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sealord37

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  1. Was glaubt der, was es im Erkenntnisfall für einen Unterschied macht, ob absolute oder Regelunzuverlässigkeit? Und vor allem, wozu eine erneute Überprüfung? Selbst wenn Erkenntnisse, die eine Regelunzuverlässigkeit bedeuten noch nicht zu dieser geführt haben, meint der, der SB hätte dann gleich mal die Akten geschreddert? Hat der irgendeine Ahnung, wieviel Sicherheit man gewinnen könnte, wenn man all die Zeit und die Manpower an Stellen einsetzen würde, wo auch mal nennenswert was rauskommt? Es nützt nichts, immer wieder zu prüfen, ob der Wellensittich die Wurst geklaut hat, auch wenn der Hund noch so treu guckt!
  2. Ein befreundeter Jäger hat mir ähnliches berichtet. Allgemeine Verkehrskontrolle, Jägerkluft und Waffe sichtbar: "sind sie Jäger?" "ja, bei der Jagdausübung" "dann angenehme Weitefahrt" Ich wurde bislang einmal nach Waffen gefragt. Der Zoll hat mich nach einem Besuch bei Schwiegereltern in Grenznähe angehalten und wollte einen Blick in meinen Kofferraum werfen. Da saß aber nur der Hund. Dem Beamten ist aufgefallen, dass es ein Jagdhund ist und er hat mich gefragt, ob ich Jäger bin und ob ich Waffen bei habe. Ersteres hab ich bejaht, zweiteres verneint. Mehr wollte er dann auch nicht.
  3. Nutzerhandbuch? Mein Schrank hatte zwei Bedienungsanleitungen dabei, eine für das Schloss und eine für das Trocknungskissen. Eine weitere hab ich mir mailen lassen, die war für die Demontage der Tür
  4. Und dann den schweren Trümmer wieder auf die Sackkarre... Klar ist nicht unmöglich, aber nicht so easyJet wie einen blöden Dübel zu ziehen
  5. Und vor allem, ob die Verankerung überhaupt einen großartigen Zusatznutzen bringt. Einen mehrere hundert kg schweren Schrank zum Auto zu transportieren und das schnell und unauffällig, ist nicht so easy. Daher ist der Aufstellungsort interessanter als ein oller Dübel, den man, sofern es irgendwo in der Nähe einen festen Punkt gibt, mit einen Kettenzug entsprechender Stärke ausziehen kann oder bei schlampiger Montage auch einfach durchsägen. So ist es aus einem Obergeschoss oder Keller schon echt schwierig.
  6. Brandenburg, südlich Berlin, in meinem Fall Landkreis Dahme-Spreewald, aber die Behörde ist noch für mehrere Kreise zuständig.
  7. Das denke ich auch. Deshalb wäre es gut die ganze Norm mal zu sehen, möglicherweise werden 2 Dinge normiert: das Behältnis und die Art der Aufstellung. Das Gesetz fordert aber nur ein Behältnis, welches der Norm entspricht.
  8. Bei Neu WBK Anwärter ist es hier üblich, dass die vor Ausstellung der WBK den Schrank inspizieren und dokumentieren. Wenn das für gut befunden wurde kriegst du die WBK,sonst nicht.
  9. Seit das Auto ansonsten immer nervend piept.... ok, für bestimmte Zwecke hab ich so Schnallen zum Überbrücken (Wald). Ich weiß worauf du hinaus willst, aber mir geht s um die Praxis. Ich hab mir teure, bleifreie Fangschussmun gekauft und mich dabei ertappt, dass ich die KW noch nie zur Jagd mitgenommen habe, obwohl ich mir schon oft gedacht habe: "ab nächstes mal aber". Auch von den mir bekannten Jägern hat kaum jemand mal die KW zum Ansitz dabei, diejenigen, die regelmäßig nachts auf Sauen pirschen teilweise schon. Was es mir schwer macht auch noch die KW jedes mal mitzuschleppen: das jagdliche Gerümpel ist irgendwie immer mehr geworden. War es anfangs das Gewehr mit ein bisschen Mun und im Rucksack ein Kissen, Messer, was zu trinken und ne Stulle.. vielleicht noch Fernglas, so kam dann Zielstock, Wärmebildkamera. Dann der Hund, Leine, Ortung..... Und is ja nicht so, dass man immer nur einen Teil mitschleppen muss, da wird gepirscht und dann irgendwo ein Sitz bezogen oder umgekehrt. Jetzt noch ne Kurzwaffe? Ich kann doch nicht mit ner Schubkarre zur Jagd gehen! Früher bei den Safaris hatten die wenigstens immer noch ein paar NTräger die ihr Zeug schleppten.
  10. Bei soviel OT ist eine rein neugierige Frage sicher erlaubt: Nehmt ihr immer eine Kurzwaffe mit zur Jagd? Falls ja, wie oft passiert mit der irgendwas anderes, als das sie schwer am Koppel hängt?
  11. Strafrechtlich müsste ich die Gefahr des Abhandenkommens aber schuldhaft verursacht haben, das wird aber schwierig, wenn sich landauf, landab die Waffenbehörden mit dem lose stehenden Tresor zufrieden geben und darauf eine WBK erteilen.
  12. Ja, das ist die Frage, die der Herr offen gelassen hat. Möglicherweise hätte er sonst auch beantworten müssen wo die Dinger dann gelagert werden sollen. Aber wahrscheinlich wollte der Typ einfach nur mal was sagen...
