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Als Jäger würde ich mir die Erben-WBK gleich sparen und das Ding einfach so eintragen lassen (sofern LW) und falls KW ggf. einen Voreintrag machen lassen und das Teil in den normalen Bestand aufnehmen lassen. Geht natürlich nicht so einfach bei Überkontingent.
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Zum sportlichen Schießen nicht, aber zum Testen, Einschießen o.Ä. schon.
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Das ist aber was anderes, als wenn ein Sportschütze und Jäger seine Waffen abwechselnd für beide Bedürfnisse nutzt. Sein Bedürfnis zum Waffenbesitz ist ja in der Jagd und im sportlichen Schießen begründet. Die stehen in einer WBK, welche den Besitz als rechtskonform dokumentiert. Für welchen Bedürfnisgrund welche Waffe erworben wurde steht da nicht drin und die Bedürfnisregelung im WaffG trennt da auch nicht, denn die Tätigkeit geschieht ja aufgrund eines vorhandenen und bestätigten Bedürfnisses (Sport oder Jagd). Anderenfalls müssten ja bei Wegfall eines der beiden Bedürfnisse alle darauf erworbenen Waffen abgegeben werden. Das trifft aber nur auf solche zu, die auf das weiter bestehende Bedürfnis nicht hätten erworben werden dürfen z.B. eine vom sportlichen Schießen ausgeschlossene Waffe bei Aufgabe der Jagd. Mir ist ein Fall bekannt, wo ein befreundeter Jäger, der seit zig Jahren keinen Schießsport mehr betreibt und auch in keinem Schützenverein mehr ist, aufgefordert wurde, seine Gelbe abzugeben und die darauf befindlichen Waffen in die Grüne tragen zu lassen.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Was ist nochmal der Job der Polizei? Wie meint sie das? Regt sie die Gründung von Bürgerwehren an? Oder sollen sich Zivilgesellschaftende als Helfer der VP melden? -
Nein, eben nicht. Jedenfalls nicht so, dass man anhand von klar erkennbaren technischen Merkmalen eine sichere Zuordnung treffen könnte. Sonst würden ja auch nicht einige Händler teure Feststellungsbescheide vom BKA anfertigen lassen.
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@frosch klingt logisch und ich würde es auch so einordnen, nur ist das weder Gesetz noch sonst wo so eindeutig niedergeschrieben.
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So isses. Ohne Feststellungsbescheid ist die Zuordnung schwierig. Das BKA schreibt zwar, dass mit den Nicht-Dual-Use Geräten solche gemeint sind, die explizit nur für die Verwendung auf Waffen hergestellt wurden, für Miltär und so, aber dass ist schon recht schwammig. Das ist klar. Mein ZF bleibt auf dem Gewehr, das Wärmebild wird mittels Adpter bei Bedarf montiert. Wobei auch in der von dir genannten Kombi (ZF+NSG) beides ohne Waffe ja nicht in den Schrank müsste, wenn es sich um ein Dual Use handelt. Eben, der in meinen Augen größte Fallstrick ist, dass irgendwer sagen kann: "das ist aber gar kein Dual Use". Das BKA hat ja in seinem Leitfaden geschrieben, dass Dual Use Geräte für "Sportoptiken" (was immer die darunter verstehen", Spektive und Fotoapparate verwendet werden und dafür auch vorgesehen sind. Mal im Ernst, kein Hersteller baut so ein Ding damit man es an ein Spektiv macht und niemand würde sowas dafür kaufen. Wozu auch? Um mit 40x Vergrößerung auf einen paar cm entfernten Bildschirm zu gucken?
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Händler oder Hersteller? Hersteller, meist ja nicht in Deutschland ansässig, geben sich meines Wissens nicht mit solchen Definitionen ab, schließlich würde das ja nur hier gelten. Und der Händler kann ja nicht einfach sowas bestimmen bzw. hätte das wenig Aussagekraft. Importeure und Großhändler haben ja für ein paar Geräte BKA-Feststellungsbescheide erstellen lassen, aber natürlich nicht für alles. Man könnte sich natürlich an den darin betrachteten Kriterien orientieren, was Genaues ist das aber auch nicht. Und Händler, die keine Jäger sind oder anderweitig eine Erlaubnis für verbotene Gegenstände haben, dürften ja theoretisch gar nichts anderes als Dual Use verkaufen oder überhaupt im Laden haben und alle anderen dürften nur an Jäger verkaufen, was ohne Dokumentation wenig Sinn macht. Für mich ist es da ein bisschen schwer eindeutig festzustellen, ob mein Lahoux Clip 35 (baugleich Guide TA435) ein Nachtsichtgerät für Waffen ist oder Dual Use und damit ob es in den Schrank muss oder im Rucksack bleiben darf. Klar, die Tatsache, dass eine Augenmuschel mitgeliefert wurde deutet schon auf Dual Use hin, aber von einer rechtsicheren Einordnung ist das weit entfernt, auch wenn der Händler sagt: "klar ist das Dual Use"
