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Stimmt, da war ja was... und wenn einen dann beim hineinschauen durch die Fenster schon die Säckchen mit schwarzen Geschossen und Munitionsbehälter ins Auge springen kommt eins zum anderen.
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Im Merkur ist das ganze etwas ausführlicher dargestellt... man fragt sich ja, wie die die Waffen, die Munition und die Geschosse gefunden haben, wenn es keinen Anlass für eine Durchsuchung gab... Wenn natürlich alles offen in einem Transporter auf der Rückbank liegt... ;-) https://www.merkur.de/bayern/schwaben/fuessen-pfronten-reutte-kreisbote/vier-halbautomaten-61-000-geschosse-und-1200-patronen-bundespolizei-stoppt-sportschuetzen-bei-fuessen-92316067.html?fbclid=IwAR2squhogpEctU1Nq4o6Me8xFp6YyTo9Vc-sgw9S_8WJbx5yVMzUOJjdOHw
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Also auf dem Stand, wo ich hauptsächlich schieße hängen auch Kameras... und niemand hat damit ein Problem. Außer natürlich diejenigen, die ihre Schäden nicht eintragen und hoffen, dass schon niemand dahinter kommt.
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Suche Gehörschutz (Mickey Mouse) Gürtelhalter oder Molle System
H.S. antwortete auf Speedmark's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Ich hab mir sagen lassen, Sportshooter.de hat die auf Lager... -
Wie schon meine Verwaltungsrechtsdozentin zu sagen pflegte... Ein Blick ins Gesetz (oder in diesem Fall in die Verordnung) erleichtert die Rechtsfindung!" § 13 Abs. 9 AWaffV Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist. Wenn Du da für dich einen Haken hinter machen kannst, etwa durch die Möglichkeit das Zimmer in dem Du schläfst und sich die Waffen befinden abzuschließen und/oder das verschlossene Waffentransportbehältnis per kabelschloss am Heizkörper zu fixieren, dann spricht nicht gegen dein Vorhaben. Ich würde mir jedoch den Gang zum örtlichen Dönermann mit anschließendem Barbesuch ebenso wie übermäßigen Alkoholkonsum generell sparen.
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Was ändert sich denn für Jäger mit Wohnort in Hannover? Genau... nix. Hannover hat den Status einer kreisfreien Stadt und bleibt zuständig. Gerade für Jäger wird es ja entspannter, denn ab dem 01.01.24 sind Jagd- und Waffenbehörde ein und das selbe. Bisher hattest Du es als Jäger es mit einer i.d.R. städtischen Behörde ohne ländlichen bzw. jagdlichen Bezug zu tun. Viel mehr nervt mich, dass die Zuständigkeit für §27 SprengG stumpf vergessen wurde. Denn dafür bleiben die selbstständigen Gemeinden und großen selbstständigen Städte (nach derzeitigem Stand) weiterhin zuständig.
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gemeinsame Aufbewahrung, häusliche Gemeinschaft (Vater/Sohn 18J) (GK/KK)
H.S. antwortete auf Judgedeath's Thema in Waffenrecht
Die gemeinsame Aufbewahrung scheitert hier am kleinen Wort "berechtigt", da der Sohn schlichtweg keine Berechtigung für großkalibrige Waffen besitzt. Unsere Behörde spricht da von der "Gleichartigkeit der Berechtigung". Bist Du rechtlich berechtigt, die Waffen des anderen zu besitzen (also nicht genau diese Waffen aber eine gleichartige), ist die gemeinsame Aufbewahrung in Ordnung. -
Also auf meinem steht: ...hat am Lehrgang gemäß §7 WaffG zur Waffensachkunde für Sportschützen teilgenommen. Seine Sachkunde hat er erfolgreich am ... durch eine schriftliche sowie praktische Prüfung nachgewiesen. Die Lehrgangs- und Prüfungsinhalte entsprachen den gesetzlichen Anforderungen nach § 1 AWaffV (praktische Ausbildung an Pistole, Revolver, Büchse und Flinte).
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Das Waffenrecht muss evaluiert werden - Warum unternehmen die Schützen und Jagdverbände nichts?
