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Shiva

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Alle Inhalte von Shiva

  1. Eine ziemlich starke Lauge im Alltag nennt sich Seifenwasser. Ja, sowas wird auf meinem Stand benutzt.
  2. Ja, spart viel Munition. Aber es gibt doch einen großen Unterschieß zum Schießsport. Wenn die Schleppertätigkeit zu intensiv ausgeübt wird, kommen unbeteiligte Frauen in deutschen Großstädten zu schaden.
  3. Eine ausgedruckte Pistole kann gar nichts. Keine Patronen zünden, nicht genug Druck aufbauen um das Geschoss zu beschleunigen. Der Kunststoff PLA mit einer Wandstärke von weniger als einem Millimeter ist offensichtlich nicht für Feuerwaffen geeignet. Beim bestem Willen nicht. Die ausgedruckten Sachen sind so zerbrechlich, dass man sie fast in der Hand zerdrücken kann. Eine ausgedruckte Pistole ist ein Kinderspielzeug. So wie dieses Gewehr hier: https://www.amazon.de/Simba-108046945-Planet-Fighter-Blaster/dp/B00AYR5U18/ref=sr_1_45?ie=UTF8&qid=1546035229&sr=8-45&keywords=pistole
  4. Eine Glock die auf einem 3D-Drucker ausgedruckt wird, fehlt die Waffeneigenschaft. Sie ist keine Waffe im Sinne des WaffG und kann von Hinz und Kunz beliebig oft ausgedruckt werden. Beachtet werden muss lediglich die Anscheinsregelung. Die gedruckte Glock aus schwarzem Kunststoff darf nicht geführt werden, die (idealerweise noch verkleinerte) gedruckte Glock aus rotem Kunststoff darf geführt werden. Und nun du wieder. :)
  5. Danke, ich geb das so weiter.
  6. Hallo, kurze knappe Frage: Faustmesser aus Kunststoff, sind die verboten bzw. fallen Plastikmesser unter das Waffenrecht? Hintergrund: Jemand den ich kenne hat zu Weihnachten einen 3D-Drucker bekommen und angefangen sich Counterstrike-Items auszudrucken. Unter anderem halt auch ein Faustmesser. Das Messer ist für einen Erwachsenen zu klein, die Klinge ist offensichtlich nicht geeignet damit was zu schneiden (ok, eine Banane) Allerdings ist die Klinge andererseits auch erstaunlich stabil, spitz und man kann sich damit piksen. Viele Grüße
  7. Nach meinen Erfahrungen gibt es auf jedem Stand Alkohol. Meist in Form von Bier im Vereinshaus oder wie auch immer das jeweils genannt wird. Es gehört zur Selbstverantwortung des Schützen Waffen und Alkohol zu trennen. Ansonsten gab es IMO nur einen Fehler des Veranstalters. Ihr hättet besser absprechen sollen was ihr vorhabt. Halt erst Spaßschießen und danach Weihnachtstee und genau in dieser Reihenfolge und genau das dem Standbetreiber sagen. Dem Standbetreiber ist sein Ruf wichtig.
  8. Bei solchen Konstellationen musst Du direkt beim Verband nachfragen. Und bei der Anfrage gleich die Wettkampfteilnahme nachweisen. Das Stichwort ist hier § 14 Abs. 3 WaffG "Erweitertes Bedürfnis". Edit: Wettkampfteilnahme beim DSB natürlich. Die vorhandenen Waffen werden im DSB benutzt und gebraucht. Für BDMP wird zwingend eine Waffe benötigt der nicht hat: Erweitertes Bedürfnis.
  9. Es gibt eine Viertel Million Polizisten in Deutschland. 0.05% aller Polizisten schießen pro Jahr auf eine Person und etwa 2% aller Polizisten schießen im Laufe ihres Lebens einmal auf Personen.
  10. Für mich eigentlich schon.
  11. Der Veranstalter ist doch IMO der BDS?
  12. In NRW ist im März Landmeisterschaft für IPSC. Könnte man aufgrund der geänderten Sportordnung darauf bestehen, dass man Optic Light statt Production Optic schießen darf? Bei der Ausschreibung der LM gab es die Light Division noch nicht. Zum Veranstaltungszeitpunkt dürfte es sie geben.
  13. Mein Favorit: https://www.youtube.com/user/taofledermaus/videos Die Jungs verschießen allen möglichen Kram und witzige Slug-Formen aus Schrotflinten und beobachten mit Highspeed-Kamera was dabei passiert.
  14. Weil die Journalisten dort aus Angst vor den Waffenbesitzern nichts negatives Berichten.?
  15. Wenn Du in England auf der falschen Straßenseite fährst, kann Dir die deutsche Justiz auch nichts. Selbst wenn das regelmäßig machst oder sogar gewerblich.
  16. Internet ist für deutsche Richter Neuland. Und es gibt eine eigenartige Rechtsvorstellung von Richtern und Politikern, dass wenn eine Webseite in Deutschland aufgerufen werden kann und in Deutsch ist, dass dann für den Betreiber der Webseite deutsches Recht gilt. Mit genau dieser Rechtsvorstellung wurde Facebook zur Zensur gezwungen.
  17. Shiva

