Zum Inhalt springen

H.S.

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    420
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von H.S.

  1. Das WaffG gilt dann sehr wohl, nur wird eben für solche Sachverhalte gerade keine Erlaubnis benötigt... steht so im WaffG und den weiteren einschlägigen Vorschriften... Und zum eigenbtlichen Sachverhalt... kann man ohne Kenntnis des Bescheides der Behörde INKLUSIVE vollständigem Begründungstext tatsächlich gar nichts sagen. Aber den enthält der TE ja bewusst vor.
  2. H.S.

    Neuer IWA Termin

    Ernsthaft?!? Polizei, Zoll, Vollzug und Militär... als Nachweis dient der gültige Dienstausweis?!? Wenn da wenigstens stehen würde, dass man einen Nachweis benötigt für den Einkauf zuständig zu sein, ok, aber so? Da ist jeder aktive Sportschütze mehr Fachbesucher als dieser Personenkreis...
  3. Wieso versucht? Die machen das! Ursprünglich wollten sie ja eine Waffensteuer von 300,- € je Waffe und Jahr einführen, damit sind sie dann ja im Senat gescheitert. Jetzt nehmen sie 139,- € für die jährliche Aufbewahrungskontrolle, 70,- € für eine Nachkontrolle und 50,- € für die 3-jährige Zuverlässigkeitsprüfung. Und ich wette, die werden sich auch einen fetten Tarif für die Bedürfnisprüfung alle 5 Jahre ausdenken.
  4. Aber gleichzeitig dem Bürger das recht auf "gefühlte Gefahr" absprechen, weil laut PKS ja die Gesamtzahl der Straftaten zurückgegangen ist...
  5. Besteht die Möglichkeit, dass ihr Spring-Kits bzw. Tuning-Sets von M-Carbo oder Cajun Gun Works ins Programm aufnehmt?
  6. Für die wo nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind regelt die Passpflicht dann halt der § 3 Abs. 1 AufenthG, so oder so, einen gültigen Pass/Ausweis braucht es, außer in bestimmten Ausnahmefällen.
  7. Echt, woher? Gehen wir mal vom Beispiel Bremen aus, dort werden i.d.R. pensionierte Polizisten eingesetzt um die Aufbewahrungskontrollen durchzuführen. Woher sollen die denn wissen, wer da vor ihnen steht? In der Waffenakte befindet sich meistens ja auch nur eine Kopie des Personalausweises, und kein echtes Foto.
  8. Ääääähm... doch: § 1 Abs. 1 Satz 2 PAuswG Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Und bevor die Frage nach der berechtigten Behörde kommt: § 2 Abs. 2 PAuswG Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind öffentliche Stellen, die befugt sind, zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben als hoheitliche Maßnahme die Identität von Personen festzustellen. Da steht zwar nichts von mitführen, aber sehr wohl etwas zum vorzeigen bzw. vorlegen. Wer seinen Ausweis also nicht bei sich trägt, läuft Gefahr auf dem besagten Platz hinten links nach Haus gefahren zu werden um dort den Ausweis vorzulegen. Die Rückfahrt ist im Preis übrigens nicht mit drin... Und bei einer Aufbewahrungskontrolle dient der Abgleich mit dem Ausweis wohl primär dazu abzugleichen, der die Person die vor dem Kontrolleur steht auch wirklich die zugriffsberechtigte Person ist.
  9. Komisch, das steht in § 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG irgendwie anders... ich lasse mich aber gerne durch die Nennung einer einschlägigen Rechtsgrundlage oder eines Urteils durch ein oberstes Bundesgericht vom Gegenteil überzeugen...
  10. ...könnte man die Kollegen auch freundlich hereinbitten (nachdem man die Dienstausweise kontrolliert hat, wenn nicht persönlich bekannt), ihnen einen Kaffee anbieten und im Anschluss das Gewünschte (Aufbewahrungsort und Waffen) zeigen. Da meine Behörde eh mehrere Fotos meines Waffenzimmers hat (Totale, jeden Schrank einzeln geschlossen und offen, Typenschilder, Verrigelung der Mun-Schränke) und der Raum im Keller ist, so dass ich niemanden in mein Schlafzimmer lassen muss. Ich frage mich ja schon manchmal, warum man sich wundert, dass die Behörden sich querstellen, wenn man selbst keine Gelegenheit auslässt denen ihre Arbeit zu erschweren.
  11. Da müsstest Du mal direkt einen der Zugriffsberechtigten Fragen welche Suchoptionen im NWR möglich sind.
  12. H.S.

