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Harry Callahan

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  1. Als Anwalt hätte ich übrigens argumentiert, dass er von der "ekelhaften Claudia Roth" gesprochen, diese aber nicht direkt adressiert hat. Nun gibt es wahrscheinlich Hunderte Personen dieses Namens in D oder auf der Welt. Wenn sich also eine Claudia Roth aus der Masse angesprochen fühlt, wenn von der "ekelhaften Claudia Roth" gesprochen wird, dann räumt sie dies ja quasi indirekt ein (Zustimmung durch konklusives Handeln). Mein Mandant hat aber Claudia Roth, Friseurmeisterin aus Hinter-Pusemuckel gemeint, die aber keine Strafanzeige gestellt hat. Da das Gegenteil kaum zu belegen sein dürfte, plädiere ich auf Freispruch. Edit: Verdammte Autokorrektur....
  2. Richtig. Aber Broder ist eben ein Meister des Wortes und als solcher in der Lage, seine Meinung über KGE so mitzuteilen, dass sie eben nicht justitiabel ist.
  3. Schlechter Anwalt. Ohne jetzt Jurist zu sein....... ...... ähh...... Momendema......... von Petra Hinz (SPD) und dem folgenden Urteil haben wir ja gelernt, dass "Jurist" keine geschützte Formulierung ist........ Also: Als Jurist wäre meine Auffassung, dass es sich bei dem Zitat von Broder nicht um eine Beleidigung handelt, da sie sich nicht gegen die Person KGE richtet, sondern die Qualität ihrer verbalen Äußerungen beurteilt.
  4. Die interessante Frage ist doch, wie aus der Verurteilung eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit abgeleitet wird. Habe jetzt den §5 des WaffG mehrfach durchgelesen, finde aber (zumindest aus den oben genannten Infos) keinen Ansatz hierfür. War es nicht so, dass man damals aus seiner Mail einen Aufruf zur Gewalt gegen CR abgeleitet hat? Nur die Beleidigung dürfte nicht ausreichen.
  5. Respekt. Wie hast Du denn die bekommen?
  6. Vergiss Hessen und schick Deine Waffen zu Jürgen Flass.
  7. Ich muss brechen.....
  8. Vielleicht mal die Homepage überarbeiten und die ganzen Google-Übersetzungen nach Sinnhaftigkeit aus Ausdruck überprüfen.
  9. Was weißt Du über meinen fachlichen Background? Ansonsten hat Dieter Nuhr diesbezüglich den richtigen Ratschlag gegeben.
  10. Hä? Wo ist jetzt der Zusammenhang?
  11. Genau das meine ich. Mit nichts, was ich sage oder als Training nachweise, könnte ich Deine Meinung ändern.
  12. @joker_ch Es geht mehr um den zweiten Teil meines Posts. Dass die Polizei grundsätzlich behauptet, dass sich ein Zivilist mit einer Waffe nicht wehren kann - egal wieviele FoF- Trainings etc man gemacht hat. DAS ist die Sauerei. Waffenhandhabung ist ganz einfach für Verbrecher - das macht Waffen so gefährlich. Sie ist ganz einfach für Polizisten - daher braucht die Polizei Waffen. Sie ist aber unglaublich schwer für Zivilisten - daher kann sich ein Zivilist auf keinen Fall erfolgreich mit einer Waffe wehren.
  13. Du hast aber schon die von Dir selbst zitierten Anforderungen gelesen - oder? Ich kann Dir sagen, dass wir damit bei www.frontsight.com noch nicht einmal die Fortgeschrittenenkurse hätten belegen können. Das witzige ist aber, dass dann der LKA-Beamte, der diese Minimalanforderungen gerade so schafft und an seinem Schreibtisch so bedroht ist, dass er eine Waffe führen muss, dann unabhängig davon, wieviel der normale Bürger trainiert, schreibt, dass der Antragsteller auf einen Waffenschein auf gar keinen Fall in der Lage ist, sich mit einer Waffe zu wehren. Wie gesagt - nur der Polizeiausweis verleiht einem diese jedigleichen Fähigkeiten.
  14. Wie hoch ist denn die Bestehensgrenze bei dem enormen Trainingsaufwand? Abgabe von 5 Schuss ohne Eigenverletzung?
  15. Ähmmm....... nur mal so: Wir hatten doch vor einiger Zeit mal einen Thread, in dem die Rechtsauffassung geäußert wurde, dass ein Vereinsvorstand einem Mitglied bei regelmäßiger Trainingsteilnahme eine Bedürfnisbescheinigung ausstellen MUSS, auch wenn er das Mitglied für komplett ungeeignet zum Waffenbesitz einschätzt. Wenn das die gängige Rechtslage ist, dann fällt dieses Korrektiv doch weg - denn wie gesagt - ein Jahr regelmäßig zum Training erscheinen und ein paar Schuss daneben schießen, ist ja wohl machbar. Wenn man vom Verein erwartet, ungeeignete Kandidaten herauszusieben, dann muss man dem Vorstand auch eine Möglichkeit dazu geben.
  16. Anscheinend macht Dir Schießen doch Spaß - oder? Dann such Dir einen netten Verein, werde Mitglied, fang an. Nach 6 Monaten kannst Du dann bei der Behörde einen Antrag auf Erteilung einer WBK stellen mit dem Vermerk, dass die Bescheinigung des Vereins nachgereicht wird. Im Worst-Case hast Du 12 Monate ein tolles, faszinierendes Hobby ausgeübt und Dein Antrag wird abgelehnt. Spaß macht es trotzdem.
  17. Das aber nur für Verbrecher und Polizisten. Als Ottonormalverbraucher wirst Du niemals lernen, Dich mit einer Schusswaffe verteidigen zu können. Daher brauchst Du keine und bekommst keine. Bei 18 jährigen Polizisten mit 100 Schuss Training ist das natürlich ganz anders.
  18. Richtig. Aber diese Zeit kommt beim Jahr für Sportschützen ja auch noch einmal drauf.
  19. Der schnellste Weg, eine WBK für Faustfeuerwaffen zu bekommen, ist Kohle in die Hand zu nehmen und in 2 Wochen den Intensivkurs zum Jagdschein zu machen.
  20. WBK blau für Alle....
  21. Na da wäre ich doch tatsächlich mal auf einen Gerichtsentscheid gespannt. Die einschlägigen Gesetzestexte sind doch schon ausreichend hier zitiert worden: Das Amt darf auch nach den 3 Jahren anlassbezogen prüfen, ob ein Bedürfnis weiter vorliegt. Diese Prüfung darf aber nicht umfangreicher sein, als die Prüfung bei der Ersterteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis. Da also bei der Ersterteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis die Vorlage eines Schießbuches nicht erforderlich war, darf diese Prüfung auch nun nicht gefordert werden. Dies wäre sonst eine nachträgliche Verschärfung.
  22. Verstehe das Problem nicht. Alle 3 Jahre eine neue Waffe gekauft und gut ist. Dann hat das Amt etwas von Dir gehört und ist zufrieden.
  23. Nö. Nur Hoffnung.
  24. Schon das obige Zitat ist eine Unverschämtheit. Warum prüft die Bundesregierung nicht mal, ob ggf. eine Liberalisierung des Waffenrechts notwendig wäre?
  25. Hmmm...... steht nicht auch im Gesetz, dass aus einem sicheren Drittland einreisende Flüchtlinge an der Einreise gehindert werden müssen? Anscheinend sind auch deutsche Beamte sehr selektiv darin, welche Gesetze sie einhalten und welche nicht.
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