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Was? Das dort ausdrücklich steht "...ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen..." da steht nichts von "durch Vorlage eines persönlich geführten Schießnachweises, der mindestens folgende Daten enthält", oder?
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Der Behörde sollte ein dezenter Hinweis auf den Wortlaut des Gesetzes, genauer § 14 Abs. 4 WaffG, dabei helfen ihren Fehler zu erkennen. Allerdings hat mir gerade neulich auch ein Kollege aus einem Nachbarverein versucht zu erklären, dass sein Präsi ja ganz enge Kontakte zum Ministerium hat, daher verfüge er über ganz heiße Infos was jetzt so kommt... und deshalb hat er für seinen Verein jetzt neue Schießnachweise erstellt, in denen zu jedem Eintrag die WBK-Nr. und die lfd. Nummer der geschossenen Waffe anzugeben sind... auf die Frage, warum außer ihm noch niemand davon gehört habe wurde was von "Geheimsache" und "ganz großes Ding" gefaselt...
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Einerseits kann ich nach Ereignissen wie Hanau zwar verstehen, dass Vereine sich Interessenten genauer anschauen, aber 1,5h Interview ohne eine Waffe in die Hand zu kriegen bei einem Ersttermin sind schon Hardcoe. Das mit dem "zuerst mal 6 Monate Luftpumpe, dann KK, und frühestens nach 18 Monaten GK" hört man leider öfters von manchen DSB-Vereinen. Natürlich schult Luftpistole als Einstieg ungmein, aber das sollte wenn überhaupt ein Tipp sein und keine Pflicht. Und Vereine, die sich eigene, weit über das gesetzlich geforderte, Regeln machen findest Du leider auch bei DSU, BDS und BDMP...
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Wenn Anfänger im Schwarzwalddörfle vollautomatisch schiessen dürfen...
H.S. antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Mein Browser lässt mich nicht mal auf die Seite von diesem "Schwarzwalddoerfle" in Paraguay... 😂 sind da nicht nach 1945 viele der Altvorderen mit entsprechender "Vorgeschichte" hingegangen? -
Nö, nicht mal dann, WENN die Wirksamkeit bzw. Gültigkeit des Impfstatus amtlich begrenzt wird, ist sie aber derzeit noch nicht. Sie sagt höchstens etwas über Infektionsrisiko, Ansteckungswahrscheinlichkeit und Verlaufsrisiko aus. Nehmen wir BionTech... nach 2 Impfungen beträgt das Risiko für einen schweren Verlauf nach einer Ansteckung immer noch 5%... durch den Bosster nach 6 Monaten wird dies etwa um den Faktor 10 reduziert...
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Kann ich, glaube mir... und die Behauptung "Als 2-fach Geimpfter gilt man bis zur Booster-Impfung als ungeimpft" ist schlichtweg falsch. Falls Du diese Aussage zwischenzeitlich revidiert hast... Glückwunsch, ich hab nur den Eingangspost gelesen und mir den Rest gespart.
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Du solltest dringend an deinen Quellen und deiner Allgemeinbildung arbeiten... alternativ könnte es natürlich sein, dass Du bewusst eine Unwahrheit in den Raum stellst und versuchst diese als persönliche Unwissenheit darzustellen.
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Solche Fragen liebe ich ja (und andere bestimmt auch)... Schildere doch einfach möglichst sachlich und emotionslos dein vermeintliches Problem, dann kannst Du auch sachliche Antworten erwarten... aber so?!? "hatte oder hat"... "kann sich auch noch zum guten wenden"... klingt dann tatsächlich eher nach "ich habe da ein (vermutlich selbst gemachtes) Kommunikationsproblem mit dem Hersteller und versuche mal mit vagen Andeutungen hier im Nebel zu stochern, vielleicht springt mir ja irgendjemand bei".
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Angehörig zu sein impliziert ja irgendwie fester Teil von etwas zu sein... zwar hinkt der Vergleich mit § 11 StGB gehörig, aber wenn wir die dort zu findende Definition heranziehen reicht eben die von dir angenommene "irgendwie geartete, auch nur lose Anlehnung" eben nicht aus. Auch und gerade weil sich das waffenrechtliche Bedürfnis ja aus der jeweiligen Sportordnung des Verbandes ableitet, dem der Verein angehört. Zudem ist nicht davon auszugehen, dass ein Verband, der zur Ausstellung eines Bedürfnisses berechtigt ist, dies für Personen tut, die einem Verein oder einer sonstigen Gruppe angehören, die ihm nicht angehören.
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Was ja vielleicht bei einer Pistole noch möglich wäre... aber wer will die min. 15" lange Peitsche sinnvoll in die Tasche stecken wenn es um PCC geht?
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Wobei es schon komisch ist... die Briefankündigung erfolgt wenn die Sendung im Verteilzentrum gescannt und sortiert wird... wenn dann aus der gleichen Zustellung Sendungen ankommen, aber ausgerechnet die Frankonia-Sendung mit dem "unbekannt Verzogen" Vermerk zurück geht stimmt da was nicht. Es kann natürlich auch sein, dass die Frau den Zusteller gebeten hat die Kataloge nicht mehr zuzustellen, weil der Mann da zu viel Geld lässt... 🤣
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Je nach Sportordnung, geschossener Disziplin... und Möglichkeiten auf dem Stand.
