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BJ68

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  1. Okay....auch eine Möglichkeit....und wahrscheinlich die einzige die Dir bleibt... Nur sind Gerichte überlastet und Staatsanwaltschaften dürfte da sehr oft einstellen... bj68
  2. Ganz einfach....Weigerung führt zur Eskalation und ist dann Widerstand gegen die Staatsgewalt siehe § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__113.html und § 115 Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__115.html Oder anders gefragt....die wollen Dich durchsuchen....wie wendest Du das ab OHNE dass es in die obige Richtung eskaliert, besonders dann wenn die nicht auf Deine Proteste, Anmerkungen eingehen? Was dann nachträglich passiert, steht wieder auf einem anderen Blatt....nur hilft Dir das dann in der gegenwärtigen Situation auch nicht weiter....plus da ergibt dann ein Wort das andere* und die Sache geht in eine nicht so nette Richtung. *= war Chaos-Communications-Camp 2024 machte dort Lichtenberg-Wood-Burning, Problem war, dass da Feuer mehr oder weniger verboten war....und jemand sich vom Awareness-Team ( war ein "das" oder besser "es" und passte damit wie der Arsch auf den Eimer) tierisch aufgeregt hat und die Camp-Security informierte....hab selber bemerkt wie mir so richtig der Kamm schwoll, der Blutdruck hochging, Adrenalin freigesetzt wurde und die Wortwahl und Betonung heftiger wurde.....musste mich aktiv da öfter psychisch runterholen, sonst wäre die Situation noch mehr eskaliert, wobei dann auch das Verhalten des "Es" sehr dazu beitrug, da er meinte er könne fordern, mein Equipment beschlagnahmen zu lassen. Sprich solche Kontrollsituationen sind dann sehr schnell ein Selbstläufer.....und die dafür nötige Begründung kannst Du Dir an eine Stelle stecken wo kein Licht hinkommt....die tun das halt einfach und jede Diskussion oder gar Weigerung führt zur Eskalation.... bj68
  3. Ganz einfach....nennt sich Wirkungsdauer bj68
  4. Zum Ersten: Schön und wann gibt es ein Faust-, Stiefel- und Fuss-Verbot? Über ein Verbot des Krafttrainings sollte bei der Gelegenheit auch noch nachgedacht werden...und btw. auch andere Gegenstände können schwere Verletzungen zufügen und das kommt ja durchaus im § 223 Körperverletzung vs. § 224 Gefährliche Körperverletzung zum tragen. Zum Zweiten: Was aus diversen Gründen wie Personal, Menge der zu kontrollierenden Leute usw. zum Scheitern verurteilt ist.....oder anders ausgedrückt noch mehr von einer Medizin mit enormen Nebenwirkungen die gegen die Krankheit nicht wirkt..... bj68
  5. *grins* Hab mir Gedanken gemacht: Das Teil in Noppenfolie einwickeln, so dass es einer gepolsterten Rolle gleicht und mit Packband derart sichern, dass das Aufmachen min. 5 min dauert = nicht zugriffsbereit und nicht einmal zum zuschlagen geeignet, weil gepolstert und als Katana nicht erkennbar. Sollte dann reichen.... bj68
  6. Ich gestehe...hab mindestens zweimal auch dagegen verstoßen...weil ich ebenfalls ein Katana zum Transport im Auto drin hatte...sagt mal liebes Bullengschwerl, welchen Beitrag zur Sicherheit leistet dieses Vorgehen und wie soll ich so ein Teil rechtskonform transportieren? bj68
  7. nur sollte als Ergänzung gebracht werden, dass bei sehr vielen "Waffenverbotszonen" dann diese Zone auch auf gefährliche Gegenstände erweitert wird Kann hier https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2021/09/210903_allgemeinverfuegung_bpod-b_faq_file.pdf?__blob=publicationFile&v=2 schön nachlesen.... Heißt dann auch, dass man da vorher im "Kleingedruckten" lesen müsste.... bj68
