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s_f

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  1. Wie ist denn dein Schrank befestigt? (Material von Anker und Material der Wand?) Hat der Anker eine Zulassung, wonach der einen Ausreißwiderstand von 50kN hätte ( ) oder wiegt dein Schrank mehr als 1000kg?
  2. [rethorische Frage] Und hast du nun bei der Beantragung der WBK mit unterschrieben, dass du Änderungen bei der Aufbewahrung der Behörde gleich mitteilen wirst?
  3. Manche Waffenbehörden haben Formulare zur Aufbewahrung, wo dann der Passus mit drin stehen kann, dass man jede Änderung mitteilt. Gibt's sowas bei dir auch?
  4. Kam denn eine Rechnung (bei den Mails übersehen?) und erfüllt die die Anforderungen an eine Rechnung? Ohne Rechnung was zu zahlen fänd ich ja schon auch spannend.
  5. Du kennst dich da ja schon ziemlich gut aus (oder vielleicht weiß jemand anderes noch dazu Bescheid?): Seit 2017 darf man im 0er mit weniger als 200kg ja nur noch maximal 5 KW lagern - oder gibt es da auch einen Bestandsschutz? (ich les es so: - Bis 2017 konnte man den kleinen 70kg-0er-Würfel verankern und dann legal gemäß alter AWaffV 13 bis zu 10 KW lagern. - Problem: Es wird im WaffG 36 allgemein auf die Verordnungsbefugnis verwiesen, nicht auf eine Verordnungsversion mit Angabe einer Fassung. D.h. ab Neuausgabe der AWaffV von 2017 greift (auch bei Berücksichtigung des alten WaffG 36 Abs 2 aufgrund von Bestandsschutz) dann die neue AWaffV. => aus meiner Sicht sind 6-10 KW im 0er unter 200kg auch wenn verankert nun verboten) Hat sich da schon mal jemand, den das vielleicht bereits betroffen hat, näher mit befasst? (ich hab nicht so viele KWs, wär aber mal interessant für die Zukunft)
  6. Tja, in freiheitlichen Staaten, in denen die Meinungsfreiheit als hohes Gut zählt, ist es nunmal schwierig, bei einer Vielzahl von Individuen "eine gemeinsame Meinung" zu entwickeln. Und der Großteil der hier Schreibenden wuchs vermutlich in einem solchen Staat auf. Aber interessant, dass eine Einheitsmeinung für dich so einfach und naheliegend scheint. PS.: Mir dünkt auch, dass damit auch so Sprüche wie - 4 Rabbis, mindestens 8 Meinungen, oder - 10 Rechtsanwälte, mindestens 11 Meinungen irgendwie zusammenhängen könnten und beim drüber Nachdenken fällt mir auf, dass mir dieses anekdotische Konzept von berichtetermaßen mehr Meinungen als Personen bisher nur für als überdurchschnittlich intelligent angenommene Personengruppen bekannt ist.
  7. Ach, ich fragte nur so blöd, weil das ja auch ein Halbautomat ist, an den unsre Innenministerin dank der schicken Holzschäfte vermutlich gar nicht denkt, der aber als ein Standard-WW2-Gewehr sicher weit mehr Menschenleben gekostet hat als alle deutschen Privatschusswaffen der Geschichte zusammen. Ich hab auch gar keinen Garand, ich wähne mich da nicht im Glück deswegen.
  8. Schau einfach mal in den Paragraf 5 Absatz 5 des WaffG. Hat sich seit 2019 glaub nicht mehr geändert. Manche deiner Fragen sind dort sehr eindeutig beantwortet.
  9. Die Behörde kann dich fragen, für welche Disziplin du es denn verwenden willst - und dafür musst du ggf. eine passende aus irgendeiner genehmigten Sportordnung suchen. Der Drilling könnte ja evtl. bei 3103/3104 Jagdgewehr des BDS passen?
  10. Naja, wenn kein F drauf ist, weil's zu alt ist, könnte es tatsächlich eine Begründung sein, weshalb mancher Polizist es sich nicht zutraut, eindeutig das Alter zu bestimmen.
  11. Also ich zähl da mindestens 4 Luftgewehre auf dem Tisch - zähl ich da richtig? Und das sieht wie 2 Jagdscheine aus - kriegt man nach vollem Schein dann einen 2. bei der nächsten Verlängerung oder welche anderen Dokumente haben auch so eine Bindung?
