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karlyman

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  1. Ad 1) Man "muss" nicht. Aber man kann. Weil es keinen Unterschied macht, wie z.B. die halbautomatisch schießende Büchse im Kal. .308 Win. äußerlich gestaltet ist. Es macht schlicht keinen Unterschied für die öffentliche Sicherheit gegenüber einer optisch "ziviler" gestalteten Variante. Ad 2) In "Jägerkreisen" gibt es dies und das. Es gibt Jäger, die mögen's, andere nicht. Generell von "verpönt" kann man nicht sprechen. Auch muss man/frau sich nicht ständig für seine persönlichen Jagdwaffen "Absolution" erteilen lassen. Wenn jemand solche - nach den Vorgaben geeigneten - HA für sich als Jagdwerkzeug als besser geeignet ansieht, warum nicht?
  2. Die Privatmeinung der behördlichen Sachbearbeiter zur Sache (und um nichts anderes handelt es sich, s.o.) interessiert nicht. Gut, du hast dich ja nicht ins Bockshorn jagen lassen.
  3. Im Detail kann man herumdiskutieren. Wichtig ist die Wirkung, die mit solchen Formaten/Beiträgen zum Thema beim allgemeinen Publikum erzielt wird / werden soll...
  4. Nein, das entspricht, wie hier schon gesagt, nicht der Rechtslage (ist insofern m.E. auch eine falsche/tendenziöse Auskunft durch die Behörde...). Denn es kann, wie gesagt, der Antrag auf Erteilung einer Erben-WBK gestellt werden, und es müsste darauf unter genannten Voraussetzungen auch ein Anspruch bestehen. Mit der Sportschützeneigenschaft hat das nichts zu tun. Die wirkt sich hier noch insofern positiv aus, als die (ansonsten geltende) Blockierpflicht für die Waffe entfällt.
  5. Im anderen Thread "Achtung Aufbewahrungskontrolle...", m.W. am Dienstag oder Mittwoch.
  6. Das ist eh klar. Die Festsetzung von Verwaltungsgebühren für eine anlasslose, und meist beanstandungslos bleibende Stichprobenkontrolle... ist ein Unding. Zumal noch gegen den seinerzeit ausdrücklich erklärten Willen des Gesetzgebers. @Sachbearbeiter hat dazu vor kurzem wieder was Interessantes geschrieben.
  7. Ja, der "Mechanismus", über den hier die Freiwilligkeit herbeigeführt und das Dilemma mit der GG-garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung umgangen wird, ist gut bekannt. Nur bringt es eben auch von Behördenseite aus nichts, die entsprechende "Macht" endlos auszuspielen, z.B. mit Umfängen wie hier beschrieben. Auch der Bürger/LWB hat noch seine kleinen Möglichkeiten, dann wiederum den Behördenalltag dazu aufwändiger zu gestalten. Der ist bei unangekündigter Kontrolle eben nie da, oder dann halt mal überraschend/ansteckend krank, oder es fällt gar der lieben Ehefrau, Nicht-LWB und Miteigentümerin ein, dass sie doch bitteschön die Leute nicht in ihrer Wohnung haben will... Mir ist da wahrhaftig nicht an "Krawalligkeit" gelegen, und auch nicht mein Stil. Es ist aber einfach ein geben und (Rücksicht) nehmen, auch für die Behördenseite.
  8. Für so eine Aufbewahrungsjontrolle genügen ohne weiteres 2 Personen. Wenn da mit 3 oder 4 Leuten aufgeschlagen werden soll, ist das eher nicht gewöhnlich. Und es ist durchaus von Interesse, und das gute Recht eines LWB, zu erfahren, warum er einen solchen Personenauflauf in sein Haus lassen soll.
  9. Halt, halt, nicht so schnell und einfach - da fehlen selbstverständlich auch noch die steuerliche Identitäts-Nr., und ein biometrischer Nachweis. Könnte ja sonst jede(r) kommen. Und am Ende käme gar noch jemand auf den Gedanken, wir gingen zum Spaß zum Schießen...
  10. Unübersehbar ist jedenfalls, dass der SWR seit vielen Jahren die schwäbelnd/badisch/pfälzische, eben Südwest-Variante des "Rotfunks" WDR ist. Merkliches an politischem Unterschied in der Ausrichtung ist da nicht zu erkennen... gut, vielleicht eher "Grünfunk". Dokus haben sie manchmal noch ganz ordentliche - aber im politisch-/gesellschaftlichen Bereich sind sie (s.o.) ganz klar tendenziös.
