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karlyman

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  1. Ich halte ja nichts von dieser gesamten "was-ist-danach"-Diskussion. Aber trotzdem mal die Rückfrage: An wen (d.h. welche Schweizer oder US-Amerikaner) willst du denn die ganzen Teile verkaufen? Denn die "Hiesigen" dürften mit dem Waffen-Rest einer halbautomat. Waffe, wenn er noch irgendwie unter "deaktivierte Waffe" läuft, ebenfalls rechtliche Probleme bekommen... Siehe EU-Kommissions-Vorschlag.
  2. Ja, eben. Die Presse (und ich fürchte die Politik) neigt dazu, das wieder mal "gewinnbringend" zu vermischen. Mit einem umgebauten Gasrevolverchen (wenn er deutsche PTB-Zertifikation hatte, ohnehin kaum möglich) hätte jedenfalls niemand eine Terrortat durchgeführt. Mit was die Pariser Attentate ausgeführt wurden, ist doch bekannt.
  3. Wer glaubt ernsthaft, dass die genannten AKs chinesischer Bauart bzw. Zastava-Sturmgewehre Gas-/Schreckschusswaffen waren? Noch nie solches gesehen. Das glaube ich erst, wenn es bestätigt ist.
  4. 1. Herr Leinen ist einer der "grünsten" SPD-Abgeordneten, die vorstellbar sind 2. Herr Leinen hat ganz offensichtlich keine besondere Kenntnis des deutschen Waffenrechts. Anders ist diese Antwort nicht vorstellbar.
  5. Ach, ich denke, das höchste der Gefühle, was dazu realisierbar ist, sind KONTINGENTE....
  6. Wenn diese EUKommissions-"Proposals" so nationales Recht werden sollten: Was denkst du denn, wie viele Millionen allein von den bislang unregistrierten "Gasern" weiterhin unregistriert in der Hand der Bürger bleiben werden? Die Nachregistrierung, WBK-Beantragung, Aufbewahrung im A-Schrank etc. (also alles entsprechend Kat.C-Waffen) wird sich zahlenmäßig wohl in ziemlichen Grenzen halten.
  7. Ich weiß, was gesetzgeberisch in der Hysterie nach Erfurt und Winnenden ablief. Das war auch übel, es war schwer gegen eine heftig tendenziöse Presse und "abnickungsbereite" Parlamentarier, und das Ergebnis war nicht so erfreulich... Nur war es auch beeinflussbar, und alles in allem dann nicht der "worst case". Ich will nicht beschwichtigen. Aber sich hier kollektiv "runterzureden" bringt auch nichts.
  8. Na gut, wenn sich die Sache für dich so abgeschlossen und endgültig darstellt, dann wirst du wohl in den Baumarkt fahren müssen.
  9. Wisst ihr, woran ich bei diesen Formulierungen denken musste? "Die Antwort auf diese Fragen könnte Sie beunruhigen"... Aber im Ernst: Ich hoffe, es kommt da auch noch etwas zur Ende 2013 noch vertretenen deutschen Stellungnahme (Bundesrat), wonach die EU für die waffenrechtliche Gesetzgebung gar nicht zuständig sei, sondern allein die Nationalstaaten. Immerhin, wenn man den EU-Kommissionsentwurf lediglich als (Zitat) "angedacht" betrachtet...
  10. Genau deshalb spricht Thrawn ja von "mittelbarer Enteignung".
  11. Das ist richtig, der deutsche Gesetzgeber kann natürlich von sich (und in eigener Regelungskompetenz) "auf der Blaupause" der EU beruhend etwas beschließen. Das könnte er ohnehin immer (allerdings unter Beachtung verfassungsrechtlicher Grenzen). Ganz so schnell wie ein neuer Forenthread geht das aber bekanntlich nicht....
