karlyman
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Das ist richtig, eine Verwaltungsvorschrift hat zunächst mal "nur" Innenwirkung. Da sie jedoch das Ermessen der Behörde im dort geregelten Bereich auf Null reduziert, die Behörde also für ihr Handeln bindet... entsteht durch die verpflichtend immer gleiche Verwaltungsausübung dann auch eine indirekte Bindungswirkung nach außen.
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Das sind (entgegen dem populären Begriff) eben keine "Fallen" die zu etwas verlocken oder provozieren - sondern schnöde Messeinrichtungen.
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Es ist nicht Aufgabe einer Behörde, dem kontrollierten Bürger Fallen zu stellen. Sonst hat da jemand seine eigene Funktion und Befugnis falsch verstanden.
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Wobei die Behörde in so einem Fall auch bedenken müsste, dass das Vorfahren mit 750 Waffen potenzielle Risiken, insbesondere hinsichtlich Verlust, birgt.
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Ich bin mir absolut nicht sicher, ob so etwas wie ein zu versteuernder "Eigenmietwert" bei der EinkSt in Deutschland nicht auch mal kommt. Dann aber wohlgemerkt ohne die Vorteile, die Schweizer genießen. In diesem Land ist nichts mehr auszuschließen...
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Es ist nicht generell so, teilweise herrscht schon noch ein normaler, konstruktiver, ganz netter Ton. In der Tendenz aber gebe ich dir recht... Ich habe von anderen Jägern und Schützen auch schon Berichte gehört, wo man den Eindruck gewann hier "fischte" man regelrecht nach Verfehlungen... Auch unangemessener Ton, z.T. sachfremd (auf schwäbisch "blödes G'schwätz") nimmt offenbar, vielleicht auch weil zunehmend Hilfs-Kontrolleure beschäftigt werden, zu.
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Mit Sachkunde war es bei diesen Kontrolleuren offenbar nicht weit her.
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Übel. Am besten hätte er sie überhaupt nicht eingelassen. Stattdessen Vereinbarung eines Kontrplltermins, damit die Sache organisiert werden kann.
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@gipflzipfla Kann sein, dass das noch sonstige Vorteile und Gründe hat. Aber ein Hauptgrund ist sicherlich - die Immobilienpreise sind in der CH vergleichsweise einfach deutlich höher als in D. Also... noch höher.
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Die Einkommen (auch netto...) sind höher. Die Lebenshaltungskosten sind im Schnitt ebenfalls höher. Der Punkt dürfte somit ein ziemliches Nullsummenspiel sein. Und erklärt die Attraktivität des Grenzpendelns (Deutsche zur Arbeit in die Schweiz, Schweizer zum Einkaufen nach D). Immobilienerwerb ist in der CH noch deutlich teurer und somit schwieriger als in D. Unsere schweizer Mitforisten können z.T. ein "Liedlein" davon singen... Verschuldung bis in die Folgegeneration. Insgesamt ist die Eidgenossenschaft ein schönes und mir sehr sympathisches Land. Ich bin gern da (war in den letzten Jahren jedes Jahr mal urlaubsmäßig dort, meist französische Schweiz). "Auswandern" in die CH, das muss bzw. plane ich - Stand jetzt - nicht.
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Mit Sprachen bzw. Dialekten hast du dich noch nicht so sonderlich befasst, oder...?
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Die Häufigkeit des Besuchs hängt von der Art der Heizungsanlage (Kleinfeuerungsanlage) ab.
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Ukrainischer Scharfschütze bricht Weltrekord für längsten Tötungsschuss
karlyman antwortete auf callahan44er's Thema in Allgemein
Und umfasst meist auch andere Aufgaben, insbesondere das Beobachten/Aufklären. -
Ukrainischer Scharfschütze bricht Weltrekord für längsten Tötungsschuss
karlyman antwortete auf callahan44er's Thema in Allgemein
Wie war das nochmal...? "Erlebende"... -
Die waren der Auffassung, dass die gebührenrechtliche "Veranlassung" schon allein durch den Waffenbesitz begründet werde. (Man übertrage das mal auf x andere verwaltungsrechtliche Bereiche...) Der Bundesgesetzgeber hat's damals bei Einführung der neuen Kontrollregelung in Par. 36 Abs. 3 WaffG übrigens anders gesehen.
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Korrekt. Zumal der Waffenbesitzer die anlasslose/Stichproben-Kontrolle gar nicht konkret veranlasst.
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Das ist durchaus die Intention.
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Ukrainischer Scharfschütze bricht Weltrekord für längsten Tötungsschuss
karlyman antwortete auf callahan44er's Thema in Allgemein
Mir geht bloody Vladimir P.s Angriffskrieg auch auf den Nerv. -
Darum geht es. § 36 WaffG Abs. 1 Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Abs. 3 Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. ....
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Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
karlyman antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
DJV ist ein gutes Stichwort. Keiner der ca. 400.000 Jäger in D müsste zwingend im Verband sein (vgl. oben). Dennoch hat der DJV über 250.000 Mitglieder (und "Kleinverbände" wie der ÖJV mit ca. 3.500 Mitgl. kommen noch dazu). Auch mal zum Nachdenken. -
Forum Waffenrecht schließt VDB aus Vorstand aus
karlyman antwortete auf fw114's Thema in Waffenlobby
Der Geschichtsbewusste/-interessierte denkt u.a. an ein Kapitel des Spanischen Bürgerkrieges, das sich hauptsächlich 1937 abspielte. Die "Soziale Revolution" der Links-Anarchisten (Teil des bewaffneten Widerstandes der Republik gegen die Franco-Faschisten)... In deren Verlauf fanden bald innerhalb der republikanischen Seite bewaffnete Kämpfe statt, also die Anarchisten gegen die sonstigen "Republikaner" einschließlich der von Stalin gesteuerten Kommunisten. Die Anarchisten wurden schließlich von Republikanern einschließlich Kommunisten besiegt... Und alle zusammen wurden sie schließlich von Franco, der faschistischen Seite, besiegt. -
Ein wenig seltsam fand ich es schon auch, dass er so explizit mit einem Erwerbs- und Besitzverbot von Munition um die Ecke kam. Von einem auf D bezogenen Waffenerwerb/-besitz (für welche die Munition ja bestimmt ist) kein Wort. @frosch hatte schon darauf hingewiesen.
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Mit Verlaub - du hast ja "Probleme"... Immer diese dumme Liberalität aber auch.
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Schon klar. Woraus die "kezterische Nachfrage" nicht ganz ohne Hintergrund ist. Es gibt nämlich auch die Auffassung, dass die Kontrolle nach § 36 Abs. 3 WaffG tatsächlich nur Ort und Behältnisse der Waffenaufbewahrung betreffen dürfe, nicht die Waffen (Waffen-/Nrn.-Abgleich) im Einzelnen.