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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
sealord37 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Da liegt dann der Unterschied aber immer noch in der glaubhaften Abstreitbarkeit. Wenn der Schlüssel weg ist, gibts nix abzustreiten, dass der Code irgendwo aufgeschrieben rumlag muss erstmal jemand beweisen. Wenn alle Schlüssel da sind und der Schrank trotzdem unbeschädigt aufgebrochen wurde wird es auch Fragen geben, aber es ist ja nicht unmöglich, dass ein Egon Olsen Nachkomme so ein Ding aufkriegt. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
sealord37 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Ist es das? Bei mir sind alle wichtigen Codes, Pins, etc nur an einem Ort gespeichert: in meinem Kopf. Nicht alle würden mir immer sofort einfallen, aber dann lassen sie sich herleiten, aber nur von mir. Nicht zu Unrecht ist meine Frau darüber besorgt, denn wenn ich mal nen großen Stein auf den Nüschel kriege, siehts schlecht aus. Sie selbst hat ie meisten ihrer Codes aufgeschrieben, nur den vom Waffenschrank, den hat sie auch nur im Kopf. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ein paar bestimmt, aber das sind dann vermutlich die mit noch ein paar Windungen mehr. Es gibt nur so wahnsinnig viel unfassbar blöde.... Zumindest in Berlin. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Da fallen mir immer die lustigen Hochzeiten/Feiern in deren Heimat ein. Wo die, ohne besoffen zu sein, mit der Kaschi in der Luft rumballern. Manchmal nicht nur in der Luft. Die Frage ist schnell beantwortet. Hast du ja auch getan. Wobei hier tatsächlich davon auszugehen ist, dass man das reine schießen mit dem Gaspüster in die Luft als Lappalie betrachtet und dafür keine Ressourcen vergeuden will. Früher hat es ja auch niemanden gestört. -
Vor allem können sie kaputt gehen, absichtlich wird niemand eine Phase abstellen. Sollte im Netz eine Phase ausfallen, trennt mein E3DC automatisch das Netz ab. Ist aber ne Einstellungssache, kann auch anders einstellen.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Mach dir mal um mein Weltbild keine Sorgen. Wenn ich lese, wie du meine Posts verstanden hast und welche absurden Vergleiche du dazu bringst, bin ich nicht sicher, ob es Sinn macht dir sowas Komplexes zu erläutern. Ich da ist es erfolgversprechender meinem Hund das Lesen beizubringen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich rede von solchen, die z.B. an Silvester auf andere mit Feuerwerkskörpern und Schreckschusswaffen schießen. Wenn da noch jeder zweite was echtes hätte.... Wie gut das mit dem wegsperren klappt, sieht man ja -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Naja, die Vorstellung, dass Leute, die so blöd sind, dass ich ihnen noch nicht mal ein stumpfes Buttermesser in die Hand geben würde, auf der Straße mit ihrer Kanone rumspielen gefällt mir auch nicht. Gibt einfach zu viele Deppen. Was die Idee betrifft, dass ein Volk sich mit den üblichen Waffen gegen durchknallende Herrscher verteidigen können betrifft, das kannste wohl auch vergessen. Ein handelsübliches AR-15 ist nicht viel gegen einen Schützenpanzer. Zur zeit der Gründerväter der USA war der qualitative und quantitative Abstand der möglichen Bewaffnung zwischen Herrschern und Volk noch nicht so groß wie heute. -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
sealord37 antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Nein, genau das tut sie nicht. Es wird in der Norm lediglich eine Verankerungsmöglichkeit gefordert, welche zu prüfen ist, das Schutzniveau wird davon nicht berührt. Welches LKA weist darauf hin? Hast du die Norm gelesen oder nur den Auszug des Tresorhändlers? Sorry für OT, hatte nicht gedacht, dass in dem Punkt noch was unklar ist, im alten Thread ist eigentlich alles geklärt worden. -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
