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Longhair

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Alle Inhalte von Longhair

  1. Gefahrenabwehr würde ich sagen. Paragrafen kann ich Dir nicht sagen, so weit ging die Schöffenschulung nicht. Woher sollen Feuerwehr , Polizei , Gerichtsvollzieher oder die Wasserwerke (die z.B. bei einem Rohrbruch Dein Grundstück betreten müssen) wissen, das Der Besitzer sie nicht als unbefugte Personen betrachtet, die unter der Aufschrift "Schusswaffengebrauch" die entsprechenden Konsequenzen tragen müssen. Ich kann Dir genau sagen, was passiert, wenn jemand zum Berufsverkehr, auf einem belebten Platz, 3x laut "Schusswaffengebrauch" ruft. Erst wird es laut in der näheren Umgebung, dann sehr still.. Nach ein paar Minuten, Sirenentöne..dann eine Lautsprecherdurchsage..Inhalt ungefähr:" Wenn Sie nicht sofort.. werden wir...." Das Wort "Schusswaffen" kann in dem Kontext durchaus fallen. Vielleich wirst Du auch getasert.. Dann Kabelbinder, Gefangenensammelstelle, U-Haft.. Und der ganze Rattenschwanz hinterher.. Deine WBK wird sowieso gelocht, so Du eine hast..usw. Den Finger an den Kopf tippen sich die Leute, die das am nächsten Tag in der Zeitung lesen.. Und solltest Du wirklich WBK Besitzer gewesen sein, werden Deine Vereinskameraden Beifall klatschen, denn damit macht man sich als LWB, viele Freunde.. mfG Long
  2. Sicher wäre das passiert.. Das der Unternehmer wegen der Einbrüche sauer ist, ist verständlich... Aber wer sich ein Schild mit der Aufschrift "Schusswaffengebrauch" vor die Tür stellt.... Das fordert ja direkt die Reaktion heraus...ob nun der Dorfsheriff klop klopf an der Tür macht oder das SEK paar Kabelbinder verschwendet.. (nach vorherigem Aufmass der Tür) Warte einfach bis Berufsverkehr ist und rufe 3x laut "SCHUSSWAFFENGEBRAUCH" Was wird wohl passieren? Sicher, die Einbrüche haben aufgehört.. Aber hätte er das nicht auch anders erreichen können? So wie hunderttausende andere auch? Zu guter letzt..in eigener Sache Hetzhetz, hat einen Beitrag von mir geliked, ich möchte nicht, das das ausserhalb des Forums bekannt wird..😜 Ich habe einen Ruf zu verlieren🤪 nuff said, Long
  3. Wie ein Forum, dies Schild interpretiert, ist völlig wumpe.. Wie die Exekutive und die Judikative dies Schild interpretieren, hätte der Aufsteller wissen können und wissen müssen.. Nur darum geht es.. mfG Long
  4. Bei aller Liebe, das nach so einem Schild die WBK gelocht wird, hätte er wissen können und müssen.. "Tatsachen bestätigen die Annahme" hin oder her.. Wenn das jahrelang da stand, bevor ihn einer angesch... hat, hat er einfach Glück gehabt. So um die Zeit, als ich mit dem Hobby begonnen habe, habe ich überlegt, mir ein Schild an die Tür zu pinnen, a la " We don't call 911" Chuck Norris hat sowas an seiner Hütte 😉 , davon habe ich in Vorbereitung auf die Sachkunde, Abstand genommen. Auch "Protected by Smith & Wesson" zählt in diese Kategorie. Das was ich als eigentliche Problem bezeichnen würde, ist das die Pappe der Ehepartnerin ebenfalls gelocht wurde. Das klingt nach Sippenhaft.. mfG Long
  5. Screenshot aus dem Video, zu Demonstrationszwecken.. mfG Long
  6. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Mateba Ein Revolver kann durchaus ein Halbautomat sein..😜 mfG Long sry, ich bin coronabedingt im bezahlten Dienstfrei und habe Langeweile..😉
  7. *imho* sollte der Beitrag, auf den sich hier einige (auch ich) beziehen, provozieren. Dem Beitragschreiber ist bekannt, das die Waffenbehörde, keine Impfungen anordnet oder beschliesst. In diesem Kontext sind die Antworten darauf zu sehen . (jedenfalls meinerseits) mfG Long
  8. Die Waffenbehörde, hat damit nichts zu tun und wird Dich an andere Stellen verweisen. Mehr Erfolg, hast Du sicher, wenn Du Dich an einen (oder mehrere) Abgeordnete, Deines Wahlkreises wendest. Diese werden Dein Anliegen in die entsprechenden Parteigremien tragen. Deine Vorschläge können dann sofort in Gesetzesvorlagen und Referentenentwürfe eingearbeitet werden. Damit gewinnst Du eine Menge Zeit und vermeidest Umwege. mfG Long Nachtrag: Dein Vorschlag wäre sicher auch an anderen Stellen sinnvoll, an denen Menschen, auf engstem Raum, in Gruppen beisammen sind. Zb. sollten die Nutzer des ÖPNV zwangsgeimpft werden.. hier ist die Ansteckungsgefahr und die Dichte, des Beisammenseins, ungleich höher, als auf Schiessständen. Das nur als Vorschlag, wenn Du schon bei den entsprechenden Behörden vorstellig wirst.
