-
Gesamte Inhalte
3.374 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von BJ68
-
Ja und Nein...Ja es ist der Antrag eines Bundeslandes und kann bzw. besser wird wahrscheinlich im Gesetzgebungsprozess noch geändert werden....Nein, weil der Antrag zeigt wohin die Reise u.U. hingehen soll und (persönliche Meinung) ich glaube nicht, dass dieser Antrag aus dem Nichts gekommen ist, wobei "aus dem Nichts" bedeutet, dass die Damen und Herren Antragsteller sich nicht bei anderen "rückversichert" haben.... Ansonsten verweise ich mal auf den §42a WaffG, der wenn ich mich dunkel erinnere (war zu der Zeit in Honolulu) ziemlich überraschend eingeführt wurde....bitte um Korrektur wenn das nicht stimmt... bj68
-
Ja und Nein.....kommt halt auf die Behörde und die Mitarbeiter dieser Behörde drauf an...wenn um beim Topic des Forums zu bleiben, die Pro eingestellt sind, ihren Job machen und da auch wissen wo ihre Grenzen sind z.B. ein offener herumliegender Bogen hat die Damen und Herren eben nicht zu interessieren und falls doch kommt es halt wieder auf den Tonfall an bzw. wie der Mitarbeiter der Behörde auftritt siehe Thread-Beispiel dann kann ich auch als Überprüfter "lockerer" oder besser normal im Umgang sein...sind die aber in Richtung "Wir suchen was, damit wir....." oder wie im Anfangsposting beschrieben, dann würde ich da auch andere Saiten aufziehen, weil ich dann nicht mehr davon ausgehen kann, dass der liebe Behördenmensch nur seinen Job und das Korrekt macht, sondern seine eigene Agenda verfolgt. bj68
-
So halb OT: Du gibst ja selbst schon den Hinweis "Verdeckte Audio- und Videoaufnahmen sind verboten....vgl. weil es auf die Wörter ankommt §201 StGB https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html Allerdings wäre eine Frage, ob der nette Kontrolleur sich im Rahmen seiner Kontrollbefugnis überhaupt auf die Nichtöffentlichkeit berufen kann, wenn er seinen Dienst tut... Bloss wie schaut es aus wenn Du das für den Kontrolleur wahrnehmbar machst....ihn durch Worte (die Aufgezeichnet werden), Schilder darauf hinweist, dass alles was er von sich gibt und auch sein Verhalten in Bild und Ton aufgezeichnet werden? Gbit überall die netten Schilder "Bereich wird Video überwacht".... Auf der anderen Hand ist allerdings klar, dass Du bei so einem Verhalten bei dem Menschen und wahrscheinlich auch bei der Behörde so ziemlich verschissen haben dürftest...und die aus einem Härchen dann nicht nur ein Haar in der Suppe sondern einen Elefanten machen werden.... bj68
-
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
BJ68 antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Das zwar nicht....aber u.U. denkt da dann solch ein Täter drüber nach, wie hoch der Fahndungsdruck sein wird und wie stark beim Opfer die Bereitschaft ist die Sache anzuzeigen, bzw. im Fall einer Waffe das Opfer um eine Verlustmeldung gar nicht herum kommt, mit all den Nebenwirkungen z.B. Überwachungskamera-Auswertung usw. bj68 -
Gute Frage... a) Die Überschrift von dem Teil: "Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) für den Erwerb und den Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen" b) In der Rubrik Lösung: "Um eine Kriminalisierung bislang legaler Besitzstände zu vermeiden, werden Altfall- und Übergangsregelungen eingeführt." c) Die Änderungen im einzelnen: §10 WaffG 1. