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Pikolomini

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  1. Wie ich heute von HK erfahren habe, werden momentan und wieder regelmäßig G28Z für den zivilen Markt gefertigt. Die ersten Exemplare sind an den Großhändler ausgeliefert.
  2. O Auch wenn ich sonst selten seiner Meinung bin, ich glaube, in diesem Fall, in diesen Zeiten großer Not, würde ich die Bürde auf mich nehmen und ihm dabei helfen.
  3. Deinen Wunsch, ein G28Z zu besitzen kann ich verstehen, das ist auch seit Jahren mein Wunsch. Nur, die wird es laut H&K als G28Z in den nächsten Jahren nicht geben. Wenn überhaupt jemals wieder. Ich hatte ein H&K MR 308, eine sehr genaue Waffe, die ich aber verkauft habe. Ich habe mir dann ein SAN 751 SAPR mit 20" Lauf zugelegt, weil ich eine Vollstahlwaffe haben wollte. Der hier aufgerufene Preis ist jedoch jenseits von Gut und Böse. Von der Schußleistung sind beide Gewehre, HK G28Z und SAN 751 SAPR, in etwa gleich. Beide schießen 5 Schuß sicher um 1 MOA. Man kann allerdings ohne Probleme importieren, dann sieht die Sache mit dem SAN 751 schon wesentlich besser aus. Versuch es mal in den nordischen Ländern, wenn Du an solcher Waffe interessiert bist. Allerdings ist ein Burck BR10, auch ein Traumteil, wenn auch mit Alu Upper.
  4. Ich weiß ... Aber für was braucht man die Dinger überhaupt ?
  5. Ist bei jedem Schuß der Gegenwert einer Bratwurst. Einfach zu merken, kann man sich bildlich vorstellen, wie die vorne aus der Mündung geschossen kommen .
  6. Ich habe einmal nachgeschaut: Der VDB selbst gibt an, daß 1500 Betriebe Mitglied sind. Der Mindestbeitrag ist 170 Euro. Macht 255 000 Euro / Jahr. - Mindestens . Welche anderen Einnahmen wie Anzeigengelder, Einnahmen für Werbung usw. dazukommen, weiß ich nicht. Frage: Welchen Einfluß hat der VDB wo bisher genommen? Wie wuden die Gelder ausgegeben? Leider finde ich dazu nichts. Sicherlich kann ein User hier Näheres berichten.
  7. Ich gebe mir Mühe, aber leider hast Du Recht. Verbrecher, wie die, welche hier ohne jeden Skrupel durch Cum Ex Geschäfte die Bürger bestohlen haben, gibt es auch hier, wobei es mir völlig egal ist, ob die Gesetze das hergaben, oder nicht. Wenn die Gesetze das ermöglichen, sind sie falsch. Geld der Allgemeinheit zu entziehen, also sich mehr Geld zurückzahlen zu lassen, als man der Allgemeinheit gezahlt hat, ist für mich schlicht Diebstahl und die, welche das getan haben, mußten das wissen und haben das gewußt. Genau so unverständlich für mich ist, daß es möglich ist, daß die Tochter des ehemaligen CSU Generalsekretärs Tandler, für das Vermitteln eines Maskengeschätes an ein Ministerium - in einer gesellschaftlichen Notlage Corona - einen zeistelligen Millionenbetrag - nur für die Vermittlung - eingestrichen hat. Solche Menschen kann ich nur Verachten. Für einen solchen Betrag muß ein normaler Arbeitnehmer mindestens 10 volle Leben arbeiten und Die streichen das im Vorübergehen ein. Das ist ungeheuerlich.
  8. Genau! Aber ich merke, Du verstehst mich. Danke Danke.
  9. Verstehe ich selber nicht, wollte nur so ein bedrückendes Gefühl ausdrücken. Da wirst Du von allein nie darauf kommen. Vergiß es. Gib Dir keine Mühe !
  10. An alle Apollogeten der Zustände in den USA: In Kalifornien wurden Halbautomaten wieder erlaubt. Ferner eine weitere gute Nachricht für mlliardenschwere US Mitbürger: Die brauchen dort kaum Steuern zahlen. Jeff Bezos: 0.98% seiner Einkünfte, Warren Buffet 0,1% und Elon Musk Steuern in ähnlicher Höhe. Ein wahres Traumland, in das man als LWB auswandern sollte. Top of the Pop!
  11. Ich hoffe, Du meinst mit der Schaffung geeigneter Lebensräume nicht die Schaffung von Einrichtungen, wie es sie in gerüchteweise in Polen geben soll, oder sicher in Guantanamo gibt. Aber ich glaube, ich verstehe, was Du meinst. Das ist natürlich der richtige Weg. Nur, so weit sind wir nicht. Im Augenblick müssen wir der vorhandenen Realität ins Auge sehen und die sieht so aus, daß Extremismus unsere Gesellschaft gefährden könnte.
