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karlyman

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  1. "Vernunft"...? Naja. Ja, es stehen ein paar relativierende Sätze drin, a la "Es fehlt an konkreten Vorschriften", "durchaus andere Aufbewahrungsformen möglich", "Einzelfall ist zu berücksichten". Aber sie kommen eben wieder mit ihrem Unsinn "Schlüsselaufbewahrung im Tresor sollte nicht in Nähe zum zugehörigen Waffenschrank erfolgen" um die Ecke. Jetzt stelle man sich folgendes, gar nicht exotisches, Szenario vor: Waffenbesitzer W bewahrt seit vielen Jahren seine Waffen in einem Waffenschrank Stufe A (125 kg; Schlüsselschloss) und einem Waffenschrank Stufe B (250 kg, Schlüsselschloss) auf. Er hat sich zusätzlich vor wenigen Jahren einen recht massiven weiteren Waffenschrank Stufe 1 (350 kg) ausschließlich mit Elektronikschloss zugelegt. Da er die Waffenschränke (nicht zuletzt auch aus Praktikabilitätsgründen, u.a. bei Kontrolle) nicht "über sein ganzes Haus "verteilen" will, stehen diese bei ihm alle in einem Untergeschoss-Raum. Nun kommt die neue Schlüsselaufbewahrungs-Rechtsprechung bzw. Rechtshandhabung der Waffenbehörden, und da kommt es ihm grade recht, dass er ja seinen E-Schloss-Schrank hat. Darin bewahrt er nun auch die Schlüssel für seine A- und B-Schränke auf. Warum in aller Welt soll das denn nicht zulässig, bzw. "unsicher" sein? Warum müsste der "Schlüsselschlossschrank" nun ans andere Ende des Hauses verfrachtet werden? Kommt da die Behörde etwa selbst auf die (doch eigentlich abgelehnte) Argumentation mit dem "Versteck vor den Einbrechern"...? Was für ein - noch dazu rechtlich nicht begründbarer - Nonsens.
  2. Ja. Nur eben drauf achten, dass es beim Verwaltungsrecht im konkreten Vertrag keine Eingrenzung auf bestimmte Gebiete gibt, z.B. nur auf den Straßenverkehrsbereich u./o. das Baurecht (das, was bei den Allermeisten beim Verwaltungsrechtschutz reichen dürfte, den LWB aber außen vor lässt).
  3. Eigentlich (Threadstart) ging's hier mal um Windbüchsen bzw. deren moderne Variante. Die Leistungsgrenzen für die Erlaubnispflicht von LG in D sind ja bekannt. Drüber müssen die LG eben auf WBK, ganz einfach. Ansonsten hier kaum Interessantes oder Neues zum eigentlichen Thema... Auf der IWA soll eine moderne, großkalibrige Windbüchse zu sehen gewesen sein.
  4. Eben. Logik...
  5. Da geht's nicht mehr um Ratio und um vernünftige Risikoabwägung.
  6. Spekulation. Es gibt "solche und solche". Was man wo an Werkzeug zugänglich rumliegen lässt, ist auch eine individuelle Sache.
  7. Vielleicht hat es die Behörde ja mal probiert... Eine Rechtsgrundlage hat das nicht.
  8. Ja. Auf welcher Rechtsgrundlage wollen die - für die Rückgabe - denn das Erwerbsstreckungsgebot angewandt haben?? Passt ja rechtlich überhaupt nicht.
  9. Deutschland, 01.04.2008... lässt grüßen.
  10. Realsatire. Seltsam, wie ich jetzt auf den Begriff komme. Aber er fiel mir ein.
  11. Das sagt der "Anzeigenhauptmeister" auch, ja.
  12. Der Anker ist nur ein weiteres Mosaiksteinchen.
  13. An der technischen Anforderungsschraube für eine "sichere" Aufbewahrung dreht man doch schon seit so vielen Jahren... Das geht weiter und weiter. Hundertprozentige Sicherheit gibt es ohnehin nicht. Wie sicher wäre denn dann mal "sicher genug"?
  14. Nein, es interessiert mich jetzt wirklich. Wie oft wurden Leuten in D die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen, weil sie für ihre 333 kg-(o.ä.) Schränke keine zertifizierte Verankerung belegen konnten...?
  15. Umstritten. Und, wie viele reale Fälle hatten wir eigentlich, wo jemand mit 250- oder 500 kg-Schrank "vor Gericht alle gegen sich" (und die WBK weg) hatte?
  16. Ach ja, die DOKTRIN. Nach deiner Theorie müssten sie übrigens (siehe zuletzt Verankerungsthema) reihenweise den Bewohnern von Einfamilienhäusern in Fertigbauweise die WBK und Waffen entziehen...
  17. Solche Berücksichtigungen von Lebenswirklichkeit, auf die @fuzzy.77 durchaus berechtigt hingewiesen hat, sind keine "Spielchen".
  18. Bei uns um die Ecke stellen sie momentan zwei schöne Einfamilienhäuser hin. Fertighäuser, in Holzständer-Bauweise...
  19. Ja. Und das geht weiter, und weiter, und weiter. Irgendwann sind wir bezüglich Waffenaufbewahrung bei einer EN "Cheopspyramide", und das ist, da dann "juristisch abgesicherte" Stufe, eben auch noch mitzumachen... Diesem fortschreitenden Irrwitz gebietet man wohl nur noch auf politischem Weg (geänderte Linie Gesetzgeber) Einhalt. Kann funktionieren, aber sehr groß ist meine Hoffnung nicht.
  20. Es gibt ja auch richtige "Gun Vaults" in USA auf dem Markt. Wenn die in Wohnräumen (z.B. privates Büro o.ä.) des Hauses stehen, dübelt man die dann nach hinten an die Pfosten der Holzständerkonstruktion, oder an die Balken im Boden wo der Schrank draufsteht? Was hält so ein Pfosten/Balken aus?
  21. @Proud NRA Member Wie verankern die eigentlich in den USA Waffenschränke in den dortigen Gebäudewänden und -böden....?
  22. Am Popo. Das mit dem "sollte nicht im selben Raum sein" soll allerdings anders (und nicht kategorisch) gemeint sein, wie hier vor einigen Seiten nachzulesen war...
  23. Mitunter hat ma das gaanz leise Gefühl, vielen Behörden sei es recht, wenn da etwas nicht wirklich umsetzungsfähig ist...
  24. @Last_Bullet Du setzt da mit deutlich zu viel gesundem Menschenverstand an. Der ist bei der Materie schon lange nicht mehr gefragt. Wie gesagt, die Marschrichtung geht hier bei der Aufbewahrung von Sport- und Jagdwaffen (zugespitzt, aber klar) in Richtung Werttresor/Betonbau/Cheopspyramide... "Oversized" bzw. "over the top". Ich möchte wirklich wissen, wie viele Entwendungen von Jagd-/Sportwaffen pro Jahr in D aus aktuellen 0er-/1er Schränken noch erfolgen; d.h. durch Einbruchstäter, unter Überwindung der verwendeten technischen und baulichen Hindernisse.
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