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Zum Glück alles Dinge, die bei uns nie möglich wären....
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Nicht nur das, auch Frauen waren nicht so besonders frei. Und alle die weniger besaßen. Und alle, die bei einem mächtigeren in Ungnade waren. Im Grunde sind diese naiven Träumereien von einem Zusammenleben ohne sich an die Zeit und die Gegebenheiten anpassenden und von legitimierter Stelle beschlossenen Regeln nichts anderes als Anarchiegespinne.
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Hab ich mich wohl bisschen doof ausgedrückt. Nachweis für die Behörde ist die Bescheinigung vom Verband, also dem BDS. Der will von Einzelmitgliedern grundsätzlich ein Schießbuch mit abgestempelten Terminen sehen und stellt dann die Bescheinigung aus. Ob die Stempel von einem DSB oder BDS Stand, einem jagdlichen oder kommerziellen Stand sind, ist denen egal. Zumindest in unserem LV.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Warum kommt mir das nur so bekannt vor? Sind wir alle feindlich-subversive Elemente? -
Warum auch, dein JS ist doch Bedürfnis genug. Meine Frau und ich sind BDS-Einzelmitglieder und schießen auf verschiedenen Ständen, da ist dann das Schießbuch der einzige Nachweis für die schießsportliche Betätigung.
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Heißt das, ich muss mir auch eins kaufen?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Gute Frage, allzu oft kommt es bestimmt nicht vor, dass jemand einen ungeöffneten Waffenschrank mitnimmt. Es ging ja um @ASE Interpretation von "Abhandenkommen verhindern", was zur Dübeldiskussion geführt hat. Wobei sich auch gleich die Frage stellt, Munition muss ja auch gegen "Abhandenkommen" gesichert sein, darf aber in einem einfachen Stahlbehälter gelagert werden. Wenn man aus der Norm und der darin erwähnten Verankerungsanleitung schlussfolgert, dass ein Nuller oder Einser Schrank gesichert werden muss, um dem §36 Abs.1 WaffG zu genügen, dann müsste das ja für die ebenfalls im gleichen Absatz erwähnte Mun auch gelten. Nur, dass das in einer besseren Sparbüchse noch weniger Sinn machen würde. Also ja, Urteile von vergleichbaren Fällen wären interessant. Beherrscht jemand dieses Google? -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Haben ein bisschen zur Dübelproblematik recherchiert. Ist kompliziert und alle haben ein bisschen Recht. Eine Verpflichtung zum verankern gibt es so nicht, auch nicht aus der Norm, schon gar nicht mit einer definierten Auszugskraft für den Dübel. Die Norm bewertet bei freistehenden Wertschutzschränke nur den Schrank selbst, was die Klassifizierung angeht. Der Schrank erfüllt also die Norm und hat den genannten Widerstandsgrad oder nicht, egal, ob er an die Wand geschraubt ist, lose davor steht oder noch im Pappkarton auf im Lieferfahrzeug. Allerdings schreibt die Norm für freistehende Wertschutzschränke unter 1000kg eine Verankerungsmöglichkeit vor, die eben je nach Widerstandsgrad eine bestimmte Kraft aushalten muss. Außerdem schreibt die Norm vor, dass diese Verankerungsmöglichkeiten in einer technischen Dokumentation ersichtlich sein müssen und der Hersteller eine Anleitung für die Verankerung mitliefern muss. Was aber offenbar nicht immer der Fall ist. Diese Konstellation könnte im Falle des Abhandenkommens des ganzen Schranks schon dazu führen, dass der Richter eine Gutachter beauftragt zu prüfen, ob der Schrank mit Verankerung vielleicht noch da stehen würde. Und da wäre die Frage naheliegend, warum der Schrank denn nicht gemäß Anleitung verankert wurde. Die Beweislast, dass es keine technische Doku und keine Verankerungsanleitung gab liegt dann wahrscheinlich beim Angeklagten. -
Also mir drängt sich das nicht auf, viel zu aufwändig. Und kosten tuts auch. Allerdings wäre der Hinweis darauf, dass das gesetzeskonform gehen würde, bei "Mögliche Lösung 3" eine Möglichkeit.