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum „Erwerb, Besitz und “ Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein). § 53 Absatz 1 Ordnungswidrigkeiten: neuer Punkt: „6a. entgegen § 10 Absatz 4 Satz 4 ohne Erlaubnis Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen erwirbt, besitzt oder führt,“. § 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften neuer Absatz: „(25) Besitzt jemand am 1. Juli 2025 eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe ist die Erlaubnis nach § 10 Absatz 4 Satz 4 bis spätestens zum 31. Dezember 2025 zu beantragen.“ Ferner die Aufhebung der Punkte 1.3 und 1.4 in Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2: 1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz [...] 1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, [...] 1.4 Kartuschenmunition für die in Nummer 1.3 bezeichneten Schusswaffen; [...] und Aufhebung der Punkte 7.2 und 7.4 7. Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfreie Mitnahme in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes [...] 7.2 Schreckschuss-,Reizstoff- und Signalwaffen, [...] 7.4 Munition für die in Nummer 7.2 bezeichneten Waffen; und da würde ich dann schon sagen, dass wer nach 31.12.25 noch eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe besitzt und dafür keine Erlaubnis (kleiner Waffenschein) beantragt hat eine Ordnungswidrigkeit nach §53 Absatz 1 Nummer 6a (WaffG NEU) begeht und die laut §53 Abs. 2 WaffG mit bis zu 10000 Euro Busse gehandet werden kann... Ach ja mit der Änderung verstößt dann auch der Besitz von Kartuschenmunition für die Teile gegen den §2 Abs. 2 WaffG wenn ich das richtig gelesen habe und wird nach §52 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b) WaffG bestraft.... Edit...meint dann noch dass die Strafandrohung im §52 Abs. 3 richtig heftig ist: "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird..."im Vergleich zum illegalen Besitz einer Schreckschuss-,Reizstoff- und Signalwaffe....zeigt nur wieder die Idiotie des WaffG auf.... bj68
-
Jein...Ja es ist Symbolpolitik, allerdings meine Meinung nur zum Teil....denn ich bin mir arschig sicher, dass sehr viele Teile da nicht angemeldet, vernichtet oder einem Berechtigten überlassen werden. Hat dann den netten Nebeneffekt, dass bei Durchsuchungsmaßnahmen die Chance auf "Zufallsfunde" enorm steigt, es mehr Einträge in die Rubriken der Kriminalstatistik gibt und damit dann Stimmung gemacht werden kann. Plus die Schreckschusswaffen gehen dem Gesetzgeber und auch Teilen der Polente eh gegen den Strich, siehe die regelmäßigen Artikel/Klagen wo beklagt wird, dass sich der Bürger in DE damit eindeckt....d.h. da ist jedes Mittel recht um da was auszudünnen und Leute zu vergrämen und wenn da dann noch die kostenpflichtige Überprüfung mit Hausbesuch hinzukommt, werden es noch ein paar mehr die das Abgeben und Aufgeben. bj68
-
Hm...hier in CH sind als Voraussetzung für den freien Erwerb folgende: https://www.gunfactory.ch/div/bedingungen_kaninchen.htm bzw. andere Quelle https://www.waffenzimmi.ch/produkt/schreckschuss-revolver-rohm-rg56/#tab-additional_information dort auf "ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN" gehen d.h. als Ausländer kannst Du sein Teil hier nicht kaufen..... Nur wie schaute es mit den Teilen in Österreich, Ungarn, Tschechien, Italien usw. aus? Ich glaube kaum, dass da beim persönlichen Kauf dann eine Meldung an deutsche Behörden erfolgt...d.h. das Fernhalten der Täter funktioniert bei so Waffen nur sehr eingeschränkt, eben weil die Teile im Ausland nicht den gleichem Level an Kontrolle unterliegen wie in Deutschland wenn diese Erlaubnispflicht (Erwerb, Besitz) eingeführt wird. Gilt dann auch für z.B. Armbrüste, unkastrierte Luftdruckwaffen usw. bj68
-
