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s_f

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  1. Vom Verhalten in der Hand wuerde ich die Vorkomprimierer á la HW40 klar bevorzugen - beim Schuss hast du ausschliesslich den Rueckstoss des 0,5g Geschosses+Luft. Bei allen Federdruckwaffen bewegt sich was in der Waffe, was ich zum einfachen Plinken meist recht nervig fand (klar kann man das durch korrekte Handhabung und Abziehverhalten alles loesen, aber zum einfach-nur-schiessen isses aus meiner Sicht doof). Bei der HW40 fand ich die Sicherung nervig, die bei jedem Oeffnen verriegelt. Man koennte die aber theoretisch ueberbruecken/ausbauen... egun ist auch fuer die ganz praktisch.
  2. Jeglicher Nachwuchs unter 18 wird auch noch nix EWB-pflichtiges haben duerfen. => foerdert den Nachwuchs!
  3. Wenn du dem Landratsamt Dachau traust (im Zweifel nochmal die Quelle nachschauen?) reicht OVP / was anderes, verschlossenes, zugelassenes und ein frischer Feuerloescher bis 1000 kg. https://www.landratsamt-dachau.de/Dox.aspx?docid=112ad623-021a-42ab-8ca9-db6379fc892c&orgid=a8e2b965-b34b-4422-aa54-239012a5deb2 (oder Google: munition privatperson gefahrguttransport, 2. Ergebnis)
  4. @erstezw Anlage 2 zum WaffG: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs 1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz 1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen; 1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind; => fuer ein Diana Luftgewehr mit Stempel von 1969 oder aelter brauch ich heute also keine WBK - zumindest nach meinem Verstaendnis. //edit: ok, sollte es welche mit 1970er Praegung ohne F geben, stimm ich dir zu.
  5. Wie alte Luftgewehre meinst du damit? Vor 1970 muss doch nix in eine WBK...
  6. Teilweise steht in den Datenblaettern/Herstelleranweisungen drin, dass die Schraenke verankert werden muessen - wenn man dann in einem Formular der Waffenbehoerde bestaetigen muss, dass man bei der Aufbewahrung gueltige Rechtsvorschriften und Herstellervorgaben beachtet, muss man fuer die wahrheitsgemaesse Aussage auch die Herstellervorgaben beachten...
  7. Womoeglich sind Kriminelle in den USA jedoch auch andere Arten von Gewalt gewohnt und haben einen staerker anerzogenen Willen, sich zu wehren, als die hier lebenden Kriminellen. Das bleibt nicht einfach, da irgendwas abzuleiten oder zu vergleichen... Hauptfrage fuer mich: Wuerde das Recht auf Waffenbesitz und das Recht des Tragens fuer "unbescholtene Buerger" und die damit einhergehende groessere Praesenz von Waffen zu mehr Toten und Verletzten fuehren? (und im Detail: in welcher Ratio fuer Opfer und Taeter?) Gut, dass ich sie weder beantworten noch auswerten muss... (Ratio abwaegen und so... ;))
  8. In vielen Wohnraeumen liegt die Luftfeuchtigkeit sowieso unter 55 %, als Standardbedingung wird in der DIN 4108 (Waermeschutz) bei 20 °C Raumtemperatur eine mittlere Luftfeuchtigkeit von 50 % angenommen, in Bueroraeumen liegt die oft bei nur 40 %. Weiterhin sind viele guenstige Messgeraete fuer Luftfeuchtigkeiten auch mit ziemlichen Unsicherheiten bzw. grossen Toleranzen behaftet... In der Uni hatten wir Trockenperlen, die man einfach ausheizen konnte - transparent gewordene Trockenperlen einfach fuer ein paar Stunden in den Ofen bei 150 °C und sie waren wieder blau wie neu. Koennte vielleicht auch mit den Perlen aus einem Trocknungsbeutel funktionieren. Den laenger als 1 Jahr ohne ausheizen im Schrank liegen zu lassen wuerde ich fuer wahrscheinlich unnuetz halten.
