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s_f

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  1. Härtetechnisch sollten doch Goldlegierungen technisch eine mögliche Alternative darstellen
  2. @karlyman Du darfst als Privatperson doch nichtmal mehr Batteriesäure für's Auto kaufen (und es gab kaum einen Aufschrei deswegen) und @BJ68 kann bestimmt einen Liederabend über der Öffentlichkeit nicht mehr frei zugängliche Verbindungen halten - wenn einfach Stoffe verboten werden, sind deine Befindlichkeiten für eine sachgemäße und verantwortungsbewusste Nutzungsmöglichkeit den entscheidenden Personen offenbar solange egal, bis sie sonst den Verlust ihres Arbeitsplatzes oder Mandats zu befürchten haben...
  3. @GermanKraut Du hattest doch nur erlaubnisfreie Waffen, oder? Wie willst du das handhaben? Bei den Luftpumoen sind Bleialternativen doch noch schwieriger?
  4. Und wie sieht dein "nicht-Akzeptieren" und "richtiges und korrektes Vorgehen Einfordern" bei so einem Ansatz auf EU-Ebene nun konkret aus? Wählst du jetzt (oder beim nächsten Mal) jemand, der sich am real laufenden stört oder wie nutzt du deine Rechte als Bürger, um dagegen anzukämpfen? (bei Gesetzen, die über EU-Bande entstehen, ist das aus meiner Sicht übrigens allgemein ziemlich doof) Und wenn du sagst, dass du siehst, wie es real läuft - wo kämpfst du bei anderen Sachen dagegen an, dass sinnfrei begründete Gesetze entstehen? Wie sehr stört es dich bisher? IIRC wird bei den Bleiverbotsversuchen nicht auf den Schießsport eingegangen, sondern das pauschal gefordert, weil man Blei böse und giftig findet. Daher auch die gleichermaßen ohne Differenzierung betroffenen Angler. Und im Zweifel vermute ich mal, dass sich die betroffenen Stellen so positionieren, dass ja alleine die Produktion der Geschosse und das Kugelfangbleiextrahieren und Luftfilterbleientsorgen so gefährlich sei, dass sie die betroffenen Personen einfach schützen wollen. Auch wenn es hierfür geeignete PSA und andere Schutzeinrichtungen gibt.
  5. Bei so manchem Gesetzesentwurf für die Abstimmung im deutschen Bundestag konnte ich so manche Begründung nicht nachvollziehen, genauso wie so manchen Abschnitt "Alternativen: Keine." Meinst du auf EU-Ebene laufe das besser? Wenn ja, warum meinst du das?
  6. Na allein die Zitate lassen doch einen militärischen Einsatz in der Ukraine vermuten...
  7. Also entweder hast du keine Ahnung von Pferden oder keine Ahnung von GK-Schießen oder beides, wenn du die Kosten für "GK generell" mit einem eigenen Pferd auf ähnliche Stufe stellst. Aber ich erinner mich - du hattest ja (IIRC) auch keine Feuerwaffen.
  8. Hä? Wie konnte das denn passieren, wo doch der Altersdurchschnitt der Coronatoten über der Lebenserwartung gelegen haben soll?
  9. Dein 1. Zitat (das hier mittlere) bezog sich auf das von @goodoldrebel. Und nein, ich meine nicht alle DDR-Bürger, eher die SEDler als Auftraggeber der Mauerschützen und die schlussendlich in die Partei aufgingen, die heute "Die Linke" heißt.
