- 
                
Gesamte Inhalte
4.945 - 
                
Benutzer seit
 - 
                
Letzter Besuch
 
Alle Inhalte von Shiva
- 
	Guter Hinweis. Habe auch abgestimmt, aber ohne Deinen Hinweis wäre die Abstimmung vom Adblocker geschluckt worden.
 - 
	Hallo, ich hätte einige Fragen zum Steel Shooting Regelwerk bei Langwaffen, in der Sportordnung finde ich nichts dazu: Gibt es erlaubtes / verbotenes Zubehör? Etwa Gewehrriemen, Zweibein, Zielfernrohr mit x-facher Vergrößerung? Ist es erlaubt vor einer Stage die Waffe umzubauen, etwa von Zielfernrohr auf RedDot, Zweibein an- und abbauen? Gibt es, abgesehen vom Verbot takticooler Kleidung, Bekleidungserlaubnisse/-verbote? Konkret zum Beispiel Schießjacken/-hosen und -schuhe? Viele Grüße
- 17 Antworten
 - 
	
		
- steel challenge
 - speed steel
 - 
					(und 1 weiterer) 
					
Markiert mit:
 
 
 - 
	In jede ZF-Halterung lässt sich eine Taschenlampe von passender Größe einsetzen. Und praktischerweise hat sich bei kleinen Taschenlampen der zöllige Durchmesser bzw. 30mm Durchmesser durchgesetzt.
- 196 Antworten
 - 
	
		
- reichsbürger
 - lampe
 - 
					(und 1 weiterer) 
					
Markiert mit:
 
 
 - 
	Dann musst Du noch mal gucken. Gegenstand der Auktion und Beschreibung passen offensichtlich nicht zusammen. In der Beschreibung heißt es "4 lehre juhurt becher"
 - 
	JETZT habe ich verstanden. :-)
- 17 Antworten
 - 
	
- 1
 - 
					
						
					
							
					
						
					
				 
 - 
	
		
- steel challenge
 - speed steel
 - 
					(und 1 weiterer) 
					
Markiert mit:
 
 
 - 
	Woraus geht das hervor? Sowohl steelshooting.de als auch die shootnscoreit-Webseite sprechen über den gleichen Tag und gleichen Ort. Beide Webseiten verweisen auf das gleiche Ausschreibungsdokument.
- 17 Antworten
 - 
	
		
- steel challenge
 - speed steel
 - 
					(und 1 weiterer) 
					
Markiert mit:
 
 
 - 
	Gleiche Leistung, halber Preis? Nö, das passt nicht.
- 17 Antworten
 - 
	
		
- steel challenge
 - speed steel
 - 
					(und 1 weiterer) 
					
Markiert mit:
 
 
 - 
	Eine Frage zur Anmeldung. Laut http://www.steelshooting.de/termine-matches/2018-shootoff-bonn/ gibt es ein Match A und ein Match B. Der Unterschied scheint die Anmeldung zu sein. Beim Match A per Email und 35,- EUR für den ersten Start, beim Match B Anmeldung via einer amerikanischen Webseite, dafür ein Startgeld von 20,- EUR für den ersten Start. Kann das sein?
- 17 Antworten
 - 
	
		
- steel challenge
 - speed steel
 - 
					(und 1 weiterer) 
					
Markiert mit:
 
