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pulvernase

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  1. Umgangsverbot: §2 WaffG: (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. §3 WaffG: (1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen. --> Liegt im privaten Umfeld nicht vor, siehe WaffVwV. Ausnahmen für Schießstätten: §27 WaffG: (3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf [...] Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2)
  2. Zur LP65: Die Waffe selbst ist absolut anfängergeeignet. Bei uns ist sie der Tipp für Studenten und Neumitglieder mit wenig finanziellem Spielraum. Das macht aber nur dann Sinn, wenn die Leute aus eigener Motivation heraus Luftpistole schießen, nicht wenn man sie für den Schießsport gewinnen will. In dem Fall ist der Faktor "Optik und Haptik" nicht zu unterschätzen - und da hat die LP65 einfach deutlich schlechtere Karten als moderne Pressluftwaffen. Zur CP88: Volle Zustimmung, die ist ein tolles Trainingsgerät. Aber Vorsicht: Kindern und Jugendlichen ist der Umgang mit Waffen generell verboten und nur auf genehmigten Schießstätten unter Auflagen gestattet. So idiotisch das auch ist: Dein Kind darf im Verein KK schießen, daheim aber nicht mal eine LuPi anfassen. Deswegen sollten alle Anschaffungen auf das ausgelegt sein, was ihr bei euch auf dem Stand schießen könnt und trainieren wollt. Für daheim gibt es nur die Option mit Federdruck < 0,5J um nicht unter das WaffG zu fallen. @BlackFly du sagst, du möchtest nicht in eine Pressluftwaffe investieren, weil du selbst sie wahrscheinlich nicht nutzen würdest. Das kann ich einerseits nachvollziehen, weil LuPi-Schießen jetzt nicht unbedingt die spannenste Disziplin ist. Andererseits ist die LuPi ein wichtiges und vor allem sehr günstiges Trainingsinstrument. Nutze die Zeit in deinem ersten Jahr ohne eigene WBK-Waffen für intensives Training mit der LuPi. Danach kannst du sie ja wieder verkaufen wenn du keine Lust mehr darauf hast. Wir sehen das regelmäßig bei uns im Verein. Diejenigen, die im ersten Jahr viel Lupi schießen sind durch die Bank signifikant bessere Schützen in den GK Disziplinen. Und zwar sowohl bei den statischen DSB-Disziplinen als auch im dynamischen Bereich. Die Luftpistole zeigt einem gnadenlos die Fehler in der Schießtechnik und man kann sie abstellen, bevor man sich das Schießen falsch antrainiert. Wenn man anfangs ausschließlich Feuerwaffen schießt, dann gehen viele Fehler im Rückstoß unter und werden weder vom Schützen selbst noch von anderen wahrgenommen. Diese dann verfestigten Fehler später zu identifizieren und abzustellen ist sehr zeit- und munitionsintensiv. Von daher keine falsche Scheu: Gebrauchte Pressluftwaffen halten ihren Wert sehr gut. Die wirst du in 1-2 Jahren genauso gut wieder los wie du sie jetzt kaufst.
  3. Vorsicht, zum Schießen daheim muss es trotzdem unter 7,5J sein. Im Zweifel lieber mal die E0 nachmessen, wenn man Sorge hat, dass da ungebetener Besuch vor der Tür stehen könnte. Erwerb und Überlassung von solchen Luftgewehren ist unproblematisch, da muss man kein Erbe sein. Edit: Zu langsam 😁
  4. Außerdem muss man seine Magazine ja auch regelmäßig auf Funktion und Sicherheit überprüfen 😁
  5. Ganz genau. Das Waffenrecht ist in D zwar sehr restriktiv, aber beim Schießen auf dem Stand gibt es erstaunlich viele Freiheitsgrade wenn man die Gesetze im Detail durchgeht. Auch für Jagdscheininhaber gibt es nette Ausnahmen vom §7 AWaffV Aber zur Eingangsfrage: Verbindlich ist, was im Gesetz steht. Hausrecht kommt oben drauf und kann in Absprache mit der Aufsicht und deren einen Anweisungen "von oben" auch anders geregelt werden. Und Jedermannschießen ist immer eine gute Sache, kann ich jedem Verein nur empfehlen! Und selbst fürs eigene Training ist es eine willkommene Abwechslung.