H.S. antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Tun sie doch... solange man nicht nur den üblichen Kanälen folgt... -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
H.S. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Na, solange Du nicht die Grenzen von 1871 oder 1913 zurück willst... 🤪 -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
H.S. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Bis vor ein paar Jahren forderte Bayern das noch bei Landesbeamten... ansonsten etwa Gerichte bei Adoptionen die die deutsche Staatsangehörigkeit nach sich ziehen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
H.S. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Also ich halte die "Reichsbürger" durchaus für gefährlich... ob es reicht die Regierung zu stürzen? Vielleicht nicht wirklich... reicht es um einen Vollstreckungsbeamten schwer zu verletzen oder sogar zu töten? durchaus! Bei der Relation der Dinge und der offensichtlich falschen Priorisierung bin ich voll und ganz bei dir. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
H.S. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die Anfrage ist ein schöner Beweis dafür, welchen Geistes Kind die AfD ist... die dort genannte Information ist hinreichend bekannt (sofern man in der Lage ist einfache Gesetze zu lesen und zu verstehen). Die grundlegende Frage ist eher, WANN es einen absoluten Beweis benötigt und WER diesen berechtigterweise anfordert. Interessanterweise ist die Anzahl der grund- und anlasslos beantragten Staatsangehörigkeitsausweise erheblich zurückgegangen, seit 1. der entsprechende Eintrag im EStA nicht mehr "durch Abstammung (gem. RuStAG 1913)" lautet und 2. seltsame Angaben etwa zum Geburtsland im Antrag dazu geführt haben, dass insbesondere waffenrechtliche Erlaubnisse auf den Prüfstand gestellt wurden. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
H.S. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Also ich habe die bei meinem ehemaligen Dienstherrn schon seit 2015 systematisch erfasst... so neu ist das Phänomen also nicht mehr... Norbert Schittke etwa gründete die Exilregierung des Deutschen Reiches bereits 2004 und der "Reichskanzler" und KRR-Urvater Wolfgang Ebel verbreitete bereits seit seit den 1980ern seine wirren Thesen. -
Benötigen Mitarbeiter der Waffenbehörde eigentlich einen Waffenschein?
H.S. antwortete auf kurzwaffen's Thema in Waffenrecht
Nein. z.B. für Nds: § 4 DVO-WaffG Das Waffengesetz ist, wenn es nicht etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf die Kommunen, soweit sie das Waffengesetz oder die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung ausführen, die Justizvollzugseinrichtungen, die Staatsanwaltschaften und die Gerichte sowie deren Beschäftigte, soweit sie dienstlich tätig werden. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
H.S. antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das mit dem Informationsaustausch (und dem ihn angeblich verhindernden Datenschutz) ist doch ein seit langem hoch gehaltenes Feigenblatt um jederzeit eine Entschuldigung zu haben, warum man dieses oder jenes (wie im Fall Hanau9 nicht verhindern konnte, obwohl man es doch wolle (aber eigentlich nicht mal versucht hat). In Niedersachsen etwa gibt es das NPsychKG... dort steht: § 34 - Unterrichtung in besonderen Fällen Ist anzunehmen, daß eine Person infolge ihrer Krankheit oder Behinderung im Sinne des § 1 Nr. 1 (also eine psychische Krankheit oder eine seelische Behinderung haben oder hatten oder bei denen Anzeichen für eine solche Krankheit oder Behinderung bestehen, wobei psychische Krankheiten im Sinne dieses Gesetzes auch psychische Störungen von erheblichem Ausmaß mit Krankheitswert sind) sich oder andere durch das Führen von Kraftfahrzeugen oder durch den Umgang mit Waffen gefährdet, so kann der Sozialpsychiatrische Dienst oder die Unterbringungseinrichtung die jeweils zuständige Behörde über die getroffenen Feststellungen unterrichten. Der betroffenen Person ist zuvor Gelegenheit zu geben, sich zu der Unterrichtung zu äußern. Ich hatte hierzu auch bereits die für meinen Wohnort zuständigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten angeschrieben, und einige Politiker über Abgeordnetenwatch.de hierzu angefragt... wie zu Erwarten war wird sich mit dem Datenschutz, dem Schutz der betroffenen Person oder mit dem Wunsch nach einer bundeseinheitlichen Lösung durch das WaffG herausgeredet, statt mal zu hinterfragen warum die vorgenannte Möglichkeit in Nds faktisch nicht zum Einsatz kommt oder gleichlautende Regelungen in allen Bundesländern verpflichtend zu etablieren. -
Die Überprüfung BVA und VS dauern exakt eine Nacht, weil beide automatisiert erfolgen. Wenn es also bei euch 26 Wochen dauert, liegt das nicht an irgendwelchen Abfragen.