 
 - 
	Hallo, kurze knappe Frage: Bei einem IPSC-Wettbewerb, was ist da ein Prematch?
 - 
	Ach so: Wenn Du was bekommst, dann schreib Dir den Namen des Spenders auf und schicke ihm nach der Veranstaltung einen kurzen Bericht wie schön die Veranstaltung war (der emotionale Teil) und wie das Ergebnis der Veranstaltung aus der Sicht des Spenders war (der rationale Teil). Die Spender wollen wissen was mit ihrem Geld passiert, welchen Nutzen die Spende für Dich hatte und welchen Nutzen sie für ihn hatte. Also gibt dem Spender eine Information wieviele Teilnehmer dort waren, wie lange die dort waren, wie viele Gäste es gab und aus welcher Region die Leute gekommen sind.
 - 
	Frag mal die Sparkasse. Die geben nicht viel, aber an viele kleine und regionale Sportveranstaltungen. Kann aber sein, dass die auf Nachwuchsarbeit Wert legen.
 - 
	Die Prepper in MeckPomm waren nicht mehr irgendwelche Wald- und Wiesenprepper, sondern Lokalpolitiker und Polizei-Chefs aus Rostock. Und diese Prepper haben sich nicht nur mit den Lebensmitteln, Kochgelegenheiten und Waffen eingedeckt, sondern sich Gedanken um den Neuaufbau einer staatlichen Postcollaps-Ordnung gemacht. Einschließlich Aufbau einer Gefährderdatei. Ärgerlich für den Staat war wohl, dass in dieser Gefährderdatei nicht die bösen Naht-sis von der AfD stehen (dann würden diese Prepper vermutlich sogar Geld vom Staat bekommen, wie die normale Antifa auch), sondern halt die andere Gruppe der Gefährder. Also Antifa-Unterstützer, No-Border-Anhänger und Gender-Verwirrte. Und ärgerlich war auch, dass es nicht irgendwelche Spinner aus einem Schützenverein waren, sondern systemtragende Personen des lokalen Establishments.
 - 
	Ich habe ein Brief bekommen, dass mein Pulverschein fertig ist, bin dann zum Amt und habe mir den Schein (bzw. das Buch) abgeholt. Und DANN habe ich einen Brief bekommen, mit Gebühr und einer Rechtsbelehrung. ABER in diesem Brief ging es um einen Gebührenbescheid, dessen Ursache die Ausstellung eines Pulverscheines ist. Und das sind halt zwei völlig getrennte Dinge.
 - 
	Wenn Dein Luftgewehr ruckelt, dann hast Du ein Problem mit schießen, aber kein Problem mit dem ZF.
 - 
	Nein, solange Du nicht die befriedete Grundstücksgrenze verlässt, ist das völlig legal. Es gibt übrigens eigenartigerweise Häuser die über eine Grundstücksgrenze hinaus gehen. Peinliche Falle. Aber ich habe festgestellt, dass meine Nachbarin immer ganz komisch guckt, wenn ich mit Susi flirtend durch den Hausflur laufe. Vermutlich Eifersucht. Susi hat aber auch zwei schöne große Magazine.
 - 
	Mach es so: Fünf Schuss ohne zwischenzeitlich auf die Scheibe zu gucken. Dann rechne den Mittelpunkt der Schussgruppe aus (bzw. schätze). Wenn die Schussgruppe in ihrer Gesamtheit ausreichend kompakt UND zusätzlich die Schussgruppe in ihrer Gesamtheit verschoben ist UND zusätzlich der errechnete Mittelpunkt außerhalb einer gewissen Toleranz vom Scheibenmittelpunkt entfernt ist, dann verstellst Du basierend auf dem errechneten Mittelwert. Schützenfehler kann man beim einschießen ignorieren, weil Du Schützenfehler ja auch beim normalen schießen machst. Um Schützenfehler zu entdecken könntest Du Dir mal ein Scatt-System angucken. Eine nette Trainingsidee: Nach jedem einzelnem Schuss das Visier verstellen, und zwar rein nach Gefühl. Im Laufe der Zeit entwickelt sich dabei ein Gefühl für die richtige Einstellung.
 - 
