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s_f

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  1. Hast du mal über den bayrischen Tellerrand geschaut? Wir haben hier doch im nationalen Vergleich wohl noch die entspanntesten Vorgaben vom Innenministerium. Könnte es vielleicht daran liegen, dass du zeitliche nationale/globale Verschlechterungen nur den bayrischen Behörden anlastest? Und Kurzwaffen ersetzen (als Sportschütze?) braucht doch in Deutschland schon viel Wohlwollen...
  2. Und auch irgendwie so ein Blödsinnsartikel, obwohl man aus den verwendeten Daten so viel machen könnte: - Bayern hat ca. 15% der deutschen Bevölkerung, d.h. die Waffenrate ist nur 33% höher. - Interessant wäre da mal die Streuung genauer herauszuarbeiten (gibt es Länder mit weit erhöhter Anzahl und welche mit deutlich weniger/ist Bayern da wirklich so stark erhöht?) oder Ost- und Westdeutschland mit den verschiedenen waffenrechtlichen historischen Hintergründen zu beleuchten. - Und ja, wie der verlinkte Artikel davor: was will man mit absoluten Zahlen anfangen? Die meisten Jagdscheine pro Einwohner hatte vor Jahren IIRC glaub Niedersachsen - was auch viel Sinn ergibt bei einem Flächenstaat ohne Großstädte.
  3. Nachdem du ja extra nochmal nachfragst (erst hatte ich gedanklich schon abgewunken): Lies doch nochmal meinen obigen Post und vor allem auch (offenbar erstmals), welche deiner Äußerungen ich zitiert habe und worauf sich meine Äußerung bezog.
  4. Haste mal den Startpost gelesen und wonach darin gefragt wurde? Und nebenbei bemerkt: Den Anbietern werden von den Behörden recht enge Schranken zum Inhalt vorgegeben (war es zumindest in meinem Bundesland zu meinem letzten Kenntnisstand), was will man sich dann groß aufgrund der Inhalte für einen bestimmten Anbieter entscheiden? Ganz anders übrigens als bei Kursen für die Vorbereitung zur Jägerprüfung.
  5. Das Heim eines durchschnittlichen LWB in Deutschland dürfte wohl besser mit Werkzeug ausgestattet sein als das Heim des Durchschnittsbürgers.
  6. @Tommie Das VDS Protokoll ist öffentlich kostenfrei zugänglich: https://shop.vds.de/en/publikation/vds-3540 Aus meiner technischen Sicht ist unerheblich, ob ein Handwerker jetzt das Protokoll verwendet oder anderweitig dokumentiert. • Darf denn aus deiner Sicht der angestellte Handwerker, der 40h die Woche Tresore nach VDS Protokoll 3540 für Entgelt befestigt dann abends als Privatmann mit 20€ Arbeitsmaterial seinen eigenen Tresor befestigen oder muss er da für 150€ seine Firma beauftragen? • Was ist mit dem Chef des Unternehmens? Darf der seinen eigenen privaten Waffenschrank selbst befestigen? Meine Frage zu deiner Befestigung zielte darauf ab, dass ich davon ausgehe, dass auch deine Befestigung keine 50kN Ausreißwiderstand hat. Dass es schon vor 2017 eine Verankerungspflicht gegeben hätte ist nach meiner Lesart des WaffG und der damaligen AWaffV Unsinn, da dort extra für unverankerte 0er maximal 5 KW angegeben werden
  7. Möbelhund und los. Vielleicht noch ein Stemmeisen zum drunter kommen. Hat das Mietshaus dann einen Aufzug, ist der Rest dann egal. Bei einem aufrecht stehenden 100kg (brutto) Schrank mit Kantenlängen in der Ansicht von a=2b musst du bei gleichmäßiger Massenverteilung nur mit ~25kg am oberen Ende zur Seite drücken, um ihn soweit zu kippen, dass du drunter kommst. Burg Wächter will nur einen Fischer M10S https://s3.secureo.at/assets/tre/burg-waechter/montageanleitung-wertschutzschraenke.pdf Eine Pseudoverankerung aus Fischer S10 mit einer passenden Spaxschraube könnte vielleicht schon ausreichen, um offiziell "vor Wegnahme" im Sinne des WaffG zu schützen. Außerdem empfehlen manche Schrankhersteller einfache Plastikdübel für Maschinenschrauben, die auch über keine Zulassung verfügen, s.o. Meinst du echt dein Bodenbelag interessiert den Ar..., der bei dir einbricht und deinen Waffenschrank mitnehmen will?