  10. Naja, basierend auf den bisher angeführten Beispielen für Tote, die auf ein System zurückzuführen wären, stünde es aus meiner Sicht so Kapitalisten 1:2,25 (?) Sozialisten/Linke - du wolltest ja mit deinem Asbestbeispiel Mauerschützen rechtfertigen. Und nebenbei dazu gemerkt: Abseits des Sozialismus und insbesondere bei den Liberalen gibt es ja das Prinzip der Freizügigkeit - solange man freiwillig ein Risiko auf sich nimmt und dabei nicht ungefragt Andere schädigt, müsste etwas diesem Prinzip zufolge ja nicht verboten sein (es bedürfte aus Staatssicht nur Regelungen zum Schutz unbeteiligter Dritter). Wären Leute schlau und informiert, würde keiner mit Asbest arbeiten oder sehr hohen Lohn oder Sicherheitsvorkehrungen fordern und dies würde die Suche nach Alternativen für diesen abseits der Gesundheitsprobleme (damals) geilen Werkstoff zu finden. Insofern finde ich deinen bisherigen Versuch, die Mauertoten zu rechtfertigen, ein bisschen krass.
  11. https://apnews.com/article/fact-checking-692312045885 Dieser "Faktencheck" von Anfang 2022 meint wie du, dass das gar nicht stimmen würde und man keinen Bezug zu Geimpft-Nichtgeimpft habe und ein Großteil der excess deaths Corona-Tote seien. Ich fände interessant, ob die Lebensversicherer heute auch zu diesem Ergebnis kommen würden, nachdem inzwischen • etablierter ist, dass für Menschen im Arbeitsalter die Impfung einen weit geringeren positiven Effekt haben als einst beworben, • in Deutschland die ICD10-Codes für Todesursachen in Zusammenhang mit Herzstillstand und unbekannter Todesursache steil nach Massenimpfstart anstiegen, • in GB (dort nur in kleinerem Umfang mit mRNA) detaillierteste Zahlen gesammelt wurden, die ziemlich stark darauf hindeuten, dass die Impfung für u60 ein wenig mehr Nebenwirkungen hatte als Herr Lauterbach oft verkündete, • in Impfstoffen doch weit mehr Bakterien-DNA-Verschmutzungen enthalten sind als erlaubt wäre, • die Anzahl der Corona-Toten ja schon ziemlich lange Diskussionsgegenstand war (Stichwort Motorradunfall und positiver Test) • und noch vieles mehr. Aber das ist hier etwas offtopic. Was sagst du zur Asbestnutzung in der so sozialen DDR, die von den Vorgängern der Linken regiert wurde und nicht so kapitalistisch wie dir BRD war?
  12. Mh... https://www.rathscheck.de/magazin/asbest-geschichte-und-anwendung-bis-ins-20-jahrhundert/ Die Linken haben es mit Asbest eher schlechter hinbekommen: Und btw... wenn es nach den Lebensversicherern geht, müssten die ja eigentlich neuerdings nach dem Covid-Impfstatus fragen und bei Geimpften einen höheren Satz verlangen oder Anträge ablehnen - die haben doch mit als erste was von gemerkt?
  13. Naja, man endet doch am Ende da, dass die eher restriktiv eingestellte Behörde logisch betrachtet zwei Schienen fahren kann: a) An Sportschützen mit JJS 2+2 Kurzwaffen genehmigen und die kreuzweise Verwendung verbieten. b) An Sportschützen mit JJS schon bei der 3. KW rumjammern und die kreuzweise Verwendung zulassen. Wenn man eine Behörde hat, die 4 KW ohne Weiteres ausstellt und die ein kreuzweises Verwenden zulässt, ist es natürlich super - nur ob du das Recht so klar und eindeutig aus dem ohnehin sinnfreien WaffG ableiten kannst und dir sicher bist, dass alle in Frage kommenden Verwaltungsrichter dem folgen werden, mag ich bezweifeln. Zu groß wär mir die Gefahr, dass sich die Richter zu oben genannter Logik hinreißen lassen und ihnen die Leihscheintheorie als eine der vielen Unsinnigkeiten des WaffG einfach egal sind.
