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s_f

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  1. Wo steht denn geschrieben, was in einem Schießbuch drinzustehen hat? Nur weil in deinem nur die Felder vorhanden sind, heißt das nicht, dass das in allen Schießbüchern so ist. Wenn in einem Buch keine Spalte für was erforderliches drin ist, muss man es halt woanders dazuschmieren. Und deine Auflistung wäre für diejenigen, die in BaWü den Bedürfnisnachweis für ihre Überkontingent-Waffen vorbringen sollen, jedenfalls zu kurz gefasst.
  2. Solange nicht die anhand der (der Allgemeinheit großteils unzugänglichen) DIN EN 1143-1 geregelte Art und Weise der Konformitätsbewertung hierzu beleuchtet wird, sind aus meiner Sicht alle sonstigen Ausführungen schlichtweg... wenig fundierte Meinungen. Und dein Beispielfall spricht doch eher noch dafür, dass rumbasteln erlaubt ist, wenn man es richtig macht, nur der Nachweis schwerer ist. Ich fänd ja interessant, ob -wenn noch eine Plakette im Tresor gewesen sein sollte, lediglich die Innenabdeckung der Tür fehlte und es sich um einen Schrank nach DIN EN 1143-1 handelte- es rechtmäßig gewesen war, dass die Behörde ohne Privatgutachten die Zuverlässigkeit absprechen wollte oder das nur als einfachste und schnellste Lösung einem Rechtsstreit vorweggenommen wurde. Technisch hätte ich bei fehlendem Loctite oder falschem Anzugsdrehmoment beim Schlosswechsel eher die Sorge, dass er mal nicht mehr aufgeht, wenn er es soll, als umgekehrt. Und ja - meine Einwürfe in diesem Thema adressieren das juristische Problem und sind keine Empfehlung, wie man praktisch vorgehen sollte - da mich das Risiko eh nicht betrifft, fällt mir diese Position wohl auch leichter als denen, die es betrifft. Nur dass ein per Rechnung nachweisbarer Umbau durch den Hersteller sicherer wäre, wusste der Threadersteller schon beim Eingangspost.
  3. Und aufgrund welcher Passage in welchen Dokumenten, die laut WaffG und AWaffV gültig sind? Dass das vielleicht so laufen könnte, befürchten wir doch alle - die Hauptfrage ist aus meiner Sicht, wo das steht. Und wenn es nirgends steht - wieso sollte es dann verboten sein und der LWB das nicht selbst dürfen? Sonst ist doch auch überall irgendwo eine Passage auffindbar, wenn es ein gewerblicher mit passendem Schein nur machen darf.
  4. Wenn du den Text hast: Gibt es ausgehend von den waffenrechtlichen Vorgaben irgendwo einen Hinweis darauf, dass die Meinung eines Herstellers, ob der private Besitzer selbst das Schloss tauschen darf, irgendeine waffenrechtliche Relevanz hat? Wenn der Schrank danach nicht mehr als geprüft gelten würde oder die Norm immer und allgemein auf die Herstellervorgaben verweist, würde das wohl bedeuten, dass man auf den Hersteller hören müsste.
  5. https://www.beuth.de/de/norm/din-en-1143-1/299949408 135,80€ inkl. MwSt. Was drin steht, weiß ich nicht, aber 13 AWaffV bezieht sich ja erstmal nur darauf. Rechtslagentechnisch würde ich als Laie und Nichtbetroffener (Zahlenschloss schon ab Werk) daher erstmal dahin schauen.
  6. Schon mal von Auslandsjagd gehört? Ein deutscher Jagdschein öffnet dazu viele Türen. Und dazu muss man nicht mal die eigenen Waffen mitnehmen - die man aber sinnvollerweise trotzdem zum regelmäßigen Üben nutzen sollte. Auch in anderen Ländern ist unnötiges Tierleid Mist.
  7. Welch potentiell wichtiges Detail. Durch deine weiteren Posts schufst du halt aus meiner Sicht einen Kontext, der diese unausgesprochene (und jetzt dementierte) Deutung doch stark betonte. Und vor Gericht und auf hoher See...