  8. Wie ist denn dein Schrank befestigt? (Material von Anker und Material der Wand?) Hat der Anker eine Zulassung, wonach der einen Ausreißwiderstand von 50kN hätte ( ) oder wiegt dein Schrank mehr als 1000kg?
  9. [rethorische Frage] Und hast du nun bei der Beantragung der WBK mit unterschrieben, dass du Änderungen bei der Aufbewahrung der Behörde gleich mitteilen wirst?
  10. Manche Waffenbehörden haben Formulare zur Aufbewahrung, wo dann der Passus mit drin stehen kann, dass man jede Änderung mitteilt. Gibt's sowas bei dir auch?
  11. Kam denn eine Rechnung (bei den Mails übersehen?) und erfüllt die die Anforderungen an eine Rechnung? Ohne Rechnung was zu zahlen fänd ich ja schon auch spannend.
  12. Du kennst dich da ja schon ziemlich gut aus (oder vielleicht weiß jemand anderes noch dazu Bescheid?): Seit 2017 darf man im 0er mit weniger als 200kg ja nur noch maximal 5 KW lagern - oder gibt es da auch einen Bestandsschutz? (ich les es so: - Bis 2017 konnte man den kleinen 70kg-0er-Würfel verankern und dann legal gemäß alter AWaffV 13 bis zu 10 KW lagern. - Problem: Es wird im WaffG 36 allgemein auf die Verordnungsbefugnis verwiesen, nicht auf eine Verordnungsversion mit Angabe einer Fassung. D.h. ab Neuausgabe der AWaffV von 2017 greift (auch bei Berücksichtigung des alten WaffG 36 Abs 2 aufgrund von Bestandsschutz) dann die neue AWaffV. => aus meiner Sicht sind 6-10 KW im 0er unter 200kg auch wenn verankert nun verboten) Hat sich da schon mal jemand, den das vielleicht bereits betroffen hat, näher mit befasst? (ich hab nicht so viele KWs, wär aber mal interessant für die Zukunft)
  13. Tja, in freiheitlichen Staaten, in denen die Meinungsfreiheit als hohes Gut zählt, ist es nunmal schwierig, bei einer Vielzahl von Individuen "eine gemeinsame Meinung" zu entwickeln. Und der Großteil der hier Schreibenden wuchs vermutlich in einem solchen Staat auf. Aber interessant, dass eine Einheitsmeinung für dich so einfach und naheliegend scheint. PS.: Mir dünkt auch, dass damit auch so Sprüche wie - 4 Rabbis, mindestens 8 Meinungen, oder - 10 Rechtsanwälte, mindestens 11 Meinungen irgendwie zusammenhängen könnten und beim drüber Nachdenken fällt mir auf, dass mir dieses anekdotische Konzept von berichtetermaßen mehr Meinungen als Personen bisher nur für als überdurchschnittlich intelligent angenommene Personengruppen bekannt ist.
  14. Ach, ich fragte nur so blöd, weil das ja auch ein Halbautomat ist, an den unsre Innenministerin dank der schicken Holzschäfte vermutlich gar nicht denkt, der aber als ein Standard-WW2-Gewehr sicher weit mehr Menschenleben gekostet hat als alle deutschen Privatschusswaffen der Geschichte zusammen. Ich hab auch gar keinen Garand, ich wähne mich da nicht im Glück deswegen.
  15. Schau einfach mal in den Paragraf 5 Absatz 5 des WaffG. Hat sich seit 2019 glaub nicht mehr geändert. Manche deiner Fragen sind dort sehr eindeutig beantwortet.
  16. Die Behörde kann dich fragen, für welche Disziplin du es denn verwenden willst - und dafür musst du ggf. eine passende aus irgendeiner genehmigten Sportordnung suchen. Der Drilling könnte ja evtl. bei 3103/3104 Jagdgewehr des BDS passen?
  17. Naja, wenn kein F drauf ist, weil's zu alt ist, könnte es tatsächlich eine Begründung sein, weshalb mancher Polizist es sich nicht zutraut, eindeutig das Alter zu bestimmen.
  18. Also ich zähl da mindestens 4 Luftgewehre auf dem Tisch - zähl ich da richtig? Und das sieht wie 2 Jagdscheine aus - kriegt man nach vollem Schein dann einen 2. bei der nächsten Verlängerung oder welche anderen Dokumente haben auch so eine Bindung?
  19. Warst du denn zuhause und hat der Paketlieferant sicher nicht bei dir geklingelt? Was hat man als Empfänger denn so für Pflichten? Wieviele Zustellversuche sind im Versandpreis mit drin? (nur so Fragen, die mir da so kommen...)
