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CiscoDisco

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Alle Inhalte von CiscoDisco

  1. Aber der ist nicht zitierfähig?
  2. Welches war denn die maximal zulässige Magazinkapazität auf der Jagd?
  3. Moin zusammen, musste kürzlich meinen Jagdschein verlängern und das habe ich - wie immer schon - per Antrag und Einwurf Einschreiben gemacht, leider wurde die Verlängerung abgelehnt mit dem Hinweis, dass zwingend das persönliche Erscheinen von mir erforderlich wäre sonst würde man den Antrag nicht weiter bearbeiten. Auf telefonische Nachfrage erklärte man mir umständlich, dass nur so sichergestellt werden kann dass ich für die Erteilung des Jagdscheins auch körperlich und geistig geeignet wäre. Auf die Frage wo ich das nachlesen könnte wollte man mir keine eindeutige Stelle im Gesetz nennen, nur das wäre so und ich müsse mich damit abfinden und die Frist zur Verlängerung drückte auch. So nahm ich mir für zwei Stunden frei und holte meinen Jagdschein persönlich im Rathaus ab, bekam auf Nachfrage ob das wirklich notwendig war, die Androhung ohne persönliches Erscheinen die Prüfung meiner körperlichen und geistigen Geeignetheit in Zukunft beim Amtsarzt nachweisen zu dürfen. Schon frech... Wenn das Gesetz das persönliche Erscheinen des Antragsstellers zur Verlängerung des Jagdscheins verlangt, warum macht dann jede untere Jagdbehörde ihre eigene Auslegung, in Berlin geht das problemlos schriftlich, auch in NRW ist das nicht einheitlich geregelt. Kann ein Sachbearbeiter der unteren Jagdbehörde den Amtsarzt bemühen ohne dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ich körperlich und geistig nicht geeignet wäre für den Jagdschein? Gruß aus NRW
  4. Mir konnte immer noch keiner erklären warum ich als Einzelperson alleine auf dem Schießstand (ebenfalls in unserem Leichtatlethikverein im Kraftraum) nicht trainieren darf. Wen gefährde ich da? Habe das auch als Brief an den für mich zuständigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten verschickt. Nach acht Wochen immer noch keine Antwort.
  5. CiscoDisco