  6. Sorry, das war unglücklich formuliert. Natürlich ist das Schießen nach Sportordnung, steht ja so explizit im Gesetz. Der Absatz darunter bezieht sich auf das Jedermannschießen mit allen Waffen, die nach §6 AWaffV nicht vom Schießsport ausgeschlossen sind. Ich dachte, das wäre selbsterklärend....
  7. Eigentlich muss ich das als Aufsicht nicht. Ich muss dafür sorgen, dass im Rahmen der Standzulassung und des WaffG/AWaffV geschossen wird. Eine Pflicht zur Kontrolle des Disziplinablaufs ergibt sich höchstens aus der Standordnung bzw. dem Hausrecht. §9 AWaffG gibt den Rahmen fürs Schießen vor. Ich muss dafür sorgen, dass Sportschützen kein Verteidigungsschießen veranstalten, nicht mit verbotenen oder vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen schießen und eben § 7AWaffV nicht verletzen. Sonstige gesetzliche Vorgaben habe ich nicht, die dürfen theoretisch schießen was sie möchten. Das schießen mit Waffen, die nicht nach §6 AWaffV vom Schießsport ausgeschlossen sind, ist schließlich jedermann auf einer Schießstätte erlaubt: Auf Grundlage einer genehmigten Sportordnung darf auch mit Waffen geschossen werden, die nach §6 AWaffV nicht zulässig sind, z.B. kurze Revolver beim BDMP. Natürlich ist das dann kein Schießen nach Sportordnung mehr und zählt damit auch nicht zu den nachzuweisenden Schießterminen. Und wenn was passiert, dann zahlt auch die Versicherung des Verbands nicht. Aber rein rechtlich darf er auch 6 statt 5 in den Tank laden. Man kann noch argumentieren, dass die Aufsicht dafür zu sorgen hat, dass von den Schützen keine vermeidbaren Gefahren ausgehen. Aber das ist schon sehr weit hergeholt, warum genau der 6. Schuss eine so große Gefahr ist und nicht die 5 vorher. edit: Präzisierung
  8. Das ist in der Tat eine interessante Frage. Vermutlich hast du da formal schlechte Karten. Andererseits ist ein Verstoß gegen das Waffenverbot erst mal ein Problem desjenigen, dem es auferlegt wurde. Für dich wird es nur kritisch, wenn du davon wusstest. Ich persönlich würde mich bei dem entsprechenden Mitglied erkundigen, warum die WBK weg ist. Je nach Antwort und Kooperationswille würde ich dann bei der zuständigen Behörde anfragen, ob etwas dagegen spricht, das Mitglied weiter mit Vereinswaffen schießen zu lassen. Auf die direkte Frage nach einem Waffenverbot wirst du wahrscheinlich keine Antwort erhalten. Solange du aber (schriftlich) das OK der Behörde hast, bzw dir die Behörde das auf Nachfrage nicht schriftlich untersagt hat, würde ich mal die Kirche im Dorf lassen.
  9. Ja, das war in der Tat etwas unglücklich von mir formuliert. Gemeint war es so: Ich kann jemandem eine Waffe zeigen, sie ihm ungeladen übergeben und der Person gestatten die Waffe in der Hand zu halten. Solange sie nicht geladen ist und ich direkt daneben stehe, habe ich in der Regel weiter die tatsächliche Gewalt. Auf diese Art kann man z.B. auch im Jugendtraining Großkaliberwaffen zeigen und die Mechanik vorführen. In dem Moment, in dem ich 5 Schritte zurück gehe ist das schon grenzwertig, bei geladenen Waffen sowieso. Schießen ist in so einer Konstellation - wie du schon sagtest - immer ein Überlassen.