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Andere Frage: Entfällt die Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren eigentlich grundsätzlich wenn man etwa zu der Zeit eine neue Waffe erwirbt und in dem Zuge ohnehin das Bedürfnis für den Erwerb geprüft wird? Wir hatten den Fall in etwa so und daher noch gar keine "regelmäßige" Prüfung gehabt. Damals nach 3 Jahren nicht, weil da die Gesetzesänderung kam und die 5Jahresfrist eingeführt wurde. Und letztes Jahr, als meine Frau dran gewesen wäre, hat sie eine neue KW beantragt und demzufolge sowieso eine Befürwortung vom Verband eingeschickt. Dadurch scheint die Fünfjahresprüfung ausgefallen zu sein. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
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Die Anforderung des Schießbuchs ist ungewöhnlich, normalerweise bekommen die eine Bescheinigung vom Verband und der hat vorher einen Blick ins Schießbuch geworfen. Dass du keinen Überblick über die geforderten Schießtermine mit den dazu geforderten Waffen hast ist schlecht. Zeigt aber, wie vieles andere auch, dass die Kenntnis des WaffG nach all seinen Änderungen nicht überall verankert ist. Liegt auch daran, dass es wirklich immer komplizierter wird. Mögliche Lösungen: 1. Gespräch mit Verband, die mit der Behörde und dann reicht denen vielleicht die Verbandsbestätigung. Denn letztlich geht die dein Schießbuch nix an, die Kladde vom Verein allerdings schon. 2. Bestätigungen vom Jagdstand besorgen. Ich hab noch keinen gesehen, der nicht auch abstempelt. Allerdings sieht es schon sehr merkwürdig aus, wenn du in deinem Schießbuch jetzt lauter Termine der letzten Jahre hinten dran einträgst. Das gibt Fragen. Gut wäre, wenn du die Schießtermine vom Jagdstand zeitlich passend schon in deinem Buch stehen hast. Ansonsten würde ich ein zweites Schießbuch anfangen und die Termine da drin nachtragen lassen. Kann man besser erklären, eins für den eigenen Verein und eins zum fremdgehen. 3. Wenn alles nicht greift mit der Behörde reden. Erklären, warum temporär nicht mit der .308 geschossen werden konnte und auf eine andere Waffe ausgewichen werden musste. Vielleicht hilft das. Wenn du die .22 nicht geliehen, sondern vor kurzen erworben hättest, wären die ja auch zufrieden.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich hab mir nur ein paar Kommentare durchgelesen und musste gleich nochmal gucken, ob das was ich da lese wirklich in der Zeit steht. Da waren ja mal wirklich vernünftige Aussagen bei. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Stehend aufgelegt, ähnlich wie mit dem Zielstock, nur eben KW -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Darum geht es doch nicht! Es gibt numal Aufstellorte und bauliche Gegebenheiten, die eine ernstzunehmenden Befestigung unmöglich machen. Klar kann man ggf. einen anderen Aufstellungsort wählen, aber das ist dann schon icht mehr so eine Lappalie, dass man es, wenn nicht unbedingt gesetzlich gefordert, nicht einfach lassen würde. Dazu kommt, dass es mitunter auch keinen Sicherheitsgewinn bringt. Einen mehrere hundert Kilo schweren Tresor aus einem Obergeschoss ohne eigene Verletzung ins Auto zu bringen ist zwar nicht unmöglich, aber längst nicht so einfach, wie einen Dübel rauszureissen. Wenn das Ding vielleicht noch im Boden verankert ist, wirds hebelbedingt noch leichter. Sicherheitsgewinn ist im Vergleich zur Aufstellung im OG in dem Fall negativ. -
Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