sealord37 antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Was wäre zu beweisen? Dass ein Behältnis nicht mit 50kN verankert sein muss um die Norm zu erfüllen? Hast du die Norm gelesen? -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
sealord37 antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Richtig, denn der Logik nach würde es schon passen, dass der Partner nicht auf das Magazin oder auch das Nachtsichtgerät zugreifen darf. Allerdings steht in der AWaffV nur gemeinsame Aufbewahrung für berechtigte ist zulässig. Da ist nix differenziert. Klar könnte man annehmen, dass sich daraus ableiten ließe, dass Frau Sportschützin nicht auf das NSG des Jägers Zugriff haben darf (auch wenn sie das Teil problemlos im Laden kaufen könnte). Aber dann dürfte der Jäger mit nur Langwaffen auch keinen Zugriff auf die KW und die entsprechende Mun der Ehefrau haben. Schließlich hat er ja keine eingetragene KW. Kann man sicher weiter ausführen.... -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
sealord37 antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
mit dem Nuller hab ich korrigiert und das mit der Befestigung ist ausreichend geklärt, den Thread kannste dir selber raussuchen. Was die Magazine betrifft, hab ich von Altbesitz vor dem Stichtag geschrieben, da ist es eben nicht so eindeutig, aber ja, ich habs vorsichtshalber auch im 1er. Ob das nötig ist hab ich vor geraumer Zeit per mail bei der Behörde nachgefragt, bislang keine Antwort. Hab ich so nicht geschrieben, lediglich auf deine Fehleinschätzung bzgl. einer Verankerungspflicht hingewiesen, mit Hinweis, dass nicht alles was du so schreibst automatisch richtig ist. -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
sealord37 antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Das wird bei einem gemeldeten Magazin bzw. mit Ausnahmegenehmigung nix möglicherweise nutzen. Ist jedenfalls zu erwarten, dass die Kontrolleure davon wissen und das mit kontrollieren. Wenn sie allerdings nur einen NWR-Auszug haben, was auch möglich ist, dann nicht. Bei uns ist es nicht unüblich, dass die Behörde (ca. 100km entfernt) einfach den Dorfsheriff vorbeischickt. Der weiß normalerweise gar nicht was ihn erwartet und will nur WBK und die dazugehörigen Waffen sehen. -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
sealord37 antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
AWaffV steht was in welchen Schrank darf. 1.2.4 bis 1.2.4.2 sind die Nachtsichtgeräte und 1.2.4.3 ff sind die Magazine -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
sealord37 antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Stimmt, Nuller geht tatsächlich nur bis 1.2.4.2 -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
sealord37 antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Also wenn, dann reicht der Nuller. Aber da das Magazin (Erwerb vor Stichtag und Meldung ) "für die betreffende Person nicht verboten ist", ist das nicht ganz so sicher. Und nimms mir nicht übel, aber auch wenn du immer sehr selbstsicher in Rechtsfragen hier schreibst und sicher rauch ne Menge Ahnung hast, nach dem Quatsch, den du vor ner Weile bzgl. der Befestigung hier genauso vehement vorgetragen hast, interpretiere ich in deine mitunter schon fast dogmatisch vorgetragenen Rechtsauffassungen nicht mehr allzuviel rein. Und nebenbei ist es schon die Idee, im WaffG könnte irgendwas eindeutig sein, recht abenteuerlich. -
Magazin als verbotener Gegenstand bei gemeinschaftlicher Aufbewahrung
sealord37 antwortete auf HamsterOfDeath's Thema in Waffenrecht
Wäre tatsächlich was, was man mit der Behörde klären sollte. Gibt ja noch mehr Konstellationen, wo ähnliche Problematiken auftreten können. Person A hat ein LW-Magazin >10 Schuss, Erwerb vor dem Stichtag und auch angemeldet. Hier ist bis heute nicht eindeutig klar, ob das Magazin überhaupt in den Schrank muss und wenn ja, wäre dann die gemeinschaftliche Aufbewahrung noch zulässig? Oder Person A hat als Jäger ein Nachtsichtgerät im Schrank, person B ist nur Sportschütze. -
Verdachtsunabhängige Kontrolle: Habe ich mich falsch verhalten?