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Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
H.S. antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Das würde aber niemand fordern, wenn der bestehende gesetzliche Rahmen genutzt würde und es dadurch gar nicht erst zu Fällen wie Hanau kommen würde. -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
H.S. antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Wer ist Gustl Mollath? -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
H.S. antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Als ehemaliger Mitarbeiter eines Kreisordnungsamtes, der das zweifelhafte Vergnügen hatte im Tagesdienst für NPsychKG zuständig zu sein nur soviel... § 34 NPsychKG - Unterrichtung in besonderen Fällen Ist anzunehmen, daß eine Person infolge ihrer Krankheit oder Behinderung im Sinne des § 1 Nr. 1 sich oder andere durch das Führen von Kraftfahrzeugen oder durch den Umgang mit Waffen gefährdet, so kann der Sozialpsychiatrische Dienst oder die Unterbringungseinrichtung die jeweils zuständige Behörde über die getroffenen Feststellungen unterrichten. Der betroffenen Person ist zuvor Gelegenheit zu geben, sich zu der Unterrichtung zu äußern. Tatsächlich hat in meinen 10 Jahren, in denen ich den Job gemacht habe, weder der SPD noch die psychiatrische Klinik im Ort jemals gebrauch davon gemacht. Gut, nun wissen diese Stellen vielleicht nicht, ob derjenige Waffenbesitzer ist oder tatsächlich Auto fährt, aber man weiß bei psychotischen Menschen, die wegen einer akuten Fremdgefährdung eingewiesen werden ja schon irgendwie um die von ihnen ausgehende Gefahr. Warum also nicht eine Meldung an die beiden zuständigen Stellen (die beim SPD ja sogar i.d.R in der selben Behörde, dem Landkreis, sitzen)? Weil man einem Durchgeknallten, der aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Gefahr für sich oder andere darstellt zwar für 6 Wochen in die Geschlossene packt, aber danach soll er doch bitte keine Unannehmlichkeiten haben, also weiterhin Auto fahren und zur Jagd gehen können, oder wie? Und warum nicht die Abfrage beim SPD, ob beim Antragsteller Erkenntnisse zu einer psychischen Störung oder anderweitig auffällige Sachen vorliegen? So eine Einweisung geschieht i.d.R. nicht leichtfertig, bedarf eines in der Psychiatrie erfahrenen Arztes, eines Verwaltungsmitarbeiters als Antragssteller und eines Amtsrichters als Anordnenden... dann sollte das Ganze doch zumindest eine Überprüfung der persönlichen Eignung zum Waffenbesitz begründen, oder nicht? -
F(l)achgespräch der Grünen über Waffenrecht - Online am 23.03.2021
H.S. antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenlobby
Bei den Gesundheitsämtern ist der Sozialpsychiatrische Dienst angesiedelt... solltest Du also mal Auffällig oder sogar Zwangseingewiesen worden sein, die haben dazu eine Akte. Tatsächlich sehen sogar die meisten PschKGs eine Meldung der Einrichtung an die Behörden vor, aber aus falsch verstandenem Patientenschutz wird das nicht gemacht. -
Folge falscher Bescheinigungen über Tatsachen i.S.d. § 14 WaffG
H.S. antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Ich denke das dürfte insbesondere bei der Beantwortung zu Frage 4 einer der wesentlichen Punkte sein... konnte der Sportschütze bei der Beantragung der Bedürfnisbescheinigung und im Anschluss bei der Beantragung davon ausgehen, dass er Mitglied in einem Schießsportverein (und darüber auch im Verband) war und somit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt hat? Der Rest (Trainingsteilnahmen, Verfügbarkeit Schießstand) dürfte ja unstrittig sein. Oder hat er das Nichtzustandekommen der Mitgliedschaft vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt und hätte daher bei der Beantragung vom Fehlen dieses wesentlichen TBMs wissen müssen? -
Folge falscher Bescheinigungen über Tatsachen i.S.d. § 14 WaffG
H.S. antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Faszinierend... davon abgesehen, dass ich nicht denke, dass es sich dabei um einen "selbstverständlich völlig frei erfundenen" Sachverhalt handelt... würde ich aus den Logik heraus (auch wenn das WaffG nicht immer in sich logisch ist) folgendes denken: 1: Ja, das Ausscheiden ist zu melden. Eine nachträgliche Feststellung der Nichtmitgliedschaft ist analog zu sehen. 2: Ja, die abgegebene Erklärung ist ja inhaltlich falsch. 3: Ja, die erteilte Bescheinigung wird ja rückwirkend unwirksam, da die Erteilungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben. Ob das zusätzlich an das BVA zu melden ist... ??? 4: Wusste der Erlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Antragstellung darum, dass er tatsächlich nicht Mitglied war? Hat er die Befürwortung somit unter Angabe falscher Informationen erschlichen? -
Wenn nicht zu viel Berge und Bäume dazwischen sind... https://www.pmr446-funkversand.de/starcom-wintec-lp-4502/a-1300/?c=345 mit den 2 Watt sollte das reichen für die Entfernung
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Dafür bräuchte es eine Rubrik „schwarze Schafe bei egun & co“
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Klassen bei Wortmarken gibt es auch noch? Wir sind verloren!
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Keiner... weil in D tatsächlich nicht das X5 sondern das X3 nicht mehr vertrieben wird... und auf die Wortmarke haben neben BMW, Leica Camera und Wilkinson Sword auch der Waffenhersteller Voere eine Anmeldung... warum Voere dann aber nicht auch gegen BMW vorgeht ist mir ein Rätsel...
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Vielleicht such ich ja auch nach dem falschen Merkmal... aber die Wortmarke X5 haben nun tatsächlich ein paar Mehr Firmen...
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Auf der Homepage findet man derzeit nur noch X2, X7, X8 Archery und X10 Elite... bis vor kurzem gab es noch ein X5... https://letmegooglethat.com/?q=waffe+x5 Welcher der beiden Hersteller sich jetzt die Mühe macht kann ich natürlich nicht beschwören... aber das eine Produkt nennt sich X-five, das andere X5.