    Erben WBK

    Was ist die sauberste Lösung wenn man Waffen an einen Dritten vererben möchte und noch Zeit hat vorher zu planen? Kann man auch einen Verein einsetzen lassen, sodass die Waffen an diesen übergehen?
  6. Sogar nur der Langwaffen! Die jagdliche Kurzwaffe kriegst du nicht auf den EFP.
  7. Ein Schützenverein tut gut daran keine parteipolitischen Querelen zu diskutieren, das führt nur zu Unfrieden und bringt niemanden weiter. Zwar möchte ich stark bezweifeln, dass Grünen Mitglieder oder Kernwähler bei uns anwesend sind, aber falls doch so muss das nicht vereinsintern "geregelt" werden. Wer den Schießsport und den Waffenbesitz im Allgemeinen fördern möchte, der öffnet seinen Verein für Neumitglieder, bietet niederschwellige Angebote an und sorgt sich um Nachwuchs mit dem Ziel dass diese auch eigene Waffen erwerben. Klappt bei uns ganz hervorragend, sobald dieses Ziel auf der Vorstandsebene definiert wurde, Mitgliederzuwachs 25% in den letzten zwei Jahren, fast alle davon mit WBK und eigener Kurzwaffe ausgestattet und was mich besonders freut, dass sind alles junge Leute zwischen 20-35 Jahren die uns noch lange erhalten bleiben werden.
  8. Dann wäre es sicherlich sinnvoll diejenigen abzugrasen die nicht auf Briefe antworten, Karteileichen sind oder bei denen etwas vorgefallen ist. Macht dann mehr Arbeit, schon klar.
  9. In dem Fall wäre es gar nicht zu einer Kontrolle gekommen.
  10. Nein, es reicht völlig neben der falschen Person, zur falschen Zeit, am falschen Ort gewesen zu sein. Oder auch nicht, Namensverwechslungen, Denunzianten was auch immer, schon bist du "aufgefallen". Das ist ja eben der Witz an einem Geheimdienst, die werden dir nicht erzählen wie sie auf dich gekommen sind und das was du zu hören bekommst muss nicht stimmen, nachprüfbar ist es auch nicht und wenn es dir nicht passt kannst du klagen, das dauert dann zwei, drei Jahre und am Ende wirst du von allen Anschuldigungen freigesprochen, aber du kannst niemanden für deine Unnanehmlichkeiten belangen. Mich hat es sehr geärgert dass die Abfrage des Verfassungsschutz für Waffenbesitzer zur Regel geworden ist.
  11. Wir haben vom örtlichen Stromversorger einen Vereinstarif bekommen, anstelle von 28,5ct/kWh nun 27,0ct/kWh, nicht die Welt aber man nimmt was man kriegt.
  12. Wie kann man heute ein Mitgliederproblem haben? Wer die Möglichkeit hat GK Kurzwaffe auf vereinseigenem Schießstand zu trainieren und in oder der Nähe einer Großstadt ist, dessen Verein muss überrannt werden mit Mitgliedsanfragen. Jeder attraktive Verein hat in NRW Aufnahmestopp oder Warteliste, ansonsten ist da was faul und dann muss man beim Verein selbst anfangen woran das liegen kann. Bezüglich dem Schießstand selbst, wenn man zugelassen wurde für 25m Kurzwaffe 1500 Joule, so ist es mit geringem Aufwand möglich dort auch Langwaffe zu schießen mit Kurzwaffenpatronen und 1500 Joule, meist reicht ein wohlwollendes Schreiben vom Schießstandsachverständigen und das geht dann an die Behörde. Sollte im Bereich von 200€ machbar sein und ist sehr angenehm bspw. Unterhebelrepetierer .357 Mag auf 25m und verkleinerte Scheibe zu trainieren ohne auf einen fremden Schießstand zu fahren... Die ganz, ganz cleveren Vereine (westlich von Duisburg ist da einer) die haben den Mitgliederandrang vor fünf Jahren erkannt, die Aufnahmegebühr erhöht und sich so finanziell komplett saniert. Die wissen gar nicht mehr wohin mit der Kohle...
  13. Die Google+ Klamotte könnte man auch von der Website entfernen, das ist schon seit fast drei Jahren tot.
  14. https://www.ipsc.de/index.php/GROI Hier ist eine Liste von Ansprechpartnern sortiert nach Landesverbänden, sicherlich werden die in einem berechtigten Fall sich die Zeit nehmen und eine individuelle Antwort geben.
  15. Behörden haben oft abenteuerliche Interpretationen, manchmal aus Unkenntnis, manchmal aus Sendungsbewusstsein. Der Jäger darf mit jeder geeigneten Waffe unter Berücksichtigung von Bundesjagdgesetz § 19 Sachliche Verbote die Jagd ausüben. Man darf sogar die Jagd ausüben mit einer Waffe die noch nicht in die WBK eingetragen worden ist!
  16. Ja ist zulässig. Das Bedürfnis ist keine absolute Nutzungseinschränkung.
  17. Habt ihr diesen Umstand der Presse schon mitgeteilt?
  18. Es gab den Verdacht dass bestimmte Behörden ein gewisses Sendungsbewusstsein mit den verdachtsunabhängigen Kontrollen mitschwingen ließen und sich deswegen am oberen Ende des Gebührenrahmens orientierten. https://www.zvr-online.com/archiv/2013/ausgabe-16/2013-oktober/vg-stuttgart-kosten-der-waffenrechtlichen-aufbewahrungskontrolle
  19. Müssen die angemeldeten Magazine trotzdem in einen 1er Schrank rein?
  20. Du hast keinen Munitionserwerbsschein, sondern eine über die WBK ausgestellte Munitionserwerbsberechtigung. Ersterer erlaubt dir unabhängig von einer Waffe Munition zu erwerben, bspw. als Sammler, Sachverständiger etc. letzterer ist an die Waffe in der WBK gebunden. Solange du noch keine Waffe in die WBK durch die Behörde eingetragen hast, praktisch gesprochen solange der Eintrag durch die Behörde nicht finalisiert worden ist liegt auch keine Munitionserwerbsberechtigung vor.
  21. https://dejure.org/gesetze/WaffG/10.html "Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt." Ein Voreintrag ist keine Eintragung einer Waffe in die WBK, solange du also mit der von dir erworbenen Waffe noch nicht bei der Behörde warst um diese einzutragen solltest du keine Munition für diese ewerben und besitzen. Wenn du eine zusätzlichen Munitionserwerbsschein hast, wofür auch immer, dann ist das eine andere Sache und berechtigt dich zu dem was dort eingetragen ist. Der Voreintrag in die grüne WBK ist aber keine alleinstehende Munitionserwerbsberechtigung, auch nicht wenn der Stempel in der entsprechenden Spalte schon drauf ist. In deinem Beispiel kannst du .45er Patronen kaufen, dann erwirbst du Wechselsysteme, lässt diese in die WBK eintragen und dabei kann dir auch die Berechtigung erteilt werden Munition zu erwerben. Vorher darfst du keine 9mm oder .22er Patronen erwerben.
  22. Weil es der korrekte Weg ist und der Stempel in der Spalte für den Munitionserwerb erst dann aktiv ist wenn die Waffe von der Behörde eingetragen ist. Das da schon ein Stempel drin ist hat keine Bedeutung und hätte auch später und nicht beim Voreintrag geschehen können. Ist doof für denjenigen der sich dann mit Munition erwischen lässt die er nicht hätte haben dürfen.
  23. Nein auch bei grüner WBK mit Voreintrag ist unabhängig von der Stempelung in der WBK noch keine Munitionserwerbserlaubnis aktiv. Das heißt, erst wenn du die Waffe erworben hast und danach bei der Behörde eingetragen lassen hast, dann kannst du Munition kaufen.
  24. Nun fragt er einen freundlichen Schützenkameraden ob er ihm zum nächsten Schießstandbesuch die für seinen Repetierer passende Munition mitbringen könnte, die er selbstverständlich zum sofortigen Verbrauch am Schießstand erwerben darf und überbrückt so die Zeit bis er selbst Munition beim Händler kaufen darf.
  25. Ohne eigene erhebliche finanzielle und freizeitliche Entbehrungen wirst du kein Jägersmann. Jawollja!
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