  8. Naja...das stimmt zwar, aber ab so 60 Stück im Jahr kann es eng werden: https://www.verkehrsanwaelte.de/news/details/falschparken-bei-vielen-strafzetteln-droht-fuehrerscheinentzug/ und damit ist man da auch wieder in einer ähnlichen Argumentationsschiene wie bei der Zuverlässigkeit..... Dann kommen von mir Tschechische (mit Concealed Carry), Österreichische (mit SV als Bedürfnis für Heimverteidigung) und Schweizer (Kreuz auf der WES reicht als Bedürfnis) Verhältnisse....auch mit dem Hinweis, dass diese Länder ja von der Kultur/Historie usw. mehr mit Deutschland vergleichbar sind als die USA. bj68
  9. Yep....kann mich allerdings dunkel erinnern, dass dann die besagten Jugendlichen auf andere Typen ausgewichen sind bzw. dieser Ausweicheffekt hier sogar erwähnt wird: https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Re-Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-3/posting-32230073/show/ bj68
  10. Auch mein Pfadfinder-Verband macht sich da Gedanken....schätze das dürfte da für alle Verbände gelten die da im rdp (Ring deutscher Pfadfinder*innenverbände) zusammen geschlossen sind, inklusive auch der nicht im Ring organisierten wie Weltenbummler usw. da wie ja im Entwurf betont wird der Scheiß ja für alles gilt was Schneiden kann unabhängig von der Klingenläge und Art d.h. auch für das Bundeswehrbesteck https://www.berg-freunde.ch/origin-outdoors-bundeswehrbesteck-das-original-besteck-set/, das Opinel https://en.wikipedia.org/wiki/Opinel und Taschenmesser gilt, wenn ich den Mist richtig verstehe. Wird bestimmt lustig werden, wenn Du mit einer Horde Wölflinge/Pfadfinder/Ranger & Rover in Kluft mit Rucksack unterwegs bist und da jemand meint eine Kontrolle machen zu müssen.... bj68
  11. und bringt das was für die Sicherheit oder anders gefragt...stellt die Mehrzahl der Leute die sowas dabei haben ein Problem dar? Ferner sind bei einem Konzert oder auch Fußballspiel schon vom Hausrecht her, gefährliche Gegenstände verboten z.B. Glasflaschen usw. und für diejenigen die wirklich da was vorhaben gibt das: https://www.welt.de/253388612#/comment/260299725 bj68
  12. Hab es bei uns im Stamm in die WhatsApp-Gruppe gestellt und per Mail an die Geschäftsstelle des Landesverbands gesendet.... Bj68
  13. Als das wären? Zähl mal die Punkte auf und auch die Punkte die für Dich blöde und/oder aktionistisch sind.... Bj68
  14. Ließt Du hier: https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-3a-NRW/posting-33899002/show/ und daraus https://www.spiegel.de/politik/mystische-aura-a-e8c6db2b-0002-0001-0000-000013501960?context=issue Wie im Telepolis-Posting beschrieben, dürften sich da Medien und Politik wieder gegenseitig befruchtet haben und ein verbotsgeiler Innenminister hat die Gelegenheit ergriffen... bj68
  15. Sieh an..da wurde die Seite aber gehörig editiert.... http://web.archive.org/web/20240426224059/https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/gewalt/artikel.148262.php bj68
  16. Yep....allerdings sehe ich das Teil u.U. auch als Chance, wenn man das gegenüber den Politikern und Waffengegnern ausschlachtet, denn besser darauf hinweisen, dass diese Ideen eher Mist sind, als wie wenn sich der IS darüber lustig macht geht fast nicht mehr... bj68