  11. Das kann gut die Motivation sein. Die sehen eben zu, ihre (eher traditionellen) "Wählerbataillone" wieder um sich zu versammeln... Also die, die während und seit der Merkel'schen Entkernung der CDU wenig bis nichts mehr mit ihr anfangen können. Es beißt die Maus keinen Faden ab, auf der eingefleischt linksgrünen Wählerseite wird die Union, trotz aller z.T. peinlichen Anbiederung, nicht so die Riesen-Wählerpotenziale erschließen. Da müssen sie eben sehen, wer sie (nicht zuletzt soziologisch betrachtet) klassischerweise unterstützt hat.
  12. Mir ist die Zitatlage (s. Diskussion oben) eigentlich egal. Dass das Waffenrecht eines Landes immer auch ein "Lackmustest für dessen Freiheit" ist, ist mir von Grund auf klar.
  13. Vielleicht glaubt er das wirklich ernsthaft... Wie noch so manch anderes.
  14. 😂 Na gut, noch lachen wir drüber.
  15. Das Design erinnert irgendwie an eine alte Taucherkugel oder eine der ersten Atombomben.
  16. Weil in manchen EU-Ländern eben versucht wird, im Rahmen des EU-"Korsetts" noch einigermaßen Freiheiten für die Bürger, in dem Fall die LWB, zu erhalten.
  17. Das ist, nett gesagt, journalistisch unredlich... Direkter auf den Punkt gebracht: bewusste Irreführung/Propaganda.
  18. Tja, eigentlich sollte es sich in unseren Kreisen ja sattsam herumgesprochen haben, dass mit der SPD als Bundespartei für uns LWB im Zweifel nur Verschärfungen zu erwarten sind. Zusammen mit dem Umstand, dass sie mittlerweile eine im Kern mittelstandsfeindliche Partei geworden sind... halte ich die für aktuell unwählbar. Und das kommt von einem, der sie als Jungwähler gewählt hat, sich in Diskussionen für die SPD eingesetzt, und sich eine Zeitlang (zu H. Schmidts Zeiten) den Parteieintritt überlegt hat... Es scheint ein Jahrhundert her zu sein.
  19. Traurig, aber vielleicht ist dieses Verbands-Hickhack gegeneinander irgendwie... deutsch.
  20. Der von ihm genannte "Angriffspunkt" in Richtung jagdlicher LWB ist keine Strategie - sondern zersetzerischer Bullshit. Am Ende gewinnt kein Sportschütze dadurch beim Gesetzgeber irgend etwas... sondern es verlieren alle LWB. Über solchen Unsinn aus den eigenen Reihen freuen sich unsere politischen Gegner. Teile und herrsche. Reichlich naiv, das nicht zu erkennen.
  21. @Thomas St. Deswegen griffen die wohl auch bewusst zu diesem Beispiel... obwohl es ihnen ja um's deutsche Waffenrecht bzw. die Schießsportszene in D ging... Manipulative Berichterstattung, eben zur Verfolgung einer ersichtlichen politischen Agenda.
  22. Ich war in P'burg mal als interessierter Beobachter bei einem IPSC-Wettkampf. Ich erinnere mich nicht, da ein Schießen wirklich aus der Bewegung heraus gesehen zu haben. Das war ein starkes Verlangsamen bzw. situativ (Stage) würde ich es tatsächlich als kurzes Abstoppen bezeichnen. Aber vielleicht war das ja ein komischer Wettkampf...
  23. Ich verstehe das so, dass der Gesetzgeber nicht die Kombination von Laufen + Abstoppen zur Schussabgabe zulässt, sondern die Kombination von Gehen + Abstoppen zur Schussabgabe.
  24. Das ist vernünftigerweise sicherlich so zu verstehen, dass ein Laufen (= schnelle Fortbewegung) stattfindet, und für den Moment der eigentlichen Schussabgabe ein kurzes Abstoppen.
  25. Es beißt die Maus keinen Faden ab; @sniperd hat es hier doch richtig auf den Punkt gebracht. "Laufen" bedeutet im Hochdeutschen eine schnelle Fortbewegung im Sinne von "rennen". (Im Schwäbischen, bzw. evtl. noch anderen dt. Dialekten, ist das anders, da wird mit "laufen" tatsächlich "gehen" umschrieben... aber der Bundesgesetz- bzw. -verordnungsgeber hat seine Rechtsnomen nicht in Regionaldialekt verfasst)
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