  12. Warst du denn zuhause und hat der Paketlieferant sicher nicht bei dir geklingelt? Was hat man als Empfänger denn so für Pflichten? Wieviele Zustellversuche sind im Versandpreis mit drin? (nur so Fragen, die mir da so kommen...)
  13. Danke für die Klarstellung, aber dann lies doch bitte nochmal die vorherigen Posts und den Kontext, in den du deinen Post eingebettet hast - vorher ging es um Waffenbesitzer in der DDR und allgemein bzw. in Schnittmenge um DDR-Regime-hörige Leute, die heute Rente/Pension beziehen. Auch was der Rest deines posts mit diesem Thema zu tun haben soll, erschließt sich mir erstmal nicht. Ein wenig seltsam finde ich, dass du erst offenbar @Valdez' "Wendehals" gänzlich missverstanden hast und jetzt über irgendwas völlig anderes schreibst?
  14. Mh... Waren die Nicht-Wendehals-Offiziere, die du Anfang der 90er kennengelernt hast, a) in den 90ern nach Mauerfall noch für das Schießen auf Republikflüchtige vor 89 oder b) schon vor 89 dagegen? Haben die vor 89 dazu nie den Mund aufgemacht oder wie sind sie in die Positionen gekommen? Und zu "kompetent und ehrenhaft": Als kompetent im Sinne von technisch gute Lösungen abliefernd könnte man auch die Nazis, die sich KZs als Industrie ausgedacht und geplant haben, oder auch die Planer der Berliner Mauer bezeichnen - und beide Personengruppen wurden in den jeweiligen Zeiträumen wahrscheinlich von manchen in Regierungskreisen sogar als ehrenhaft angesehen. Nachdem du dich ja sehr als 68er identifizierst (da grad Mitte Zwanzig warst) und den Sozialismus recht hoch lobst, bin ich mir etwas unsicher, ob wir beide den gleichen Menschen das Prädikat "ehrenhaft" verleihen würden... Könntest du das näher erläutern, eingrenzen und vielleicht Beispiele anbringen? So knapp heißt das ja nur "die DDR war viel besser als hier alle immer schreiben, die schreiben hier immer nur Unsinn". Grad das Schlimmere hier lesbare erinnert mich an einige eigene Erlebnisse meiner Vorfahren, die ich persönlich erzählt bekam, und passt recht gut dazu. Von daher halte ich auch von dieser deiner Aussage so ohne weitere Ausführungen erst einmal herzlich wenig.
  15. Naja, ich finde es hier noch eindeutiger (wenngleich sinnfrei und komplex) als bspw. Italien (und evtl auch Kroatien?), wo das Tragen von allem größer als SAK (swiss army knife) schon im Ermessensspielraum des jeweiligen Beamten liegt und er es als verboten ansehen könnte - insoweit die von mir gelesenen deutschen Zusammenfassungen der jeweiligen Rechtslage denn überhaupt korrekt war.
  16. Auch hier: Hast du Urteil oder Zusammenfassung näher gelesen? Da kam die unangekündigte Aufbewahrungskontrolle und eine Kurzwaffe lag in einer abgeschlossenen Holzkiste und eine zweite lag im Blechkoffer. In der Zusammenfassung stand jetzt nix davon, ob die Behältnisse vielleicht irgendwo schon Staub ansetzten oder direkt neben dem Kopfkissen lagen oder in den Tiefen des Kleiderschranks zu finden waren. Aber was würdest du dann zur Behördensicht sagen? Die Behörde dort hat scheinbar alle Waffen erstmal mitgenommen. Und zu deinen mehreren Waffen: Wenn sie in deiner unmittelbaren Gewalt sind, ist doch alles gut. Manche Reinigungsmittel müssen ja auch einwirken. Nur wenn du nicht im Raum bist und nicht Berechtigte im Haus sind, ist das WaffG aus meiner Sicht schon recht klar. Naja, sonst hätte man ja die Steilvorlage für schlechte Filme - Waffen angeben, BMK im Flur drücken und schnell wieder holen. Vielleicht wird durch so eine Anordnung und deren mündliche Weiterverbreitung auch der ein oder andere Alarm vermieden...
  17. Urteil gelesen? (edit: ich las nur die verlinkte Kurzzusammenfassung) Für mich klingt das stark nach nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung von 2 (!) Waffen und ein paar faulen Ausreden/"Schutzbehauptungen". Und zum nackig-bewaffnet-sein in der eigenen Wohnung: Ist die Waffe am LWB dran, ist es ja schön und gut. Aber mit Langwaffe in der Hand die Haustür aufmachen? Lässt er die Kanone im Wohnzimmer auf dem Tisch liegen, läuft 20m weit zur Haustür und seine Frau und Kinder ohne Berechtigung sind im Haus...?