  12. Deiner Argumentation kann ich folgen. Nur ich habe ja vorher geschrieben, das der Gesetzgeber vor dem Handeln verlangt, das sichergestellt ist, daß " tatsächliche Anhaltspunkte " bestehen, daß eine Person Sich oder Andere gefährden könnte. Dadurch soll willkürliches Handeln vermieden werden. Nur, welche echte Alternative gibt es denn, Extremisten an der Möglichkeit zu hindern Andere zu gefährden ?. Wenn nicht stringent gehandelt wurde und es kam zu Gewalt - oder Tötungstaten, gab es immer den Vorwurf, das hätte man durch präventives Handeln verhindern müssen.
  13. Einmal versuche ich es noch - habe ja sowieso momentan nichts Anderes zu tun - die Gesellschaft sorgt ja für mein Wohlbefinden. Am Monatsende wird das Konto automatisch aufgefüllt, obwohl das alte Geld noch nicht verbraucht ist, das klappt ganz gut. Also: Wenn ein " Exremist " ein Verbrechen begangen hat, fragt die Gesellschaft, warum man das gefährliche Potential dieses Menschen nicht erkannt und entsprechend gehandelt hat. Was soll die Gesellschaft also tun, wenn sie bei einem Menschen extremistische Tendenzen vermutet ? Klar, so lange warten, bis der seine Tendenzen auslebt und evtl. tötet. Das hätte zudem den Vorteil, das man nun sicher sein kann, daß der ein Extrement ist. Jetzt kann man ihm auch problemlos die Verfügungsgewalt über Waffen entziehen. Da ist man auf der richtigen Seite und macht nichts falsch. Ist ja eigentlich ganz logisch ! Oder ?
  14. Wenn Du das meinst, wird das schon stimmen. Nur eine Anmerkung: Hier geht es nicht um Gesinnungsstrafrecht, sondern um Prävention. So viel Differenzierung muß schon sein.
  15. Das man sich über diesen Satz aufregt verstehe ich nicht. Ich halte die Aussage für richtig ! Warum : Wenn eine extremistische Gesinnung in die Tat umgesetzt wurde, ist es offensichtlich zu spät, also versuche ich solches zu Verhindern. Nächste Frage: Wie kann ich dieser Gefahr sicher begegnen? Antwort: Indem ich vorher eingreife und eine waffenrechtliche Überprüfung anordne. Was ist daran falsch ? Die Frage ist: Wie kann man erkennen, ob eine Person eine extremistische Gesinnung besitzt. Wenn das zweifelsfrei festgestellt wurde, sind die daraus sich ergebenden Folgen für mich nachvollziehbar. Eine andere Möglichkeit ist: Wenn ich hier im Forum schreibe, stelle ich meinen Verstand vollständig hier am Schreibtisch ab und bejubele die hier vorherrschende Meinung. Ich weiß ! Ich benutze hier sowieso nur einen Teil. Kommt immer gut ! Bringt aber keine Satisfaktion.
  16. Wie Du schon schreibst, genügen " Tatsachen für die Annahme " die Betonung liegt auf Tatsachen. Würde ich ebenso Handhaben. Wer nicht einmal akzeptiert, daß Behinderte diese Plätze benutzen sollen, damit sie Ihr Leben etwas leichter führen können, dem würde ich auch das Verständnis absprechen, mit Waffen bedacht umzugehen. Das ist eine Vermutung von Dir. Ein ordentlich und fair geführter Sorgerechtsstreit dürfte keinen Gund darstellen, eine Verfügungserlaubnis über Waffen zu entziehen. Ich denke, Du solltest Dich eher an die Intention der Vorschriften halten. Was die meines Erachtens bezwecken sollen, habe ich versucht darzulegen. Diese Intention der Vorschriften kann ich nachvollziehen und halte sie für richtig. Auch das kann ich nachvollziehen und halte die Entscheidung für richtig. In dem eigeleiteten Verfahren wird die Behörde prüfen, ob die Gefahr besteht, das dieses Verhalten auch bei Zugang zu Waffen auftritt. Alkohol ist ein Suchtstoff! Wer sich dieser Sucht so hingibt, daß er angetrunken auf einer Bank aufgefunden wird, bekäme von mir auch die Verfügungserlaubnis entzogen. Es ist mir dabei ziemlich egal, ob Alkoholgenuß in der Gesellschaft toleriert wird oder nicht. Für mich ist Alkohol einer der übelsten Suchtstoffe überhaupt. Wer Alkohol in solchen Mengen trinkt, daß Ihm die Wirkung anzusehen ist, ist für mich abhängig, oder läuft Gefahr abhängig zu werden. Er ist für mich dadurch als Waffenbesitzer ungeeignet. Wer Waffen handhabt, muß sich darüber im Klaren sein, daß er besonderen Ansprüchen genügen muß. Das verlangt die Gesellschaft, ob uns das gefällt oder nicht.