  17. Tja....wenn dieses Sicherheitspacket nicht ganz blöde zurück feuert.....denn a) ist da Chaos vorprogrammiert b) weiß dann keiner mehr genau was ist erlaubt, verboten usw. was c) zur Folge hat, dass es da eine Menge normaler Bürger erwischen dürfte was d) Frust, Ärger und zum Schluss wahrscheinlich auch Trotz erzeugen dürfte, was u.U. in Widerstand münden kann und e) vor allem wird das nichts an dem Problem der Messer ändern.... Erinnert mich ein wenig an diese Schnapsidee, als mit der 16. BtMÄndV 2001 vgl. http://www.eve-rave.net/abfahrer/recht.sp?text=16&cat=1&page=0 GHB unter das BtmG gestellt wurde, nachdem da Medien zu der Zeit sehr intensiv darüber berichtet hatten (Vergewaltigungsdroge, enormer Missbrauch, böse Händler die das verticken usw. und die Politik darauf angesprungen ist, nur blöde das sich zu der Zeit in der Anlage III der kleine Zusatz ""die Ester und Ether der in Anlage III aufgeführten Stoffe" fand und somit auch GBL als Ether unter das BtmG gefallen ist.....das wurde dann in der 17. BtMÄndV vgl. http://www.eve-rave.net/abfahrer/recht.sp?text=15&cat=1&page=0 korrigiert, weil die komplette chemische Industrie natürlich aufgeschrien hat.....Edit: GBL ist ein Standard-Lösungsmittel da.... bj68
  18. Das ist auch gut: und wie soll der Kunde dann die Teile nach Hause bekommen, wenn auf den Verkaufsständen die Teile offen verkauft werden..... bj68
  19. Yep.... Frage an Dich...hast Du da einen Link zu dem Entwurf? Edit: Gefunden https://www.handelsblatt.com/downloads/29968120/5/240829_bmi_bmj_bmwk_sicherheitspaket.pdf bj68
  20. und wie soll derjenige das im Voraus wissen und was passiert wenn ich weil unterwegs zu einem Pfadilager oder sonst wie dann auf so öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen komme und blöderweise ein Messer dabei hab? Darf oder besser muss ich zukünftig zu meinem Pfadigepäck dann auch noch einen Messertresor im Rucksack verstauen....unsere Pfadis gehen da auch auf Haijck oder Fahrt, wo sie Messer und auch einige gefährliche Gegenstände wie Axt mit dabei haben.... bj68
  21. Definiere Gefährder und ich werfe hier mal ganz trocken AfD-Mitglieder, die biometrischen Ausweisbilder und Überwachung in den Ring...der KI ist es wurscht wonach sie sucht.....schon mal daran gedacht? bj68
  22. Nö, aber Jugendliche...wenn es Dich interessiert wie die Butterfly-Messer da reingekommen sind: https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Re-Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-2/posting-32229223/show/ bj68
  23. Zwar hier OT..... Zwischen wollen und können ist immer noch ein himmelweiter Unterschied....denn für das "können" haben die Deppen da sehr wenig Material angehäuft....erinnert mich ein wenig an die Sauerländer Terroristen-Deppen, die wollten auch und haben sich immerhin Material besorgt, bloß deren Idee hätte nie und never funktioniert vgl.Punkte 3 und 3.1. in https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Ferngelenkte-Terroristen/Jein/posting-27308441/show/ (Btw. später kam auch noch heraus, dass die Forderung des Austausch eher vom besagten Chemikalienhändler kam und nicht wie in Punkt 5. beschrieben vom BKA, was den Händler aufforderte die Arschlöcher noch weiter zu beliefern, was bedeutet es war nichts mit skrupelloser Chemikalienhändler belieferte Terroristen, wie es damals in den Medien ein Herr Ziercke verbreitete. War übrigens der Auftakt zum Ausgangsstoffgesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgangsstoffgesetz warum erinnert mich das nur an die Messerthematik?) Gegenbeispiel wäre ein Breivik, der ja nicht nur geschossen hat, sondern auch was gebastelt und in seinem Manifest auch das Basteln beschrieben