  10. Mensch, schau doch einfach mal ins Gesetz bevor du hier irgendwelchen Unsinn in die Welt setzt. 1. Wer eine Waffe in die Hand nimmt (ohne, dass ein "Aufpasser" direkt daneben steht) erlangt die tatsächliche Gewalt darüber und erwirbt die Waffe im Sinne des WaffG. Nach dem Erwerb besitzt er die Waffe. Das gilt auch für Leihwaffen auf dem Stand. Sowohl Erwerben als auch Besitzen fällt unter "Umgang" (§1 Abs. 3 WaffG). 2. Auf einem Schießstand ist der Erwerb und vorübergehende Besitz erlaubnisfrei (§12 Abs.1 Nr 5 WaffG). 3. Waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist hier explizit nicht gefordert, denn es ist ja eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht. 4. Die Behörde kann ein Besitzverbot für erlaubnispflichtige Waffen aussprechen (§41 Abs. 2 WaffG), dann sind Leihwaffen auf dem Stand tabu. Also: Die Zuverlässigkeit geht dich als Aufsicht genau gar nix an. Weder kannst du das beurteilen, noch hat es einen Einfluss darauf, ob jemand mit Leihwaffen schießen darf oder nicht.
  11. @Racebike998, @karlyman Wie habt ihr die Änderung angepackt? Hat es bei euch gereicht den SSV anzurufen und den zu bitten, das im Gutachten zu ändern? Oder musstet ihr die Nutzungsänderung auch bei der Behörde beantragen?
  12. So sollte es auch sein. Ich kenne leider mehrere Stände, auf denen explizit nur Lang- oder Kurzwaffen zugelassen sind. Nur auf 50m steht tatsächlich "Handfeuerwaffen bis 200J" in der Zulassung, weil da Freie Pistole und KK-Gewehr geschossen wird. Der entsprechende Verein ist damit aber unzufrieden und versucht seit einiger Zeit das überall auf "Handfeuerwaffen" ändern zu lassen. Hat da jemand Erfahrung mit solchen Änderungen? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass das der Sachverständige festlegen kann. Aber ganz so einfach scheint es in diesem Fall nicht zu sein. Leider kenne ich da keine Details 😐
  13. Da wird normalerweise nach der CIP-Kalibereinstufung (Gruppe IV) gegangen: https://bobp.cip-bobp.org/de/tdcc_public?page=1&cartridge_type_id=4
  14. Meine P10F hat ein gemessenes Abzugsgewicht von 2,2kg. Das ist nicht wahnsinning viel und der Abzug ist für ein Schlagbolzenschloss auch wirklich gut, aber es ist trotzdem kein Vergleich zu einem SA-Abzug. Die P10F braucht deutlich mehr Konzentration für gute Schüsse als es z.B. meine Shadow 2 tut. Weil du bei der Shadow die Griffbreite ins Spiel gebracht hast: Ja, mit den Standardgriffschalen ist mir der bei Handschuhgröße 10 auch zu klein. Die Shadow 2 hat einen breiteren Rahmen, die liegt mir wie angegossen in der Hand. Für die Shadow 1 ist der Nillgriff super fürs Präzisionsschießen, für den dynamischen Bereich ist er mir schon wieder etwas zu breit. Die P10F liegt mir mit dem mittleren Griffrücken gut in der Hand. Das MSZU ist in der Tat eine gute Anlaufstelle und auf jeden Fall einen Besuch wert. Ich bin öfters da in der Nähe und könnte dir auch mal die P10F und die Shadow 2 zum Vergleich in die Hand geben wenn du magst.
  15. Als Stadtverein haben wir es auch immer wieder mit, sagen wir, "grünerem" Klientel zu tun, als auf dem Land. Da kommt historisches Vorderladerschießen viel besser an, als AR und Konsorten. Das ist zwar traurig, aber leider Realität. Wichtig ist, dass ein guter Eindruck zurückbleibt (Sicherheitsbedacht, verantwortungsbewusst, sportlich/historischer Charakter der Veranstaltung, etc...) und sie die Leute bei der nächsten Horrorberichterstattung in den Medien erinnern und den Bericht innerlich in Frage stellen. Sind wir mal ehrlich: Waffenrecht interessiert außer den LWB in Deutschland niemanden. Verschärfungen werden achselzuckend hingenommen, oder teilweise aus Unwissen auch noch als angemessen empfunden. Da müssen wir ansetzen und den Menschen die Wirklichkeit im Schießsport zeigen. Leider gibt es immer noch viele Aspekte, die erstmal Menschen abschrecken oder ihre eh schon schlechte Meinung von den LWB weiter verfestigen. Ich denke da insbesondere an diverse Stammtische in manchen Vereinen. Das sind oft die ersten Menschen, die ein Interessent im Verein trifft und da entscheidet sich ob der Interessent da bleibt und sich das anschaut, oder ob er auf der Stelle umdreht und wieder geht. Dass die alkoholisierten Schaumschläger am Stammtisch mit dem Schießbetrieb nichts zu tun haben kann man dann oft gar nicht mehr erklären, weil die Leute gleich wieder weg sind. Dann findet man zwei Wochen später entsprechende Bewertungen in den einschlägigen Portalen und der Schaden ist angerichtet. Unserem Verein ist das schon passiert und ich wurde sogar von Arbeitskollegen auf "die Zustände" bei uns angesprochen. Das hat einiges an Überzeugungsarbeit und Einladungen auf den Stand gebraucht, um diesen Eindruck wieder geradezurücken. Long story short: Veranstaltungen für Öffentlichkeitsarbeit sind gut und wichtig, aber achtet auch auf die generellen Umstände im Verein. Da kann man sich ganz schnell ein Ei legen.