Lesen und verstehen...ich hab mich nicht auf die Zündhütchen bezogen, sondern auf die gesamte laut dem Vor-Poster 2000 Seiten starke Dokumentation*, wo keiner mehr durchblickt.... *= ADR zu finden auf https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/gefaehrliche-gueter/recht-international.html Zum Lesen: Quelle: http://forum.lambdasyn.org/index.php?topic=2724.msg14309#msg14309 und auch da steht das mit den 2000 Seiten drin.... Edit: Transportierst Du da was oder lässt es transportieren....und passiert nichts kein Problem, passiert was, dann kann es halt sein, dass Du eine auf Deckel bekommst und/oder finanziell haftbar gemacht wirst, sofern da auch Fahrlässigkeit pönalisiert ist, was Wahrscheinlich auch der Fall ist.... bj68
-
Aber Achtung....soviel ich weiß gilt das nur, wenn das Produkt noch feucht ist, wenn es trocknet, dann ändert sich das, weil sich die Konzentrationen ändern....vgl. Ist ähnlich wie mit Pikrinsäure vgl. https://www.morphisto.de/uploads/tx_aimeos/SDB/MSDS_Pikrinsaeure,_angefeuchtet_12358_DE.pdf die angefeuchtet verkauft und besessen werden darf...trocken aber unters SprengG fällt.... bj68
-
Das ist ganz einfach...solange nichts passiert, interessiert es so gut wie keinen, wenn aber was passiert, dann biste fällig....kann man z.B. mit dem Militär bzw. der Ausbildung dort vergleichen*, wo die Regeln so gemacht sind, dass jemand der Dir ans Bein pinkeln möchte immer was finden wird, womit er Dich abschießt... *= glaub mich dunkel zu erinnern, dass es da sogar einen Begriff dafür gibt.....sprich Vorschriften so kompliziert zu machen, dass jemand immer gegen irgendwas verstößt und es im Bedarfsfall eingesetzt werden kann... bj68
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BJ68 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Problem ist...die Polente kann da nicht aus.....denn wenn ich das richtig im WaffG gelesen habe, sind das alles Offizialdelikte d.h. bekommt ein Polizist davon Kenntnis dann muss er eine Anzeige machen....ansonsten kann dem nämlich dann der Strick daraus gedreht werden.... bj68 -
Welche Partei übernimmt DIESEN Teil des Programms?
BJ68 antwortete auf JoergS's Thema in Waffenlobby
und selbst mit den illegalen Waffen passiert da nicht so viel, denn ansonsten müsste es bei den Zahlen an vielen Ecken und Enden knallen und vor allem werden diese Teile nicht in einem Tresor aufbewahrt d.h. bei der Zahl müsste es auch zu viel mehr Unfällen kommen oder dass sich da jemand anderes wie z.B. der jugendliche Sohn dran bedient und damit was anstellt...nur die Fälle gibt es zwar, allerdings aber sehr vereinzelt, was unterm Strich dann bedeutet die meisten dieser illegalen Teile verstauben in Schubladen und werden nicht für kriminelle Taten benutzt. bj68 -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BJ68 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
@steven Naja...alle drei Teile reichen aus, wenn der Wille zum Verletzen da ist.....und letzteres ist halt der Knackpunkt....bei Dir, mir und vielen anderen wäre es völlig wurscht was die in der Tasche haben, selbst die hier nach WaffG verbotenen Gegenstände wären da völlig egal...weil die Teile halt nicht eingesetzt werden bzw. nur dann wenn man sie zur Notwehr legal einsetzen kann und darf..... bj68 -
oder einfach das BKA anschreiben....mit Deinem Anliegen....u.U. geht das in Richtung Feststellungsbescheid.... bj68
-
Hm...sollten da dann im Nachgang nicht die gleichen Regeln wie für WBK-Inhaber gelten....so unangekündigte Aufbewahrungskontrollen mit Abgleich der dort eingelagerten Waffen? Schließlich wird bei WBK Inhabern per WaffG ein riesen Terz gemacht, wenn auch nur die kleine Chance besteht, dass da eine Waffe in falsche Hände kommen kann. bj68
-