sealord37 antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Tierschutzrechtlich war er ja offenbar zur Schlachtung mittels "Kugelwaffe" befugt, nur ist waffenrechtlich eine Schießerlaubnis erforderlich, die er offenbar nicht hatte. Das OVG Urteil schildert leider nicht den gesamten Sachverhalt und auch nicht die ganze Begründung des VG, aber es geht hier allein um den waffenrechtlichen Part, welcher das Führen und Schießen außerhalb von Schießstätten zu nicht vom Bedürfnis umfassten Zweck betrifft. Auch ein Jäger darf nicht einfach bei einem Bauern Rinder schlachten, das ist keine Jagdausübung, nicht mal die Weideschlachtung von Gatterwild gehört dazu. Es gibt aber die Möglichkeit für solche Zwecke eine Erlaubnis zu bekommen. In Brandenburg sind auf dem Antragsformular für das Schießen außerhalb von Schießstätten diese Punkte extra angegeben, mit Hinweis auf die nötigen Voraussetzungen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Behörden: weil sie gerne gesetzeskonform handeln und sich Probleme mit der Obrigkeit ersparen wollen Schützen: weil sie gern ihre Zuverlässigkeit und ihre Waffen behalten wollen Gesetzgeber: weil er sich erhofft, durch möglichst strenge Auslegung, als jemand wahrgenommen zu werden, der für Ordnung und Sicherheit sorgt und damit möglichst viele Defizite überspielen kann -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Da niemand bereit ist (und ich auch nicht) Kohle dafür auszugeben, bleibt das alles Spekulatius. Warten wir ab, ob irgendwer mal wegen sowas vor Gericht Schiffbruch erleidet oder ein gegenteiliges Urteil ergeht. Du könntest natürlich in mein Schlafzimmer eindringen und meinen Tresor rausschmeißen, dann schaun wir, ob ich Ärger bekomme. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Da kann ich die vollständige Norm nicht finden, die Tabelle und ein paar Halbsätze sind ein bisschen wenig -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ohne die komplette Norm kannst weder du noch ich sagen, ob das Behältnis die EN1143-1 erst erfüllt wenn es verankerten ist oder über 1000kg wiegt oder nicht. Die AWaffV fordert lediglich die Aufbewahrung in einem Behältnis der Klasse 0/1. Gewichtsangaben beziehen sich lediglich auf die erlaubte Anzahl der Kurzwaffen und die Verankerung ist nicht erwähnt. Daher ist eine Beanstandung nur dann zu erwarten, wenn ohne die entsprechende Verankerung das Behältnis die Norm nicht erfüllt. Das ist zwar das, was du vermutest, aber ohne die komplette Norm lässt sich das nicht beurteilen und die haben wir hier nicht. -
Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
sealord37 antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Was ja ohne weitere Erlaubnis ohnehin nicht zulässig wäre. Mir ist dagegen ein Jäger bekannt, schon Schießerlaubnisse zum töten von Rindern auf der Weide mit der Jagdwaffe bekommen hat. Antrag, Versicherungsnachweis und ab geht's. Ist auch in Brandenburg. Ok, Jäger und nicht Sportschütze. -
Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
sealord37 antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Wenn das jetzt noch zweimal das gleiche Modell ist und der SB damit zufrieden ist, dann trägt er auch Licht in Säcken ins Rathaus -
Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
sealord37 antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Frag ihn doch mal, welches Formular du ausfüllen musst, um das Gewehr von jagdlich auf sportlich umzuwidmen oder für mehrere Bedürfnisgründe einzutragen. Ich meine, es können sich mehrere Personen Waffen teilen, es können mehrere Personen in einem Haushalt auf alle Waffen im Safe zugreifen. Es kann sich jemand ohne waffenrechtliche Erlaubnis einen HA mit 10schuss auf dem Stand leihen, also muss dir das ja auch möglich sein. Und dein eigenes Gewehr soll dafür nicht gehen? Vielleicht, wenn du dir selbst einen Leihschein ausstellst? Das ist doch irre! -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