  12. Ganz so einfach ist es nun auch nicht. Meines Wissens: Der Entwurf der Kommission zur Veränderung der Feuerwaffen-Direktive 91/477, um den es hier geht, muss durch den EU-Rat ("Länderkammer" der Mitgliedsländer). Darauf bezieht sich offenbar das oben genannte "18 von 28". Dann muss er durch das EU-Parlament. Wenn er von letzterem beschlossen wird, wird er "EU-Gesetz" (sog. Richtlinie). Diese muss bis zu einem gewissen Zeitpunkt von den Mitgliedsstaaten in jeweiliges nationales Recht umgesetzt werden. Die entsprechenden nationalen Gesetzentwürfe müssen der EU-Kommission vorgelegt werden (Prüfung, ob auch der Richtlinie entsprechend..). Wenn gar keine nationale Umsetzung/Normierung erfolgt, wird die Richtlinie ab einem bestimmten Stichtag automatisch und unmittelbar anzuwendendes Recht in den Mitgliedsstaaten. Spannend in dem Zusamenhang ist, dass (wie gesagt) der Deutsche Bundesrat Ende 2013 im Bereich der Waffenrechts-Gesetzgebung der EU die Gesetzgebungs-/Regelungskompetenz abgesprochen hat. Diese liege alleine bei den einzelnen Mitgliedsstaaten.
  13. Die EU selbst kann nicht "umsetzen". Sie hat keine Exekutive in dem Bereich.
  14. Nein, das können und sollten wir nicht. Denn fest "in der Hand" haben wir gar nichts, auch nicht, wie konsequent der deutsche Gesetzgeber heute, 2015, mit dem genannten Punkt umgeht... Aber man sollte in seinen Anschreiben an die EU-Parlamentarier, evtl. auch bereits an MdBs, jedesmal darauf hinweisen.
  15. Erstens ist es eben nicht an der Zeit, bereits das "Nachher" durchzukalkulieren, so lange man noch versuchen kann, die Sache politisch zu beeinflussen. Verwende deine Energie doch jetzt darauf - insbesondere mit Anschreiben an die EU-Parlamentarier. Der zweite Schritt, sollte die Sache bei der EU durchgehen, ist auch noch nicht das "Nachher". Sondern dann massenweise auf die deutsche Regierung und die Parlamentarier zuzugehen, damit das dt. Waffenrecht zumindest mal so bleibt, wie es ist . Bekanntlich hat der Deutsche Bundesrat noch Ende 2013 der EU abgesprochen, für das Waffenrecht überhaupt eine Regelungs-Kompetenz zu haben (diese hätten nur die nationalen Gesetzgeber).
  16. Jegliches Grinsen unter Verweis auf die EU kann sich der deutsche Gesetzgeber sparen. Ende 2013 hat der Deutsche Bundesrat klipp und klar der EU abgesprochen, für derartige waffenrechtliche Regelungen die Gesetzgebungs-Kompetenz zu haben.
  17. In dem Zusammenhang wäre die hochinteressante Frage, was denn da alles "bestätigt" werden soll... Das generelle weitere Vorliegen der waffenrechtl. Bedürfnisse pro Waffenbesitzer... oder jedes einzelne Bedürfnis bzw. jede einzelne waffenrechtliche Erlaubnis... oder Einzel-Waffenbezogen....? Gerade, wenn es in letztere Richtung geht, könnte es für viele von uns (mit mehreren WBKs und -zig Waffen im Bestand) so richtig "lustig" werden. Denn dass für diese neue "Amtshandlung" nicht ordentlich Gebühren erhoben würden, glaubt wohl kein Mensch. Ganz abgesehen von Zeitaufwand und Bürokratismus an sich.
  18. Ja! Persönliche Anrede ist wichtig! Am besten noch kurz die Partei bzw. das Bundesland erwähnen, aus der bzw. aus dem der/die MdEP kommt. Und bei weiterem Bezug (z.B. liberaler Abgeordneter, jemand aus dem ländlichen Raum, etc.) sollte auch darauf noch ein anknüpfender (Halb-)Satz kommen. Immer freundlich, und so individuell wie möglich.
