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Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
Faust antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Das kann hier nur @Ebert79 klarstellen. Mag sein, dass er nur angefragt hat, in welcher Mannstärke die Behörde auflaufen wolle, mag sein, dass er anderes geäußert hat. Da erübrigt sich m. E. jede Spekulation. -
Transport eines scharfen Schwertes zu Trainingszwecken
Faust antwortete auf Faust's Thema in Waffenrecht
Ich weiß es nicht. Hätte mir das Teil zeigen lassen sollen, als sie sagte, sie habe es "nur eingewickelt" im Kofferraum liegen. Hätte viel Hirmschmalz eingespart. Aber hätte hätte... -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
Faust antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Ich erinnere mich nicht, dergleichen behauptet zu haben. Und doch hast du, nehme ich an, jede einzelne der verschärften Auflagen akzeptiert und erfüllt, wenn auch vermutlich zähneknirschend. Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. Aber ich gebe zu, das Argument steht auf einer schiefen Ebene und kann zu solch abstrusen Gedanken führen, wenn man nicht unterscheidet. Volle Zustimmung! Wir wissen alle, dass der Hintergrund jeder Verschärfung bloße Symbolpolitik gegenüber ängstlichen und uninformierten Wählern ist (gelegentlich auch mal Lobbyismus) und natürlich der Gedanke, dass ein unbewaffnetes Volk leichter zu kontrollieren sei oder jedenfalls irgendwie besser. Deshalb sollte sich dein Zorn gegen die richten und nicht gegen die Leute, die in DEINEM Boot sitzen... Doch, es geht genau darum. Lass mal deine Gefühlslage vom dräuenden Untergang beiseite und betrachte die Fakten und die augenblickliche Lage. Jeder, der rechtssicher Waffen besitzen will, muss sich an diese Regeln halten, will er den Besitz rechtssicher erhalten. Dass trotzdem Missbrauch möglich ist, ist eine bekannte Tatsache und dass sich Behördenmitarbeiter gegen den unwahrscheinlichen Eventualfall einer Eskalation wappnen dürfen, sollte in meinen Augen zunächst mal selbstverständlich sein. Das ist übrigens ein Recht, dass ich für mich auch einfordere, unter dem Aspekt des Waffenbesitzes allerdings leider vergeblich. Ich habe auch Verständnis für jeden Vollzugsbeamten, der mit Schutzweste durch die Stadt läuft. Damit behandelt er keineswegs alle Passanten als Verbrecher. Für mich bedeutet die FDGO theoretisch den verbrieften Rechtsstaat. Und theoretisch gibt es zwischen Theorie und Praxis keinen Unterschied... Jetzt kann man natürlich loslaufen und alle Gesetze, die dem eigenen Verfassungsverständnis zuwiderlaufen ignorieren und übertreten und schauen, wie weit man kommt. Das Ergebnis kommt dann vielleicht in die Zeitung. Auch eine freiheitliche Grundordnung kennt Regeln und Einschränkungen. Wenn dir die Einschränkungen zu weit gehen, bitte, das sei dir unbenommen. Ob du nur hadern willst oder aktiv werden, ist deine Sache. Aber jeden, der deine Sicht auf die Einschränkungenund den Umgang damit nicht teilt, als schlechteren Staatsbürger zu qualifizieren, ist eben bestenfalls ignorant. Das war jetzt länger als ich eigentlich vorhatte, aber im Sinne der Debatte fand ich es wichtig. Denn ich hoffe, wir haben schlussendlich, zumindest als LWB, mehr das uns eint als das uns trennt. -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
Faust antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
@TriPlex: Si tacuisses... -
Transport eines scharfen Schwertes zu Trainingszwecken
Faust antwortete auf Faust's Thema in Waffenrecht
Vielen Dank erstmal an alle, die sich beteiligt haben, ich habe eure Ausführungen mit Gewinn gelesen. Der Kollegin habe ich eine Zusammenfassung des Grundtenors gegeben, worauf sie mich entgeistert ansah und ausrief: "Ist doch gar nicht scharf!" Und das, obwohl ich sie anläßlich unserer Eingangsdiskussion extra gefragt hatte und sie ausdrücklich bejahte! Die Nuss! 🤬 Tut mir leid, eure Zeit gestohlen zu haben! 😔 -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
Faust antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Alles besser als nur rumheulen und andere LBW beschimpfen, wie das der angesprochene Kollege tat. -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
Faust antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Ne, du musst dich nicht scheiden lassen. Aber so, wie die Dinge nun mal stehen, musst du die Hausbesuche zulassen, wenn du legal Schusswaffen zuhause haben willst. Niemand zwingt dich, sie zu besitzen und wenn deine "Mitbewohnerin" zu stur gewesen wäre, hättest du dich eben entscheiden müssen. Man kann den Kuchen nicht essen UND behalten. Womit allerdings mit keiner Silbe gesagt ist, dass ich das Gesetz oder überhaupt das Bedürfnisprinzip als Erlaubnistatbestand auch nur im Mindesten für richtig hielte. Ganz im Gegenteil, ich vermisse im GG soetwas wie den 2. amerikanischen Verfassungszusatz. -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