sealord37 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nein und ich bin auch bei der (Nicht)Verankerung bei dir. Dass jedoch aufgrund der fehlenden Erwähnung der EN 1143-1 im WaffG, die Vorschrift Waffen in dieser Norm entsprechenden Behältnissen gem. §13 AwaffV aufzubewahren ungültig ist, über die Brücke gehe ich nicht. -
Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
sealord37 antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Danach wurde doch was geändert Schon lange nicht mehr. Seit der Änderung dürfen beim Schuss auf Wild nicht mehr als 3Schuss in der Waffe sein, dein Kapazität spielt keine Rolle mehr. Ich glaube der Richter hatte in ALBAs Fall festgestellt, dass jagdlich genutzte HA nicht mehr als 2Schuss im Magazin aufnehmen können dürfen und demzufolge auch Wechselmagazine verboten sind. Das hat aber nur kurz gehalten, dann gabs ne Gesetzesänderung hier der Wortlaut des neues §19c -
Vom Jäger zum Sportschützen und Training für nicht WBK Inhaber
sealord37 antwortete auf GmailNutzer's Thema in Waffenrecht
Interessanter wird es, wenn du die sportlich erworbene Waffe im Holster ins Revier ausführst. Ich bin zwar der Meinung, dass das, wie @Sachbearbeiterschon schrieb, kein Problem ist, aber irgendwer könnte ein Problem daraus machen bzw. es wenigstens versuchen. Im Gesetz steht "beim Schuss auf Wild nur 3Schuss", auf dem Stand schießt du ja nicht auf Wild. Ebenso beim Jagdschutz. Wenn du eine Erlaubnis für Kat. A hast.... Wenn ich mir die auf sportliches Bedürfnis von meiner Frau erworbene Waffe ausleihe, gilt dann plötzlich ihr Bedürfnis als meins? Als ich den Jagdschein gelöst habe und die erste Waffe auf jagdl. Bedürfnis eintragen lassen habe, hat mich die (damalige) Sachbearbeiterin angerufen. Sei meinte, sie sieht gerade ich wäre "zu den Grünen gewechselt" und fragte, ob ich denn sportlich auch weiter unterwegs bin. Was ich bejahte. Darauf meinte sie, da meine Gelbe ja noch jungfräulich ist, könne ich die doch abgeben. Ich hab sie dann gefragt warum ich eine WBK, für die ich ja auch eine Gebühr hingelegt habe, abgeben sollte. "Na die brauchen sie ja jetzt nicht mehr, Jäger können doch einfach auf JS einkaufen und Kw´s gehen eh auf Grün" Sie würde die Gelbe in meine Akte legen und im Bedarfsfall könnte ich die ja wieder bekommen. Hab gesagt, "find ich doof, ist meine Karte, ist bezahlt und bleibt bei mir. Sie riet mir dann aber noch nichts darauf einzukaufen, denn wenn ich aus dem BDS austreten sollte, müsste ich die Karte abgeben. Zu den auf Grün erworbenen Waffen mit "sportlichem Erwerbsbedürfnis" hat sie nichts gesagt, auch nicht, dass ich die abgeben müsste, wenn ich aus dem BDS austrete. Zur Nutzung auf das jeweils andere Bedürfnis werde ich mal per mail nachfragen, denn auch wenn es eigentlich einleuchtend ist, dass eine sportlich erworbene Waffe auch jagdlich genutzt werden darf, kann man sich den Stress wegen Führen Waffe und jemanden der anderer Meinung ist gerne sparen. Wobei natürlich eine Aussage eines SB, der vielleicht nächste Woche nen anderen Job hat, auch nicht so viel nützt. Sollten seitens der Behörde Zweifel an der über Kreuz Nutzung bestehen, muss es ja eine Möglichkeit geben, das jeweils andere Bedürfnis "nachzutragen". Sonst bliebe ja nur noch die Möglichkeit, mir für eine Nachsuche die KW meiner Frau zu leihen und meine zu Hause zu lassen, das ist doch des Irrsinns zu viel. Selbst für deutsches Waffenrecht.