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Probleme Munitionserwerb / Besitz bei Eintragung einer Waffe nach dem neuen WaffG in die WBK
H.S. antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Genau, sie kann davon absehen... was sie auch bestimmt tun wird, wenn der WBK-Inhaber ihr vorher gehörig auf den Sack gegangen ist. -
Probleme Munitionserwerb / Besitz bei Eintragung einer Waffe nach dem neuen WaffG in die WBK
H.S. antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Also lange Rede kurzer Sinn... am besten man besteht auf den Eintrag der Munitionserwerbserlaubnis, auch gegen den Widerstand der Waffenbehörde. Dafür riskiert man natürlich gerne, dass die Behörde bei vorübergehendem Nichtbesitz eines gültigen Jagdscheines (aus welchen Gründen auch immer) umgehend die WBK widerruft und einen zur Abgabe der Waffen auffordert. -
Probleme Munitionserwerb / Besitz bei Eintragung einer Waffe nach dem neuen WaffG in die WBK
H.S. antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Also wenn Du als Inhaber eines Jagdscheins nicht weißt, dass Du mit dem Jagdschein jegliche jagdlich zugelassene Langwaffenmunition erwerben darfst (selbst solche für die Du gar keine Waffe besitzt), dann ist bei dir in deiner Ausbildung doch irgendwas schief gelaufen, oder? Den MunErwerb brauchst Du doch nur für die Kurzwaffenkaliber. -
Jagdschein auf 2 Wohnsitz und falsche Eintragung WBK
H.S. antwortete auf Rimowa's Thema in Waffenrecht
Also in der aktuellen Fassung steht da: "Die Jägerprüfung gilt als bestanden, wenn 1. die Bachelorprüfung im Rahmen des Studiengangs Forstwissenschaften und Waldökologie an der Universität Göttingen, einschließlich einer Prüfung im Fach Jagdtechnik, oder 2. die Diplom- oder Bachelorprüfung im Rahmen des Studiengangs Forstwirtschaft an der Fakultät Ressourcenmanagement der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen, einschließlich einer Prüfung im Fach Wildbiologie und Jagdbetriebslehre, bestanden ist und diese Prüfungen die Anforderungen der §§ 5 und 7 erfüllen." Ich frage mich dabei nur, ob die Studenten im Rahmen ihres Studiums auch Schießen bzw. eine Schießprüfung ablegen... denn das wird ja nur den Hinweis auf §5 ausdrücklich vorausgesetzt.- 21 Antworten
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Jagdschein auf 2 Wohnsitz und falsche Eintragung WBK
H.S. antwortete auf Rimowa's Thema in Waffenrecht
Na dann würde ich den Behörden in eurem Bundesland mal dringend die Lektüre des Bundesjagdgesetzes empfehlen... und des § 15 der Nds. Jägerprüfungsverordnung.- 21 Antworten
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Jagdschein auf 2 Wohnsitz und falsche Eintragung WBK
H.S. antwortete auf Rimowa's Thema in Waffenrecht
Ich würde auch einfach Kontakt mit der zuständigen Behörde am Erstwohnsitz aufnehmen, die fordern sich dann die Akte bei der anderen Behörde an, fertig.- 21 Antworten
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Die Frage ist bei der Immobilie ja... nur den Bunker UNTER dem Gebäude oder das ganze Grundstück?
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Tja, als erstes geht der gute Ukrainer los und erschießt den russlandfreundlichen Nachbarn... seine Frau und die Kinder sind ja im Westen in Sicherheit... komisch, warum erinnert mich das so an Serben und Albaner?
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