  8. Welche Personengruppe bezeichnest du denn da mit "wir"? Wenn du auf Demos ("Versammlungen") in Deutschland mit Waffen (auch im verschlossenen Behältnis) rumläufst, machst du dich wegen 27 VersammlG strafbar. Auch Art 8 GG erlaubt dir das Versammeln nur ohne Waffen. Ist hier halt anders geregelt als in den USA, wo (in manchen Regionen?) auf Demos Waffen ok sind. Mit einer Personengruppe, die bei der jetzigen Gesetzeslage in Deutschland mit Waffen demonstrieren will, identifiziere ich mich keinesfalls - und frage mich, ob derartige Verkündungen nicht gut begründeten Anlass für eine Aberkennung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit darstellen können?
  9. Wenn alles Gold in einem Tresor lagert, musst du den dann doch für die Versicherung nicht verankern - oder gibt es schon 0er mit mehr als 1200 l Innenvolumen, die leer weniger als 200kg wiegen? Und @EkelAlfred: Welche Wand meinst du? Ich würde bei einem so gefüllten Tresor eher fragen, ob die Bodenplatte am Aufstellort ausreichend dick und bewehrt ist - meinst du der steht in einem oberen Geschoss?
  10. Was ist es denn für ein Baujahr? Wie tief konntest du den Nagel einschlagen? (bist du sicher, dass du über die Putzschicht hinaus gekommen bist?) Welche Farbe hatte das Mauerwerk? Hatte das Mauerwerk Hohlräume? Hast du schon irgendwelche Dübel in deiner Wohnung gesetzt (und was lag dort dann vor) und gäbe es für eine Verankerung besser geeignete Aufstellorte? -------- Grundsätzlich musst du dir überlegen, wieviel deine Verankerung aushalten soll, d.h. ob sie ein "Abreißgewicht" erfüllen soll oder du deinen Schrank nur gegen Mitnahme sichern willst, wofür es soweit ich weiß keine konkreten Mindestwerte gibt. Dann musst du rausfinden, was für Material bei dir vorliegt und dann kannst du in den frei verfügbaren Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (AbZ) oder europäischen technischen Zulassungen (ETA) der jeweiligen Dübelhersteller nachschauen, welche Festigkeiten die einzelnen Dübel in verschiedenem Mauerwerk erreichen. Tip: In vielen Mauerwerkstypen liefern chemische Dübel in der Regel sehr hohe Festigkeiten.
  11. Boah - wolltest du den letzten Vorschlag eigentlich grün machen? (aktuell ja schon bisschen harter Spruch...) https://www.n-tv.de/politik/BND-Mitarbeiter-sollen-Kollegin-vergewaltigt-haben-article24383015.html
  12. Aber dabei aufpassen: Ein Schießtermin mit nur Luftpistole zählt nicht bei 12/18 Schießterminen für ein Bedürfnis. In meinem 1. Jahr hab ich auf dem begehbaren und IPSC-geeigneten 25m Stand meist auch nur KK geschossen - GK war die Munition auf dem Stand gefühlt überteuert (klar, der Verein muss auch von was leben - ist auch ok - ich will mich nicht beschweren) und mit der Vereinsglock und wenig Beratung hab ich auch immer mies gemuckt. GK-Schießen hab ich dann erst mit der eigenen Waffe richtig gelernt. Zum IPSC wurde mir eigentlich immer berichtet, dass da bei einem Training schnell 300 Schuss oder mehr raus sind - was bei heutigen Munitionspreisen schon 80€ und mehr sind. Bisher hab ich es noch nie probiert, auch wenn es nach viel Spaß aussieht. Wenn man dann zum Training auch noch weit fahren muss...
  13. Och, aus meiner Sicht musst du nix begründen und dein Ansinnen, die scharfe Kante des rechtlich legalen Rahmens herauszufinden (die leider oft nicht so scharf ist wie wünschenswert), finde ich auch lobenswert - ich hab nur nach deinem Ziel gefragt, da sich dann vielleicht die schwere Frage nach der allgemeinen Grenze der Legalität vielleicht hätte erübrigen können. Zu deinem Beispielziel: Ließe sich das vielleicht auf umfriedetem Privatgrund realisieren?
