zu 1) Nein, alle Anfragen bezüglich deiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden durhc die Behörde bei den entsprechenden Stellen (Staatsanwaltschaft, BZR, usw.) direkt gestellt. Da hast Du nichts mit am Hut, es sei denn dir wird eine entsprechende Auflage z.B. in Form der Beibringung eines Gutachtens über die persönliche Eignung gemacht.
zu 2) theoretisch nicht, praktisch hast Du jedoch die sichere Aufbewahrung VOR dem Erwerb der ersten Waffe nachzuweisen... in unseren Anträgen wird eben danach gefragt, und es sind entsprechende Nachweise beizufügen.
zu 3) Da musst Du schon einen Kollegen des Berliner LKAs fragen... hier läuft die Prüfung durch automatisierte Abfragen bei LKA, Staatsanwaltschaft, Polizei, Gemeinde plus die von die zu erbringende Sachkunde. Solltest Du unter 25 sein... kommt noch das Gutachten dazu.
Wenn dir auch diese Antwort nicht weiterhilft... ist dir wohl wirklich nicht zu helfen...