  19. Das hieße allerdings, dass man als deutsche Regierung Rückgrat und Integrität hat. Muss ich weiterreden...?
  20. Guter Punkt bzw. Einwand. Diese Gegenstände sind behördlich kategorisiert, der Erwerb und Besitz wurde mit behördlicher, bestandskräftiger Erlaubnis genehmigt, und plötzlich wird ohne nähere Begründung "umgerubelt" - ätsch, gilt heute nicht mehr. Umkategorisierung, nachträgliche Verbotserklärung...Mit der Folge eines Vertrauens-/Vermögensschadens... Ehrlich, auf so lachhaft dünner "Begründungs"grundlage und ohne den geringsten Vertrauens- und Altbstandsschutz würde so etwas in keinem anderen Rechtsgebiet vorgenommen werden. Ich glaube auch, wenn wir uns dagegen nicht wehren, leben wir verkehrt. Aber noch ist es möglich, diesem Irrwitz auch politisch zu begegnen. Das sollte jetzt im Mittelpunkt stehen, nicht bereits Überlegungen zu "was machen wir dann"...
  21. Also, auch aus Sicht der deutschen Waffenbehörden ist die Umsetzung des absurden EU-Kommissions-Machwerkes sicherlich nur schwer vorstellbar. Widerrufe rechtmäßig erteilter, bestandskräftiger waffenrechtlicher Erlaubnisse "en masse"; unzählige Rechtsmittelverfahren gleichzeitig; Einziehungen; Um-Kategorisierungen diverser Waffen, dabei vielfach bislang unregistrierter, als Massengeschäft... Alleine die verwaltungsmäßige Umsetzung wäre ein irrer Kraftakt. Aber "irre" heißt absolut nicht, dass es die EU nicht trotzdem versucht...
  22. Satire - eigentlich in Grün...
  23. Woher stammt diese Annahme? Die AK aus dem (versuchten) Thalys-Attentat scheint eine wieder "reaktivierte" Waffe aus Teilen gewesen zu sein, die durch Teilekäufe in ganz Europa "zusammenkomplettiert" wurde. Daher ist m.E. auch die Angleichung der Deaktivierungsvorschriften in der EU vernünftig (was aber max. bis zu einer Normierung auf bisherigem deutschem Niveau Sinn macht). Aber die in Paris verwendeten AK's? Die Wahrscheinlichkeit (gespeist aus bisheriger Erfahrung und bekannten "Routen") spricht doch für eine Herkunft von "normalen" (= Vollauto-AK 47) aus dem mittleren und südlichen Balkan.
  24. Das ist ja das Perfide. Der Deutsche Bundesrat hat 2013 konkret gesagt, hier geht es um die öffentliche Sicherheit als rein nationale Aufgabe, für den dortigen Gesetzgeber. Der Terrorismus-Aufhänger, unter den die EU-Kommission ihre "proposals" jetzt stellt, soll dazu dienen, die "übernationale" Handlungsnotwendigkeit (und damit die "Kompetenz" des Euro-Gesetzgebers) zu betonen!
  25. Grundsätzlich hast du recht. Aber jetzt bei der EU bzw. gegenüber den EU-Parlamentariern eine Grundsatz-Bürgerrechtsdiskussion anzufangen, bringt uns in dieser Sache keinen Zentimeter weiter... Die Bürgerrechtsfrage kann man in dem Zusammenhang (Anschreiben) ja durchaus mit aufnehmen. Aber wer in Anschreiben eine reine Bürgerrechtsdiskussion anfängt, der bekommt absehbar eine allgemeine Bla-Bla-Antwort, die uns bezüglich dieser Verschärfungs-Orgie überhaupt nicht weiterbringt. Wir müssen jetzt in der konkreten Sache überzeugen.
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