  20. Danke für die Klarstellung, aber dann lies doch bitte nochmal die vorherigen Posts und den Kontext, in den du deinen Post eingebettet hast - vorher ging es um Waffenbesitzer in der DDR und allgemein bzw. in Schnittmenge um DDR-Regime-hörige Leute, die heute Rente/Pension beziehen. Auch was der Rest deines posts mit diesem Thema zu tun haben soll, erschließt sich mir erstmal nicht. Ein wenig seltsam finde ich, dass du erst offenbar @Valdez' "Wendehals" gänzlich missverstanden hast und jetzt über irgendwas völlig anderes schreibst?
  21. Mh... Waren die Nicht-Wendehals-Offiziere, die du Anfang der 90er kennengelernt hast, a) in den 90ern nach Mauerfall noch für das Schießen auf Republikflüchtige vor 89 oder b) schon vor 89 dagegen? Haben die vor 89 dazu nie den Mund aufgemacht oder wie sind sie in die Positionen gekommen? Und zu "kompetent und ehrenhaft": Als kompetent im Sinne von technisch gute Lösungen abliefernd könnte man auch die Nazis, die sich KZs als Industrie ausgedacht und geplant haben, oder auch die Planer der Berliner Mauer bezeichnen - und beide Personengruppen wurden in den jeweiligen Zeiträumen wahrscheinlich von manchen in Regierungskreisen sogar als ehrenhaft angesehen. Nachdem du dich ja sehr als 68er identifizierst (da grad Mitte Zwanzig warst) und den Sozialismus recht hoch lobst, bin ich mir etwas unsicher, ob wir beide den gleichen Menschen das Prädikat "ehrenhaft" verleihen würden... Könntest du das näher erläutern, eingrenzen und vielleicht Beispiele anbringen? So knapp heißt das ja nur "die DDR war viel besser als hier alle immer schreiben, die schreiben hier immer nur Unsinn". Grad das Schlimmere hier lesbare erinnert mich an einige eigene Erlebnisse meiner Vorfahren, die ich persönlich erzählt bekam, und passt recht gut dazu. Von daher halte ich auch von dieser deiner Aussage so ohne weitere Ausführungen erst einmal herzlich wenig.
  22. Naja, ich finde es hier noch eindeutiger (wenngleich sinnfrei und komplex) als bspw. Italien (und evtl auch Kroatien?), wo das Tragen von allem größer als SAK (swiss army knife) schon im Ermessensspielraum des jeweiligen Beamten liegt und er es als verboten ansehen könnte - insoweit die von mir gelesenen deutschen Zusammenfassungen der jeweiligen Rechtslage denn überhaupt korrekt war.
  23. Auch hier: Hast du Urteil oder Zusammenfassung näher gelesen? Da kam die unangekündigte Aufbewahrungskontrolle und eine Kurzwaffe lag in einer abgeschlossenen Holzkiste und eine zweite lag im Blechkoffer. In der Zusammenfassung stand jetzt nix davon, ob die Behältnisse vielleicht irgendwo schon Staub ansetzten oder direkt neben dem Kopfkissen lagen oder in den Tiefen des Kleiderschranks zu finden waren. Aber was würdest du dann zur Behördensicht sagen? Die Behörde dort hat scheinbar alle Waffen erstmal mitgenommen. Und zu deinen mehreren Waffen: Wenn sie in deiner unmittelbaren Gewalt sind, ist doch alles gut. Manche Reinigungsmittel müssen ja auch einwirken. Nur wenn du nicht im Raum bist und nicht Berechtigte im Haus sind, ist das WaffG aus meiner Sicht schon recht klar. Naja, sonst hätte man ja die Steilvorlage für schlechte Filme - Waffen angeben, BMK im Flur drücken und schnell wieder holen. Vielleicht wird durch so eine Anordnung und deren mündliche Weiterverbreitung auch der ein oder andere Alarm vermieden...
  24. Urteil gelesen? (edit: ich las nur die verlinkte Kurzzusammenfassung) Für mich klingt das stark nach nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung von 2 (!) Waffen und ein paar faulen Ausreden/"Schutzbehauptungen". Und zum nackig-bewaffnet-sein in der eigenen Wohnung: Ist die Waffe am LWB dran, ist es ja schön und gut. Aber mit Langwaffe in der Hand die Haustür aufmachen? Lässt er die Kanone im Wohnzimmer auf dem Tisch liegen, läuft 20m weit zur Haustür und seine Frau und Kinder ohne Berechtigung sind im Haus...?
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