  14. Eine erhebliche - eben weil es schon länger her ist und damals andere Beurteilungen als heute üblich waren: - war der Schlüssel (aus Sicht eines fiktiven Richters) gut aufbewahrt und wurde mit ausreichend großem Zeitaufwand doch erlangt, war alles gut - war der Schlüssel (aus Sicht eines fiktiven Richters) mies verwahrt, war's schlecht
  15. Wieso wollen denn manche hier, dass Herr Wüst heute die Zuverlässigkeit aberkannt wird? Wisst ihr, wo der Ersatzschlüssel gelagert war? Zum damaligen Zeitpunkt gab es doch keinerlei Gesetzgebung und daraus resultierende Rechtssprechung, wonach ein Schlüsseltresor pauschal blöd gewesen sei. Dass man nicht für frühere Taten, die damals legal, heute aber verboten sind, bestraft werden kann, ist doch eine erhebliche Errungenschaft unseres Rechtssystems.
  16. Achja, da lobe ich mir doch empirische Wissenschaften Ich zweifle nicht daran, dass man aus kleinen Bezugsgruppen sinnvolle Aussagen und Zusammenfassungen entnehmen könne - in Deutschland waren es bspw. augenscheinlich bisher alles männliche Täter*. Ich zweifle daran, dass deine Fragestellung für die Entnahme einer Aussage geeignet wäre, da insbesondere - deine Tätervorauswahl sehr eingeschränkt ist (wie andere schon bemerkten), - die große Varianz der Tatwaffenkategorien mich auf den ersten Blick skeptisch werden lassen, ob man da wirklich was sinnvolles schlussfolgern kann, und - bspw. die Verfügbarkeit/der Beschaffungsweg für den Täter und ggf. persönliche Präferenzen (wenn er Wahlmöglichkeiten hat) ebenso erheblichen Einfluss auf die Waffenwahl haben dürften, was sinnvolle Schlussfolgerung bezüglich einer postuliert relevanten Kriegswaffenähnlichkeit aus meiner Sicht wenig wahrscheinlich werden lassen, wenn es keine weiteren Informationen zum konkreten Beschaffungsweg und der Entscheidungsfindung gibt. Und wenn jetzt noch 5 Doktoren aus deiner Fachrichtung hier posten und sagen, dass das super Fragestellungen sind und man da super wissenschaftlich belastbare Aussagen rausziehen kann, dann erinnere ich mich an den Satz 1 in diesem Post und daran, dass man in manchen Wissenschaften Konfidenzintervalle und Vertrauensniveaus angibt und ich mich frage, wie "wissenschaftlich belastbar" denn dann solche Schlüsse in deiner Fachrichtung sind.** *: spannend wär da noch, dass es zu mass shootings in den USA in den letzten Jahren vermehrt auch heiße, dass Transpersonen als Täter auftraten - vielleicht auf einmal in größerer Inzidenz als sie im Vergleich zu Männern Anteil an der Bevölkerung hätten? **: das soll keine Kritik an nur deiner Fachrichtung sein - ich hab großen Respekt vor den forensischen Wissenschaften (zu der bspw. auch Urknall- und Evolutionstheorie gehören), die halt einfach nicht nachmessen können, und vermute so langsam, dass ich an der Arbeitsweise vieler Geisteswissen wohl noch viel viel mehr seltsam finden könnte, als an deiner.
  17. Mh... wieso verwendest du da Futur und keine Vergangenheitsform? Dem Wortlaut nach könnte man da eine gewisse Voreinnahme oder Befangenheit herauslesen? Das finde ich ausgehend von meinem naturwissenschaftlichen Hintergrund ein bisschen spannend - hält deine Fachrichtung (lt. deiner Aussage) 34 Fälle, die wohl alle ziemlich einzigartig gewesen sein dürften, geeignet, um Entscheidungsfindungen von im Leben gescheiterten Personen (in dem Sinne, dass sie mit dem Leben abgeschlossen hatten oder zumindest langjährige Gefängnisstrafen inkaufnahmen) statistisch auszuwerten? Also... du schreibst du als Student hast das vor so zu beleuchten - meinst du deine Korrekteure finden das sinnvoll und belastbar? Aus meiner Sicht hätte ich ja da Bedenken, dass man einen für eine solche Fragestellung viel zu kleinen und damit irrelevanten Datensatz auswertet.