hat. Bin da sehr gespalten.....weil zunehmend die Strafbarkeit ins Vorfeld in Richtung Prävention übertragen oder besser verschoben wird z.B. brauche ich für völlig legale Sachen konz. Salpeter- und Schwefelsäure, als auch Wasserstoffperoxid, ähnlich wie bei den Messern auch und das dann doch zu Einschränkungen von persönlichen Freiheiten führt und zum anderen es geht langsam aber sicher auch die Rechtssicherheit flöten wie ab "Was ist eigentlich aus den Berliner Terrorgespann mit den Kühlelementen geworden?" in https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Bundestrojaner-Wer-kontrolliert-die-Ermittler/Strafverfolgung-um-jeden-Preis/posting-27625497/show/ beschrieben und wo (wie in dem Posting erwähnt) jemanden dann aus dem Vorhandensein von Benzin (oder andere brennbare Flüssigkeiten), Glasflaschen und Lappen (Stoff oder Papier) dann die beabsichtigte illegale Herstellung von Brandflaschen unterstellt werden könnte..... Anderseits hast Du dann so Arschlöcher die den/die Typen bei Taylor Swift oder auch die Sauerländer Deppen-Terroristen die unbedingt wollen, aber glücklicherweise nicht können....Breivik sortiere ich da mal als eine ziemliche Ausnahme hinein, der hätte sich auf alle präventiven Maßnahmen eingestellt z.B. beschrieb er im Manifest, das er bereit war seine Freundin (wenn ich mich dunkel erinnere) umzubringen sollte die bei einem Zufallsbesuch was mitbekommen haben usw. bj68
  24. Nö...einfach mal ab Seite 12 in dem PDF lesen: https://dserver.bundestag.de/btd/16/135/1613563.pdf Heise Artikel dazu: https://www.heise.de/news/Bundesregierung-nennt-Details-zu-polizeilich-gefuehrten-Datenbanken-7593.html und der ist von 2009 Edit mir kann da keiner weiß machen, dass da es nicht möglich wäre Waffenverbote nach §41 WaffG einzutragen und dass Behörden/Exekutive da nicht Zugriff drauf hätte. bj68
  25. Jein...es stimmt zwar, dass Du jemanden der nichts zu verlieren hat mit Strafgesetzen relativ wenig ans Bein pinkeln kannst...nur wenn ich mir mal den Strafrahmen des §41 WaffG so ansehe: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__52.html dann ist da durchaus etwas drin....wenn die Klientel dann weggesperrt werden würde bzw. wenn Flüchtling dann die Ausweisung erfolgt bzw. der seinen Status hier verliert. Okay auf den anderem Blatt steht, da natürlich auch, dass selbst bei Arschlöchern die mit anderen Taten wie Körperverletzung und Co. auffällig werden keine Abschiebung erfolgt...siehe https://www.tagesschau.de/inland/regional/urteil-zug-brokstedt-100.html Allerdings auch wenn der §41 WaffG so ziemlich zahnlos ist, er eignet sich wunderbar als Gegenargument für das geforderte Messerverbot/Klingenlängebegrenzung und Einrichtung von Waffenverbotszonen, denn warum die Allgemeinheit in ihren Freiheiten einschränken, wenn eine Einschränkung auch individuell aufgrund von Vorkommnissen gemacht werden kann, die noch dazu dann ganz generell und für alle möglichen Sachen gilt und nicht nur in Waffenverbotszonen. Plus wenn kommt, ja das müsste ja dann kontrolliert werden, dann kommt von mir ein "Ja nur kontrolliert muss in den Waffenverbotszonen/Bahnhöfen/Festivals usw. dann auch werden" und da ist es dann kein Problem von Person xyz den Status bezüglich §41 WaffG abzufragen und falls jemand mit Deiner Argumentation kommt, würde da ich sagen, dass Messerverbote und Klingenlängebegrenzungen genauso wirksam sind wie der §41 WaffG, nämlich fast überhaupt nicht. bj68 bj68
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