  17. Wenn das so durchgeht, ist das ein Skandal. Ein Mensch mit Problemen der Motorik sollte selbstredend an dem Sport teilnehmen können. Hier bin ich der gleichen Meinung, die auch " Proud NRA Member " hat. In der BRD wird allerdings niemand per se mit mangelnder Intelligenz als Inklusion in das Gymnasium gesteckt, - das ist ein Gerücht - denn das ist keine Inklusion, sondern Versagen der Schulbehörde.
  18. Eigendlich ist es einfach. Es soll ausgeschlossen werden, daß ein Waffenbesitzer gefährdet. Er muß körperlich und psychisch geeignet sein. D.H. schon jetzt kann man Epileptiker, Diabetiker, usw. die nicht eingestellt sind vom Waffenbesitz ausschließen, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, daß diese Menschen - wenn auch vorübergehend - die Kontrolle über eine Waffe verlieren. Sie sind dann körperlich nicht geeignet. Danach wird schon jetzt bei einer Genehmigungsbefürwortung gefragt. Für die psychische Eignung gilt das Gleiche. Längst nicht jede psychische Auffälligkeit, führt zum Ausschluß vom Waffenbesitz. Die Gesundheitsämter und die Genehmigungsbehörden können da nicht willkürlich handeln. Alkoholmißbrauch-Drogenmißbrauch, aggressives Verhalten, auch mehrfaches Mißachten allgemeiner Regeln, ( z.B. Verkehrsverstöße ) wenn sie als Ordnungswidrigkeiten geahndet wurden, soweit es den Behörden bekannt ist - auch dem Gesundheitamt - sind sicherlich Versagungsgründe. Vorstrafen allemal. Eine Person, die wegen eines Steuervergehens vorbestraft ist, verliert ihren Jagdschein, ihre WBK. Eigendlich ist es ganz einfach. Wer sich im täglichen Leben nicht an wesentliche Regeln des Zusammenlebens hält, bei dem gehen die Behörden davon - nicht zu Unrecht -aus, daß er das im Umgang mit Waffen, auch nicht tut. Zu Recht, denn warum sollte er sich dort an Regeln halten. Wenn ein Waffenbesitzer nun in solch eine Lage gekommen ist, kann er diese Behördenvermutung durch ein MPU Gutachten widerlegen lassen. Da genau liegt aber das Problem. Der MPU Gutachter wird nur sehr schwer dieser Behördenvermutung widersprechen, denn dann nimmt der Gutachter das letztlich auf seine Kappe. Born out, Traumafolgen usw. sind kein Waffenbesitz Versagungsgrund. Einfach den gesunden Menschenverstand einschalten, mehr nicht.
  19. Den Anspruch hat die Psychologie nicht. Die Psychologie beschreibt seelische Phänomene und bedient sich dabei wissenschaftlicher Hilfsmittel, wie Statistik und Logik. Der Auftraggeber einer MPU verlangt eine Prognose. Die kann ein Gutachter abgeben, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Mir war nur wichtig, darzustellen, daß eine MPU - wenn sie richtig durchgeführt wird - , keine Prüfung ist, auf die man sich vorbereiten kann. Sie wird wohl als solche von interessierten Institutionene verkauft. Man kann dannn viel Geld da mit verdienen. Seriös ist das aber sicherlich nicht. Genau so ist es nicht. Wenn man nach einer Auffälligkeit zu einer MPU geschickt wird, und wenn man seine Befürchtungen dort äußert, wird ein fähiger Gutachter das in seinem Urteil entsprechend wichten. Das muß keineswegs negativ für den Probanden ausgehen. Genau aus solchen Erwägungen heraus, würde ich immer einen Zeugen mit in die Untersuchung nehmen. Die Gutacher werden das in der Regel wohl ablehnen, dann sollte man einen Gutachter verlangen, der das zuläßt. Noch eine persönliche Anmerkung. Die Aufgabe eines Gutachters ist es doch letztlich, eine Vorhersage darüber zu treffen, wie eine Person sich in einem bestimmten Falle verhält. Annahme: Eine Person ist mehrfach durch aggressives Verhalten aufgefallen oder ist mehrfach zu schnell gefahren, hat mehrfach Alkohol getrunken und ist Auto gefahren o.Ä. Alles Fehlverhalten. Ein Gutachter soll nun erklären, daß das nicht mehr vorkommt. Ich würde mich da weigern. Grundsätzlich. Das bedeutet aber, daß man diesen Personen dann auch das Recht abspricht, Waffen zu händeln, denn warum sollten die sich dort anders verhalten, als sie sich sonst im Leben verhalten. Die wären für mich nicht zuverlässig oder abgeschwächt, ich würde nicht ausschließen, daß die sich wieder fehlverhalten. das Risiko wäre mir zu hoch.