  9. Dann müsste man ja im Umkehrschluss, wenn man nach einem alkoholbedingten Führerscheinentzug, auch waffenrechtlich Unzuverlässig ist, nach einer positiven MPU, auch wieder waffenrechtlich Zuverlässig sein.. (Tagessätze und andere Strafen mal aussen vor gelassen) mfG Long
  10. Naja, Extremisten essen auch Brot, trinken Bier und tragen Levis 501 Jeans.. mfG Long
  11. Naja, Kaiserschmarrn und Sachertorte flächendeckend und Kottan, statt Tatort - könnte ich mir gut vorstellen... mfG Long btw. der Kaiserschmarrn im Cafe Central, ist göttlich..danke dafür..
  12. Im Zweifel, müsste er ja erstmal den Tresor öffnen und die Waffe, schussbereit, machen.. Ob bei einer Home Invasion, dafür Zeit bleibt? @tom2021 frag Deine Jäger Angehörigen, ob sie den Schein, für die Standaufsicht haben. Wenn nicht, spendiere ihnen den Schein. Ist nicht teuer, dann kannst Du mit denen auf den Stand gehen und mit deren Fangschusswaffen schiessen - sie können Dich dann beaufsichtigen. mfG Long
  13. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Waffenbesitzkarte_(Deutschland) ich hab mal für Dich gegoogelt.. mfG Long
  14. Geh in einen Verein, probeschiessen, wenn das wieder möglich ist. Dann siehst Du, ob das Hobby, etwas für Dich ist. Dort wird Dir auch der Rest erklärt. mfG Long
  15. Ich habe mir in der letzten Stunde mal einige der alten Freds zu dem Thema durchgelesen, dieser Beitrag, trifft es am besten Daraus folgt für mich, wenn die Behörde nicht will, das ich mit einer Waffe, die dem Voreintrag entspricht, die passende Munition erwerbe, gibt sie mir den Stempel füe den Mun.erwerb nicht mit dem Voreintrag, sondern wenn ich den Erwerb anzeige. Das ist meine Meinung ( die nicht die richtige sein muss) mfG Long
  16. MES, sollte eigentlich Munitionserwerbsstempel heissen..sorry.. Ich glaube, wir kommen auf keinen gemeinsamen Nenner.. Mein SB (Berlin)und mein Händler, sehen es anders. Wenn der SB und das Gesetz nicht wollten, das ich mit der (vor)eingetragenen Waffe die dazugehörige Munition erwerbe, würde ich den Stempel nicht mit dem Voreintrag, sondern mit der Anzeige, bei der Behörde bekommen. Der Munitionserwerb, ist ja in meinem Fall, an die Waffe gebunden..ohne die Waffe, (die ich ja mit dem Voreintrag berechtigt bin, zu erwerben) könnte ich ja die Munition nicht erwerben.. Wenn ich die Waffe verkaufe/abgebe wird ja der Munistempel "entfernt". nichts für ungut und ein frohes neues Jahr noch.. mfG Long
  17. @CiscoDiscoDanke für Deine Mühe.. Hm, versteh mich nicht falsch, aber irgendwie versuchen wir hier, uns Probleme zu konstruieren, wo keine sind. Wenn dem so wäre, bzw. dies so beabsichtigt wäre, würde ja der MES, generell erst nach der Anzeige bei der Behörde erteilt werden. Ich will ja die Munition, nicht alleine erwerben, sondern in dem Moment, wenn ich die Waffe erwerbe. Nach meinem Beispiel oben, dürfte ich ja, mit meinem Voreintrag in .45ACP, und dem MES, nur die Waffe mitnehmen, ohne Munition. Mit den WS, ist unstreitig , Erwerb, Anzeigd beim SB, Erhalt des MES, dann Munitionserwerb. mfG Long
  18. Leider habe ich zu Deiner Meinung nichts im Waffengesetz und den Verordnungen dazu, gefunden. Es wäre nett, wenn Du Deine Quelle, kund tun würdest. Ich würde mich nur ungern, beim nächsten Voreintrag, strafbar machen. In der Konstellation -> Voreintrag .45ACP + MES -> Erwerb beim Händler (incl. Munition)-> zusätzlicher Erwerb von 2 WS in .9mm und .22lfr ist es richtig, das ich für die WS, keine Munition bekomme, weil ich ja dafür noch keinen Stempel habe, für die Grundwaffe, dagegen schon. mfG Long
  19. Das sahen SB und Händler bei mir 2018, anders. Voreintrag grün, für Pistole .45ACP +Revolver .357Mag incl. Munistempel. Waffen vom Händler geholt, (incl. Mun) nachause gebracht und aufs Amt gefahren zum eintragen. Was sollte hier nicht korrekt abgelaufen sein? mfG Long
  20. Deswegen muss das Fachpersonal von Zerlegebetrieben, vom Arbeitgeber, unter Strafe, dazu ge- zwungen werden, an der "schwachen Hand", einen Kettenhandschuh, zu tragen..;-) mfG Long
  21. @highlower : gut, das sich darüber jeder seine eigene Meinung bilden kann.. mfG Long
  22. Ich wette eine Flasche Jack Daniels, das Du diese Aussage nicht beweisen kannst. mfG Long
  23. @RainerE : was mir Sorgen macht ist, das unsere Bundeskanzlerin sagt, das das Ergebnis einer demokratischen Wahl, die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ablief, rückgängig gemacht werden muss. Was andere Politiker gesagt haben ist nicht minder schlimm, aber hier zählt die Kanzlerin, als Regierungsoberhaupt... Sie verlangt von anderen, was sie selber nicht beherzigt.. mfG Long sorry for OT
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