Wald tatsächlich tausend Augen? Und warum hat die Zeugin ein so viel besseres Gedächtnis als der Bundeskanzler?
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