	Es gibt zwei Möglichkeiten. Du hast eine Rechtsbehelfsbelehrung bekommen und das Amt kann das auch beweisen: Du stellst einen Antrag auf Streichung und gehst bei Ablehnung in Widerspruch. Oder Du hast kein Belehrung bekommen und gehst gleich in Widerspruch. Der Unterschied ist lediglich etwas höhere Kosten für den neuen Antrag und natürlich etwas mehr Zeit. Widerspruch lohnt sich IMO. Denn wir wissen nicht was die Zukunft bringt. Beispiele für Munition außerhalb der Norm: Schlappladungen (es gibt beim BDS Disziplinen ohne Mindestimpuls, da reicht es wenn das Geschoss genügend Energie hat um zumindest auf dem Fußboden bis zur Scheibe zu rollen), Starkladungen (Benchrester), Hülsen ohne Kennzeichnung (für nicht gewerbliche WL erlaubt), umgeformte Hülsen die ein anderes Kaliber haben als draufsteht, Hülsen/Geschosse die sich sich außerhalb der CIP-Norm bewegen und auf die Waffe angepasst worden, experimentelle Ladungen für Schrottpatronen.
 - 
	Dann erkläre ihr doch, dass Deine Vereinskollegen es seltsam finden, dass Du Deine Munition vom Verein kaufen würdest. Schließlich wissen doch alle Vereinsmitglieder das gekaufte Munition teuer und unpräzise ist, weshalb fast aller Deiner Vereinskollegen den WL-Schein gemacht haben. Und erkläre ihr dann gleich noch, dass eine Auseinandersetzung mit der Technik von Feuerwaffen und der sachgerechte Umgang mit Munition und gefährlichen Stoffen wesentlicher Aspekt des Schießtrainings ist. Edit: Ansonsten finde ich es meist nicht hilfreich mit sach- und fachfremden über Schießsport zu diskutieren. Die SBine soll Dir bitte ihre Sichtweise auf §27 SprengG und SprengVwV erläutern und erklären warum sie die gesetzlichen Regelungen nicht umsetzen möchte.
 - 
	Ich weiß nicht ob Kosteneinsparung ein gutes Argument ist. Präzision bzw. Anpassung von Munition an Disziplin (Schlappladungen für dynamische Disziplinen) ist auf jeden Fall ein gutes Argument. Bezüglich Kosteneinsparung: Das Kosteneinsparung kein gutes Argument ist, habe ich hier aus dem Forum. Aber ich weiß nicht ob das so richtig ist. Zum einen ist Kosteneinsparung ein wesentlicher Motivator für den WL-Schein und zum anderen kann man dann u.U. auch Schadensersatz gegenüber Ämtern geltend machen.
 - 
	Du stellst einen schriftlichen Antrag auf Ausstellung eines Pulverscheines und bittest um ein rechtsmittelfähigen Bescheid. Im schriftlichen Antrag verweist Du auf §27.8.2 SprengVwV. Darin heißt es Vermutlich bekommst Du dann den Schein und darin dann ein Passus "Ätsch, wiederladen darfste aber nur wenn du ne WBK hast". Dann liest Du wieder in diesem Thread. Und Leute, hört bitte auf irgendwie hintenrum zu bekommen was ihr wollt. Die Ämter verlangen von uns gesetzestreue. Ich erwarte gleiches von Ämtern.
 - 
	Und, übergibst Du bei der Ausgabe des Pulverscheins eine Rechtsmittelbelehrung für den Pulverschein? Und was genau steht in der Rechtsmittelbelehrung auf dem Gebührenbescheid? Überlicherweise doch etwas in der Art "Gegen diesen Gebührenbescheid ...". Und damit ist eindeutig worauf sich die Rechtsmittelbelehrung bezieht.
 - 
	Die Rechsbehelfsbelehrung wird üblicherweise vergessen, weil der Beamte des Ordnungsamtes zwei Dinge machen muss: Pulverschein übergeben und Rechnung schreiben. Und die Rechtsbehelfsbelehrung steht auf der Rechnung und bezieht sich damit auch nur auf die Rechnung, während im Pulverschein natürlich keine Rechtsbehelfsbelehrung drin ist.
 - 
	Wann hast Du Deinen Schein bekommen? Die Widerspruchsfrist dauert beim Pulverschein überlicherweise ein Jahr. Und nach meinem Verständnis beginnt dieses Jahr am 01.01. des Folgejahres nach Eintrag. (§188 BGB) Die Gesamtwiderspruchszeit kann daher im Extremfall knapp unter 2 Jahren betragen.
 - 
	§27(1a) sollte eindeutig sein. Der § ist bereits zitiert worden. Es mag sein das Du nicht glauben magst was da steht, es steht trotzdem da.