  20. Eine MPU, die sinnvoll ist, fragt die persönliche, intellektuelle und charakterliche Eignung - zu was auch immer - ab. Das bedeutet, daß der Abfragende sich je nach Fragestellung, ein Bild von der Persönlichkeitssruktur das Probanden macht. Wie er das macht, liegt weitgehend im Ermessen des Beurteilenden. Der hat dem Auftraggeber seine fachliche Kompetenz nachgewiesen. Alle diese Verfahren sind nicht statisch, d.h. es ist fast unmöglich, sich rein formal, darauf vorzubereiten. Wenn der Beurteilende sein Handwerk versteht, ist er nicht zu täuschen. In einem tiefenpsychollogischem Gespräch, gibt es fast keine Möglichkeit, sich bewußt zu verstellen. Jede Äußerung hat eine Ursache, die in der Persönlichkeit des Probanden begründet ist. Ein wirklich gut ausgebildeter und erfahrener Prüfer, ist kaum zu täuschen. Man kann nicht nicht kommunizieren: Paul Watzlawik. Bedeutet, jede Äußerung - auch gar keine - hat eine Bedeutung, die der geschulte Beurteilende erkennt. Das bedeutet, daß ein Ungeeigneter - für was auch immer - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch erkannt wird. Soweit der Überbau. Nun werden diese Verfahren aber durch alle möglichen Institutionen TÜV, Dekra usw durchgeführt, obwohl das eigendlich deren vorzügliches Aufgabenfeld gar nicht ist. Entsprechend fallen auch die Verfahren aus. Um es vorsichtig auszudrücken, sind Zweifel erlaubt, ob deren Verfahren zum finalen Erkennen einer Persönlichkeitsstruktur geeignet sind. Auf jeden Fall, sollte man zu solch einer MPU immer einen Zeugen mitnehmen. So weit ich weiß, kann das nicht verwehrt werden. Das war übrigens in früheren Wehrdienstverweigerungs Anhörungen auch so.
  21. Das Wissenschafter das Land verlassen, hat es immer gegeben. Nur war es in den letzten Jahren so, daß mehr ins Land gekommen sind, als gegangen sind. Deutschland ist eines der wirtschaftlich sichersten Länder überhaupt. Wir brauchten keine prekär Beschäftigten - das ist ja gerade die Schande, daß wir die haben. Die Kritik von Sahra Wagenknecht an den " Lifesyle Linken " halte ich für berechtigt. Ich bin auch der Meinung, daß viele dort geführten Debatten und dargestellten Probleme Scheingefechte sind, die nur von den wirklich vorhandenen Mißständen in unserer Gesellschaft ablenken. Dennoch denke ich., daß wir auf dem richtigen Weg sind. Die Zeiten ändern sich. --- Die Waffengesetze lasse ich hinten vor.
  22. Ne ! Wirklich, ich dachte, das sei ernst gemeint. Kannst Du sehen, ich bin wirklich kein Fachmann. Aber, muß ich ja auch nicht sein. es gibt ja Dich ! +++++ Bei 7+ gibt es eine Freifahrt mit dem Bagger in den Harz.
  23. Erst einmal: Die Beispiele, die Du gezeigt hast sind faktisch richtig. Dennoch: Warum wird der Aktiengewinn geringer besteuert, als Gewinn durch Arbeit. Kann ich nicht nachvollziehen. Transaktionssteuer fällt durch Handeln mit vorgeleisteter Arbeit an. Schafft also keinen Mehrwert. Dennoch aufkommende Gewinne sind reine Spekulationsgewinne, sollten meiner Meinung nach alle besteuert werden. -- Ich bei aber kein Fachmann --. Zudem trifft es den " kleinen Mann " wohl eher nicht. Mir fällt da das alte Plakat von Staek ein:
  24. Hallo mein lieber Freund, soll das etwa eine Drohung sein?. Du wirst mir jetzt aber bestimmt mitteilen, an wen die " Beleidigung " konkret gerichtet ist. Ist aber vielleicht auch nicht nötig. Aus den Deutschen, die nach der Wahl der Grünen, dann das Land verlassen wollen, wird ein Richter wohl schon einen Passenden rauspicken können. Muß direkt mal schauen, ob ich meine Recht(s)schutz Versicherung auch bezahlt habe, sonst wird das nämlich mit dem ruhigen Schlaf heute Nacht nichts und alte Menschen brauchen viel viel Schlaf. Da bekomme ich aber jetzt richtig, richtig Angst.
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