Die Gesetzes-Macher, die das Teil ausarbeiten sollten zumindest Jura studiert haben oder reicht es da auch wie bei Politikern Küchenhilfe, Trampolin-Springer und Co. zu sein? bj68
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BJ68 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Auch für Dich: Wenn es denn so einfach wäre vgl. bj68 -
Was nur wieder aufzeigt, dass die Macher dieses Gesetzes ihr Hirn am Eingang abgegeben haben und durch Vakuum ersetzt haben....bei realen Schusswaffen kann man den Mist ja noch nachvollziehen, bei den oben aufgeführten Teilen wird die Sache lächerlich.... bj68
-
Okay...nur ist das schon mal für mich ein Widerspruch an sich....denn was hat sich da unterm Strich real geändert zu jemanden der vor der Gesetzesänderung gelegentlich Cannabis konsumiert hat? Ist für mich vergleichbar mit dem Schutzalter bei der Sexualität....da wird auch so getan als wenn da ein Schalter umgelegt wird und bei "XX-Schutzalter-Jahren minus 1 Sekunde" meint der Staatsanwalt noch ein Wort mitreden zu müssen und bei "XX-Schutzalter-Jahren plus 1 Sekunde" ist der da komplett raus. Da gibt es keine rechtsichere Definition bzw. die ist nicht machbar, weil sich der Begriff "Süchtig" da nicht in Formen pressen lässt, auch wenn es versucht wird. Meine subjektive Meinung dazu: Süchtig bist Du nach X, wenn Dir das X (was eine Tätigkeit/Substanz/Nahrungs- und Genussmittel usw. sein kann d.h. so gut wie Alles, auch Liebe/Zuwendung/Gespräch usw.) abgehen, sobald Du das nicht mehr machen/konsumieren kannst bzw. es nicht mehr bekommst. Eine kleine Stufe höher auf der Treppe wäre dann noch, wenn Du Dir das X verschaffst bzw. Du Dich unwohl fühlst wenn Du das X nicht zu Hause hast (wie weiter oben schon geschrieben geht mir u.a. bei Schokolade so) und ob Du die Zufuhr/Konsum jederzeit auch unterbrechen kannst bzw. bei Unterbrechung das Gefühl "ich brauch das jetzt (und sofort)" aufkommt. D.h. aber auch dass so gut wie jeder Mensch Süchte hat und wo dann der ausschlaggebende Punkt ist, ob das dann sozialverträglich oder sozialschädlich ist und daraus folgt, dass Sucht was sehr Individuelles (je nach der "süchtigen" Person) und auch was Subjektives (aus der Metaebene bzw. von einem Außenstehenden gesehen) ist. Was für den einen Okay sein kann, ist bei einer anderen Person schon grenzwertig oder überschreitet gar schon Grenzen... bj68
-
CBD = Cannabidiol vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Cannabidiol CBT = Cannabicitran vgl. https://en.wikipedia.org/wiki/Cannabicitran Beide sind nicht psychoaktiv wie THC und sollten daher keine Probleme bei Dir machen....zu anderen Cannabinoiden vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Cannabis_und_Cannabinoide_als_Arzneimittel#Potentielle_Einsatzgebiete bj68
-
Jein... Psychische Abhängigkeit kann bei Cannabis auch vorhanden sein....kommt halt auf das Konsummuster an....z.B. ob Du jedes Wochenende eine Bong rauchst und auch auch auf die Umstände, warum Du es konsumierst bzw. was Du mit dem Konsum bezwecken willst und damit ist die Aussage (Abhängigkeit) sehr vom Konsumenten abhängig und individuell. bj68
-