    Jäger Anzahl Waffen

    Seit wann haben denn Polizisten (abgesehen von wenigen lobenswerten Sonderfällen) irgendeine Ahnung von Waffen(-recht)? Der DJV hat die für Jäger relevanten Änderungen durch das WaffG 2019 ja recht übersichtlich zusammengefasst.
  13. Ebenso... „Mitbenutzung durch...“ ist nämlich was entschieden anderes als eine gemeinsame WBK... aber das verstehen leider nur wenige.
  14. Was bedeutet denn nun wieder "Über die BESTÄTIGUNG des Bedürfnisnachweises entscheidet die Verwaltung."? Wer entscheidet da was, und wer bestätigt da was? Laut gesetz bestätigt doch der VERBAND das Bestehen eines Bedürfnisses und die VERWALTUNG (in Nds. allgemein auch bekannt als untere Waffenbehörde) erteilt dann über die Ausstellung einer gelben WBK bzw. einer grünen WBK mit entsprechendem Voreintrag die Erlaubnis zum Erwerb. Oder bin ich da jetzt völlig auf dem Holzweg?!? Da versuchen die Bayerischen schon mal Hochdeutsch zu schreiben, und sind immer noch nicht zu verstehen...
  15. H.S.

    Todesursachen 2017

    Deren Statistikportal ist auch nicht so schön wie unseres... den Gedanken hatte ich auch schon.
  16. H.S.

    Todesursachen 2017

    Kann man sich bei Interesse ganz einfach raussuchen... 😉 Wobei ich ja die Bezeichnung "Y060 0 Vernachlässigung und Verlassen d. Ehegatten o. Partner: Zu Hause" mit zwei weiblichen Toten in 2017 schon komisch finde... da geht der Kerl aus der Tür und verabschiedet sich, und die Frau fällt tot um weil sie verlassen wurde?!?
  17. Wie würde die CDU denn sonst auch aussehen, mit einem schießwütigen Rentner in den eigenen Reihen, da muss er doch als Rechtsaußen dargestellt werden!
  18. Wozu leistet sich der Bund eigentlich ein statistisches Bundesamt, wenn Politiker entweder nicht gewillt sind, die dort ermittelten Zahlen zu lesen oder zu verstehen... Das war jetzt rund 2 Minuten Arbeit... die einem eine ganze Menge an Informationen liefern, wenn man es denn will. OK, die 29 Toten durch Unfälle mit Schusswaffen (warum sind das eigentlich nur Männer?!?) sind schlimm, die Selbstmörder hätten sich (sofern keine Waffe zur Verfügung gestanden hätte) ienfach was anderes genommen, sind also zu vernachlässigen... aber es starben in 2017 etwa so viele Menschen an den unerwünschten Nebenwirkungen einer Therapie (129) wie durch Angriffe mit scharfen Gegenständen (124), und sogar drei mal so viele wie durch Angriffe mit Schusswaffen (43)! Und selbst wenn man die mit "Schuss aus Waffe, unbestimmter Umstände" (34) mit dazu nimmt, sind es immer noch 50 Tote mehr durch unerwünschte Nebenwirkungen als durch Schusswaffen. By the way... 2017 sind 25 Menschen zu Hause in der Badewanne ertrunken (sollte man dringend verbieten, ist auch Wasserverschwendung), 190 Leute sind durch "Aspiration des Mageninhaltes" gestorben (also an ihrer eigenen Ko*** erstickt), 12 Verhungert und 4 Verdurstet. Es gibt also offensichtlich wichtige und vor auch gefährliche Bereiche als den privaten, sehr gut kontrollierten Schusswaffenbesitz. Todesursachen 2017.pdf
  19. Die sollten auf jeden Fall Waffen zur SV besitzen dürfen, da sie nicht weglaufen können! 😁
  20. Und was spricht gegen eine Regelung wie der bestehenden, die unabhängig von der Art der Straftat ausschließlich auf die Höhe der Verurteilung abzielt? Und was ist mit Zusammenhang gemeint? Vergewaltigung mit vorgehaltener Waffe wäre dann böse, ohne Waffeneinsatz vertretbar?
  21. ...und hat ja wohl ganz offensichtlich gezeigt, dass er nicht gewillt ist die geltende Rechtsordnung zu beachten. Wer und wo zieht man denn die (dann ja ganz offensichtlich willkürliche) Grenze? Steuerhinterziehung ist für dich noch noch OK, Raub auch? Was ist mit Vergewaltigern oder Kinderschändern? Oder jemandem, der betrunken Auto gefahren ist und vier Menschen tot gefahren hat, ist auch ein Straftäter, aber reicht es noch zum Waffenbesitz?
  22. Also so ein paar Einschränkungen würde ich da schon sehen wollen... etwa bei Straftätern, Psychopathen, Menschen mit bekannten Alkohol- und anderen Drogenproblemen sowie Leuten, die sich offen gegen die geltende Rechts- und Gesellschaftsordnung stellen. Ansonsten... Zuverlässigkeit (gerne im Umfang wie im WaffG 2020 vorgesehen), Sachkunde & persönliche Eignung (etwa wie zuvor beschrieben)... da fallen dann schon einige ras und das blöde Bedürfnis könnte man sich sparen.
  23. Sie haben ihren Fehler ja mittlerweile erkannt... "Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Fassung war von einem kleinen Waffenschein die Rede. Nach Rücksprache mit dem Verwaltungsgericht handelt es sich allerdings um einen großen Waffenschein."
  24. H.S.

    Waffenschrank

    Nein... merkblatt_waffenaufbewahrung.pdf
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.