  14. @steven Was wär denn dein Ziel, wenn eine MG-Attrappe, ggf. im Tuchkondom, rechtlich völlig einwandfrei legal wäre? Willst du bei dir im Ort so rumfahren oder nur zum/beim Jeep-Treffen montieren? Findest du, so'ne MG-Attrappe würde deinem strahlend-silbernen VA-Jeep noch etwas mehr der verlorenen Authentizität verleihen? Ich persönlich finde ja fake-waffen, aus denen nix oder nur heiße Luft rauskommt, irgendwie schade, und etwas, was ein 50cal Selbstlader repräsentiert, zusätzlich bei jedem Anblick betrübend, da in echt nicht zu bekommen (und als Sportschütze/Jäger auch nirgends gescheit zu schießen). Und wenn der lokale AfD-Stadtrat mit MG-Attrappe bei mir im Ort rumfahren würde, fände ich das schon überaus provokant und vielleicht etwas wählerverschreckend. Beim dorfbekannten Waffenliebhaber und -sammler (bist du ja vielleicht "auch") oder Büchsenmacher ok und nicht mehr so sehr überraschend - aber als AfD-Politiker? Solche Aktionen könnten ja vielleicht manchen Stammwählern seit 2013 ein Grinsen ins Gesicht zimmern, aber deren Stimmen sind euch ja ziemlich sicher - was meinst du, wie es auf die wirkt, deren Stimmen du zusätzlich erhoffst, zu bekommen?
  15. Darf man als Wiederlader Fabrikmunition entladen und so Pulver gewinnen?
  16. s_f

    Waffe im NWR

    Solange du keinen NWR-Auszug hast, kann es dir doch völlig egal sein, solange alle Zu- und Abgänge fein säuberlich und richtig in den WBKs drin stehen. Auf das NWR haben wir Bürger doch gar keinen Zugriff - für uns sind die WBKs relevant. Wenn du einen NWR-Ausdruck bekommen hast: Wofür wurde er dir übermittelt? Zur Kenntnis? Mit der Bitte um Prüfung? Klar, die Behörde innerhalb angemessener Zeit auf Fehler darin hinzuweisen erscheint sehr sinnvoll, aber für diese kannst du als Bürger doch wohl mal nichts.
  17. Du solltest mal deine Sachkunde diesbezüglich auffrischen - die 20% Geschichte gibt es nicht mehr. Sideopener, einseitig geschliffen und bis zu 8.5cm Klingenlänge als Springmesser sind keine verbotenen Gegenstände, alle anderen Springmesser schon. Und ob das Foto von dem möglichen Einhandmesser das konkrete Messer aus der Anzeige zeigt, ist ja auch nicht ganz sicher, siehe oben. Und man beachte, dass der Typ aus Sicht der Polizei nicht nur eine OWi wg 42a beging sondern eine Straftat.
  18. Da muss man sehr sehr sehr vorsichtig sein, grad beim Reisen in andere Länder und gerade bei Messern ohne Griffschalen - Polizisten wie Gerichte sehen das nämlich wohl gern auch mal anders als der Messerbesitzer. Insbesondere wären folgende Interpretationsmöglichkeiten zu nennen: a) direkter Weg von Spitze zum Schneidenende (user-friendly) b) Länge gemessen entlang der Schneide von Spitze bis Schneidenende (keine gerade Abstandsmessung) c) Abstand von Klingenspitze bis zum nächsten Punkt der Griffschalen (ggf. problematisch bei Messern ohne Griffschalen) d) Abstand von Klingenspitze bis zu einer Ecke im Griff auf der der Klinge zugewandten Seite - d.h. so wie oben eingezeichnet - ggf. noch weiter entfernt als der nächste Punkt der Griffschalen (user-unfriendly). Und wie du schon gefragt hast: Es geht in der Regel um die Klingenlänge und nicht um die Schneidenlänge. Klingenlängenbegrenzungen sollen ja historisch auch daraus entwachsen sein, dass man mit längeren Messern tiefer liegende Organe erreichen könne - und da wär die Schneidenlänge ja tatsächlich egal und eher die Klingenlänge relevant.
  19. Ich bin da auch Laie und die Einschätzungen von 10 unbeteiligten Juristen fände ich schon interessant. Ein Beispiel vor dem Günter Walraff meint Wikipedia aber auch (über einen Anwalt, der sich am Telefon als Staatsanwalt ausgibt und eine Geldherausgabe fordert): Als Diensthandlung hätte ich das Betreten der grundgesetzlich geschützten Wohnung vermutet, die ein einfacher Bürger nie betreten hätte, wenn er einfach mal den Waffenschrank hätte sehen wollen.