Naja...da scheiden sich die Geister die eine Fraktion ist da auf Deiner Linie, die andere argumentiert, dass wenn Du etwas regelmäßig konsumierst und Dir das, wenn Du das nicht mehr machst, fehlt, es schon ein Schritt in Richtung Abhängigkeit ist. Kommt nach dazu dass der Begriff "Abhängigkeit" sehr "windelweich"* ist, darunter jeder was anderes versteht** und er generell in zwei Untergruppen aufzuteilen ist, die u.a. fließend ineinander übergehen***. Plus es da auch auf die Situation des Menschen ankommt ****. *= da kommt z.B. Gewöhnung und auch Dosissteigerung hinzu, allerdings nur im späteren Stadium und definiere mal "Abhängigkeit von xyz , weil sein Leben nicht mehr im Griff"...da dürften auch die Meinungen sehr weit auseinander gehen. **= z.B. werde ich kribblig wenn ich keine Schokolade im Haus habe (witzigerweise bei Zigaretten habe ich das Problem nicht, obwohl ich seit 1987 rauche, allerdings nur fast nur in der Arbeit und ca. 5 Stück am Tag), ist für einige Zeitgenossen durchaus ein Zeichen für Abhängigkeit ***= Zum einem psychische Abhängigkeit, wenn Du es unterlässt dann fehlt Dir was und das kann das Feierabendbier, der tägliche Joint, das Glas Whiskey/Wein am Abend sein und dann die physische Abhängigkeit, wo dann das Nichtzuführen = Entzug zu körperlichen Symptomen führt. ****= Z.B. ob der sich einer Krise befindet oder es da eine Vorgeschichte von Abhängigkeit sowohl psychisch als auch physisch gab, weil die Verbindungen "Belohnungszentrum" mit Substanzkonsum oder besser mit einer Tätigkeit (das kann z.B. auch Shoppen sein) wirst Du nur sehr sehr langsam wieder los.... Knackpunkt ist dabei auch wie der Mensch da mit seiner Abhängigkeit oder besser Zustand umgeht...als ich z.B. mal Valoron hedonistisch probiert habe, konnte ich da bei mir schön die Stufen beobachten....wo am Anfang noch 10 Tropfen reichten, war ich irgendwann oben auf 20 Tropfen d.h. Gewöhnung/Dosissteigerung. Allerdings hat da dann bei mir das Hirn eingesetzt und ich habe dann bewusst ausgeschlichen d.h. Anzahl der Einnahme und Dosis langsam aber stetig reduziert. Zusätzlich kommt es da auch noch auf die Persönlichkeit selbst an....ob jemand seinen Konsum unter Kontrolle hat (sozialverträglicher Konsum) oder er die Kontrolle verliert (sozialschädlicher Konsum) und auch da sind die Grenzen wieder fließend, was bei dem einem okay ist kann bei einem anderen schon wieder in Richtung Absturz gehen und Suchtpersönlichkeiten gibt es durchaus d.h. Leute da sehr schnell in diese Richtung abrutschen. Edit: zusätzlich zu den ganzen anderen Komplexen wie "Set" und "Setting", dem Suchtpotential von den einzelnen Substanzen selber, der Art der Aufnahme z.B. Coca-Tee, Coca-Blätter gekaut, Cocain oral genommen, Cocain geschnupft oder Cocain als Freebase (Crack) geraucht. Alles das gleiche Alkaloid (Kokain), nur die Suchtpotentiale und damit die Auswirkungen positiver (z.B. Andentrail geht nicht ohne, meinte jemand zu mir der das Teil begangen hat) und negativer Art unterscheiden sich da beträchtlich....und da kommt auch noch der Kontext (Set, Setting) dazu z.B. in Südamerika ist Coca-Tee normal, denn kann man da im Teebeutel zu 1 g kaufen.... bj68
-
Ist ja alles schön und gut....und mag juristisch/verwaltungsrechtlich durchaus alles richtig sein....nur ganz böse Frage....wo ist da das Problem, wo ist da die Gefährdung von anderen Personen, wo ist da das Rechtsgut was da auf Teufel komm raus geschützt werden muss und wenn die Waffe ungeladen ist, dann ist die Sache noch idiotischer.... bj68
-
Habe ich bei meiner Saiga-12 hier in CH....klappst Du den Schaft ein, dann schießt das Teil nicht mehr.... bj68
-
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
BJ68 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Tja....nur die Frage(n) a) sehen es die Kontrolleure auch so? b) wenn nicht, was machen die dann? c) Wenn sie da was machen und der Betroffene Widerspruch einlegt d.h. den Rechtsweg beschreitet wie reagiert dann die Behörde wenn z.B. der Mitarbeiter gegen Waffen in Privatbesitz ist.... d) und wenn die Sache vors Gericht kommt, wie ist der Richter drauf..zumindest in der ersten Instanz? bj68