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Auch wenn ich mich jetzt hier als völlig bescheuert oute, ich weiß es wirklich nicht und hoffe, mich kann irgendwer erhellen. Es gibt ja 3 Kategorien von Nachtsicht/Wärmebilgeräten, was auch das BKA ganz gut erklärt hat, für mich aber nicht vollständig: Nachtzielgeräte=topverboten für jeden Nachtsichtgeräte für Waffen=verboten mit Ausnahme für Jäger, müssen im Waffenschrank gelagert werden, Nichtjäger dürfen damit nicht umgehen Dual Use Geräte, die auch ohne Waffe zu gebrauchen sind, aber mittels Adapter an Waffen montiert werden können= für jedermann erlaubt, aber nur Jäger dürfen die Teile an Waffen montieren. Gibt es etwas eindeutiges, woran man rechtssicher festmachen kann zu welcher Kategorie ein Gerät gehört, ohne, dass es dafür einen Feststellungsbescheid vom BKA gibt? Müssten nicht normalerweise alle Geräte die nicht unter Dual Use fallen beim Erwerb irgendwie registriert werden? Diese dürften ja dann eigentlich auch nur gegen Vorlage des JS überlassen werden. Oder fällt grundsätzlich alles, was in D in einem offiziellen Geschäft gekauft werden kann, unter Dual Use? Denn anderenfalls dürfte ja auch nicht einfach irgendein Händler Umgang mit diesen Gegenständen haben.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nö, aber eine prozentual kleine Minderheit kann schon ne Menge Ärger machen. 1% der Einwohnerzahl von Berlin könnte schon richtig Schaden machen. Und dann wären immer noch selbst die meisten "Importierten" brav. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Kennst du den Kontext, in dem er das gesagt hat? Es ist eine üble Angewohnheit der Linken, eine andere Position dadurch unmöglich zu machen, dass man dem Gegenüber etwas unterstellt, was er zwar so nicht gesagt hat, aber leicht als falsch identifizierbar ist. Macht Habeck andauern, aber nicht nur der. Leider ist das hier im Forum auch schon eine recht beliebte Methode geworden. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich trage immer ein Messer "Laguiole" bei mir. Die Klinge ist nicht arretiert. Damit zuzustechen würde mit großer Wahrscheinlichkeit großes Aua an meiner Hand verursachen. Mit einem Teelöffel oder gar einem Bleistift lässt sich dagegen ganz hervorragend in einen Körper stechen. Nunchacos werden im Waffengesetz "Würgerholz" genannt, versuch damit mal jemand zu erwürgen. Das geht mit nem Laptopladekabel besser. -
Mag sein, mir ist nur nicht klar, wie man damit schlagen will.
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Da könnten sich die Gutachter streiten.....(für viel Geld) Zum schlagen ist der Griff kaum geeignet, da ist irgendwie ein Gewehr im Weg. Ich würde eher denken, dass der dafür gedacht ist, dass man die Kanone nach dem Schuss nicht gleich fallen lässt und sich ggf. eher die Finger bricht.
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Wenn es dieses Statement so überhaupt gegeben hat. Möglicherweise hat der Schreiberling es auch einfach nur relutiert.
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Meines Wissens kommt das aus dem Berner Artenschutzabkommen, welches von D ratifiziert wurde und dessen Regelungen daher in nationales Recht Einzug gefunden haben.
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Wie kann man sich diese Außenwirkung vorstellen? Wenn ich auf die Jagd gehe sieht normalerweise niemand meine Waffe, außer ich geh mit nem Kumpel und wir fahren in einem Auto. Ist das so? Also kannst du das aus eigener Erfahrung bestätigen? Ich habe so eine Aussagen nämlich noch nie von einem anderen Jäger gehört, egal wie alt die sind, wie lange sie schon jagen und was sie selbst so mit sich rumschleppen. Maximal gibt es einen Austausch über Vor und Nachteile, meist aber nicht mal das, weil es schlichtweg niemanden interessiert.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Also wenn ich mir die Berliner Polizeipräsidentin so ansehen... Und dann nutzt das ja auch nix, wenn die Gerichte nicht entsprechend Recht sprechen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Polizei stellt fest, dass am Bahnhof regelmäßig Gewaltdelikte stattfinden, die zu verhindern eigentlich ihr Job wäre, und denen fällt nichts besseres ein, als ausgewählte Gegenstände zu verbieten? Ich sehe da ein grundsätzliches Problem, nämlich die Kapitulation vor den Zuständen. Und ich bin mir sicher, jeder bei der Polizei und den übergeordneten Stellen weiß, wie man es besser machen könnte, nur fehlt der Wille. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
So ähnlich. Jegliches Messerführverbot muss in die Rundablage. Solch schwachsinnige Symbolpolitik bringt exakt Null an Sicherheit und verschafft lediglich braven Bürgern Ärger. Diejenigen, die kein Problem damit haben jemand anders verbotenerweise einen scharfen Gegenstand in die Rippen zu jagen, haben auch keine schlaflosen Nächte, wenn sie ein verbotenes Messer in der Tasche haben. Oder sie stechen halt mit einem noch nicht verbotenen zu, auf das dieses dann auch verboten wird und sie sich einen Schraubenzieher zulegen. -
Finnland - Regierungsprogramm: Schießstände, Bleiverbot, Reservisten
sealord37 antwortete auf Elo's Thema in Waffenlobby
Eine teure Abschreckung, mehr nicht. Was macht man damit, wenn der ebenfalls atomar aufgestellte Nachbar eine vorgelagerte Insel besetzt oder eine kleine Grenzregion, von der er behauptet, dass er da seine Landsleute vor Übergriffen schützen müsse? Geh davon aus, dass der auch weiß, die Reaktion nicht die sofortige Verglasung seiner Hauptstadt sein wird. -
Sicher? Ich dachte immer nur die Blutprobe wäre ein gerichtsverwertbares Beweismittel. Wie ist das bei einem Unfall, da reicht dann auch die AAK?