  20. Hast du den betreffenden Paragrafen mal gelesen und bist du Jurist? Ich find's ja auch blöd, bin nur nicht so überzeugt, dass er schon Amtsanmaßung beging - ich denke die hätte erst vorgelegen, sobald er das Haus betreten hätte, weil er aus meiner Sicht erst dann eine Handlung begonnen hätte, die eines öffentlichen Amtes bedurft hätte. (vielleicht lag durch die Falschaussage schon eine andere Straftat vor?)
  21. Tja, der Versuch wird in 132 StGB nicht mit aufgeführt - und Klingeln und an der Haustür ratschen ist ja nicht nur Amtsträgern erlaubt...
  22. Der wesentliche Unterschied und Fehler an deinen Vergleichen liegt darin, dass in all deinen Vergleichsfällen die Personen dir zufällig begegnen - und bei einer falschen Waffenkontrolle du gezielt als Waffenbesitzer aufgesucht wirst. Grundsätzlich darf jeder einen verschlossenen Waffenschrank in deinem Schlafzimmer sehen (auch wenn es natürlich auch schon Sicherheit bieten kann, wenn niemand von deinen Waffen weiß). Auch ein Notarzt. Ein uniformierter Polizist braucht sich in manchen Bundesländern und je nach Einsatzart nicht als solcher ausweisen. Ein Zivilpolizist muss sich als solcher ausweisen - wie die Polizeidienstausweise aussehen, kann man online einsehen und die Echtheit wäre ja auch (bei genug Zeit) mit einem Anruf zu klären. Tja... wie schwer ist ein unberechtigter NWR-Zugriff heutzutage?
  23. s_f

    The Duke

    Dürfen denn formal Mitarbeiter Zugriff darauf haben? Falls ja, was hat man bei der Personalauswahl alles zu beachten? Als einfacher Waffenhändler kann man doch vermutlich keine Sicherheitsüberprüfung 3 o.ä. durchführen lassen...
  24. Ich denke, sogenannte NoGo-Areas (mit dem Herrschen der lokalen Gang/Clan/Familie und Ignoranz der dort geografisch eigentlich gültigen Gesetze) sind Orte, wo praktisch kein deutscher LWB leben will - vielmehr vermute ich, dass LWB, die sich nach mehr Freiheit sehnen, eine Gesellschaft wünschen, in der sich nahezu alle an die geltenden Gesetze halten und daraus folgend wenige einengende Regeln gelten/benötigt werden - einfach weil "du sollst nicht töten" und "Körperverletzung, Bedrohungen, Diebstahl, Vergewaltigungen, etc. sind verboten" schon ausreichen. Detaillierteste Gesetzgebungen zu Waffen sind doch letztlich nur ein (nicht oder nur sehr eingeschränkt funktionierendes) Hilfsmittel, weil die einfachsten und eigentlich wichtigen Regeln nicht eingehalten werden? Und mal so nebenbei, da du von NoGo-Areas gesprochen hast: Hier meint jemand, dass in Kalifornien es früher schlechte Gegenden mit viel Kriminalität gab, jetzt aber das großflächig und weit verbreitet der Fall sei. Dort hat man über Jahre hinweg überaus linke Politik betrieben und das ausprobiert. Meine Fragen an dich: a) Bestreitest du, dass es in Kalifornien in den letzten Jahren kriminalitätstechnisch schlimmer wurde? b) falls nein zu a), meinst du die dortige Politik trägt daran keine Verantwortung? c) Was meinst du ist die Ursache dafür, dass Bayerns Großstädte im deutschen Vergleich relativ wenig Clan-Kriminalität und NoGo-Areas zeigen?
  25. Lebt denn der Großvater noch? Falls nein, wann erfolgte das Erben des Hausrats und durch wen? (den Enkel oder eine Erbengemeinschaft?) Was ist das waffenrechtliche "Erwerbsdatum", wenn die Teile auf dem Dachboden "gefunden" wurden? (hätten beim Erwerben der Waffen durch den Enkel vom Opa diese schon nach heutigem Stand deaktiviert worden sein müssen?)
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