Faust antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Was du schreibst ist völliger Dummfug, vermutlich aus deinem Frust über den Staat rausgeschwitzt. DU kennst die Bedingungen für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse, also heul nicht rum. Wenn du damit nicht einverstanden bist, kannst DU gerne darauf verzichten. Außerdem kannst du politisch aktiv werden und dich für Änderung des WaffG nach deinem Gusto bemühen. Rummeckern und den Willkürstaat an die Wand pinseln, echt? Ich vermute, du hast deine Waffen noch!? Dann hat der Willkürstaat wohl entweder versagt oder es ist damit nicht soweit her. Aber Leute anpissen, die sich an die Regeln halten, die sie vorher kannten (und denen sie implizit zugestimmt haben), geht zu weit. Denk mal drüber nach, du Superverfassungspatriot. -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
Faust antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Danke für den Lacher! -
Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
Faust antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Nach meinem Dafürhalten erklärt sich ein Mitbewohner mit der Einschränkung seines Hausrechts einverstanden, wenn er sich mit der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen einverstanden erklärt hat. Klingt für mich logisch. -
Transport eines scharfen Schwertes zu Trainingszwecken
Faust antwortete auf Faust's Thema in Waffenrecht
Kein Sommerloch, mich interessiert die Frage prinzipiell, weil die Dame (eine Kollegin, die das seit Jahren offensichtlich unbehelligt so handhabt) meint, im Recht zu sein und ich halte das für unrechtmäßig. Sonst nehme ich demnächst das Ginunting mit auf die Wiese und sense Gras und unsichtbare Trainingspartner, da werden die ganzen vorbeiradelnden Touris aber Augen machen! @Asgard: Sie muss recht erfahren sein, alle Finger sind noch dran! -
Hallo zusammen, ich bin in eine Diskussion mit einer Iaido-Enthusiastin geraten und sie behauptet, es sei völlig rechtskonform, das Schwert nur so einzuwickeln, dass es nicht direkt zugriffsbereit sei (2x in Stoff geschlagen, nicht etwa zig Lagen Schrumpffolie!) , zumal alle ernstzunehmenden Gürtelträger das so praktizierten. Von einem verschlossenen Behältnis wollte sie nichts wissen... Nun weiß ich einiges um die Rechtslage von Hieb- und Stichwaffen und kenne den Kommentar von Gade/Stoppa bezüglich tragbarer Gegenstände, die dem Kampfsport dienen (wozu man das Iaido durchaus rechnen könnte...), der erwähnt allerdings nur Kampfstöcke. Aber eine lange, scharfe Klinge? Ich denke, die muss - rechtskonform - verschlossen transportiert werden. Weiß jemand da mehr als ich?
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Das ist kein deutscher Gedanke, sondern einer, der überall gilt, wo einfach Leute erschießen verboten ist. Sobald die Waffe dafür benutzt wird, ist sie illegal. Der Rest ist Wortklauberei.
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@vaquero357: Dieser Mann bietet eine recht schlüssige Erläuterung der #1 Todesursache für US-"Kids".
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Darüber würde ich gern mehr wissen. Das klingt ad hoc plausibel. Hast du einschlägige Quellen dazu?
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Ogottogottogott! Sie hält ein Schießdings in der Hand! Ich bin da völlig beim NRA Kollegen. Diese Journaillenspezies kann wegen mir aussterben.
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^pics or it didn't happen...
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Waidpersonsheil... Wobei, ein Kompositum mit "heil"...
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Auch das verbindet ihn mit unserem "Wirtschaftsminister" Habeck...
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Das darf nur der Herr Schulmeister!
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LWB kann in diesem Fall ja nur Langwaffenbesitzer heißen.
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Ja
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SEK reitet bei Corona-Skeptiker ein und beschlagnahmt Waffen
Faust antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Das darf doch rumliegen. Sollte nur nicht zu groß sein. -
Müsstest du glaub nochmal schicken...
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Gibts schon. Aber man muss dem DSB ja auch mal zeigen, dass die Liste B auch angenommen wird...