  18. Weitergedacht: Das Unterfangen wurde doch schon von manchen Leuten als "Rollator-Putsch" bezeichnet - haben die vielleicht putschen wollen, weil die Rente denen nicht gereicht hat? Ich rede mir ja immer ein, dass ich noch weit vom Rentnersein entfernt bin, aber ich hab bisher gehört, dass man bis zum Start des Rentnerlebens möglichst einen Haufen Kohle beiseite gelegt haben sollte - da würden 18k€ jetzt nicht nach soooo viel klingen... Und es heißt ja schon seit 10 Jahren, die jüngeren Generationen kriegen eh keine nennenswerte Rente mehr - sollten wir uns in Zukunft mehr Sorgen wegen putschwilligen Rentnern machen? So mit einem Ministerium für die Sicherheit vor Rentnern? Damit würde man bestimmt viele Arbeitsplätze schaffen können.
  19. Ähm, du schimpfst doch immer so sehr auf den ach so schädlichen Alkoholkonsum - seit wann vertrittst du diese Position? Hast du früher mehr getrunken als heute? Dein Post lässt ja auch den einstigen Konsum von anderem Zeug vermuten...
  20. Dann lies den oben von mir verlinkten Paragraf 6 nochmal/erstmals. Für Tatsachen, die die Annahme einer psychischen Erkrankung rechtfertigen, ist keine Verjährung oder Altersgrenze vorgesehen. Ich würde eine kurz zurückliegende psychiatrische Behandlung definitiv als solche Tatsache einstufen und vermute, dass das auch praktisch jeder Behördenmitarbeiter so sehen wird. Vielleicht wird bei langem Zurückliegen ein Behördenmitarbeiter das als nicht mehr relevant ansehen - aber wie weit das zurückliegen müsste, ist wohl Ermessensspielraum. Die MPU vor 25 gilt auch nur dann, wenn du als u25-Jähriger und Sportschütze was anderes als KK haben willst. Um überhaupt was zu bekommen, brauchts keine MPU (oder?).
  21. Klingt ein wenig, als ob du ihn seit seiner Geburt kennst. Rechtlich: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__6.html Meinung dazu: Ich würde den Sachverhalt so interpretieren, dass noch Tatsachen vorliegen bzw. noch nicht in so weiter Vergangenheit liegen, aufgrund derer man meinen könnte, dass die Person psychisch krank sein könnte. Ob die Waffenbehörde beim Antrag Einträge bei Polizei oder Ordnungsamt sieht, weiß man vorher vermutlich nicht - da käm es wohl drauf an, ob die Person mal eingewiesen wurde/von Polizei aufgesammelt wurde/in einer geschlossenen Station war/etc. Weiß das Ordnungsamt davon und würde sie deinen obigen Post kennen, würde ich die Chancen auf eine aktuelle WBK-Erteilung eher gering einschätzen - insbesondere auch nach Hamburg. Ob das so detailliert bzw. ausreichend deutlich wie oben in irgendwelchen Vermerken ausgeführt ist, weiß man natürlich nicht. Dann käm noch dazu, ob in irgendwelchen Antragsformularen zu unterschreiben ist, dass man nicht psychisch krank ist oder auch keine Hinweise darauf vorliegen, dass man es wäre - da wäre drüber nachzudenken, was die Person dann wohl wahrheitsgemäß unterschreiben kann. Meine Empfehlung: Lass es bleiben. Warte zumindest mal noch was. In der ersten Hälfte der 20er sind grad bei Männern nochmal ziemliche Veränderungsprozesse in der Seele normal und da würde ich zu raten, das mal abzuwarten, ob da nochmal was von früher aufgekratzt wird. Meine Meinung: Ich fänd's für mich besser, wenn jemand so junges mit so einer Geschichte keine waffenrechtlichen Erlaubnisse bekommt.
  22. Trinkst du Kaffee? Schönes Filmzitat von einem Film mit Tom Hanks, nachdem ein Mädel Kaffeebohnen probiert hat: "yeah, it's an acquired taste..."
  23. Wofür ist denn dein Voreintrag?
  24. Naja, hat man mehr als 0.03% im Blut und die Polizei meint, man fuhr seltsam, kann das doch auch allein für die STVO problematisch werden - und hat die Polizei einen solchen Eintrag, kann sich doch die Waffenbehörde daran stören? (mir egal, ich trink eh seltenst Alkohol)
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