sealord37 antwortete auf Freischütz's Thema in Waffenrecht
Und das sind ALLE die nach 1143 einen Widerstandsgrad bescheinigt bekommen haben. Die Norm beinhaltet bei der Prüfung ja auch den Aufbruchsversuch. Wenn auf der Plakette des Schranks steht, dass er Widerstandsgrad 1 hat, dann hat er den, ob er angedübelt ist oder nicht. Natürlich nur, solange man nicht selber was dran verändert hat. Insofern kann ein Tausch des Schlosses gegen ein anderes schon ein Problem sein, selber ein Loch zum befestigen reinbohren ebenfalls. Dem WaffG ist also mit einem solchen Schrank als Mindestvoraussetzung für die Aufbewahrung nach §36 ab Abs. 3 erstmal genüge getan. Aber der Abs 1 schreibt eben auch vor, dass die erforderlichen Vorkehrungen gegen Abhandenkommen zu treffen sind. Und da ist es wie auf hoher See, wird das Ding geklaut und hatte nur 50kg, wird irgendwem die Idee kommen, dass das absehbar war und eine Verankerung erforderlich gewesen wäre um es dem Dieb schwerer zu machen. Vor allem, wenn herstellerseitig in der laut Norm mitzuliefernden Verankerunganleitung darauf hingewiesen wurde. Vielleicht auch nicht. Das hat aber nichts damit zu tun, ob der Schrank die Norm erfüllt, denn der Widerstandsgrad ist von der Verankerung unabhängig. -
Verdachtsunabhängige Kontrolle: Habe ich mich falsch verhalten?
sealord37 antwortete auf Freischütz's Thema in Waffenrecht
Nur steht das so nicht in der Norm. Hatten wir aber in dem anderen Thread schon geklärt. Vorgeschrieben ist ein Schrank mit Widerstandsgrad 0/1, den hat der auch wenn er noch auf dem LKW steht. Die Norm schreibt lediglich einen befestigungspunkt am Tresor vor, der seinerseits 50KN abkönnen muss. Ob im Falle dass der Schrank geklaut wird, irgendwer der Meinung ist, dass du nicht alles getan hast, um die Wegnahme zu verhindern ist natürlich trotzdem möglich. Bei einer Kontrolle wäre das aber keine Beanstandung, wenn es nicht gerade ein Schrank ist, den man sich unter den Arm klemmen kann. Zumal ja die Verankerung verglichen mit dem Gewicht das kleinste Hindernis beim wegnehmen ist. Die muss schließlich nur einmal abgerissen werden. -
Verdachtsunabhängige Kontrolle: Habe ich mich falsch verhalten?
sealord37 antwortete auf Freischütz's Thema in Waffenrecht
Dann schreibst du, dass du einen der Beamten kennst, bzw. schon gesehen hast und weißt, dass das seine Ordnung hat. Dann ist dein Wissen falsch. Schaden kann es aber trotzdem nicht und im Falle, dass dir der Schrank entwendet wird, kann dir keiner versuchen nen Strick draus zu drehen. Das erspart dir schlaflose Nächte, wenn du schon wegen nem Ausweis nervös wirst. -
Sind paar schöne Bilder dabei. Das hast du in der Tat falsch gelesen als Ausländer. Da steht "reiste aus" nicht "reisste aus". Der Hund hat also einen Ausreiseantrag gestellt, der dann erst ewig liegengelassen wird , dann vom MfS und unzähligen anderen SED-Regimeorganen geprüft wird. Geprüft darauf, ob man dem ausreisewilligen Flippo vielleicht die Hundehütte wegnehmen kann oder ihm die Welpen wegnimmt und ihn ausbürgert und was Mielkes Brüdern im Geiste noch so alles einfällt im Namen von Frieden und Sozialismus.
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Was soll daran rechtswidrig sein? Dumm, ja. Stilistisch wie von ner sechsjährigen Tochter eines Grünenfunktionärs oder Alkoholikers. Ansonsten eher zur Belustigung als zum aufhetzen geeignet. Ihr müsst auch bedenken, dass ist nicht im Großraum Köln oder Hamburg, sondern in Thüringen. Da wissen die Leute sowas einzuordnen und können ihre Schlüsse auf den Urheber ziehen. Richtig, auch das wäre legitimer Protest. Nur weil in dem Punkt von unserer Junta Grundrechte wie Meinungs und Demonstrationsfreiheit untergraben werden, muss man sich die Jacke nicht selber anziehen.
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Als Jäger würde ich mir die Erben-WBK gleich sparen und das Ding einfach so eintragen lassen (sofern LW) und falls KW ggf. einen Voreintrag machen lassen und das Teil in den normalen Bestand aufnehmen lassen. Geht natürlich nicht so einfach bei Überkontingent.