  18. Schon mal den 42a WaffG gelesen? Da spricht das WaffG Verbote über Messer aus, die an und für sich keine Waffen sind. Seit 2008. Oder meinst, der 42a sei bzgl. Messern, die keine Waffen sind, egal wegen Paragraf 1 (1) WaffG?
  19. Ich frag mich ja ein bisschen, was gewesen wäre, wenn die Prozesse nur 3 Wochen gedauert hätten und die OWi zum Urteilszeitpunkt nicht verjährt wäre?
  20. Wo steht denn geschrieben, was in einem Schießbuch drinzustehen hat? Nur weil in deinem nur die Felder vorhanden sind, heißt das nicht, dass das in allen Schießbüchern so ist. Wenn in einem Buch keine Spalte für was erforderliches drin ist, muss man es halt woanders dazuschmieren. Und deine Auflistung wäre für diejenigen, die in BaWü den Bedürfnisnachweis für ihre Überkontingent-Waffen vorbringen sollen, jedenfalls zu kurz gefasst.
  21. Solange nicht die anhand der (der Allgemeinheit großteils unzugänglichen) DIN EN 1143-1 geregelte Art und Weise der Konformitätsbewertung hierzu beleuchtet wird, sind aus meiner Sicht alle sonstigen Ausführungen schlichtweg... wenig fundierte Meinungen. Und dein Beispielfall spricht doch eher noch dafür, dass rumbasteln erlaubt ist, wenn man es richtig macht, nur der Nachweis schwerer ist. Ich fänd ja interessant, ob -wenn noch eine Plakette im Tresor gewesen sein sollte, lediglich die Innenabdeckung der Tür fehlte und es sich um einen Schrank nach DIN EN 1143-1 handelte- es rechtmäßig gewesen war, dass die Behörde ohne Privatgutachten die Zuverlässigkeit absprechen wollte oder das nur als einfachste und schnellste Lösung einem Rechtsstreit vorweggenommen wurde. Technisch hätte ich bei fehlendem Loctite oder falschem Anzugsdrehmoment beim Schlosswechsel eher die Sorge, dass er mal nicht mehr aufgeht, wenn er es soll, als umgekehrt. Und ja - meine Einwürfe in diesem Thema adressieren das juristische Problem und sind keine Empfehlung, wie man praktisch vorgehen sollte - da mich das Risiko eh nicht betrifft, fällt mir diese Position wohl auch leichter als denen, die es betrifft. Nur dass ein per Rechnung nachweisbarer Umbau durch den Hersteller sicherer wäre, wusste der Threadersteller schon beim Eingangspost.
  22. Und aufgrund welcher Passage in welchen Dokumenten, die laut WaffG und AWaffV gültig sind? Dass das vielleicht so laufen könnte, befürchten wir doch alle - die Hauptfrage ist aus meiner Sicht, wo das steht. Und wenn es nirgends steht - wieso sollte es dann verboten sein und der LWB das nicht selbst dürfen? Sonst ist doch auch überall irgendwo eine Passage auffindbar, wenn es ein gewerblicher mit passendem Schein nur machen darf.
  23. Wenn du den Text hast: Gibt es ausgehend von den waffenrechtlichen Vorgaben irgendwo einen Hinweis darauf, dass die Meinung eines Herstellers, ob der private Besitzer selbst das Schloss tauschen darf, irgendeine waffenrechtliche Relevanz hat? Wenn der Schrank danach nicht mehr als geprüft gelten würde oder die Norm immer und allgemein auf die Herstellervorgaben verweist, würde das wohl bedeuten, dass man auf den Hersteller hören müsste.
  24. https://www.beuth.de/de/norm/din-en-1143-1/299949408 135,80€ inkl. MwSt. Was drin steht, weiß ich nicht, aber 13 AWaffV bezieht sich ja erstmal nur darauf. Rechtslagentechnisch würde ich als Laie und Nichtbetroffener (Zahlenschloss schon ab Werk) daher erstmal dahin schauen.
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