    Jokes

  18. Soweit muss man ja noch nicht mal gehen. Aber es überhaupt aushalten das andere Menschen eine andere Meinung haben ...
  19. Nein, er möchte sagen das Meinungsäußerungen frei sein müssen. MEINUNGEN zu bestrafen IST Faschismus.
  20. Die Landesverbände haben Befürwortungsrichtlinien. Jeder LV kocht da sein eigenes Süppchen. Am besten gehst Du auf die Webseite Deines LVs und machst Dich klug. Die Fragen die Dir der LV stellen wird sind: Warum drei Waffen im gleichem Kaliber? Und warum Kaliber 45 für IPSC? Warum davon zwei Waffen die sich nur um geschmackliche Nuancen unterscheiden. Und damit wird Dein LV vermutlich ablehnen. Ansonsten: Kauf zwei Waffen (zwei Waffen im identischen Kaliber werden sicher abgelehnt) und erfülle die Auflagen Deines Verbandes. Zum Beispiel regelmäßige Wettkampfteilnahme mit beiden Waffen und dann sieh weiter.
  21. Open dürfte außerhalb der IPSC-Welt weiterhin sowas wie Bestandsschutz haben. Mit Production Optics kann man in den Disziplinen ist aber deutlich im Nachteil gegenüber einer echten Open.
  22. Nur als Tipp: auf https://www.vortexbalt.com/en/ sind die genannten Vortex-Fernrohre gerade als Black Friday-Deal recht günstig zu bekommen.
  23. Gib diese Informationen an Deine Kunden und sie sind glücklich und zufrieden. Du baust halt nicht nur Waffen, sondern hast halt auch ein Geschäft.
  24. Im Beitrag war es dann besser, dort wurde explizit über großen und kleinen Waffenschein gesprochen und den Bedingungen dafür. In der Summe für mich ein ziemlich guter Beitrag über Schießen.
  25. Mir sind die gleichen Sachen aufgefallen. Zusätzlich noch, dass irgendwie keiner der Sachkundigen den Autor über den Abzugsfinger aufgeklärt hat. Bei der Polizistin kann es an ihr gelegen haben, möglicherweise einfach Schussangst, sie sagt ja auch das sie auch im zweiten Jahr immer noch aufgeregt sei, wenn sie auf den Schießstand geht. Extrem unangenehm fand ich anfangs diese Psychologen. Nein, ein Taschenmesser ist keine Waffe, genauso wie Stuhlbeine, Glasflaschen oder Schreibfedern (die ja mächtiger als ein Schwert sind). Versöhnlich war dagegen sein Fazit: Waffennarren, selbst Leute die ein erotisches Verhältnis zu Waffen haben, sind kein Sicherheitsproblem! Es gab trotzdem eine Reihe von unterschwelligen Lügen im Beitrag. Etwa die Zahlen von Australien oder Reaktion des Gehirns auf den Egoshooter. Das Belohnungssystem im Gehirn reagiert nicht auf Schießen, sondern auf den Spielerfolg. Das Belohnungssystem reagiert daher auch bei Tetris, Fussball-Simulatoren oder Second Live-Spielen. Positiv waren mehrere Aussagen, dass Schießsport und sogar die Jagd positive Auswirkungen auf die emotionale Stabilität und Konzentrationsfähigkeit eines Menschen haben.
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