  9. ...nur ist bei zweiterem natuerlich wieder die Frage, ob der Weg zum Beduerfnisort auch mit "sozial berechtigtem Interesse" eingeschlossen ist oder nicht? (sehen Polizisten und zumindest in BW wohl oft auch Behoerden/Gerichte anders als ich es auslegen wuerde - aber ich zaehl da natuerlich nicht) Rechtssicher wird man das wohl erst nach Widerspruch zum Ordnungswidrigkeitsbescheid und anschliessendem Verfahren wissen. Das gleiche wie bei Einhandmessern...
  10. Ein normaler, dummer, roter Laserpointer hat i.d.R. eine Leistung von bis zu 1 mW. Die fetten gruenen (dann oft falsch gelabelt) Leistungen von etwa 15 mW (Groessenordnung). Jetzt kann man sich aus China Laser mit 1 bis 3 W (also 1000 bis 3000 mW) kaufen - wovon der Grossteil der Deutschen und der Bundestagsabgeordneten keine Ahnung haben (hast du von denen Ahnung?). Die Forderung von einem Verbot ab 500 mW finde ich ziemlich tolerant und sie koennte vielleicht dafuer sorgen, dass die Vertreiber (chinesische Haendler) dann auch mal Deutschland als Lieferadresse abweisen. PS.: Oben genanntes heisst nicht, dass ich dafuer bin, dass die Teile als Waffe ins WaffG aufgenommen und verboten werden - ich mag es nicht entscheiden und es ist mir ein bisschen egal. Ich finde die Forderung, wenn man die Groessenordnungen kennt, um die es da geht, nur gut verstaendlich... [ich hab 2 Jahre an der Uni in einem Laserlabor rumgewurstelt und wollte auch mal so ein Spielzeug mit mehr als 1 W haben - aber hab mir dann gedacht, dass damit vllt. doch mal was dummes passiert... aber ein geiles Spielzeug fuer Erwachsene ist es mit Sicherheit :)]
  11. Den Polizeibericht von damals hab ich auf die Schnelle zwar nicht gefunden, aber das sollte das gewesen sein: Wenn ich mich richtig erinner, stand im Polizeibericht, dass das Gewehr (G3?) grad noch rechtzeitig kam und die Maschinenpistole (MP5?) gar nix gebracht hat (in dem Text wird die Wirkung von beidem zusammen fuer den Tot verantwortlich gemacht) https://www.tz.de/muenchen/stadt/ludwigsvorstadt-isarvorstadt-ort43328/polizei-erschiesst-wiesn-kuh-wie-eine-hinrichtung-3828147.html
  12. Ruger 22/45? Als MK III gibt's auch passende drop-ins um die seltsame Magazinsicherung zu entfernen; wie's bei der MK IV ist weiss ich nicht. Eine MK 2 oder 3 gibt es gebraucht evtl. bis 400.
  13. Wenn ich das in der Sachkunde richtig verstanden und mir gemerkt hab, soll es im BBS (BDS Bayern) noch die Regelung geben, dass fuer einen Selbstlader-Voreintrag schon mindestens einmal mit dem Kaliber geschossen worden sein soll.
  14. Also das hört sich für mich doch wieder nach Kindergarten an. Ein paar Riesen gibt's doch immer bei den jeweiligen Truppen...
  15. Alternativ zur Ruger MK III vielleicht die Ruger MK III 22/45 - die ist von den Bedienelementen und Griffwinkel einem 1911er aehnlich und zumindest in den USA weit verbreitet (=> viele Modifizierungsmoeglichkeiten). Wurde auch von vorn herein als .22 konzipiert und ist wohl recht zuverlaessig. Neben dem Rueckstoss weicht sie im Originalzustand von GK-Waffen vor allem dadurch ab, dass die Magazine bei offenem Verschluss nicht frei fallen und ein Magazin eingesteckt sein muss, um einen Schuss abzugeben - laesst sich aber beides anpassen. Empfehlenswert ist ein volquartsen target sear (~30 Euro bei Brownells Deutschland, wobei ich den Originalabzug nur trocken getestet hab).
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