  16. Bei uns kam vor dem großen C das jährliche öffentliche Vorderladerschießen sehr gut an. In der Stadt gibt es jedes Jahr einen Aktionstag der sich mit der Geschichte und eben auch den Überbleibseln von Befestigungen aus dem 19. Jahrhundert beschäftigt. Da passt das thematisch ganz gut rein und bisher hatten wir fast ausschließlich positives Feedback, Hin- und wieder bekommt man da auch ein paar komische Vögel auf den Stand, aber das klärt sich in der Regel sehr schnell. Das ausgefallenste bisher war eine ältere Dame, die nach dem Zuschauen Angst hatte, dass die Polizei Schmauchspuren an ihren Händen finden und sie verhaften würde. Sie hätte sowas schonmal im "Tatort" gesehen. 🤷‍♂️ Organisatorisch lief das so ab, dass eine Gruppe von 10-15 Leuten jeweils einen kurzen Vortrag über Vorderladerwaffen bekommen hat. Dazu haben wir von unseren Mitgliedern interessante Stücke ausgeliehen und als Anschauungsobjekte ausgestellt. Dann wurde das Laden demonstriert und einer der Zuschauer durfte den Schuss abgeben. Wer wollte, konnte bleiben und noch ein paar andere Schwarzpulverwaffen schießen. Währenddessen hat schon die nächste Gruppe den Vortrag bekommen. Selber Laden durften die Leute natürlich nicht und es braucht schon eine gewisse Anzahl an erfahrenen (!) Aufsichten für sowas. Aber an guten Tagen haben wir so eine dreistellige Anzahl an Besuchern durch den Stand geschleust.
  17. GECO 9x19 115gr JHP. Made in EU, Losnummer 65 0N 103. Bei einer der Patronen sitzt das Geschoss ~1mm tiefer in der Hülse als bei den anderen (OAL ~26,7mm vs 25,75mm) Das war die erste und auch einzige Schachtel GECO, die ich jemals gekauft habe.
  18. Und die Reenactor sind noch nie auf die Idee gekommen, sich ihre neuen Waffen mal genauer anzuschauen bevor sie in der unmittelbaren Nähe anderer Menschen damit schießen? Wenn der Lauf komplett blockiert ist, dann sieht man das bei einem genaueren Blick doch sofort und fragt sich dann, wo das Gas denn statt dessen hingeht. Abgesehen davon: Das, was aus dem Trommelspalt kommt sich mal näher anzuschauen sollte doch eigentlich eh zum Standard gehören wenn man solche Dinge macht? Insbesondere, wenn LWB bei der Sache mit dabei waren. Mal zwei Scheiben links und rechts mit etwas Abstand daneben anbringen macht doch jeder verantwortungsvolle LWB bevor er mit seinem neuen Revolver auf einen dicht besetzten Stand geht?! Unverbranntes Pulver oder Timingprobleme und damit Geschosssplitter sind (leider!) keine Seltenheit und jeder Revolverschütze sollte das Problem kennen.
  19. Doch, genau diese Menschen. Die sind nämlich ideologisch nicht völlig verbohrt, sondern oft einfach nur uninformiert bzw. uninteressiert. Das sind genau die Menschen, die man noch mit Argumenten erreicht und bei denen man wirklich zum Nachdenken anregen kann. Klar werden die meisten selbst keine LWB werden, aber sie fangen dann zumindest an, die typischen Falschdarstellungen in Politik und Medien zu hinterfragen anstatt sie ungefiltert zu übernehmen. Meine persönliche Erfahrung deckt sich da mit der von @Proud NRA Member.