  13. Ich merke aber auch, wie du den ersten Teil meines Posts unkommentiert gelassen hast. Ich geb dir recht, es kann in diesem Zusammenhang irgendwann mal zu einem ganz komischen Urteil kommen, hatten wir ja schon mal kurzzeitig bei den Halbautomaten für Jäger. Aber letztlich würde es, wenn die vorschriftsmäßige Aufbewahrung nur bei verankerten Tresor gegeben ist, bedeuten, dass momentan locker die deutliche Mehrheit der LWB ihre Waffen nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt. Und auch, dass die Behörden das so billigen. Kann gut sein, dass in einem zukünftigen Verfahren das genauso festgestellt wird und Tresore grundsätzlich zu befestigen sind, aber jemandem bei der derzeitigen Praxis eine schuldhaften Verstoß vorwerfen und entsprechend verurteilen wird nicht klappen.
  14. Inwiefern? Weil er theoretisch 2 Schränke öffnen müsste und noch nen Moment basteln? Könnte man nicht vermuten, dass ausgerechnet diejenigen, die vielleicht am ehesten geneigt wären, ihre Waffen für unlautere Dinge einzusetzen, auch am ehesten vergessen, den Verschluss in den anderen Schrank zu legen? Sorry, aber das ist die mit Abstand blöderweise Idee, gleich nach dem gelb lackieren.
  15. Wie genau meint er das? In getrennten Tresoren im selben Haus? Also als Schutz gegen Diebstahl, sodass der Einbrecher zwei Schränke raustragen muss? Oder ein Teil auf der Polizeiwache, damit den Besitzer nicht beim Anblick seines HA die plötzliche Mordlust packt?
  16. Sind aber auch nur ~570kg eventuell gefordert, ob überhaupt da müsste man mal die komplette Norm lesen, sind laut der verlinkten Seite aber 50kn. Das ist was ganz anderes.
  17. Das würde, wenn man annehme würde, dass nur ein 5t verankerten Tresor eine ausreichende Aufbewahrung darstellt, jede Aufbewahrung in einem unverankerten Tresor eine Straftat wäre. Denn dieser Logik folgend, hätte man ja die Waffen nicht ausreichend gegen Abhandenkommen gesichert. Da wäre aber die Langeweile an den Gerichten schnell vorbei.... Nebenbei müsste es bei den Waffenbehörden richtig rappeln, denn die haben ja dann jahrelang WBKs ausgestellt, obwohl sie wussten, dass die Beantrager ihre Schränke lose stehen haben. Die fehlende Befestigung jedesmal übersehen würde komplette Blindheit voraussetzen, was auch nicht gerade für den Job qualifiziert. Ja und was bedeutet dann so eine Aussage eines Ministeriums, dass Tresore nicht verankert werden müssen, wenn Waffen drin liegen? Ist das dann schon Billigung von Straftaten bzw. Aufforderung?
  18. Es müsste sich ja daraus ergeben, dass die Verankerung der Wille des Gesetzgebers war, also vorgeschrieben ist. Dann dürfte anderenfalls keine WBK erteilt werden, wenn die Verankerung fehlt, das sollten die Behörden ja dann wissen. Die negativen Antworten der Ministerien lassen aber vermuten, dass dem nicht so ist. Thüringen sieht das allerdings anders.... Meine Befürchtung ist, dass man das Thema nochmal anfassen wird und vielleicht gibt es dann im nächsten Step eine Verankerungspflicht. Deshalb schrieb ich von "schlafende Hunde wecken".
  19. Gibt es Nuller oder Einser Schränke denn überhaupt so leicht? Klar, 1000kg haben die alle nicht, aber ob in einem Verfahren tatsächlich rauskäme, dass ein leichterer Schrank grundsätzlich auf 5t zu verankern ist, ist fraglich. Denn abgesehen davon, dass davon nichts im Gesetz steht und fast alle Ministerien anderslautend geantwortet haben, müsste der Umstand, dass ein Schrank nicht verankert ist, doch wenigstens mal bei einer Überprüfung und sei es zur erstmaligen Erteilung der WBK, wo die bei uns den Schrank recht genau inspiziert haben zu entsprechender Beanstandung gekommen sein. Und sowas sollte sich dann normalerweise in der gängigen Genehmigungspraxis der Behörden widerspiegeln oder zu einem Verfahren mit entsprechendem Richterspruch führen.
  20. Schwer zu schätzen, aber wenn 5Mio legalen Waffen, 20-40Mio Illegale gegenüberstehen sollen, werden es nicht soo wenig sein. Positiv keine. Negativ werden die Illegalen gerne angeführt, um den Legalen das Leben schwer zu machen. Zwar sind die keine Hilfe, aber man kann ruhig zur Kenntnis nehmen, dass die da sind. Und dass eine Entwaffnung der LWB maximal ein schwacher Propagandaerfolg wäre, der dann aber auch nur einmal auszuspielen geht.
  21. Halte ich für ein Gerücht. Da wird ein guter Teil fett grinsen, dass er für "Nichtwaffenbesitzer" gehalten wird.
  22. Wie schätzt du denn die Chancen dafür ein? Wobei mir persönlich das vollautomatische Schießen auch zu teuer wäre.
  23. Was ist daran jetzt pragmatisch? Das ist einer der dämlichsten Vorschläge, die ich bis jetzt gehört habe.
  24. Packst du geladene Waffen ein und legst sie ins Auto? Zerlegst du Waffen, die noch geladen sein könnten? Gehst du mit geladener Waffe zum Streckelegen? Fährst damit Auto? Machst andere Sachen, wo nicht zu erwarten ist, dass du schießen musst/willst? Irgendwelche Kraxeleien, wo die Gefahr besteht, das du stürzen könntest?
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