  20. Versuch es doch nochmal mit "genau lesen", bevor du mit hier irgendwelche Sachen in den Mund legst. Dann würdest du nämlich feststellen, dass ich explizit von der Schnur (Unsinn außer bei Druckluft) und nicht von der Fahne (Sinnvoll, je nach Gegebenheit) gesprochen habe. Fakt ist: Eine korrekt durchgeführte Sicherheitsüberprüfung inklusive leer Abschlagen (!) verhindert zuverlässig alle von dir angeführten Szenarien. Dabei ist es auch völlig egal, wohin die Mündung im Koffer zeigt, denn die Waffe ist nachweislich leer und entspannt. Und selbst wenn irgend ein Depp ein geladenes Magazin im Koffer reinstecken würde - egal, denn der Verschluss ist zu und der Abzug entspannt. Übrigens: Ich bin DSB Mitglied und nicht im BDS. Vielleicht hilft dir das ja meinen Standpunkt nachzuvollziehen, nachdem der böse BDS jetzt aus dem Spiel ist.
  21. Die Sicherheitsschnur ist unnötig und unsinnig, wenn eine gescheite Sicherheitsüberprüfung stattfindet. Waffe entladen, vorzeigen, schließen, in sichere Richtung abschlagen. Dann entweder wieder öffnen und ablegen, holstern oder wegpacken. Je nach Situation macht eine Fahne im Patronenlager Sinn. Die Schnur ist eine Krücke für DSB-Schützen, die nicht in der Lage sind ordentlich Sicherheit herzustellen und DSB-Aufsichten, die nicht in der Lage sind ordentlich die Sicherheit zu überprüfen. Sie erzieht zu Leichtsinn ("wieso, ist doch ne Schnur drin", der kleine Bruder von "wieso, die ist doch nicht geladen") und vernebelt den Blick auf das eigentlich wesentliche: Sichere Waffenhandhabung zu jeder Zeit und aktive Beachtung der Sicherheitsregeln. Jedes Mal. Ohne Ausnahme. Völlig egal ob in dem Lauf eine Schnur steckt oder nicht. Einzig vor der Überprüfung von Druckluftwaffen vor einem Wettkampf erhöht die Schnur im Gegensatz zur Fahne wirklich die Sicherheit. Und zwar deswegen, weil man sonst nicht ausschließen kann, dass irgendwas im Lauf steckt wenn das Abzugsgewicht gemessen und dabei ein Leerschuss abgegeben wird.
  22. Was ist eine GK Waffe im Sinne des WaffG? Bitte mit Definition und Fundstelle, danke!
  23. Richtig. Dem Gesetz ist es völlig egal wie die Konstellation ist. Es zählt allein die Formulierung in §27 WaffG: Eine Waffe mit montiertem .22lr Wechselsystem erfüllt diese Voraussetzung. Achtung mit der Mündungsenergie bei mittellangen Läufen und hart geladener HV-Munition. Im Zweifel lieber nachmessen, auch wenn es in den allermeisten Fällen unkritisch ist. Nochmal: "KK" und "GK" gibt es nicht im Gesetz.
  24. Was hat die Kategorie mit dem Kaliber zu tun? Außerdem: Rechtlich gibt es keine "KK" oder "GK" Waffen. Es gibt nur diverse Ausnahmen für Randzünder, insbesondere solche mit <200J Mündungsenergie und Kaliber <=5.6mm.
  25. Ja, das ist ein altbekanntes Problem. Wirklich sachkundige Leute (sprich: kann solche Fragen wie in diesem Topic ohne ins Gesetz zu schauen nach aktueller Rechtslage sicher beantworten) sind beim DSB selten und meistens noch in anderen Verbänden organisiert. Wenn ich mir überlege, was ich alles schon von "DSB-Experten" gehört habe, da läuft es mir kalt den Rücken runter. Mein Favorit ist ja immer noch die "Aufsicht", die einen KK-HA Schützen eines anderen Verbands des Standes verwiesen hat, weil er ein "Maschinengewehr" dabei hätte und das illegal sei.
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